Sparkasse Westholstein

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRA 1456 IZ
Eingetragen
26.9.2006
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe der Satzung der Sparkasse.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Biller
seit 16.9.2025
Vorstandsmitglied
Oliver Saggau
seit 29.7.2020
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Westholstein

Itzehoe und Heide

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Vorbemerkungen

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse Westholstein ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein (SpkG) mit Sitz in Itzehoe und Heide. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRA 1456 IZ eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Westholstein, dem 106 Kommunen, der Zweckverband Verbandssparkasse Meldorf (44 Kommunen), der Sparkassenzweckverband Landsparkasse Schenefeld (9 Kommunen) sowie die Stiftung ehemalige Sparkasse in Glückstadt als Mitglieder angehören. Das satzungsmäßige Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst den Kreis Steinburg und das Gebiet der angrenzenden Kreise sowie die Freie und Hansestadt Hamburg.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Aufgabe der Sparkasse ist es, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt dadurch die Aufgabenerfüllung des kommunalen Trägers im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Als Universalkreditinstitut betreibt sie Bankgeschäfte und Dienstleistungen gemäß Kreditwesengesetz mit privaten Haushalten, Unternehmen - insbesondere aus Mittelstand und Handwerk, den Kommunen und institutionellen Kunden. Im Rahmen der ganzheitlichen Finanzbetreuung bietet die Sparkasse auch Versicherungsdienstleistungen (Beratung, Vertragsabschluss, Policierung und Schadensregulierung); sie ist im Status einer Mehrfachagentur im Versicherungsvermittlerregister registriert (Nr. D-YFMK-HWWSH-88 / Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung).

Als Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) ist die Sparkasse dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin und Bonn angeschlossen. Sie ist Mitglied des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und gehört somit dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4 % auf 520 erhöht, von denen 283 vollzeitbeschäftigt, 213 teilzeitbeschäftigt sowie 24 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist zurückzuführen auf 55 Einstellungen im Jahr 2023 (Auszubildende sind nicht enthalten).

Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

Statistisches Bundesamt: "Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken" | Gemäß der Presseinformation des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 15. Januar 2024 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zum "Vor-Corona-Jahr" 2019 war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verlief dabei sehr unterschiedlich: Während die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten konnten und so die Wirtschaft stützten, ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) sowie im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) (-2,0 %) zurück. Das Baugewerbe erreichte insgesamt ein kleines Plus von 0,2 %. Mit durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2023 lag die Zahl der Erwerbstätigen um 0,7 % über dem Vorjahreswert (45,6 Millionen Erwerbstätige in 2022). Ein Beschäftigungsaufbau fand fast ausschließlich im Dienstleistungsbereich statt. Die Verbraucherpreise in Deutschland erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022. Die Jahresteuerungsrate 2023 fiel damit geringer aus als im Vorjahr, in 2022 hatte sie noch bei 6,9 % gelegen.

Konjunkturentwicklung in Schleswig-Holstein und im Geschäftsgebiet | ,Schleswig-Holstein weiter auf Erholungskurs' war die Kernaussage der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) im Konjunkturbericht für das erste Quartal 2023. Dieser Kernaussage folgend verbesserte sich die Stimmung der Unternehmen in Schleswig-Holstein im ersten Quartal 2023 weiter. Der Konjunkturklimaindex stieg von 86,6 auf 96,7 Punkte. Im zweiten Quartal 2023 trübte sich die Stimmung unter den schleswig-holsteinischen Unternehmen und der Konjunkturklimaindex sank auf 91,9 Punkte. Im Herbst 2023 verschlechterte sich die Stimmung der Unternehmen im Norden erneut, der Konjunkturklimaindex sank weiter auf 81,7 Punkte. Neben den Geschäftserwartungen drückte im dritten Quartal insbesondere die negative Bewertung der aktuellen Lage die Stimmung der schleswig-holsteinischen Unternehmen. Zum Jahresende 2023 blieb die Stimmung unter den Unternehmen in Schleswig-Holstein weiter angespannt; der Konjunkturklimaindex der IHK Schleswig-Holstein stieg zwar von 81,7 auf 84,5 Punkte, blieb damit aber auf einem sehr niedrigem Niveau und lag weiterhin deutlich unter seinem langjährigen Mittel von 108,1 Punkten. Die Indexskala reicht von 0 bis 200 Punkten.

Beschäftigungslage in Schleswig-Holstein und im Geschäftsgebiet | Die Zahl der Erwerbstätigen in Schleswig-Holstein stieg nach Angabe des Statistikamtes Nord im dritten Jahr in Folge. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 8.500 Personen (+0,6 %) auf den neuen Höchststand von 1.467.700 Personen. Den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit in Schleswig-Holstein bilden unverändert die Dienstleistungsbereiche (Anteil: 78,0 %).

Zum Jahresende 2023 lag die Arbeitslosenquote in Schleswig-Holstein mit 5,6 % um 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahrswert. In den Kreisen Steinburg und Dithmarschen, in denen die Sparkasse ansässig ist, stellte sich die Beschäftigungslage wie folgt dar: Im Kreis Steinburg waren Ende 2023 3.948 Personen (+ 129 Personen) und im Kreis Dithmarschen 4.256 Personen (+ 228 Personen) arbeitslos. Als Quote ausgedrückt waren es 5,4 % (Ende 2022 5,3 %) bzw. 6,0 % (Ende 2022 5,8 %). Der Kreis Dithmarschen weist nach wie vor im Vergleich der Landkreise in Schleswig-Holstein die höchste Quote auf.

Entwicklung des Zinsniveaus

Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen zügiger, als bisher erwartet, erfolgen.

Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Darüber hinaus lagen die Kapitalmarktrenditen weite Teile des Jahres 2023 über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent.

Entwicklung der Aktienmärkte

Die Aktienkurse wurden 2023 stark von den Bewegungen der Leit- und Kapitalmarktzinsen (siehe Abschnitt "Entwicklung des Zinsniveaus") beeinflusst. Lange Zeit bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Ursache war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und den ausbleibenden Aufschwung. In den letzten zwei Monaten des Jahres setzte, bedingt durch die aufkommenden Zinssenkungsfantasie, ein starker Aktienkursanstieg ein. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.

Entwicklung der Kreditwirtschaft

Die Deutsche Bundesbank urteilt in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2023, dass sich das deutsche Finanzsystem im neuen makrofinanziellen Umfeld trotz bestehender Verwundbarkeiten bisher als stabil erwies.

Die durch den Zinsanstieg ausgelösten Marktpreisverluste haben die Finanzintermediäre bislang unter anderem dank einer soliden Kapitalausstattung gut verkraftet. Allerdings spielten ebenfalls die ungewöhnlich hohen Erträge und bilanzielle Umwidmungen von Wertpapieren eine wichtige Rolle, um Verluste bei Wertpapieren zu kompensieren.

Kreditausfälle traten trotz der gedämpften Konjunktur kaum auf - nicht zuletzt aufgrund der fiskalischen Stützungsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen und Haushalte.

Die Preisrückgänge und Mietanstiege am Wohnimmobilienmarkt dürften dazu beitragen, die vorhandenen Überbewertungen am Immobilienmarkt weiter abzubauen.

Zudem hatte der Bilanzabbau des Eurosystems bislang nur begrenzte Auswirkungen auf die Liquidität an den Finanzmärkten.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Aus den diversen europäischen und nationalen Rechtssetzungsverfahren im Berichtsjahr sind hinsichtlich Umfang und Bedeutung für die Sparkasse die folgenden Veränderungen nennenswert:

7. MaRisk Novelle | Neufassung des Rundschreibens 10/2021 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk | Am 29. Juni 2023 legte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die angekündigte Neufassung des Rundschreibens 10/2021 (BA) für die MaRisk vor. Mit dieser Novelle werden die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weiterhin greift die Überarbeitung Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis auf. Diese betreffen insbesondere Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, die Durchführung von Handelsgeschäften im Homeoffice und einzelne organisatorische Anforderungen für bedeutende Förderbanken. Schließlich werden in Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, aber auch im Hinblick auf europäische Initiativen in diesem Bereich, Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in den MaRisk konkretisiert bzw. neu aufgenommen.

Änderung des Sparkassengesetzes für Schleswig-Holstein | Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das "Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen"vom 17. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. vom 31. Mai 2023, S. 252, 253 ff.) u.a. mit Änderungen des Sparkassengesetzes in Artikel 2 dieses Gesetzes beschlossen.

Überdies sind die Veröffentlichungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) in Form ihrer Umsetzung in nationales Recht von zentraler Bedeutung für die Sparkasse.

Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 4.652,6 Mio. EUR auf 4.623,5 Mio. EUR vermindert. Dagegen stieg die Bilanzsumme von 4.500,7 Mio. EUR auf 4.517,3 Mio. EUR.

Gründe für den Rückgang des Geschäftsvolumens sind der Abbau der Forderungen an Kunden und der Eventualverbindlichkeiten sowie die reduzierten Kundenpassiva. Die Steigerungen der Bilanzsumme, insbesondere beim Wertpapiervermögen und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, konnten diesen Abbau nicht kompensieren.

Die im Vorjahr erwartete verhaltene Ausweitung der durchschnittlichen Bilanzsumme um 151,4 Mio. EUR bzw. 3,4 % ist nicht eingetreten. Die DBS stieg lediglich um 64,2 Mio. EUR bzw. 1,5 % auf 4.467,8 Mio. EUR.

Aktivgeschäft

Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sanken von 732,7 Mio. EUR auf 714,1 Mio. EUR.

Der Rückgang ist vor allem auf die gesunkene Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Das Kundenkreditvolumen (Summe Aktiva 4 und Aktiva 9) sank von 3.283,4 Mio. EUR auf 3.234,3 Mio. EUR. Insbesondere die grundpfandrechtlich gesicherten Kredite sind um 28,4 Mio. EUR bzw. 2,1 % zurück gegangen.

Die in Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen an Kunden sind mit einem Anteil von 71,5 % (Vorjahr 72,9 %) unverändert die maßgebliche Position der Aktivseite der Bilanz.

Der Rückgang vollzog sich überwiegend im langfristigen Bereich, sowohl bei Privat- als auch bei Geschäftskunden.

Bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem im mittelfristigen Bereich Zuwächse zu beobachten.

Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 288,2 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 608,7 Mio. EUR) und damit den Wert des Vorjahres beträchtlich unterschritten. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus sanken im Gesamtjahr um 46,0 % auf 182,1 Mio. EUR.

Entgegen des im Vorjahr prognostizierten leichten Wachstums des Kreditgeschäfts von 1,9 % ist dieses deutlich zurückgegangen um 1,5 %, insbesondere aufgrund der rückläufigen Kreditnachfrage.

Wertpapiervermögen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich das Wertpapiervermögen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 87,0 Mio. EUR auf 476,9 Mio. EUR und erhöhte sich deutlich gegenüber der prognostizierten nahezu konstanten Entwicklung.

Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 77,6 Mio. EUR maßgeblich. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 einen Teil des Bundesbank-Guthabens in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet. Weiterhin ergaben sich aufgrund der Zinsentwicklung und der Restlaufzeiteneffekte Zuschreibungen über 11,4 Mio. EUR.

Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stiegen ebenfalls um 9,4 Mio. EUR. Der vorhandene Bestand an Immobilienfondsanteilen wurde auch im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen der bestehenden Eigenanlagenstrategie durch Fondsabrufe aufgestockt.

Beteiligungen / Anteilsbesitz

Die Sparkasse hält weit überwiegend strategische Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (insbesondere Beteiligung am SGVSH). Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 5,2 Mio. EUR auf 47,2 Mio. EUR.

Die Veränderung ergab sich aus Zuschreibungen auf die Beteiligung am SGVSH in Höhe von 5,2 Mio. EUR.

Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich von 15,4 Mio. EUR auf 16,9 Mio. EUR.

Wesentliche Gründe hierfür waren der Erwerb des Dienstleistungszentrums der Sparkasse sowie Nachaktivierungen aufgrund von Investitionen.

Passivgeschäft

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 464,9 Mio. EUR auf 505,8 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten eine beachtliche Zunahme. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. In geringem Umfang hat die Sparkasse an Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank teilgenommen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von 3.553,1 Mio. EUR auf 3.478,2 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr leicht ab. Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 verhalten.

Die Spareinlagen (Passiva 2a) gingen im Vergleich zum Vorjahr um 338,7 Mio. EUR bzw. 26,3 % auf 949,9 Mio. EUR zurück. Die anderen Verbindlichkeiten (Passiva 2b) stiegen dagegen um 263,8 Mio. EUR bzw. 11,6 % auf 2.528,3 Mio. EUR. Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Kundengruppen zeigt absolute Bestandserhöhungen bei den Unternehmen, wogegen bei den Privatpersonen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Die bilanzwirksamen Anlagen der Privatkunden haben einen unverändert bedeutsamen Anteil in Höhe von rund drei Viertel der Kundenverbindlichkeiten.

Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg der Kundeneinlagen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 von 1,6 % gingen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 74,9 Mio. EUR bzw. 2,1 % auf 3.478,2 Mio. EUR (im Vorjahr 3.553,1 Mio. EUR) zurück. Dies ist insbesondere auf die verhaltene Spartätigkeit zurück zu führen.

Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen (leichte Steigerung um 1,6 %) konnten nicht realisiert werden, weil die Kunden ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen Wertpapieren anlegten.

Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten erhöhte sich moderat gegenüber dem Vorjahr um 740 Stück auf 111.281 Stück. Der Bestand der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich signifikant gegenüber dem Vorjahr um 2.139 Stück auf 18.065 Stück. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Einführung der neuen Girokontowelt "Watt mehr" mit inkludierten Kreditkarten.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen neben dem Zahlungsverkehr wesentlich geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Der Schwerpunkt lag bei den festverzinslichen Wertpapieren und den Anteilen an Investmentvermögen. Der Absatz verzinslicher Papiere führte zu einer spürbaren Belebung der Wertpapierumsätze. Die Käufe der Kunden nahmen gegenüber dem Vorjahr um 29,3 % zu und erreichten einen Wert von 218,2 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich regional auf den Kreis Steinburg. Es wurden insgesamt 155 Objekte vermittelt, was eine beträchtliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 13,14 % bedeutet, während sich das vermittelte Volumen gegenüber dem Vorjahr deutlich reduzierte.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.047 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 49.103 EUR und einem Bausparvolumen von insgesamt 51,41 Mio. EUR abgeschlossen. Bezogen auf das Bausparvolumen bedeutet dies einen beträchtlichen Rückgang von 43,5 % gegenüber dem Vorjahr.

An Sachversicherungen wurden 2.224 Verträge mit einer Beitragssumme von 1.028.542 EUR vermittelt, was eine deutliche Steigerung von 6,92 % in Stücken und 22,31 % in der Beitragssumme gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Bei Lebens- und Rentenversicherungen konnten 1.674 Verträge mit einer Bewertungssumme von 41.959.892 EUR abgeschlossen werden. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen beträchtlichen Rückgang von 19,75 % in Stücken und 27,92 % bezogen auf die Wertungssumme.

Konsumentenkreditgeschäft

In den Bereichen ,S-Autokredit' und ,S-Privatkredit' vermittelte die Sparkasse Konsumentenkredite i. H. v. 20,74 Mio. EUR an die S-Kreditpartner GmbH (SKP). Der erzielte Provisionsertrag i. H. v. 1,46 Mio. EUR liegt mit 9,6 % deutlich unterhalb des Vorjahresertrages.

Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 71,6 % (im Vorjahr 73,0 %). Auf Forderungen an Kreditinstitute entfallen 15,8 % (im Vorjahr 16,3 %) und auf das Wertpapiervermögen 10,6 % (im Vorjahr 8,7 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden belaufen sich auf 77,0 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 79,0 %). Auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen 11,2 % (im Vorjahr 10,3 %).

Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bei den wesentlichen Positionen überwiegend nur geringfügige Veränderungen bei den Strukturanteilen: Hervorzuheben sind - jeweils prozentual zum Bilanzvolumen - das um 1,9 Prozentpunkte gestiegene Wertpapiervermögen, das um 1,4 Prozentpunkte verminderte Kundenkreditvolumen sowie der um 2,0 Prozentpunkte gesunkene Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Im Vergleich zum Verbandsdurchschnitt ist der Strukturanteil der Kundeneinlagen nach wie vor überdurchschnittlich. Auf der Aktivseite stellten die Forderungen an Kunden mit einem auf 71,5 % gesunkenen Anteil die wesentliche Position dar. Der Strukturanteil des Kundenkreditvolumens liegt unverändert leicht unter dem Verbandsdurchschnitt.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse eine Sicherheitsrücklage von 187,5 Mio. EUR (Vorjahr 186,8 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 263,3 Mio. EUR (Vorjahr 221,3 Mio. EUR) über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Diese offen ausgewiesenen Mittel darf die Sparkasse in vollem Umfang dem bankaufsichtsrechtlichen harten Kernkapital zurechnen.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,86 % (im Vorjahr: 16,15 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Diese zusätzliche Anforderung ist seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.683,8 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 425,5 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15,2 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,91 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 145,99 % bis 200,34 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 198,54 %. Die strukturelle Liquidätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 125,62 % bis 138,54 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Norddeutschen Landesbank, der Landesbank Hessen-Thüringen, der Landesbank Baden-Württemberg sowie der Haspa. Die Linie bei der NordLB nahm die Sparkasse an sechs Tagen in Anspruch. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 einmal im Rahmen eines Neu-Produkt-Prozesses genutzt.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 107,90 69,59 38,31 55,0
Provisionsüberschuss 29,26 30,49 -1,23 -4,0
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,00 0,00 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 3,78 6,00 -2,22 -37,0
Personalaufwand 38,38 41,28 -2,90 -7,0
Anderer Verwaltungsaufwand 24,98 21,33 3,65 17,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4,12 4,43 -0,31 -7,1
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 73,46 39,05 34,41 88,1
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 10,17 26,31 -16,14 -61,3
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 42,00 0,00 42,00 -
Ergebnis vor Steuern 21,29 12,74 8,55 67,1
Steueraufwand 18,73 12,02 6,71 55,9
Jahresüberschuss 2,56 0,72 1,84 254,4
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,60 % (Vorjahr 0,90 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der schleswig-holsteinischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,11 % wurde insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung signifikant übertroffen.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 54,63 % auf 105,53 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die ebenfalls gestiegenen Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung des Zinsüberschusses resultiert in Teilen auch aus einer Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen und aus Wiederanlagen im Depot A.

Demgegenüber liegt der Provisionsüberschuss leicht unter der Planung. Er liegt insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus dem Giroverkehr, der Vermittlung von Versicherungen und Immobilien, der Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen sowie dem Auslandsgeschäft mit 29,75 Mio. EUR um 2,93 % unter dem Vorjahreswert.

Des Weiteren ist der Personalaufwand gestiegen, hat allerdings den Planwert nicht erreicht. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der gestiegenen Mitarbeiterzahl und der Belastung aus der Tariferhöhung um 5,25 % auf 38,21 Mio. EUR.

Der Sachaufwand erhöhte sich um 12,55 % auf 26,56 Mio. EUR. Der geplante Wert von 28,68 Mio. EUR wurde auch hier unterschritten, insbesondere weil Mehraufwendungen z. B. aus gestiegenen Energiekosten oder Sanierungskonzepten der Sparkassenimmobilien nicht im prognostizierten Ausmaß eingetreten sind bzw. durchgeführt wurden.

Das neutrale Ergebnis als Saldo von neutralen Erträgen und Aufwendungen liegt mit 1,78 Mio. EUR kräftig oberhalb des prognostizierten Wertes von -1,5 Mio. EUR. Die positive Abweichung von 3,28 Mio. EUR stammt im Wesentlichen aus Close-Out Zahlungen von Swaps und aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen.

Während sich aus dem Kreditgeschäft erneut ein negatives Bewertungsergebnis ergab, welches beträchtlich über dem Vorjahreswert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der Zinsentwicklung und der Restlaufzeiteneffekte und damit gestiegener Kurse für festverzinsliche Wertpapiere positiv dar und lag signifikant über dem Vorjahreswert. Sonstige Bewertungsmaßnahmen entfielen auf Zuschreibungen auf Beteiligungen.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 42,0 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 6,72 Mio. EUR auf 18,65 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf dem gestiegenen Jahresergebnis.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden.

Die Prognosen hinsichtlich Zinsüberschuss und Betriebsergebnis vor Bewertung sind eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Gleiches gilt für den Personal- und Sachaufwand. Lediglich die Entwicklung des Provisionsüberschusses blieb leicht unter der Planung. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als sehr zufriedenstellend.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,06 %.

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Im Wirtschaftsbericht sind bereits Entwicklungen diverser Leistungsindikatoren erläutert. Ergänzend folgt hier eine Darstellung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die zur Steuerung der Sparkasse intern herangezogen werden.

Die Sparkasse strebte in 2023 strategisch an, ein Jahresergebnis (inkl. Veränderung der Vorsorgereserven sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken) von mindestens 8,5 Mio. Euro zu erreichen. | Die Sparkasse erzielte im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis entsprechend der strategischen Definition i. H. v. 54,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,7 Mio. Euro) und übertraf somit den strategischen Zielwert.

Das strategisch angestrebte jährliche Wachstum im Kundenkreditgeschäft beträgt 2,0 % p.a. | In der Unternehmensplanung 2023 strebte die Sparkasse ein Nettowachstum von rund 1,9 % an. Das Wachstum im Geschäftsjahr unterschritt damit das strategisch angestrebte Wachstum.

Der Verwaltungsaufwand soll bis spätestens 2028 eine Quote von 1,50 % zur DBS nicht übersteigen | Die Sparkasse erreicht diesen Zielwert bereits in 2023 mit einer Quote von 1,45 % zur DBS.

Der Provisionsüberschuss soll mittelfristig 0,75 % der DBS nicht unterschreiten. Die Sparkasse erreicht in 2023 einen Provisionsüberschuss i. H. v. 29,8 Mio. Euro (0,67 % der DBS) und unterschritt damit den für 2023 in der Unternehmensplanung angestrebten Planwert i. H. v. 32,8 Mio. Euro (0,72 % der DBS).

Die Überrendite nach Steuern soll strategisch mind. 1,5 % betragen. Die Sparkasse erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Überrendite nach Steuern i. H. v. 12,32 %

Die strategisch angestrebte Gesamt-CIR (Cost Income Ratio) soll max. 60 % betragen. Die Sparkasse erreichte im Geschäftsjahr 2023 einen Wert von 47,54 % und bleibt damit unterhalb des maximalen strategischen Zielwertes.

Die strategisch angestrebte Kunden-CIR (Cost Income Ratio) soll max. 65 % betragen. Die Sparkasse erreichte im Geschäftsjahr 2023 einen Wert von 45,31 % und bleibt damit unterhalb des maximalen strategischen Zielwertes.

Abschließende Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Während das Geschäftsvolumen sowie die Bilanzsumme nahezu konstant blieben, entwickelte sich, maßgeblich durch das überdurchschnittliche Wachstum im Zinsüberschuss geprägt, die Ertragslage insgesamt positiv. Dieses ermöglicht eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäf
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 665,4 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 326,5 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zum Bilanzstichtag wurden das Limit für das Refinanzierungskostenrisiko überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Teil- und Gesamtrisikolimit aufgrund eines ausreichend hoch bemessenen, freien Risikodeckungspotenzials erhöht. Die bereitgestellten Limite reichten unterjährig aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kunden- und Eigengeschäft 48,0 35,8 74,6
Kundengeschäft 33,0 26,7 80,9
Eigengeschäft 15,0 9,1 60,7
Marktpreisrisiko Zinsänderungs- und Spreadrisiko 150,0 126,0 84,0
Zinsänderungsrisiko 108,0 91,6 84,8
Spreadrisiko 42,0 34,4 82,0
Immobilienrisiko 21,0 16,5 78,3
Beteiligungsrisiko 20,0 15,9 79,5
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 50,0 34,6 69,1
Operationelles Risiko 37,5 29,2 77,8
Risikotragfähigkeitslimit / Gesamtrisiko 326,5 257,9 79,0

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer unerwartet eintretenden Immobilienkrise als schwerstem der betrachteten Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht mit dem Stresstestbericht als Anlage und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Risikomanagement als Teil der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Dem Abteilungsdirektor der Gesamtbanksteuerung obliegt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 41,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen inkl. Kommunalkredite und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 38,6 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die übrigen 20 % sind in Form von Weiterleitungsdarlehen an beide Kundengruppen ausgeliehen worden.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wieder. Schwerpunkte bilden mit 37,3 % die Ausleihungen an Privatkunden, mit 16,6 % an das Grundstücks- und Wohnungswesen, mit 12,4 % an Energie, Wasser, Bergbau und mit 12,3 % an sonstige Dienstleistungungen, freie Berufe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 66,1 % des Kundenkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 3,0 Mio. EUR.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 93,7 94,4
10 bis 15 5,3 3,6
16 bis 18 1,0 2,0

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von mäßiger Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 3,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG (5.156,0 Mio. EUR).

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Konzentration in der Sicherheitenstruktur bei Wohnimmoblien mit einer Wohneinheit.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 11.216 17.514 1.330 341 27.059
Rückstellungen 381 123 7 0 497
Pauschalwertberichtigungen 7.916 183 522 0 7.577
Gesamt 19.513 17.820 1.859 341 35.133

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung insbesondere aufgrund einiger weniger größerer Einzelfälle.

Adressenrisiko der Eigenanlagen

Das Adressenrisiko der Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es in den Eigenanlagen das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 523,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (371,4 Mio. EUR), Immobilien-Spezialfonds (102,0 Mio. EUR) sowie Termingelder (50,0 Mio. EUR).

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 80,5 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei 19,5 % Anteilen an Investmentfonds vor.

Das Länderrisiko für die Sparkasse in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 148,4 Mio. EUR.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Das Marktpreisrisiko ergibt sich aus der integrierten Berechnung von Zinsänderungs- und Spread-Risiko (Renditerisiko) sowie der additiven Betrachtung von Immobilienrisiken. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Monatliche Ermittlung periodisches Marktpreisrisiko im Rahmen der normativen Perspektive: Berechnung Abweichung zum Planszenario auf Basis konstanter Zinsstruktur mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, Basis für das Planszenario ist eine sinkende Zinsstrukturkurve gemäß Zinsprognose der Deka, zudem mindestens jährliche Simulation im Rahmen der adversen Szenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus

Ökonomische Perspektive: Vierteljährliche Ermittlung des Value-at-Risk (VaR) auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (aktuell 1,75 x gltd. 10 Jahre - 0,75 x gltd. 3 Mon.). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -61.910 68.037
in % der Eigenmittel -14,55 15,99

Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:

Zusammen mit der Analyse des Zinsrisikokoeffizienten und der aufsichtlichen Frühwarnindikatoren können Volumenskonzentrationen anhand der Analyse der Cashflow-Struktur, normiert zum Eigenkapital, in einzelnen Laufzeitbändern identifiziert werden. Zum Stichtag 31.12.2023 lassen sich im Laufzeitband bis 1 Jahr (Kalenderjahr 2024) und im Laufzeitband > 1 Jahr bis 5 Jahre (Kalenderjahre 2025-2028) Risikokonzentrationen erkennen.

Der Konzentration wird im Risikosteuerungsprozess, in der Risikomessung sowie in den Stresstests Rechnung getragen. Die hieraus resultierende Risikokonzentration wird somit zuverlässig erkannt und überwacht.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte im Jahresverlauf zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses deutlich und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. Zum Stichtag 31.12.2023 ließ sich eine deutliche Zinssenkung konstatieren, welche die stillen Reserven deutlich erhöht hat. Im Jahr 2023 musste keine Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F. gebildet werden.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Monatliche Ermittlung periodisches Marktpreisrisiko im Rahmen der normativen Perspektive: Berechnungen Abweichung Bewertungsergebnis Wertpapiere vom Planszenario auf Basis konstanter Zinsstruktur mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Normative Perspektive: Wöchentliche Ermittlung Bewertungsergebnis Wertpapiere mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") und mindestens jährliche Simulation im Rahmen der adversen Szenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Vierteljährliche Ermittlung des Value-at-Risk für das Spreadrisiko für die verzinslichen Wertpapiere auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb, selbstgenutzte Immobilien) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

In der ökonomischen Perspektive sind die Mietertragsrisiken bereits implizit in der Ermittlung der Marktwerte der Immobilien und damit in der Messung des Immobilienpreisrisikos enthalten.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Wöchentliche Ermittlung Bewertungsergebnis Wertpapiere mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") und mindestens jährliche Simulation im Rahmen der adversen Szenarien mittels der IT-Anwendung "caballito"

Ökonomische Perspektive: Vierteljährliche Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes, mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % mittels der IT-Anwendung "caballito". In der Brückenlösung Caballito Modul MPR - Immobilienpreisrisiko erfolgt zunächst eine isolierte Berechnung des Immobilienpreisrisikos, dies bedeutet, die Risikowerte des Immobilienpreisrisikos werden additiv in der RTF berücksichtigt und Diversifikationseffekte kommen nur innerhalb des Immobilienportfolios zum tragen

Immobilien im Eigenbestand werden derzeit überwiegend selbst genutzt. Die Risiken aus der geplanten Gründung der Westholstein Immobilien GmbH werden, nach der Gründung und dem Erwerb oder Neubau von Immobilien, in die Risikoberechnung für Immobilienpreisrisiken einbezogen.

Die Höhe der Anlagen in Immobilienfonds ist gemäß der Geschäfts- und Risikostrategie 2024 - 2028 begrenzt.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands für Schleswig-Holstein für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer zentral bereitgestellten Expertenschätzung der Verbände

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen Funktionsbeteiligungen, die der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben dienen.

Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstigen Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Diese Risikokonzentration kann aufgrund der Zugehörigkeit zur Sparkassen-Finanzgruppe nicht von der Sparkasse Westholstein gesteuert bzw. beeinflusst werden.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und / oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period (SVP) und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Überwachung der fünf größten Einzelrefinanzierungen

Überwachung der Refinanzierungsquellen nach Produkten/Kundengruppen/Marktregion

Überwachung der Zielrefinanzierungsstruktur

Liquiditätskostenverrechnungssystem (Einfache Verrechnung von Liquiditätsbeiträgen aus Aktivgeschäften und Liquiditätskosten aus Passivgeschäften)

Durchführung von Stresstests für die SVP und das RKR

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period im kombinierten Szenario der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 > 6 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Rechtsrisiken - Im Rahmen von Vergangenheitsbetrachtungen wurde festgestellt, dass in dieser Ursachenkategorie bedeutende Beträge als operationelles Risiko schlagend geworden sind.

Risiken in der Ursachenkategorie Mitarbeiter - Fähigkeit und Verfügbarkeit - aufgrund eines hohen Schadensvolumens in dieser Ursachenkategorie in 2023 in Verbindung mit einem Szenario dieser Ursachenkategorie.

Risiken in der Ursachenkategorie Kriminelle Handlungen - vorrangig ist diese Konzentration auf die Anzahl der Schadensfälle (Online-Banking und Karten) zurückzuführen, welche aufgrund von Ver- und Sicherungsmaßnahmen jedoch im Wesentlichen den Beinaheverlusten zuzuordnen sind.

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Sonstige Risiken

Sonstige Risiken drohen aus dem Reputations- und dem strategischen Risiko. Diese würden in den vorstehend beschriebenen Risikokategorien schlagend werden und wurden in der letzten Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft.

