Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
IntelliDENT Zahntechnik GmbHLiquidiert
04157 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Veronika Dr. Richter seit 28.2.2020 | Liquidator |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IntelliDENT Zahntechnik GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014IntelliDENT Zahntechnik GmbH, LeipzigA. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit Rückstellungen nicht mehr erforderlich waren, wurden sie aufgelöst. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). 6) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Bei den Zugängen im Geschäftsjahr 2014 wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20,00 % und 33,33 % Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von insgesamt EUR 57,46 (2013: EUR 0,00) und auf Sachanlagen in Höhe von insgesamt EUR 12.635,61 (2013: EUR 13.058,66) vorgenommen. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht veranlasst. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. 11) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. B. Angaben zu Posten der BilanzI. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen am Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht. II. Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände oder latenten Steuern aktiviert, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen. C. Sonstige AngabenGeschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr 2014 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Dr. Veronika Richter, Leipzig geführt. Weitere Angaben zur Offenlegung: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde in der Gesellschafterversammlung am 24. September 2015 festgestellt. |
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