CIS-Cargo
GmbH
Sassnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.578,00 |
26.319,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
71,00 |
275,00 |
| II.
Sachanlagen |
47.507,00 |
26.044,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
780.066,54 |
803.094,40 |
| I.
Vorräte |
382.385,00 |
403.836,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.955,11 |
321.282,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.726,43 |
77.976,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.899,48 |
4.825,79 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
524.357,13 |
575.501,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.358.901,15 |
1.409.740,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
574.357,13 |
625.501,57 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
524.357,13 |
575.501,57 |
| B.
Rückstellungen |
13.848,00 |
16.435,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.345.053,15 |
1.393.305,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
987.431,44 |
1.059.248,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
357.621,71 |
334.057,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.358.901,15 |
1.409.740,76 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der CIS - Cargo GmbH zum
31. Dezember 2018 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs‑, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2018 war Herr Frank Limberg zum
Geschäftsführer bestellt. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,
sind im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur
Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 )
HGB )
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die voraus-
sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit
dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt
zum Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
in Höhe von 536.316,99 Euro mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren.
Zum Bilanzstichtag besteht eine buchmäßige
Überschuldung. Zur Vermeidung der Überschuldung
oder eines sonstigen Insolvenzgrundes wurde mit
Gläubigern vereinbart, dass deren Forderungen in
Höhe von 579.412,26 EUR im Rang hinter sämtlichen
Ansprüchen aller anderen gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin
zurücktreten (qualifizierter Rangrücktritt).
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Sassnitz, den 24.Oktober 2019
gez. Frank Limberg
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2019 festgestellt.
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