Ebenso verhält es sich mit den Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken, aus den Bereichen Umwelt (E, Environment), Soziales (S, Social) und Unternehmensführung (G, Governance). Diese sind keine für sich stehende Risikokategorie sondern würden in Form von aus Nachhaltigkeitsaspekten getriebenen Risikofaktoren in den übrigen, als wesentlich deklarierten Risikokategorien schlagend werden. In der im zurückliegenden Jahr durchgeführten strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur wurden diese als operativ nicht wesentlich eingestuft. Lediglich in der langfristigen Perspektive drohen somit wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere aus Umweltrisiken.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Im Jahresverlauf 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 30.09. und 31.12.2023 aufgrund von zentral durch die Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (SR) bereitgestellten Parametersets u.a. für das Zinsänderungsrisiko aufgrund des im Vor- und Berichtsjahr deutlich angestiegenen Zinsniveaus sowie aufgrund der durchgeführten Risikoinventur. Das Risikotragfähigkeitslimit wurde im Berichtsjahr schrittweise von 220,0 Mio. EUR auf 326,5 Mio. EUR erhöht. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 79,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F.) und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur durch ein hohes Adressenrisiko. Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer vorübergehenden aber unkritischen Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und Unsicherheiten über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an Bauten haben seit 2023 zu bundesweit deutlich rückläufigen Bauanträgen geführt, auch bereits genehmigte Projekte werden teilweise wieder abgesagt. Parallel dazu sind auch die Verkäufe von Immobilien eingebrochen.

Bei bestehenden Projekten kann es somit zu Planungsänderungen sowie Bauzeit- bzw. Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor diesem Hintergrund sind künftige Risiken aus Finanzierungen im Bereich der Bauträger und Projektfinanzierer nicht ausgeschlossen.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

Chancen- und Prognosebericht

Für Deutschland geht die im Januar 2024 vorgelegte Prognose der S-Finanzgruppe zur wirtschaftlichen Entwicklung in 2024 von einem im Jahresverlauf 2024 einsetzendem Wachstum aus (siehe folgender Abschnitt ,Prognosebericht', Rahmenbedingungen'). Treten die zugrunde gelegten Annahmen nicht ein, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. Darin liegen Chancen und Risiken.

Als Chancen im Sinne des folgenden Abschnitts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können.

Chancenbericht

Bei einem entgegen unserer Planung (siehe Abschnitt Prognosebericht) mäßigen oder stärkeren Zinsanstieg bestehen Chancen im Zinsbuch in allen Laufzeitbereichen, die zugleich jedoch das geplante Bewertungsergebnis bei den Wertpapiereigenanlagen negativ beeinflussen könnten.

Unser Geschäftsgebiet ist prädestiniert für die Nutzung der Windenergie. Die Sparkasse hatte daher sehr frühzeitig die Fachkompetenz in einer Energie- und Agraragentur gebündelt und in den letzten Jahren sehr viele Investitionen finanziert. Das bietet die Chance, künftige Betreiber von Windkraftanlagen bei den anstehenden Investitionen kreditwirtschaftlich zu begleiten. Zudem beschloss der schwedische Konzern Northvolt bei Heide eine Batteriefabrik für die Produktion von Batterien für E-Autos zu errichten. Die EU-Kommission genehmigte entsprechende Fördermittel in Höhe von 900 Mio. Euro. Insgesamt dürften die regionalen Unternehmen von den Projekten mittelbar profitieren.

Prognosebericht

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, insbesondere den weiteren Auswirkungen des Russland-/Ukraine-Krieges, des Krieges in Israel, der Energiekrise in Europa und den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt, abweichen können.

Die Folgen aus der derzeitigen geopolitischen Situation dürften sich voraussichtlich weiterhin negativ auswirken. Insbesondere sind künftige Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio nicht auszuschließen.

Als ein generelles Risiko sieht die Sparkasse eine zunehmend komplexe internationale und nationale Regulatorik und die strengere Verbraucherschutzgesetzgebung bzw. künftige Rechtsprechungen zum Verbraucherschutz, die zu weiteren Ergebnisbelastungen u. a. aufgrund längerer Bearbeitungs- bzw. Beratungszeiten und zusätzlichem Dokumentationsaufwand oder auch zu weiteren Zahlungsverpflichtungen führen könnten. Allgemeine Risiken für die Erträge aus dem Zins- und Provisionsgeschäft ergeben sich aus den spezialisierten Angeboten der ,FinTechs' (Finanzdienstleistungen anbietende Technologieunternehmen).

Rahmenbedingungen

Konjunkturprognose der S-Finanzgruppe im Januar 2024

Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe erwarten im Mittel für 2024 ein Wachstum des realen deutschen BIP um 0,3 %. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.

Konjunkturprognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe Ist-Wert für 2023 1) Prognose für 2024 7)
Bruttoinlandsprodukt 2) -0,3% +0,3 %
Private Konsumausgaben -0,8 % +1,0 %
Konsumausgaben des Staates -1,7 % +0,5 %
Bauinvestitionen -2,1 % -1,5 %
Ausrüstungsinvestitionen +3,0 % +1,3 %
Exporte -1,8 % +0,7 %
Importe -3,0 % +1,0 %
Erwerbstätige 3) 45.900 46.000
Arbeitslosenquote 4) 5,7 % 5,8 %
Verbraucherpreise (HVPI) 5) +6,0 % +2,6 %
Kernrate (ohne Energie, Nahrungsmittel, Tabak und Alkohol) 5) +5,1 % +2,7 %
Sparquote der privaten Haushalte 6) 11,3 % 11,2 %

1) Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15.01.2024

2) BIP und Untergliederungen: nicht kalenderbereinigte, reale Veränderung gegenüber Vorjahr

3) Jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort im Inland, in Tausend

4) Arbeitslosenquote in der Definition der Bundesagentur für Arbeit 5) Veränderung gegenüber Vorjahr, hier in der europäischen harmonisierten Abgrenzung des "HVPI". Nach der nationalen Definition des Verbraucherpreisindexes lag die Rate 2023 bei +5,9 Prozent.

6) Anteil am verfügbaren Einkommen

7) Gemeinsame Prognose von neun Chefvolkswirten aus Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe vom 26.01.2024

Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten.

Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen.

Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent.

Geschäftsentwicklung

Die Sparkasse erwartet im Jahr 2024 eine verhaltene Ausweitung der durchschnittlichen Bilanzsumme um 149,8 Mio. Euro (3,4 %) auf 4,62 Mrd. Euro. Im Kreditgeschäft werden die Finanzierungen des regionalen Wohnungsbaus (Kauf, Modernisierung, Neubau) und der gewerblichen Investitionen der regionalen mittelständischen Wirtschaft maßgeblich sein. Die Sparkasse strebt - unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen sowie der Sondertilgungen im Darlehensgeschäft - eine Steigerung des Kreditgeschäftes aus Eigenmitteln und Weiterleitungsmitteln um 2,1 % an, während bei den Eigenanlagen ein Wachstum von 1,63 % erwartet wird. Zugleich legen die Zins- und Inflationserwartungen nahe, den Kunden alternativ Wertpapieranlagen anzubieten (Dienstleistungsgeschäft). Die weiterhin angemessene Ausstattung an Finanzmitteln und Wertpapieren sowie deren Fälligkeitsstruktur gewährleisten eine stabile Liquiditätslage.

Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Ertrags- und Vermögenslage

Grundlage der folgenden Darstellung ist die Planerfolgsspannenrechnung für die Jahre 2024 bis 2028. Die hier angegebenen Vergleichszahlen zum Jahr 2023 beziehen sich auf die Ertragslage auf Basis des Betriebsvergleichs' der Sparkassen-Finanzgruppe (Erläuterung siehe Seite 10 ff.).

Für die Ertragsplanung 2024 geht die Sparkasse von einer leicht rückläufigen Zinssituation im Geld- und Kapitalmarkt auf dem Niveau des 30.09.2023 auf Basis einer sich normalisierenden Zinsstrukturkurve aus. Als Ergebnis der Bilanzstrukturplanung rechnet die Sparkasse bei der "DBS" mit einem leicht erhöhten Betrag in Höhe von 4,62 Mrd. Euro (Jahresende 2023 4,47 Mrd. Euro, siehe Seite 5).

Auf Basis dieser Zinsprognose in Verbindung mit den aktuellen Rahmenbedingungen (siehe Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023", Seite 2 ff.) plant die Sparkasse den Zinsüberschuss - die bedeutendste Einnahmequelle - für das Jahr 2024 in Höhe von 107,3 Mio. Euro bzw. 2,32 % der DBS; das ist gegenüber dem 2023 erzielten Zinsüberschuss (105,5 Mio. Euro bzw. 2,36 % der DBS) absolut ein leicht erhöhter und relativ ein leicht gesunkener Betrag. Sofern - entgegen der Planung der Sparkasse - das Zinsniveau stärker sinken bzw. die Zinsstruktur flacher werden würde, ergäben sich mittelfristig spürbare negative Auswirkungen auf die Ertragslage. Mögliche unterplanmäßige Ausschüttungen aus Immobilienfondsanteilen und Beteiligungen stellen ein weiteres Risiko für das Zinsergebnis dar. Steigende Zinsen auf der Passivseite können dazu führen, dass im Rahmen der Bewertung des Anlagebuchs nach IDW RS BFA 3 n.F. vorhandene Reserven weiter abschmelzen und bei einem Verpflichtungsüberschuss ggf. Rückstellungen vorzunehmen sind.

Strategisch strebt die Sparkasse ein qualitatives und ertragsorientiertes Wachstum im Kundenkreditvolumen i.H. v. von 2,0 % an. Die Unternehmensplanung zeigt für 2024 eine erwartete Erhöhung des Kundenkreditvolumens um 2,1 %. Im aktuellen Geschäftsjahr 2023 stieg das Kundenkreditgeschäft leicht um 0,3 % (Planung 1,9 %); insofern erwartet die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein steigendes Wachstum.

Im Jahr 2024 plant die Sparkasse 33,7 Mio. Euro Provisionsüberschuss zu erzielen; das entspricht 0,73 % der DBS. Im Jahr 2023 strebte die Sparkasse 32,8 Mio. Euro bzw. 0,72 % der DBS an, tatsächlich betrug der Provisionsüberschuss 29,8 Mio. Euro bzw. 0,67 % der DBS (siehe Seite 10 ff.). Den bedeutenden Ergebnisbeitrag des Girobereichs plant die Sparkasse kräftig oberhalb des Vorjahresplanwertes und des tatsächlich erzielten Ertrages in 2023. Dieser soll u.a. durch die in 2023 neu eingeführten Mehrwertkontomodelle sowie Preisanpassungen im Firmenkundenbereich erreicht werden. Strategisch ist vorgesehen, dass der Provisionsüberschuss mind. 0,75 % der DBS beträgt.

Die Sparkasse plant den Verwaltungsaufwand aufgrund von steigendem Personalaufwand für 2024 mit 70,5 Mio. Euro leicht oberhalb des Vorjahresplanwertes von 68,4 Mio. Euro. Das entspricht 1,53 % der DBS nach einem Planwert von 1,50 % im Jahr 2023. Tatsächlich betrug der Verwaltungsaufwand u. a. aufgrund von einer teilweise verzögerten Umsetzung von Baumaßnahmen im Jahr 2023 64,8 Mio. Euro (siehe Seite 10 ff.). Der planmäßige Verwaltungsaufwand im Jahr 2024 gliedert sich in 42,8 Mio. Euro Personalaufwand (0,93 % der DBS) und 27,8 Mio. Euro Sachaufwand (0,60 % der DBS). Strategisch soll der Verwaltungsaufwand die Quote von 1,50 % der DBS nicht übersteigen.

Die Mittel für das Sicherungssystem (siehe Seite 1) werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 0,4 Mio. Euro. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2023 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 12,7 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Als Betriebsergebnis vor Bewertung erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 insgesamt 71,0 Mio. Euro (1,54 % der DBS). Im Jahr 2023 erzielte die Sparkasse ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 71,5 Mio. Euro (1,60 % der DBS); geplant war diese Kennzahl mit 50,8 Mio. Euro (1,11 % der DBS).

Wertkorrekturen im Eigenanlagenbestand der Sparkasse sind vor dem Hintergrund der Zinsprognose und der Eigenanlagenstruktur im Jahr 2024 nur in mäßigem Umfang zu erwarten. Es bestehen jedoch Bewertungsrisiken im Falle eines steigenden Zinsniveaus sowie eines Wiederaufflammens der Finanzkrise. Darüber hinaus sind auch unerwartete Bewertungsrisiken aus dem Bestand der ungedeckten Anlagen bei Kreditinstituten nicht vollständig auszuschließen. Bei den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen geht die Sparkasse im Rahmen der Planung nicht von Abschreibungen aus.

Die Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft und bei den eigenen Wertpapieren plant die Sparkasse für 2024 mit -4,92 Mio. Euro (0,11 % der DBS) kräftig unter Planniveau des Jahres 2023. Vor dem Hintergrund der abschließend nicht zu beurteilenden weiteren Entwicklung des Russland-/Ukraine-Krieges, des Israel-Krieges sowie der Verwerfungen auf den Energiemärkten und den Auswirkungen auf die Energiekosten sind unerwartete zusätzliche zukünftige Bewertungsrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft nicht auszuschließen.

Insgesamt rechnet die Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Betriebsergebnis nach Bewertung in Höhe von 66,1 Mio. Euro (1,43 % DBS).

Das Jahresergebnis - nach Berücksichtigung des Neutralen Ergebnisses und der gewinnabhängigen Steuern - prognostiziert die Sparkasse mit 46,9 Mio. Euro (1,02 % DBS). Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Sparkasse 54,6 Mio. Euro. Strategisch angestrebt ist, dauerhaft ein Jahresergebnis von mindestens 12,5 Mio. Euro zu erreichen.

Die gesamt Cost-Income-Ratio (CIR) ist im Jahr 2024 mit 49,82 % geplant. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die gesamt CIR 47,54 %. Strategisch soll die gesamt CIR einen Wert von 60 % nicht übersteigen.

Die Kunden-CIR ist im Jahr 2024 mit 47,99 % geplant. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Kunden-CIR 45,31 %. Strategisch soll die Kunden-CIR einen Wert von 65 % nicht übersteigen.

Die Kernkapitalquote soll ab 2028 17,00 % nicht unterschreiten. Per 31.12.2023 betrug die Kernkapitalquote 15,21 %.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als eher günstig.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Sparkasse Westholstein - Weil's um mehr als Geld geht.

Die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen, sehen wir auch künftig als uneingeschränkt erfüllbar an.

Itzehoe, im Juni 2024

Sparkasse Westholstein

- Vorstand -

gez. Saggau gez. Burmeister
Oliver Saggau Vorsitzender des Vorstandes Michael Burmeister Mitglied des Vorstandes

Der Lagebericht enthält zum Teil zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen. Diese sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwartet die Sparkasse" oder "plant die Sparkasse". Vorausschauende Aussagen beruhen auf den Erwartungen zum Planungszeitpunkt. Stets vorhandene Unsicherheiten über die künftige wirtschaftliche Entwicklung können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben abweichen.

Bericht des Verwaltungsrates der Sparkasse Westholstein

Der Verwaltungsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2022 u. a. im Rahmen von sechs Sitzungen und neun Sitzungen des Risikoausschusses wahr. Er überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes, den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems und die Abschlussprüfung inkl. der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er informierte sich eingehend über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse (u. a. Entwicklung des Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäftes und der Rentabilität) und die allgemeine Risikolage und erörterte grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik und die Geschäfts- und Risikostrategien gemeinsam mit dem Vorstand und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse.

Aufgrund des Beginns einer neuen kommunalen Wahlperiode fand im September 2023 eine konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates statt; zwölf Verwaltungsratsmitglieder beendeten ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium.

