Wäscherei und chemische Reinigung für Privatkunden
Auto Thoma GmbH
Industriestraße 43, 89331 Burgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Thoma seit 23.7.2013 | Geschäftsführer |
Harry Thoma seit 15.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auto Thoma GmbHBurgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Auto Thoma GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen. Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Leasingsonderzahlungen aus Leasingverträgen enthalten. Die Leasingsonderzahlungen wurde planmäßig entsprechend der Grundmietzeit des jeweiligen Leasingvertrages abgeschrieben. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 412.686,73 Euro (Vorjahr: 468.699,28 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 580.334,68 Euro einbezogen. Die Forderungen gegenüber den Geschäftsführern betragen 141.742,22 Euro (Vorjahr: 57.720,62 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern betragen 22.628,34 Euro (Vorjahr: 667.844,69 Euro), die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern 109.782,23 Euro (Vorjahr: 30.232,58 Euro). Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 29 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 28) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt. Die Firma Auto Thoma GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet. Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht. Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet. Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sind folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen auszuweisen: Aus Miet- und Pachtverträgen bezüglich unbeweglichen Vermögens bestehen unbefristete Verpflichtungen (Jahrespacht: 246.556,80 Euro). Betreffend des Fuhrparks wurden Leasingverträge abgeschlossen mit einer Gesamtlaufzeit zwischen 24 und 48 Monaten und einer Jahresverpflichtung von 66.275,76 Euro. Gezeichnet
Burgau, den 14.08.2024 gez.: Harry Thoma gez.: Timo Thoma sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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