Verändertes Kundenverhalten, intensiver Wettbewerb sowie steigende Anforderungen des Verbraucherschutzes und der Regulatorik setzten die Sparkasse weiterhin massiv unter Druck. Im laufenden Geschäftsjahr erörterte der Verwaltungsrat insbesondere die künftige strategische Ausrichtung der Sparkasse und informierte sich laufend über die Auswirkungen des Zinsanstiegs sowie der hohen Inflationsrate auf die Ertrags- und Risikolage der Sparkasse.

Der Vorstand legte dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und die Bilanz des Jahres 2023 einschließlich des Lageberichts und des nichtfinanziellen Berichts vor. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein prüfte Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Verwaltungsrat erörterte in seiner Sitzung am 09.07.2023 das Prüfungsergebnis, stellte den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 4.517.294.631,01 Euro fest, billigte den Lagebericht sowie den nichtfinanziellen Bericht und beschloss, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.555.025,14 Euro vollständig zur Stärkung der Sicherheitsrücklage zu verwenden. Dem Vorstand erteilte der Verwaltungsrat einstimmig die Entlastung.

Für die sehr engagierte Arbeit im Geschäftsjahr 2023 spricht der Verwaltungsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Dank und Anerkennung aus.

Itzehoe, den 9. Juli 2024

gez. Ernst-Wilhelm Mohrdiek

Ernst-Wilhelm Mohrdiek
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Westholstein
Sitz Itzehoe und Heide
eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg
Handelsregister-Nr. HRA 1456 IZ

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 26.316.110,75 31.126
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 33.715.610,76 35.765
60.031.721,51 66.891
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 629.147.910,71 676.792
b) andere Forderungen 51.220.575,00 20.111
680.368.485,71 696.903
4. Forderungen an Kunden 3.231.121.005,56 3.279.465
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.297.126.592,23 EUR ( 1.325.478 )
Kommunalkredite 144.371.101,55 EUR ( 143.467 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 36.624.612,37 41.632
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 36.624.612,37 EUR ( 41.632 )
bb) von anderen Emittenten 338.310.026,95 255.643
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 154.721.551,58 EUR ( 76.339 )
374.934.639,32 297.275
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
374.934.639,32 297.275
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 102.000.417,02 92.630
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 47.200.596,19 42.011
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 2
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 3.229.216,96 3.961
darunter:
Treuhandkredite 3.229.216,96 EUR ( 3.961 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.804,00 39
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
43.804,00 39
12. Sachanlagen 16.942.850,00 15.416
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.318.167,71 6.004
14. Rechnungs-
abgrenzungsposten
103.727,03 74
Summe der Aktiva 4.517.294.631,01 4.500.672

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 15.892.084,26 567
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 489.919.074,81 464.299
505.811.159,07 464.866
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 902.144.583,65 1.242.043
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 47.782.727,30 46.593
949.927.310,95 1.288.637
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.115.878.996,28 2.253.899
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 412.384.029,52 10.601
2.528.263.025,80 2.264.501
3.478.190.336,75 3.553.137
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.229.216,96 3.961
darunter:
Treuhandkredite 3.229.216,96 EUR ( 3.961 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.598.299,05 2.417
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.706.638,81 1.893
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 44.414.834,00 47.161
b) Steuerrückstellungen 13.882.200,00 3.803
c) andere Rückstellungen 11.859.035,03 13.189
70.156.069,03 64.153
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 240.000,00 435
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 263.300.000,00 221.300
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 1.022.583,76 1.023
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 187.485.302,44 186.764
187.485.302,44 186.764
d) Bilanzgewinn 2.555.025,14 721
191.062.911,34 188.508
Summe der Passiva 4.517.294.631,01 4.500.672
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 106.178.648,51 151.974
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
106.178.648,51 151.974
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 197.810.042,41 437.023
197.810.042,41 437.023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 119.442.550,44 72.987
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 4,12 EUR ( 696 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 21.297,77 EUR ( 1 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.721.797,29 2.927
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
124.164.347,73 75.914
2. Zins-
aufwendungen
21.548.598,60 11.590
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 9.573,93 EUR ( 1.022 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 1 )
102.615.749,13 64.324
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.734.156,78 4.761
b) Beteiligungen 1.547.481,37 503
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 1
5.281.638,15 5.265
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 32.180.051,05 33.377
6. Provisionsaufwendungen 2.919.644,29 2.887
29.260.406,76 30.490
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.784.234,83 6.009
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 177.225,42 EUR ( 299 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
140.942.028,87 106.089
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 30.910.596,35 28.777
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.472.013,22 12.498
darunter:
für Altersversorgung 1.575.262,41 EUR ( 6.844 )
38.382.609,57 41.275
b) andere Verwaltungs-
aufwendungen
24.980.951,57 21.333
63.363.561,14 62.609
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.342.870,42 2.519
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.775.740,69 1.913
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 74.863,48 EUR ( 138 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 859.166,86 EUR ( 900 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 15.361.333,95 25.646
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
15.361.333,95 25.646
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 664
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 5.189.692,75 0
5.189.692,75 664
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 42.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 21.288.215,42 12.738
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18.651.524,59 11.932
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 81.665,69 85
18.733.190,28 12.017
25. Jahres-
überschuss
2.555.025,14 721
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.555.025,14 721
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.555.025,14 721
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.555.025,14 721

Anhang zum Jahresabschluss 2023

Allgemeine Angaben

Die Sparkasse Westholstein mit Sitz in Itzehoe und Heide ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRA 1456 IZ in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss der Sparkasse Westholstein wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Negativzinsen wurden in der Position der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet, in der die Aufwendungen bzw. Erträge für die Geschäftsvorfälle üblicherweise anfallen; der Ausweis erfolgt offen als "Darunter-Position". Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden, mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen, dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören.

Die Forderungen an Kunden, Kreditinstitute und von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich kapitalanteilig in maximal fünf Jahren aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.

Für erkennbare Ausfallrisiken bei den Forderungen bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Schuldner- bzw. Schuldnergruppenspezifisch wurde dabei analysiert, inwieweit sich infolge des Russland-/Ukraine-Krieges, der gestiegenen Energiepreise und der Risiken des Bauträger- und Projektierungsgeschäftes die Ausfallrisiken aus eingetretenen Schadensereignissen konkretisiert haben.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDWRS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Die Pauschalwertberichtigungen werden bei den betroffenen Posten in Abzug gebracht.

Vertragliche Zinsen für Verbraucherdarlehen, die nach Artikel 240 § 3 EGBGB gestundet wurden (gesetzliches Moratorium) haben wir im Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung aktiviert und als Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden maximal zu den Anschaffungskosten oder niedrigeren Kurswerten am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet, gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Bewertung der Wertpapiere steht im Einklang mit dem Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA 1.014 n. F. vom 26. Oktober 2021.

Die Anteile an Sondervermögen wurden zum investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Gegebenenfalls wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Dem Anlagevermögen sind keine Wertpapiere zugeordnet.

Die Beteiligungen und sonstigen Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wurden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Entgeltlich erworbene Software - mit Ausnahme sogenannter Trivialsoftware - wurde nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen.

Grundlage für die Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens ist der IDW RS IFA 2. Planmäßige Abschreibungen erfolgten bei den Gebäuden überwiegend linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Betriebsvorrichtungen schreiben wir grundsätzlich linear ab. Soweit in der Vergangenheit degressiv abgeschrieben wurde, wird dieses bis zu dem Zeitpunkt fortgeführt, zu welchem die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die Jahresabschreibung wird zeitanteilig vorgenommen.

Vermögensgegenstände von geringem Wert mit einem Anschaffungswert von bis zu 250,00 Euro netto werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Betragen die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes mehr als 250,00 bis höchstens 1.000,00 Euro netto, wird der Gesamtbetrag der Anschaffungskosten in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Bei der Trivialsoftware gilt für die Einstellung in den Sammelposten die Grenze von höchstens 410,00 Euro.

Insgesamt ergibt sich im Jahresabschluss 2023 ein über den Saldierungsbereich hinausgehender Überhang aktiver Steuerlatenzen, der in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Forderungsbewertung und der Rückstellungen. Die Ermittlung der Latenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 15,8 % für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und 13,2 % für die Gewerbesteuer.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Für abgezinste Verbindlichkeiten sind grundsätzlich Rechnungsabgrenzungen gebildet, die entsprechend der Laufzeit aufgelöst werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, d.h. künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintreten vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Grundsätzlich werden Rückstellungen aber über ihre gesamte Laufzeit abgezinst, wobei nicht ganzjährige Restlaufzeiten kaufmännisch gerundet werden.

Folgende Annahmen werden bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwandes zugrunde gelegt: Die Änderung des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der teilweise Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Rückstellung erfolgen jeweils zum Ende der Periode.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung werden gesondert unter Posten 8 oder 12 der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen; sofern sie Rückstellungen im Zusammenhang mit bankgeschäftlichen Verpflichtungen betreffen, werden sie gesondert unter GuV-Posten 1 und 2 vermerkt. Erfolge durch Änderung des Zinssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen fließen in die betroffenen GuV-Posten ein.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungslegungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurde als Abzinsungsfaktor der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre verwendet. Die Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Zur frühzeitigen Ermittlung des maßgeblichen Rechnungszinssatzes wurde ein prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 % ermittelt (im Vorjahr 1,78%). Dieser war fast identisch mit dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31.12.2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 %. Es ergeben sich dadurch lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde keine Dynamisierung während der Anwartschaftsphase, sofern entsprechend vereinbart, bzw. die vertragsindividuelle Gehaltssteigerung für 2024 und 2,50 % ab 2025, ein Fluktuationsabschlag sowie jährliche Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenzen von 2,00 % unterstellt, sowie ein Rententrend bei der Bruttorente mit 2,00 % und bei der anzurechnenden Rente mit 1,50 %. Diese Annahmen haben sich auch auf die Ermittlung der Rückstellung für Beihilfen ausgewirkt.

Bei der Berechnung der Rückstellung der Zuschüsse für Sozialabgaben gilt für die Abzinsung weiterhin der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) und des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen, ebenfalls unter Anwendung der "Projected-Unit-Methode", wird eine Einkommensdynamik von 2,50 % angenommen. Bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr wurde ein prognostizierter Zinssatz der Abzinsung von 1,00 % verwendet. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 0,99 % ergeben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge abgeschlossen.

Seit dem Jahr 2020 wird bei den Jubiläumsrückstellungen ebenfalls die PUC-Methode (Projected-Unit-Credit Methode) angewendet. Analog der Pensionsrückstellungen wurde auch hier ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 2,00 % angesetzt. Der Prozentsatz für die Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit den Werten für 2023 festgelegt. Feststehende Tarifsteigerungen wurden hinterlegt. Bei der Berechnung der Rückstellung wird von dem für den November des Berichtsjahres vorliegenden Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank für 15 Jahre bei einem 7-Jahres-Durchschnitt ausgegangen. Dieser lag im Jahr 2023 bei 1,72 % (Vorjahr 1,43 %) und verzeichnete lediglich eine geringfügige Abweichung zum Wert für Dezember mit 1,74 %. Im Jahr 2023 wurde die Transparenz der Anwendung ParisPlus erhöht. Dadurch sind alle Daten für den Rückstellungsspiegel eindeutig ermittelbar. Zudem hat die Sparkasse neben den tariflichen Jubiläen noch betriebliche Jubiläen für 10/30/45/50 Jahre eingeführt, bei denen sie einen zusätzlichen Urlaubstag gewährt und bei den beiden letzteren ein Jubiläumsgeld. Dadurch ergib sich in diesem Jahr im Vergleich zu dem Mittelwert der letzten 5 Jahre eine um ca. 160 TEUR erhöhte Rückstellung.

Bei der Abzinsung der Rückstellungen für Spareinlagen wird bei der Restlaufzeit von bis zu einem Jahr - abweichend vom Grundsatz - der Zinssatz für ein Jahr angewandt, da die Daten mit dieser Berechnungsmethode vom Rechenzentrum geliefert werden.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Im Berichtsjahr konnte die Rückstellung anteilig aufgelöst werden, da für die Rückstellungsberechnung eine reduzierte Quote für aufgelöste Verträge verarbeitet wurde und der zu bewertende Bestand aufgrund der Verjährung schrumpft

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB. Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung vorgenommen.

Strukturierte Produkte wurden grundsätzlich einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet (IDW RS HFA 22). Es bestehen Darlehen mit Zinsober- und/oder -untergrenze mit einem Nominalvolumen von 232.453 TEUR im Aktiv- und 10.907 TEUR im Passivbereich. Dazu kommen mehrere Zinsphasenanleihen und ein Corporate Bonds mit einer eingebetteten Kündigungsoption für den Schuldner mit nominell 63.500 TEUR.

Die Sparkasse setzt ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs Zinsderivate ein. Die Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Bewertungskonvention) und somit nicht gesondert bewertet.

Die Zinsergebnisse aus Zinsswapgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensiert. Die Zinsaufwendungen und -erträge der Zinsswapgeschäfte werden auf Einzelgeschäftsebene netto dargestellt und entweder unter GuV-Posten 1 (Zinsertrag) oder 2 (Zinsaufwendungen) eingestellt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Basis für die Verwaltungskosten ist der Planwert gemäß Mittelfristiger Unternehmensplanung. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt und wird aus der Ergebnisdokumentation des Arbeitskreises Kontorahmen und Jahresabschluss der Sparkassen abgeleitet. Basis für die Provisionserträge ist der Planwert der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Einbezogen werden andere Gebühren aus dem Darlehensgeschäft (ohne Zinscharakter). Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die Fremdwährungsbestände wurden unter Beachtung von § 256 a i. V. m. 340 h HGB und der Stellungnahme des IDW RS BFA 4 zur Währungsumrechnung bei Kreditinstituten bewertet. Eine besondere Deckung gemäß § 340 h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Währungspositionen von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge dieser Geschäfte erfolgt unter den GuV-Posten 12 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) bzw. 8 (Sonstige betriebliche Erträge), ebenso wie die Erfolge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung.

Erläuterungen zur Jahresbilanz

Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.

Aktiva

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

Die unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

TEUR
- bis drei Monate 10.000
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 15.000
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 25.000
- mehr als fünf Jahre 0
Forderungen an die eigene Girozentrale 11.346

Posten 4: Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

TEUR
- bis drei Monate 102.389
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 256.633
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 901.478
- mehr als fünf Jahre 1.858.306
- mit unbestimmter Laufzeit 111.524

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Im Posten 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden (ohne Ertragsabgrenzung):

TEUR
5 b) Anleihen und Schuldverschreibungen 35.414
Von den unter Aktiva Posten 5 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind börsennotiert 352.860
nicht börsennotiert 22.075

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält Anteile von mehr als 10 % an folgendem Investmentvermögen:

VALUES Health Invest II

Der Fonds ist ein offener Immobilien-Spezial AIF für Institutionelle Investoren mit dem Anlageschwerpunkt Gesundheitsimmobilien mit einem breit ausgerichteten Anlagehorizont.

Die Bewertung erfolgt zum strengen Niederstwertprinzip.

TEUR
Gehaltene Anteile in % 11,99 %
Marktwert 4.201 TEUR
Differenz zum Buchwert (-stille Last; + stille Reserven) +4 TEUR
Ausschüttung des Geschäftsjahres 59 TEUR

Die Kündigung der Anlegervereinbarung durch den Anleger ist gegenüber der Gesellschaft schriftlich auszusprechen. Ein in den Besonderen Anlagebedingungen vereinbarter Rücknahmeabschlag bleibt auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund unverändert bestehen. In jedem Fall der Kündigung der Anlegervereinbarung seitens der Anleger ist dieser verpflichtet, seine Anteile am Spezial-AIF-Sondervermögen spätestens zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung zurückzugeben.

TEUR
Von den unter Aktiva Posten 6 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
börsennotiert 0
nicht börsennotiert 4.954

Posten 7: Beteiligungen

Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) und daneben maßgeblich auf die Hamburger Logistik Service GmbH (HLS), sowie auf die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbs KG), über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist.

Name und Sitz Beteiligungsquote Eigenkapital Ergebnis 2022
% TEUR TEUR
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Kiel 9,44 Der Jahresabschluss wird nicht veröffentlicht, die Sparkasse hat keinen beherrschenden Einfluss.
Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,34 3.285.298 2.830
Hamburger Logistik Service GmbH, Hamburg 5,00 8.279 279

Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 3 HGB wird auf weitere Angaben zu den Beteiligungen verzichtet.

Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.

Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel, ist eine unbeschränkte Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten verbunden.

Posten 9: Treuhandvermögen

TEUR
Forderungen an Kunden (Posten 4 des Formblattes) 3.229

Posten 12: Sachanlagen

TEUR
Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert) 11.934
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 4.235

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sparkasse ist unbeschränkte Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500,00 Euro wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht hier ausgewiesen und nicht unter Beteiligungen.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR
Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabepreis bei Verbindlichkeiten oder Anleihen sind enthalten mit 4
Bilanzwert am 31.12. des Vorjahres 4

weitere Erläuterungen zu Aktiva:

TEUR
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 3.618

Anlagespiegel (alle Angaben in TEUR)

Finanzanlagevermögen (ohne Ertragsabgrenzung) Bilanzwert am 31.12. des Vorjahres Nettoveränderung Bilanzwert am 31.12. des Geschäftsjahres
Posten 7
Beteiligungen 42.011 5.190 47.201
Posten 8
Verbundene Unternehmen 2 -2 0
Posten 13
Genossenschaftsanteile 4 0 4

Die Sparkasse hat von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Sachanlagevermögen Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 828 42.943
Zugänge 35 3.972
Abgänge -75 -1.844
Umbuchungen 0 0
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 788 45.071
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 789 27.527
Abschreibungen im Geschäftsjahr 30 2.313
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0 0
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen 0 0
im Zusammenhang mit Abgängen -75 -1.712
im Zusammenhang mit Umbuchungen 0 0
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 744 28.128
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 44 16.943
Stand am 31.12. des Vorjahres 39 15.416

Passiva

TEUR

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die unter Posten 1 b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

TEUR
- bis drei Monate 17.457
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 44.399
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 197.893
- mehr als fünf Jahre 229.667
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 4.894
Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände 481.022

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die unter Posten 2 a) Unterposten ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

TEUR
- bis drei Monate 26
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 46.037
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 423
- mehr als fünf Jahre 1.296

Die unter Posten 2 b) Unterposten bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

TEUR
- bis drei Monate 131.295
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 218.689
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 60.925
- mehr als fünf Jahre 643

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

TEUR
Bestand am Bilanzstichtag 41
Bestand am 31.12. des Vorjahres 50

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Posten 1 des Formblattes) 3.191
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Posten 2 des Formblattes) 38

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit 132
Bilanzwert am 31.12. des Vorjahres 160

Posten 7a: Pensionsrückstellungen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 362 TEUR. In Höhe des Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

TEUR
Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr ausschließlich Zinsen in folgender Höhe angefallen: 3
Die Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 0,96 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten betragen mindestens fünf Jahre. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der nachrangigen Verbindlichkeiten besteht nicht. Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen zur Rückzahlung fällig: 65

Posten 12: Eigenkapital

Die unter Posten 12 b) ausgewiesene Kapitalrücklage beinhaltet folgenden Posten:

TEUR
- Dotationskapital des Trägers 1.023

weitere Erläuterungen zu Passiva:

TEUR
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten beläuft sich auf 3.664

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

Bei unseren Kreditgewährungen werden in dem Posten "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, bilden wir in ausreichendem Maße Rückstellungen.

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Sparkasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö. K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö. K. keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur Bildung / Passivierung einer Rückstellung / Verbindlichkeit für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö. K. besteht aktuell folglich nicht.

Andere Verpflichtungen

Unter dem Posten "unwiderrufliche Kreditzusagen" sind sämtliche noch nicht durch Auszahlung erfüllte Kreditzusagen im Darlehensbereich erfasst. Daneben sind die unwiderruflichen offenen Zusagen im Kontokorrent- und Avalbereich enthalten. Diese förmlichen Zusagen können nicht vorbehaltlos und fristlos gekündigt werden. Sie unterliegen den gleichen Kreditüberwachungsprozessen, die für alle Kreditengagements gelten. Wesentliche Ausfallrisiken aus den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nicht erkennbar.

Sofern im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Ausfallrisiken ausgeschlossen werden können, bilden wir in ausreichendem Maße Rückstellungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 0,4 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca.12,7 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u. a. sonstigen Verpflichtungen z. B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersversorgung -(ATV))" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der von der Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Umlagesatz 6,90 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 % sind insgesamt 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben.

Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 28,0 Mio. EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1,5 Mio. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 81,5 Mio. EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Es besteht eine Verpflichtung zum Erwerb von Investmentanteilen in Höhe von 10,3 Mio. EUR.

Für die bei Genossenschaften gehaltenen Geschäftsguthaben besteht eine zusätzliche Haftsumme von 1 TEUR.

Derivative Finanzinstrumente

Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos des gesamten Zinsbuches wurden auf der Grundlage von Rahmenverträgen für Finanztermingeschäfte mit verschiedenen Landesbanken und der DekaBank Zinsswapgeschäfte abgeschlossen.

Die derivativen Finanzinstrumente werden täglich nach der Marktbewertungsmethode mit der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve bewertet.

Am Bilanzstichtag bestanden die nachfolgend aufgeführten Positionen:

Kategorie Kontraktvolumen n TEUR Beizulegender Zeitwert in TEUR
positiv negativ
Zinsswaps - Payer 540.000 51.756 -6.270
Zinsswaps - Receiver 35.000 1.953 0
575.000 53.709 -6.270

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 25: Jahresüberschuss

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 09. Juli 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn in Höhe von 2.555 TEUR vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Sonstige Angaben

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Finanzlage der Sparkasse wesentlich und nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 428 TEUR aufgewendet. Hiervon entfallen 379 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen (davon 14 TEUR Auflösung für das Vorjahr) und 49 TEUR auf andere Bestätigungsleistungen. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts und die Prüfung nach § 35 EinSiG.

Die Sparkasse kommt der Offenlegungspflicht gem. § 26 a KWG für die in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 in Artikel 431 bis 434, 438 und 447 sowie Artikel 13 CRR einschl. der konkretisierenden EBA-Standards und Leitlinien beschriebenen Offenlegungstatbeständen durch Veröffentlichung eines Offenlegungsberichtes auf der Internethomepage der Sparkasse nach.

Nachtragsbericht

Die Sparkasse hat einem Projektierer Mittel zur baulichen Erschließung eines größeren Gebietes zur Verfügung gestellt. Im Juni 2024 hat die Gemeinde die Pläne zur Flächenerschließung mittelfristig ruhend gestellt. Aus diesem Grund kann die Liegenschaft mittelfristig nicht als Bauerwartungsland deklariert und veräußert werden. Daraufhin wurde die Bewertung der Fläche auf die Bodenwerte von landwirtschaftlichen Flächen angepasst.

Aus Vorsichtsgründen wurde im Juni 2024 die Risikovorsorge um 4,6 Mio. Euro erhöht.

Organe der Sparkasse Westholstein

Verwaltungsrat: bis zum 19.09.2023

Vorsitzender Ernst-Wilhelm Mohrdiek Geschäftsführer i. R.
1. Stellvertreter Peter Matzen jun. Grundstücksverwalter, Grundstücksverwaltung Peter Matzen e. K.
2. Stellvertreter Ernst Udo Krüger Einkaufsleiter, Wilckens Farben GmbH
Mitglieder Günther Abraham selbst. Rechtsanwalt
Uta Bielfeldt Hauptamtl. Bürgermeisterin der Stadt Meldorf
Delf Bolten Versicherungsfachmann i. R.
Kay Burrichter Sparkassenangestellter, Projektfinanzierungen
Gerd Norbert Drengk Geschäftsführer, Jagdreisen Drenk
Matthias Dürwald Sparkassenangestellter, Rechtsabteilung
Harm Früchtenicht Landwirt i. R.
Johann Eggart Hansen Berufssoldat a. D.
Rainer Hennings Sparkassenangestellter, Rechnungswesen
Jörgen Heuberger Kfz-Meister i. R.
Ralf Hoppe Hauptamtl. Bürgermeister der Stadt Itzehoe
Peter Hübner Sparkassenangestellter, Privat Banking
Gudrun Kabbe Sparkassenangestellte, Rechnungswesen
Dieter Krämer Lehrer und Konrektor, Gemeinschaftsschule am Lehmwohld
Thorsten Möller Sparkassenangestellter, Filialdirektor
Clemens Preine Dipl. Landwirt, selbst.
Ingrid Reichhelm Sachbearbeiterin i. R.
Jörn Schümann Sparkassenangestellter, Personalrat

Verwaltungsrat: ab dem 20.09.2023

Vorsitzender Ernst-Wilhelm Mohrdiek Geschäftsführer i. R.
1. Stellvertreter Peter Matzen jun. Grundstücksverwalter, Grundstücksverwaltung Peter Matzen e. K.
2. Stellvertreter Ernst Udo Krüger Einkaufsleiter, Wilckens Farben GmbH
Mitglieder Günther Abraham selbst. Rechtsanwalt
Uta Bielfeldt Hauptamtl. Bürgermeisterin der Stadt Meldorf
Malte Böckmann Sparkassenangestellter, IT-Organisation
Kay Burrichter Sparkassenangestellter, Projetfinanzierungen
Peter Dawiec Dipl. Psychologe i. R.
Silke Dibbern-Voß Dipl.-Sozialökonomin i. R.
Marie-Luise Eggerstedt Rechtsanwalts- + Notarfachangestellte, RA Kleiß, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Andrea Erdtmann Sparkassenangestellte, Versicherungsagentur
Volker Haack Lehrer a. D.
Johann Eggart Hansen Berufssoldat a. D.
Peter Hübner Sparkassenangestellter, Privat Banking
Nicole Ingwersen-Britt Industriekauffrau, Tiefbaufirma Block GmbH
Gudrun Kabbe Sparkassenangestellte, Rechnungswesen
Birgit Kalder Angestellte im Amt KLG Heider Umland, Fachbereich Finanzen
Regina Kraft Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk, Grevenkoper Pute
Kristin Nissen Sparkassenangestellte, Filialdirektorin
Axel Pietsch Hauptamtl. Bürgermeister der Stadt Kellinghusen
Sabrina Schröder-Wirth Sparkassenangestellte, Filialdirektorin

Vorstand:

Vorsitzender: Oliver Saggau Sparkassendirektor
Michael Burmeister Sparkassendirektor

Vorstandsvertreter nach §12 Abs. 2 SpkG:

Thorsten Biller Sparkassenangestellter
Helge Rothard Sparkassenangestellter bis 30.04.2024
Thorben Tams Sparkassenangestellter
Lutz Schacht Sparkassenangestellter

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Jahr 2023 auf 830 TEUR; die Kredite auf 173 TEUR. Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen 155 TEUR; die Kreditgewährungen (einschließlich Haftungsverhältnisse) 1.167 TEUR.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2023 39.448 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 2.571 TEUR.

Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:

2023
Vollzeitbeschäftigte 283
Teilzeitbeschäftigte 213
496
Auszubildende 24
Insgesamt 520

gerundete Kopfzahlen

Itzehoe, den 12. Juni 2024

Der Vorstand

gez. Saggau gez. Burmeister
(Saggau) (Burmeister)

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung"¹)

Die Sparkasse Westholstein hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Westholstein besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Westholstein definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag∕-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 140.942 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 424,44.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 21.288 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 18.652 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Westholstein hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Westholstein, Itzehoe und Heide

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Westholstein - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Westholstein für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Forderungen an Kunden" dar:

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung

Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 3.231,1 Mio. EUR (71,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der Posten betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfüngsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wahrend unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Hammelstein.

Kiel, 18. Juni 2024

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein

- Prüfungsstelle -

Hammelstein
Wirtschaftsprüfer

DNK-Erklärung 2023

Sparkasse Westholstein

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS
Kontakt Sparkasse Westholstein
Maite Schneegans
Dithmarscher Platz 2
25524 Itzehoe
Deutschland
04821 /604 1179
maite.schneegans@spk-Westholstein.de

Leistungsindikatoren-Set

Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: GRI SRS

Stand: 2023, Quelle:

Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.

Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss unter www.nachhaltigkeitsrat.de/ impressum-und-datenschutzerklaerung

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Allgemeines

Allgemeine Informationen

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a.Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Gemeinwohlorientierter Finanzpartner | Die Sparkasse Westholstein ist mit rund 563 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 250.000 Kundenkonten, 3,5 Mrd. Euro Kundeneinlagen und einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. Euro in 2023 eine mittelgroße öffentlich-rechtliche Sparkasse in Schleswig-Holstein. Im Berichtsjahr erwirtschaftete sie ein Betriebsergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge von 73,5 Mio. Euro. Sie ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und über diesen dem Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. sowie dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Ihre vielen Vorgängerinstitute wurden von zahlreichen Kommunen in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg sowie der privaten Stiftung Sparkasse in Glückstadt zwischen 1820 und 1939 errichtet, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser im Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag prägt unser gesamtes Geschäftsmodell. Wir handeln gemeinwohlorientiert und arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Unsere Geschäftspolitik ist verantwortungsvoll und risikobewusst. In 16 Geschäftsstellen und weiteren 22 SB Zweigstellen in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen bietet die Sparkasse ihren Kundinnen und Kunden Beratungskompetenz und vielfältige Dienstleistungen in allen Finanzfragen.

Regional und fair | Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sowie Mittel von Förderbanken verwendet die Sparkasse zur Refinanzierung von meist langfristigen Krediten an kleine und mittlere gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen und Selbstständige, private Personen und Kommunen in der Region. Die Kredite stiften nicht nur ökonomischen Mehrwert, sondern dienen weit überwiegend auch der Finanzierung von Projekten mit ökologischem oder sozialem Nutzen und von öffentlichen Infrastrukturinvestitionen. Im Wertpapierdienstleistungsgeschäft stehen den Kundinnen und Kunden zusätzliche Produkte mit ausdrücklichem ökologischem und sozialem Nutzen zur Geldanlage bereit. Seit September 2020 gehen wir noch einen Schritt weiter und erfragen bei unseren Kundinnen und Kunden im Rahmen des Anlageprozesses systematisch die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ab. Als Sparkasse ermöglichen wir auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jeden bereit und geben und vermitteln Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu etwa 98% im satzungsmäßigen Geschäftsgebiet wohnen, kennen ihre Kundinnen und Kunden weit überwiegend persönlich und betreuen sie meist langfristig. Durch gelebte Qualität in Service und Beratung schafft die Sparkasse eine hohe Kundenzufriedenheit und -bindung. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Ergänzende Anmerkungen:

Wir haben uns dazu entschieden, im Bericht möglichst oft die weibliche und männliche Form zu verwenden, da wir der Ansicht sind, dass dies mit einer guten Lesbarkeit vereinbar ist.

Für die Erhebung der Leistungsindikatoren im Bereich Umwelt wurde der CO 2-Kalkulator der Sparkassen-Einkaufsgesellschaft (SEG) Version 1.1 verwendet.

KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Strategische Analyse | Die Durchführung des strukturierten Nachhaltigkeits-Checks des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg im Jahr 2018 war der Ausgangspunkt für den Nachhaltigkeitsprozess bei der Sparkasse Westholstein. Im Jahr 2019 wurde der Nachhaltigkeits-Check wiederholt und im Rahmen eines Konzeptionsworkshops Handlungsfelder und Maßnahmen herausgearbeitet. Ebenfalls im Jahr 2023 wurde der Check, der inzwischen weiterentwickelt und zum Nachhaltigkeits-Kompass umbenannt wurde, durchgeführt und als Grundlage für unsere Projektarbeit zum Thema Nachhaltigkeit genutzt.

Eine wesentliche Maßnahme, die aus dem ersten Konzeptionsworkshop 2019 entstand, war die Entwicklung von Nachhaltigkeitsleitlinien. Diese ergänzen seither unsere Geschäftsstrategie und zeigen die für uns wichtigsten Nachhaltigkeitshandlungsfelder auf. Nachfolgend stellen wir auszugsweise die wesentlichen Stichworte vor:

Für die Zukunft: Die Kreise Dithmarschen und Steinburg sollen auch für künftige Generationen lebenswert bleiben. Deshalb denken und handeln wir nachhaltig und bekennen uns ausdrücklich zum Regionalprinzip. Nachhaltigkeit bedeutet für uns: wir bringen wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen in Einklang. Diese Grundsätze leiten unsere Geschäftspolitik und sind Grundlage für unsere Geschäftsbeziehungen.

Bedürfnisse und Wünsche im Blick: Wir sind ein verlässlicher Partner für die Menschen und Unternehmen im Geschäftsgebiet - unabhängig von Einkommen, Vermögen und Status. Die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kundinnen und Kunden stellen wir in den Mittelpunkt.

Wirtschaftlicher Erfolg: Als Sparkasse haben wir stets unser Geschäftsgebiet als Ganzes im Blick. Wir fördern den Wohlstand der Menschen in der Region und das Wachstum der Wirtschaft. Dies ist zugleich die Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg.

Soziales Engagement: Die Menschenrechte zu wahren ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und lehnen Diskriminierung - gleich welcher Form - ab.

Ökologische Verantwortung: Wir bieten allen Kundengruppen ökologische Finanzierungsprodukte und nachhaltige Anlageformen. Wir engagieren uns für den Erhalt und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Mit den Ressourcen gehen wir verantwortungsvoll um und beziehen ökologische Aspekte bei unserem Handeln mit ein. Wir ermitteln und veröffentlichen jährlich Verbrauchs- und Emissionswerte zu wesentlichen Umweltkennzahlen des Geschäftsbetriebs, insbesondere zum Verbrauch von Energie und Wasser sowie zu CO 2-Emissionen.

Engagierte Menschen in der Sparkasse: Die Menschen, die für uns arbeiten, sind wesentlich für unseren Erfolg als Unternehmen. Ihr Potenzial, ihr Engagement und ihre Motivation zu fördern und Perspektiven zu eröffnen, ist eine unserer zentralen Investitionen in die Zukunft. Der Westholsteiner Weg ist die Grundlage für die langfristige, kollegiale Zusammenarbeit in unserer Sparkasse. Es ist unser dauerhaftes Anliegen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein verlässlicher Partner und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein; daher messen wir die Mitarbeiterzufriedenheit regelmäßig.

Im Jahr 2020 haben wir die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet und damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit unternommen.

Im Jahr 2023 wurde Nachhaltigkeit dann zu einem Fokusthema in der Sparkasse Westholstein. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitsprojekts (Basisprojekt) wurde, wie bereits erwähnt, erneut im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme mittels Nachhaltigkeits-Kompasses der Unternehmensberatung N-Motion GmbH durchgeführt. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme wurden Handlungsfelder aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet. Bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsinitiativen orientieren wir uns stets an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN, am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV sowie der von uns unterzeichneten Selbstverpflichtung. Bei der Maßnahmenentwicklung haben sowohl Führungskräfte als auch das Nachhaltigkeits-Kompetenzteam mitgewirkt.

Dieses Team wurde im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts neu gegründet und trifft sich seitdem ein- bis zweimonatlich, um den Fortschritt der Nachhaltigkeitsinitiativen zu besprechen. Das Team hat die Aufgabe, Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Sparkasse operativ voranzutreiben, als Multiplikator für das Thema Nachhaltigkeit zu fungieren sowie erster Ansprechpartner für die Nachhaltigkeitskoordinatorin sowie alle Fachbereiche zu sein. Durch das Kompetenzteam stellt die Sparkasse Westholstein sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte in allen Entscheidungen auf Fachbereichsebene berücksichtigt werden.

Zudem wurde ein Nachhaltigkeits-Ausschuss, bestehend aus dem Vorstand, den Vorstandsvertretern sowie der Personalleitung und der Leitung der Organisation installiert, um strategische Entscheidungen zu treffen. Zunächst hat der Ausschuss monatlich getagt, ab 2024 werden die Sitzungen des Ausschusses vierteljährlich stattfinden.

Parallel wurden in einem zweiten Nachhaltigkeitsprojekt mit dem Titel "Nachhaltigkeit und Gemeinwohl" vertriebliche Aspekte des Themas herausgearbeitet. Eine einwöchige Design-Thinking Woche mit einer achtköpfigen Projektgruppe, bestehend aus Auszubildenden, Vertretern verschiedener Betriebs- und Vertriebsbereiche sowie Führungskräften, hat Maßnahmen erarbeitet, die im weiteren Projektverlauf konkretisiert und umgesetzt werden sollen.

Berichtsstandard | In 2018 haben wir entschieden, fortan den Berichtsstandard "Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)", an den wir uns schon in 2017 angelehnt hatten, vollumfänglich anzuwenden. Er ist insbesondere für regional tätige Unternehmen aller Branchen auf Initiative der Bundesregierung entwickelt worden. Für die zugehörigen Leistungsindikatoren wählten wir die sogenannten "Sustainability Reporting Standards (SRS)" der internationalen "Global Reporting Initiative (GRI)". Damit stellen wir den Anschluss unserer regionalen Berichterstattung an weltweit anerkannte Standards sicher.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist gekennzeichnet vom Zusammenwirken maritimer Einflüsse der Nordseeküste, einer ländlich geprägten Landwirtschaft und klein- bis mittelständischer Industrie im urbanen Umfeld von Klein- und Mittelstädten bis hin zum Anschluss an die Metropolregion Hamburg. Wir sind lokaler Marktführer und damit wesentlicher Finanzintermediär für sehr viele Bürgerinnen und Bürger in der Region. Unsere Aufgabe ist es, die zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Region und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern und zu unterstützen. So sehen wir es auch in unserer Geschäftsstrategie: "Die Sparkasse trägt zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Geschäftsgebiet bei. Sie wird sich, indem sie die Kenntnis aller relevanten Akteure nutzt (kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich), in den regionalen Transformationsprozess einbringen und den Dialog zur Entwicklung der Region unterstützen. Die Sparkasse Westholstein nimmt die gesamte Kundschaft in den Blick und nutzt Chancen des nachhaltigen Wandels, indem sie möglichst für jede Kundengruppe ein bedarfsbezogenes nachhaltiges Angebot vorhält."

Der Nachhaltigkeitscheck des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (heute "Nachhaltigkeits-Kompass"), den wir in 2018, 2019 und 2023 durchführten, dient uns als Analyseinstrument. Durch diese Bestandsaufnahme sowie der Ableitung von Handlungsfeldern konnten wir unsere wesentlichen Geschäftsbereiche in Bezug auf Nachhaltigkeit herausarbeiten. Der Nachhaltigkeitskompass wird als Basis für die Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsmaßnahmen genutzt.

Folgende vier Aspekte weisen für uns große Chancen und Risiken sowohl mit wesentlichen Einflüssen auf als auch durch unsere Geschäftstätigkeit auf:

Nachhaltigkeit verändert Branchen und Geschäftsmodelle | Mit unserer Kreditvergabe unter Berücksichtigung des sparkassenrechtlichen Regionalprinzips leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Wohnungsmodernisierungen, der örtlichen Wirtschaft und zum Ausbau der lokalen Infrastruktur (bspw. Wärmenetze, Glasfaserleitungen, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime). Damit tragen wir als Sparkasse beträchtlich zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Region bei. Risiken können dadurch entstehen, dass sich die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen in den nächsten Jahren spürbar verändern werden, etwa in den Bereichen des Tourismus sowie in der Landwirtschaft. Eine Herausforderung ist es deshalb, diese Veränderungsprozesse bei unseren Kundinnen und Kunden verantwortungsvoll zu begleiten, die Risiken gut zu steuern und gleichzeitig die vielfältigen Chancen zu nutzen. Mit dem Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle sind wir als inländisches Kreditinstitut seitens der Bankenaufsicht aufgefordert, uns mit bestehenden und zukünftigen ESG-Risiken auf unserer Portfolio- und der Kundenebene zu beschäftigen und diese zu analysieren. Neben einer branchenspezifischen ESG-Einstufung, die sich aus dem jeweiligen Wirtschaftszweigschlüssel der Kunden ableitet und größenklassenunabhängig ist, sind für bestimmte Kundengruppen auch individuelle Kundenbewertungen mittels der Anwendung "Sparkassen-ESG-Score" durchzuführen. Die Aufsicht schreibt eine individuelle Kundenbewertung für mittlere und große Unternehmen gem. EU-Größensegmentierung vor, die wir als Sparkasse in unsere Kreditvergabeprozesse sowie in die laufende Überwachung integriert haben. Darüber hinaus haben wir auf Kreditportfolioebene entsprechende Limite - bezogen auf den gesamten Kreditbestand - für die ESG-Klassen D + E vereinbart.

Auswirkungen des Klimawandels | Der Klimawandel verändert Rahmenbedingungen, die sich in Zukunft leider zum Teil auch disruptiv entwickeln können. Von diesen äußeren Einflüssen ist auch unsere heimische Wirtschaft betroffen. Wir sehen unsere Verantwortung darin, unsere Kundinnen und Kunden zielgerichtet bei Maßnahmen der Vorsorge und der Anpassung zu unterstützen, sei es mit dem Angebot nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen oder entsprechenden Finanzierungen wie dem Modernisierungskredit für Wohnimmobilien. In den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Agrar" betreiben wir ein überregional angesehenes Kompetenzzentrum. Genauso wichtig ist es uns, den eigenen Geschäftsbetrieb zunehmend energieeffizient auszurichten.

Demografischer Wandel | In einer älter werdenden Gesellschaft werden die Regeln und Normen des Zusammenlebens verändert. Dieser Trend wirkt von außen auf unsere Geschäftstätigkeit ein. Wir sehen drei zentrale Themen, wie wir diesem Trend begegnen: Sicherstellung des Zugangs zu allen Bankdienstleistungen für ältere Kundinnen und Kunden, zum Beispiel über barrierefreie Filialen; Sicherstellung qualifizierten Nachwuchses als attraktiver Ausbilder und Arbeitgeber; gezieltes Angebot von Finanzlösungen zur Sicherung des Lebensstandards im Alter und zur Übergabe an die kommenden Generationen. Indem wir die Themen aktiv angehen, sehen wir im demografischen Wandel ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken.

Digitalisierung | Unverändert ist die Digitalisierung ein Aspekt, der unsere Sparkasse täglich begleitet und einerseits unsere Geschäftstätigkeit beeinflusst, auf den wir andererseits aber auch mit innovativen Lösungen selbst Einfluss nehmen. Digitalisierung bewirkt aus unserer Sicht nicht von sich aus mehr Nachhaltigkeit. Sie schafft aber günstige Voraussetzungen, um nachhaltige Lösungen zu verwirklichen. Einen Meilenstein sehen wir beispielsweise in unserer Direktfiliale "WestholsteinDirekt", mit welcher wir unseren Kundinnen und Kunden seit 2019 alle wesentlichen Dienstleistungen auch online ermöglichen, sodass diese wählen können, ob sie persönlich vor Ort oder lieber digital über Telefon, Video und Screensharing beraten werden. Zu den ökologischen Vorteilen der digitalen Beratung gehören beispielsweise, dass die Fahrten zur Kundschaft aber auch zur Sparkasse selbst reduziert werden. Die Fahrten zur Sparkasse haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer digitalen Filialdirektion reduziert. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen das Angebot der Sparkasse, aus dem Mobile Office zu arbeiten. Darüber hinaus sparen digitale Lösungen meist auch enorme Mengen an Papier und sonstigen Materialien ein. Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass wir das Thema Digitalisierung auch in Bezug auf Nachhaltigkeit chancenorientiert angehen.

Im Jahr 2024 ist die nächste, tiefergehende Wesentlichkeitsanalyse geplant.

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Klarer Kompass | Die Verankerung von ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie und unsere ergänzenden Nachhaltigkeitsleitlinien bilden das Fundament, auf dem wir Ziele und Maßnahmen aufbauen. Dabei kommt uns zugute, dass wir uns in 2022 unser Unternehmensleitbild - den Westholsteiner Weg - und unseren Leitsatz "Gemeinsam sind wir WESTHOLSTEIN" gegeben haben. Unser Westholsteiner Weg und der ergänzende Leitsatz geben uns einen festen Kompass in die Hand, mit dem wir in einer Welt, die einem stetigen Wandel unterzogen ist, jederzeit vertrauensvoll, wertschätzend und verantwortungsbewusst agieren und reagieren können.

Konzeptionelle Entwicklung | In 2019 haben wir begonnen, das "Veränderungsthema Nachhaltigkeit" auf der Ebene des Gesamthauses voranzutreiben. In einem Konzeptionsworkshop haben wir im Anschluss an unseren Nachhaltigkeits-Check 2019 unsere Grundpositionierung geschärft, wichtige Handlungsfelder abgeleitet und mit Prioritäten sowie zeitlichen Abläufen versehen. Dies waren insbesondere die Erstellung von Nachhaltigkeitsleitlinien (s. Kriterium 1), Vorbereitung von Ausschlusskriterien für das Eigen- sowie für das Kreditgeschäft und des Optimierungskonzepts Energie, um der Wichtigkeit des Themas angemessen zu begegnen. In 2020 haben wir die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. In 2023 wurde Nachhaltigkeit zu einem Fokusthema in unserem Haus. Im Rahmen von zwei Projekten, die sich dem Thema widmen, wurde konzeptionell ein Vorgehen für die Nachhaltigkeitsarbeit der Sparkasse Westholstein erarbeitet, es wurde ein Nachhaltigkeitsteam gegründet und auch ein Entscheidungsgremium zu Nachhaltigkeitsthemen, der Nachhaltigkeitsausschuss, wurde installiert.

Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen | Wir haben uns der Selbstverpflichtung der Sparkassen-Finanzgruppe für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften angeschlossen und gehören zu den Erstunterzeichnern. Der Wortlaut ist abrufbar unter den Stichworten: Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften -DSGV.de. In der Selbstverpflichtung werden folgende Handlungsfelder angesprochen: Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio, CO 2-Emissionen im Geschäftsbetrieb verringern, Kundinnen und Kunden bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft begleiten und unterstützen, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit befähigen, Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte ausrichten.

Strategische Projektarbeit in 2023 | Im Rahmen unserer Projektarbeit haben wir uns bei Durchführung des Nachhaltigkeitskompasses intensiv mit der nachhaltigkeitsbezogenen strategischen Ausrichtung unserer Sparkasse beschäftigt. Der Kompass beinhaltet neben einer Standortbestimmung auch wesentliche Elemente der zukünftigen Nachhaltigkeitsanforderungen (EU-Aktionsplan, Bankenaufsicht), konkretisiert die Handlungsfelder aus der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, bezieht die SDGs mit ein und verdeutlicht uns, woran wir noch ganz konkret arbeiten müssen. Wir haben nicht nur eine Bestandsaufnahme durchgeführt, sondern mit Unterstützung der N-Motion GmbH außerdem Handlungsfelder aufgezeigt, Maßnahmen abgeleitet und diese einzeln in Bezug auf die Erfüllung der Selbstverpflichtung, das Zielbild 2025 sowie die Wirksamkeit in Richtung Kundinnen und Kunden bewerten lassen. Mithilfe dieser Bewertungsmatrix konnten wir unsere Maßnahmen priorisieren. Konkrete Ziele sind u.a. den Ausbau mit PV-Anlagen auf Sparkassengebäuden zu prüfen sowie eine Richtlinie für Baustandards in Bezug auf Energieeffizienz und Barrierefreiheit zu erstellen. Das Gesamtkonzept ist in unsere betrieblichen Prozesse eingebunden. Die Koordination wird durch eine Kollegin im Vertriebs- und Vorstandsstab sichergestellt.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Als Finanzdienstleister ermöglichen wir der Bevölkerung Zugang zu Finanzdienstleistungen. Ihre Wertschöpfung erbringt die Sparkasse Westholstein im Wesentlichen selbst und richtet ihr Angebot an den regionalen Bedürfnissen aus. Nachhaltigkeitskriterien sind dabei in den Prozessen verankert. Die Wertschöpfungskette besteht im Wesentlichen aus der Entgegennahme von Kundeneinlagen, der Kreditvergabe an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sowie den Eigenanlagen. Weitere Nachhaltigkeitsaspekte beziehen sich auch auf den eigenen Geschäftsbetrieb.

Kundeneinlagen und -kreditgeschäft | Die Kundeneinlagen kommen ganz überwiegend aus der Region und fließen weitestgehend in Kredite in der Region. Zum Teil vermittelt die Sparkasse Kreditmittel von öffentlichen Förderbanken. Traditionell ist ein hoher Anteil unseres Kreditportfolios ökologischen Zwecken (wie etwa energieeffizientes Wohnen oder Windenergieanlagen) und sozialen Zwecken (wie etwa Seniorenheimen) zuzuordnen. Wir streben an, keine Unternehmen zu finanzieren, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken, gegen die Kernarbeitsnormen der ILO verstoßen, massive Umweltzerstörungen in Kauf nehmen oder kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption, Erpressung und Bestechung) tolerieren. Finanzierungsvorhaben von gewerblichen Kreditnehmern bewerten wir anhand von branchenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien, die sowohl die ökologische als auch die soziale und die ethische Dimension adressieren, und haben zudem branchenspezifische Ausschlüsse definiert. Sollte ein Kreditnehmer im Vergleich zu seiner Branche sehr viel schlechter aufgestellt sein, muss im Kreditantrag gezielt Stellung genommen und das gesamte Geschäftsmodell des Kunden näher analysiert werden. Wir schließen zudem z.B. die unmittelbare Finanzierung der Produktion geächteter Waffen und Waffensysteme, den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken sowie nicht nachhaltige Nahrungsmittelproduktion aus. Bei Dienstleistungen insbesondere im Wertpapier-, Versicherungs- und Bausparbereich bedienen wir uns Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehört u. a. die DekaBank, deren Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen bei den Kundinnen und Kunden stets zunehmendes Interesse finden. Die IT-Dienstleistungen erfolgen in maßgeblichem Umfang in den Rechenzentren der Finanz Informatik. Die Verbundpartner haben eigene Nachhaltigkeitsstandards entwickelt.

Eigenanlagen | Nachhaltiges Investieren im Bereich der Eigenanlagen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien ist für die Sparkasse Westholstein selbstverständlich, um den verantwortungsbewussten Umgang mit den anvertrauten Vermögenswerten unserer Kundinnen und Kunden sicher zu stellen. Seit 2020 berücksichtigen wir im Entscheidungsprozess bei Direktinvestments für unsere Eigenanlagen verbindliche Ausschlusskriterien für bestimmte Branchen (z.B. Rüstung, Tabakproduktion, Pornografie), internationale Projektfinanzierungen mit unmittelbaren Themenfeldern (z.B. Waffen, Nahrungsmittel) und Finanzinstrumente mit direktem Bezug zu Agrarrohstoffen. Im Jahr 2023 unterzogen wir unseren Eigenanlagen zusätzlich einer Nachhaltigkeitsanalyse. Im Rahmen des "Deka Treasury Kompasses" wurde über den "Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter kompakt" ermittelt, ob in Titel investiert wurde, bei denen Verstöße gegen Nachhaltigkeitskriterien vorliegen, die sich am Konzept "Typologie für nachhaltige Finanzinstrumente ESG Zielmarkt" der deutschen Kreditwirtschaft und der Bankenverbände (Verbändekonzept) orientieren. Die Auswertung unserer Eigenanlagen ergab, dass bereits 84% des Portfolios ebenfalls dem "Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter kompakt" entsprechen.

Geschäftsbetrieb | Hinsichtlich des Geschäftsbetriebes bevorzugen wir beim Einkauf von Materialien und dem Bezug von Leistungen Händler, Dienstleister und Handwerker aus unserer Region. Soziale und ökologische Kriterien werden mithilfe einer in 2019 konzipierten schriftlichen Lieferantenvereinbarung berücksichtigt. Seit Anfang 2020 bitten wir unsere wesentlichen Lieferanten, uns neben Umweltstandards die Einhaltung grundlegender Menschenrechte wie etwa die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu bestätigen.

Wir gehen bei allen drei genannten Bereichen von positiven Nachhaltigkeitseffekten aus. Eine Wirkungsanalyse bzw. Quantifizierung der Wirkung auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette ist bisher nicht möglich.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Aufsichts- und Entscheidungsgremium | Nachhaltigkeitsmanagement im Kerngeschäft und Betriebsbereich versteht die Sparkasse als Querschnittsaufgabe, die alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft. Das Aufsichtsorgan ist in die Nachhaltigkeitspolitik mindestens jährlich im Rahmen der Billigung des Nachhaltigkeitsberichtes einbezogen.

Der von den Vorständen geleitete Nachhaltigkeitsausschuss trifft die strategischen Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsthemen und bestimmt die wesentlichen Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitspolitik. Neben den beiden Vorständen sind die Vorstandsvertreter sowie die Personal- und Organisationsleitung Ausschussmitglieder. Innerhalb des Vorstands ist der Vorstandsvorsitzende für das Fachthema Nachhaltigkeit verantwortlich.

Nachhaltigkeitskoordinatorin | Die Nachhaltigkeitskoordinatorin berät den Vorstand bei den Nachhaltigkeitsthemen und koordiniert und steuert die operativen Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit, soweit dies die Fachbereiche nicht selbstständig leisten. Die Führungskräfte unterstützen die Nachhaltigkeitsarbeit insbesondere durch die Stärkung eines entsprechenden Bewusstseins bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Fachbereichen sowie die aktive Mitarbeit.

Nachhaltigkeit-Kompetenzteam | Das Kompetenzteam wurde 2023 neu gegründet. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche zusammen: Verwaltung / Bauorganisation, Risikomanagement, Rechnungswesen, Personal, Spenden / Sponsoring, Kommunikation, Kreditmanagement, Vertrieb Firmenkunden, Vertrieb Privatkunden, ImmoCenter. Das Kompetenzteam fungiert als Multiplikator ins Haus, es gibt Impulse aus den Fachbereichen weiter und treibt die Nachhaltigkeitsarbeit gemeinsam mit der Koordinatorin.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeitspolitik | Die Sparkasse hat bereits Ende 2019 das bisherige strategische Nachhaltigkeitsbekenntnis in ,Nachhaltigkeitsleitlinien' überführt, um die Haltung noch stärker in das operative Geschäft und den Bankbetrieb zu integrieren. Die Mitglieder des Kompetenzteams Nachhaltigkeit sorgen in ihrer Rolle als Multiplikatoren für die Berücksichtigung des Themas in der täglichen Arbeit der Fachbereiche. Durch die Gründung des Nachhaltigkeitsausschusses ist darüber hinaus sichergestellt, dass ein Entscheidungsgremium auf Vorstandsebene über die aktuelle Nachhaltigkeitsarbeit informiert ist und Entscheidungen für zukünftige Initiativen trifft.

Prozesse im Kerngeschäft | In den Produktkörben zur Anlageberatung haben wir Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen fest etabliert, so dass ein aktives Angebot möglich ist und die Nachfrage nach diesen Produkten erfüllt werden kann. Zudem befragen wir unsere Kundinnen und Kunden bereits seit September 2020 im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen.

Zur Berücksichtigung von Chancen und Risiken der Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung wurden in 2021 alle Kundenkredite verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Um einen Gleichlauf zwischen dem Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse Westholstein und der Kreditvergabe zu ermöglichen, wurden für die kritischeren Risikoklassen Höchstwerte festgelegt. Gegenwärtig schließen wir allerding keine gewerblichen Kunden aufgrund der ESG-Brancheneinstufung aus. Vielmehr ist es unser Bestreben, Unternehmen eng auf dem Transformationsprozess zu begleiten und hierfür entsprechende Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. In unserer Strategie haben wir Portfoliolimite für Kunden in den ESG-Klassen D + E definiert. Zudem ist bei der Kreditvergabe die Branchenausschlussliste unseres Hauses zu berücksichtigen, die die Finanzierung von Kreditnehmern ausschließt, die aus Sicht der Sparkasse ein unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten kritisches Geschäftsmodell aufweisen (z.B. Bau und Betreiben von Atomkraftwerken).

Interne Prozesse | Das Nachhaltigkeitsteam (Kompetenzteam Nachhaltigkeit) wurde in 2023 neu aufgestellt und Prozesse angepasst. In ein bis zweimonatigen Treffen werden die Fortschritte in der Nachhaltigkeitsarbeit besprochen. Über die Kompetenzteammitglieder wird das Thema Nachhaltigkeit in die Entscheidungen und das Handeln der Fachbereiche getragen und das Verständnis für die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Themas gefördert.

Nachhaltigkeit wird in unserer Sparkasse als Unternehmensaufgabe angesehen, weshalb das Gesamthaus in die Nachhaltigkeitsarbeit involviert ist.

Einzelne Verwaltungsratsmitglieder werden seit dem Jahr 2019 u. a. durch externe Seminare zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert und geschult. Der Verwaltungsrat ist jährlich verantwortlich für die Billigung des nichtfinanziellen Berichts der Sparkasse und kann in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Regeln und Prozesse im operativen Geschäft Einfluss nehmen.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Wir erheben zahlreiche Leistungsindikatoren, die zur Anwendung des GRI-SRS-Indikatorensets im Rahmen der DNK-Erklärung dazugehören, etwa den Indikator zu den Kriterien 5-7 (Werte) oder die Indikatoren zu den gesellschaftlichen Kriterien 14-16. Wir arbeiten aktiv am Aufbau mehrjähriger Datenreihen mit dem Ziel, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sowohl im Zeitverlauf als auch mit anderen Sparkassen sowie Konsistenz der Daten zu gewährleisten. Einen Schwerpunkt bildete wie in den letzten Jahren auch in 2023 die Erfassung der Umweltindikatoren zu den Kriterien 11-13. Hierzu setzten wir von 2018 bis 2022 das für die Branche entwickelte Kennzahlen-Tool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU) ein. Im Jahr 2023 wurde das VfU-Kennzahlentool durch den CO 2-Kalkulator ersetzt. Dieses Tool ermöglicht uns neben der reinen Erfassung von Verbräuchen ebenfalls die Simulation. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir die richtigen Maßnahmen umsetzen, um unser Ziel des CO 2-verantwortlichen Geschäftsbetrieb bis 2035 zu erreichen.

Die Kriterien des Nachhaltigkeitskompass, die sich in die Kategorien "Strategie und Steuerung", "Geschäftsbetrieb", "Kerngeschäft" und "Kommunikation und gesellschaftliches Engagement" aufgliedern, dienen uns als begleitender Maßstab. Da wir den Kompass künftig regelmäßig durchführen, gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse über Fortschritte in unserer Nachhaltigkeitsarbeit.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

In 2022 haben wir unser Unternehmensleitbild - den Westholsteiner Weg -entwickelt. Der Westholsteiner Weg besteht aus den folgenden 8 Stationen: "Erfolgsorientierung im Kundengeschäft", "maßgeschneiderte Lösungen, die die Bedürfnisse unserer Kunden ideal bedienen", "bestes Beratungserlebnis und top-qualifizierte Mitarbeiter", "Kundenwünsche realisieren wir schnell und zuverlässig", "Leistungs- und Chancenorientierung", "wir fördern Menschen und deren Talente und fordern Leistung ein", "wir ziehen an einem Strang", "wir sind gemeinsam erfolgreich". Der Westholsteiner Weg soll uns stets als Orientierung dienen und dabei helfen, Entscheidungen auf der Grundlage unserer Stationen zu treffen. Unser Leitsatz "Gemeinsam sind wir WESTHOLSTEIN" ist ein weiterer Baustein, um unsere Unternehmenskultur positiv zu gestalten, indem wir einen Führungsstil prägen, der die Umsetzung unseres Westholsteiner Weges positiv beeinflusst.

Flankierend haben wir bereits in 2018 den "Verhaltenskodex für die Sparkasse Westholstein" verabschiedet, der jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Auch er nimmt ausdrücklich den "Westholsteiner Weg" als Ausgangspunkt, um darauf ein unter Risikogesichtspunkten ausgewogenes Verhalten des Vorstands, der Führungskräfte sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschreiben. Weitere Kapitel sind insbesondere Risikostrategie und Risikoneigung, Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, Interessenskonflikte, Kommunikation und angemessene Anreizstrukturen.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vergütungsstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hauptsächlich durch die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) geprägt. Die getroffenen Vereinbarungen zu den variablen Vergütungsbestandteilen sind auf den langfristigen und zukunftsfähigen Geschäftserfolg ausgerichtet und stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie der Sparkasse. Darüberhinausgehende Nachhaltigkeitsaspekte sind hierbei nicht definiert. Die Höhe der variablen Vergütung ist allerdings in Relation zur festen tariflichen Vergütung unwesentlich.

Die Höhe der festen und der variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder ist entsprechend des in den Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein über die Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder von öffentlich-rechtlichen Sparkassen festgelegten Rahmens vereinbart. Die getroffenen Vereinbarungen zur variablen Vergütung sind auf den langfristigen und zukunftsfähigen Geschäftserfolg ausgerichtet und stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkasse. Weitere Nachhaltigkeitsaspekte sind hierbei nicht definiert. Der Verwaltungsrat überprüft mindestens jährlich die Vereinbarkeit der Ausgestaltung der variablen Vergütungssysteme mit den Geschäfts- und Risikostrategien sowie der Anreizwirkung im Rahmen des Planungsprozesses. Grundlage ist jeweils ein, gemäß der Institutsvergütungsverordnung erstellter, Angemessenheitsbericht.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:

i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;

ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;

iii. Abfindungen;

iv. Rückforderungen;

v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie richtet sich nach den vom Vorstand des Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein gefassten "Richtlinien über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates öffentlich-rechtlicher Sparkassen".

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den "Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein über die Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder von öffentlich-rechtlichen Sparkassen". Die Vorgaben enthalten ausdrückliche Begrenzungen des möglichen variablen Vergütungsanteils. Auch die Regelungen zur Altersvorsorge entsprechen den Verbandsempfehlungen. Variable Vergütungen stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkasse. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Detaillierte Angaben zu den Vergütungen sind gemäß des ,Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein' auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Darüber hinaus hält die Sparkasse Westholstein die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung ein. Dies bestätigen uns regelmäßig die externen Prüfungen durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein.

In Bezug auf Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat die Sparkasse die 'Grundsätze für die Zusage von Abfindungen und Rahmenkonzept zur Festlegung und Genehmigung von Abfindungen für Beschäftigte der Sparkasse Westholstein' festgesetzt. Die Regelungen bewegen sich vollständig im Rahmen der Privilegierungen nach § 5 Abs. 6 S. 5 Nr. 1 bis 3 der Institutsvergütungsverordnung und sind damit im Sinne der Verordnung angemessen.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Bei den Kennzahlen zur Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich um vertrauliche und wettbewerbsrelevante Informationen. Deshalb ermitteln wir diesen Indikator nicht.

Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Unsere wesentlichen Anspruchsgruppen identifizieren wir aus unserem Geschäftsmodell mittels Analyse unserer unternehmerischen Tätigkeit. Dies sind Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsrat, die regionale Wirtschaft und die Gesellschaft unseres Geschäftsgebietes als Ganzes. Als Sparkasse Westholstein sind wir - ebenso wie fast alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - in der Region verwurzelt. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements pflegen wir einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, unserem Träger, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Der Austausch mit unseren Anspruchsgruppen trägt dazu bei, unser Produkt- und Leistungsangebot kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Kundinnen und Kunden | Kundenorientierung steht im Fokus unserer Sparkasse; die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden ist die Basis der langjährigen und vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen. Es ist unser Anliegen, uns stetig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Die Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden erfolgt insbesondere in direkten Gesprächen. Zusätzlich bietet die Sparkasse für die Mitteilung von Wünschen, Lob und Kritik im Internet das Dialogformat ,Meinungskarte' an. Darüber hinaus haben alle Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihre Anliegen auch in das ,Beschwerdemanagement' der Sparkasse einzubringen oder auch eine Google-Bewertung zu unseren 16 Filialstandorten abzugeben. Die Google-Durchschnittsbewertung konnten wir in den letzten 2 Jahren von 3,5 auf 4,3 von 5 Sternen steigern.

Gemäß Meinungsumfrage Sparkassen-Firmenkunden-Dialog (SFKD) aus 2023 sind wir insbesondere im Vergleich zu anderen Sparkassen in der Region mehr Hauptbank- als Nebenbankverbindung. Unseren Kundinnen und Kunden gefällt vor allem die Beratung zu den Themen Leasing, Geldanlage, Versicherung und besonders Auslandsgeschäft.

Zudem haben wir 2023 an der Umfrage ,Online-Kundenberatung im Test (iMK)' teilgenommen, um unsere Antwortqualität bei allgemeinen E-Mail-Anfragen zu verbessern. Für 2024 ist eine erneute Durchführung geplant.

Mit dem Firmenkundenbeirat, dem bedeutende Firmenvertreter aus der Region angehören, thematisiert die Sparkasse regelmäßig relevante finanzwirtschaftliche und insbesondere sparkassenbezogene Themen. Die Managerinnen und Manager haben dabei Gelegenheit, z. B. ihre Erwartungen an das Produktangebot oder die Dienstleistungen zu äußern und gemeinsam zu diskutieren. Die Firmenkundenbeiratsmitglieder unterstützen sich gegenseitig, nutzen Synergien für ihre eigenen Unternehmen und helfen bei der Weiterentwicklung der Sparkasse. Die Sitzungen finden halbjährlich statt. Krankheitsbedingt wurde der Termin im November 2023 auf Januar 2024 verlegt. Im Fokus standen unter anderem die aktuelle Zinspolitik, der Russland-Ukraine-Krieg sowie die Inflationsentwicklung. Insbesondere ein Vortrag zum Thema KI-Lösung ChatGPT weckte großes Interesse unter den Mitgliedern. Für das Jahr 2024 ist eine Firmenkundenveranstaltung explizit zum Thema Nachhaltigkeit geplant.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Intern erfolgt die Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über regelmäßige Gespräche mit der direkten Führungskraft, monatliche Teamrunden, direkte Anschreiben, über das Intranet, den im Herbst 2022 ins Leben gerufenen Mitarbeiter: innenPodcast sowie seit Sommer 2023 über das digitale Lunch & Learn-Format. Hier werden den Kolleginnen und Kollegen ganz unterschiedliche Themen rund um die Sparkasse vorgestellt, die über den reinen Arbeitsalltag hinausgehen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist freiwillig und findet in der Mittagszeit von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Für 2024 ist im Rahmen einer Lunch & Learn-Staffel auch ein Termin zur Nachhaltigkeit geplant.

Die Ergebnisse des in 2022 abgeschlossenen Projektes "MOIN ZUKUNFT" bilden die Grundlage des Zukunftsbildes "Westholsteiner Weg". "Erfolgreich für unsere Region, erfolgreich für unsere Sparkasse und erfolgreich für jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns." In unserem Verständnis für Führungs-, Kommunikations- und Zusammenarbeitsregeln "Gemeinsam sind wir W E S T H O L S T E I N" ist beschrieben, wie wir zusammenarbeiten und kommunizieren sowie wie unsere Vorstellungen einer modernen und zukunftsorientierten Unternehmens- und Men-schenführung sind. Es dient als Hilfestellung für Situationen, die im Alltag nicht so einfach oder klar erscheinen. Zu den Auswirkungen der daraus resultierenden Projekte und Maßnahmen wurden die Kolleginnen und Kollegen in 2023 in einer groß angelegten Befragung der Mitarbeitenden um Feedback gebeten. Die Ergebnisse werden in 2024 in den Teammeetings vorgestellt und weiter evaluiert.

Das im Rahmen der Projektarbeit Nachhaltigkeit in 2023 ins Leben gerufene Nachhaltigkeitskompetenzteam tauscht sich ein- bis zweimonatlich in digitalen Videokonferenzen über Neuerungen und den aktuellen Umsetzungsstand von Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus. Ab 2024 wird dann auch regelmäßig nach den Sitzungen des Nachhaltigkeitskompetenzteams eine schriftliche Information (Newsletter) an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum aktuellen Stand erfolgen.

Ein aus Kompetenzteammitgliedern bestehender Arbeitskreis wird ebenfalls einen Messestand zum Thema Nachhaltigkeit für die Jahresauftaktveranstaltung 2024 vorbereiten, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den aktuellen Projekt- sowie Maßnahmenstand zu informieren. Neben den konkreten Projekt- und Maßnahmenfortschritten sollte ebenfalls über regulatorische Anforderungen berichtet werden und die Möglichkeit bestehen, sich spielerisch dem Thema Nachhaltigkeit durch Berechnung des eigenen CO 2-Fußabdrucks zu nähern.

Neben den von der Sparkasse Westholstein selbst initiierten und durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Möglichkeit, sich über das DSGV-Angebot "ImPulsInfobriefe" zu aktuellen Themen zu informieren und an ImPuls.live Videostreams teilzunehmen. Zum Thema Nachhaltigkeit gab es 2023 insgesamt sechs Infobriefe mit Nachhaltigkeitsbezug. Auch Videostreams zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen wurden in 2023 angeboten (z.B. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zwischen Kommunikation und Banksteuerung / Nachhaltige Transformation im Mittelstand begleiten).

Personalrat | Der Vorstand legt großen Wert darauf, in konstruktiver Art und Weise mit dem Personalrat bzw. den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Beschäftigten zusammenzuarbeiten. Zahlreiche Betriebsvereinbarungen dokumentieren diese intensive Zusammenarbeit. Neben mitbestimmungsrelevanten Themen steht die Sparkasse auch auf freiwilliger Basis in einem regelmäßigen, partnerschaftlichen und konstruktiven Dialog mit dem Personal-rat.

Sparkassenträger | Träger der Sparkasse Westholstein ist der Zweckverband Sparkasse Westholstein, der von 194 Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern repräsentiert wird. Zusätzlich zur mindestens einmal jährlich stattfindenden Verbandsversammlung lädt die Sparkasse die Repräsentanten in dezentralen Gruppen zu Treffen des Kommunalbeirats ein, um über regional bedeutende finanzwirtschaftliche Themen und die Entwicklung der Sparkasse zu sprechen. Die Kommunalbeiräte fanden auch im Jahr 2023 regen Anklang. Darüber hinaus steht der Sparkassenvorstand jederzeit jeder Bürgermeisterin bzw. jedem Bürgermeister sowie den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern für ein direktes Gespräch zur Verfügung. Seit 2021 haben wir zusätzlich einen E-Mail-Newsletter für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus unserer Region etabliert, mit welchem wir quartalsweise regelmäßig in kompakter Form über aktuelle Themen und unsere Aktivitäten in der Region informieren.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:

i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat;

ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich bei den Treffen der Kommunalbeiräte in 2023 insbesondere mit den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2022 / 2023 (Stichwort Inflation, Zinsanstieg) befasst. Darüber hinaus war die Änderung des Sparkassengesetzes in Schleswig-Holstein hinsichtlich der paritätischen Besetzung des Aufsichtsorgans der Sparkasse das zentrale Thema der Kommunalbeiräte

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

"Unser Fokus richtet sich auf die gemeinwohlorientierte Aufgabenstellung zum Nutzen unserer Kunden und Träger auf nachhaltiger Basis" | Diese Aussage aus unserer Geschäftsstrategie ist für uns Leitschnur für das Angebot von Produkten und die Entwicklung von Innovationen. Bestehende Produkte richten sich strikt nach den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. Neue Produkte unterliegen strengen Qualitätskontrollen und Testdurchläufen, bevor wir diese anbieten. Wir tauschen uns mit Sparkassen, unserem Regionalverband und weiteren Dienstleistern, insbesondere der Sparkassen-Finanzgruppe, zu Good-Practice-Beispielen aus und verbessern auch damit die Kundenzufriedenheit.

Nachhaltige Kreditangebote | Die Sicherstellung der angemessenen und ausreichenden Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen ist die im Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein verankerte Aufgabe der Sparkassen. Wir sind uns bewusst, dass unsere Kredit- und Anlageentscheidungen ökologische Auswirkungen haben. Wir vergeben Kredite an Privat- und Firmenkunden, die in unserer Region beheimatet sind oder in unserer Region investieren und daher beispielsweise bei Baumaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland erfüllen. Die Finanzierung des regionalen Wohnungsbaus hat eine wesentliche Bedeutung für die Sparkasse. Die 2023 für den Wohnungsbau neu zugesagten Darlehen umfassten rund 182 Mio. Euro (Vorjahr 337 Mio. EUR), das waren rund 63 % (Vorjahr: 55 %) aller Neuzusagen. Bedeutend für unsere Sparkasse sind im Kreditportfolio die Finanzierung von Windenergieanlagen an der Westküste Schleswig-Holsteins sowie von Fotovoltaikanlagen. Auch in 2023 haben wir Beschlüsse zur Finanzierung von Windenergieprojekten gefasst. Diverse weitere Voranfragen wurden bearbeitet. Die Durchführung der endgültigen Finanzierung ist abhängig vom Ergebnis der staatlichen Bieterverfahren. Das Kompetenzteam "Corporate Finance" verfügt über umfassendes Know-how zu Wind- und Bioenergie sowie zum Agrarbereich. Hier bieten wir kompetente Begleitung der Agrarkunden, insbes. in Krisenzeiten (Stichworte: Milchkrise, Dauerregen, Dürre, Düngemittelverordnung). Bei diesen Themen sind wir insofern Vorreiter, als sich andere Sparkassen bei uns Rat und Tat holen. Nahezu tägliche Austausche der beteiligten Bereiche sowohl im Markt als auch in den Stabs- und Marktfolgebereichen ermöglichten es uns, sehr zeitnah Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Dazu gehörte es auch, zügige Kreditentscheidungen zu treffen. Diese Verantwortung nehmen wir auch aktuell und laufend weiter ernst und reagieren zügig auf Veränderungen.

Gegenwärtig schließen wir keine gewerblichen Kunden aufgrund der ESG-Brancheneinstufung aus. Vielmehr ist es unser Bestreben, Unternehmen eng auf dem Transformationsprozess zu begleiten und hierfür entsprechende Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. In unserer Strategie haben wir Portfoliolimite für Kunden in den ESG-Klasse D + E definiert.

Auch im privaten Wohnungsbaukreditgeschäft bieten wir unseren Kundinnen und Kunden Kreditangebote an, die insbesondere auf eine Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilien abzielen, um zum einen einen Beitrag Richtung Klimaneutralität aus dem Gebäudesektor zu liefern und zum anderen auch unseren Sicherheitenbestand in "grünere" Klassen zu entwickeln.

Nachhaltige Anlageangebote | Die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden dienen der Sparkasse zur Refinanzierung des überdurchschnittlich starken örtlichen Kreditportfolios. Unseren Anlagekunden bieten wir im Wertpapierdienstleistungsgeschäft auch Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Wir hatten in 2023 unterschiedliche nachhaltige Zertifikate und Fonds mir Nachhaltigkeitsmerkmalen verschiedener Assetklassen (Renten-, Misch- sowie Aktienfonds) unseres Vertriebspartners Deka sowie der LBBW Asset Management, Pictet Asset Management S.A. sowie J.P. Morgan Asset Management für unsere Kundinnen und Kunden im Angebot. Auch in 2023 wurde die Deka erneut mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. U.a. erhielt die Deka für vier Fonds bzw. ETFs den ersten Platz des Sustainable Performance Awards und zweimal 5 Sterne vom Wirtschaftsmagazin Capital Fonds.

Auch in unseren Vertriebskampagnen war es uns wichtig, das Thema Nachhaltigkeit weiter in den Fokus zu rücken. Im dritten Tertial 2023 haben wir unseren Privatkunden aktiv unsere "Grüne Küstenpolice" angeboten. Die "Grüne Küstenpolice" kombiniert unser Altersvorsorgeangebot clever mit dem nachhaltigen Fondsangebot der Deka.

Digitale Innovationen | Gemeinsam mit innovativen Partnern verbessern wir kontinuierlich das digitale Erlebnis der Kundinnen und Kunden im Sparkassen-Online-Banking, beziehungsweise in unserer Internet-Filiale. Dabei orientieren wir uns insbesondere an den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband empfohlenen Standardprozessen. In unserer Internet-Filiale können unsere Kundinnen und Kunden Bankgeschäfte unabhängig von Raum und Zeit erledigen. Zudem haben wir seit 2019 mit WestholsteinDirekt eine digitale Filiale, in welcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Chat, Telefon und Video beraten. In 2023 ist dieser Service um die WhatsApp-Funktion erweitert worden. Dies erlaubt es uns, durch effiziente Prozesse den ökologischen Fußabdruck von Bankgeschäften zu verringern. Ein weiteres Beispiel ist das digitale Postfach, in dem unsere Kundinnen und Kunden ihre Kontoauszüge rechtsicher erhalten und ablegen können. Ende 2023 nutzten 76.263 Kundinnen und Kunden ihr digitales Postfach und riefen durchschnittlich monatlich rund 111.011 Dokumente, davon 62.200 Kontoauszüge elektronisch ab.

Weitere digitale Leistungen sind unter anderem verschiedene Sparkassen-Apps für Smartphones und Tablets. Immer mehr Prozesse und Produkte lassen sich über digitale Kanäle rechtswirksam abschließen, sodass neben Papier auch Fahrten und Lagerkapazitäten eingespart werden können.

Zudem betreibt die Sparkasse ein digitales zentrales Datenarchiv (ZDA). Dieses Datenarchiv erweitert die Sparkasse in jedem Jahr in ihren technischen Möglichkeiten. Ziel ist die direkte Archivierung von Unterlagen ohne das diese papierhaft gedruckt werden müssen. Seit dem Jahr 2023 konzipiert die Sparkasse eine digitale Postverteilung auf Basis des Datenarchivs. Dieses hat das Ziel sämtlichen Postverkehr nur noch digital im Haus zu verteilen. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, dass Transportfahrten nahezu vollständig entfallen können.

Auch im Personalbereich erfolgen die Dokumentation von Weiterbildungen, Mitarbeiter-, Personalentwicklungs- und Beurteilungsgesprächen, die Vergabe von Serviceaufträgen und Reisekostenabrechnungen digital.

Mit der Ausrichtung auf diesen Gesamtfokus tragen wir zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei. Das Ausmaß der positiven Wirkung ist derzeit noch nicht quantifizierbar.

Seit 2019 ist die Sparkasse Westholstein außerdem mit einem eigenen Account auf der Social Media Plattform Instagram vertreten und hat die Stelle des "Social Media Managers" implementiert. In 2023 wurde dann außerdem TikTok als weitere Social Media Plattform bei uns im Haus eingeführt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11

Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative

Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

In der Wertpapierberatung haben Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen steigende Bedeutung: In 2023 lag der Bruttoabsatz bei DEKA-Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (Fonds und Zertifikate) bei 35,9 Mio. Euro (rd. 37,5%; Vorjahr 33,05 Mio. Euro, 35,2%).

KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Emissionsquellen | Wir haben als Finanzdienstleister unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen in unserem Kerngeschäft, also dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie unseren Eigenanlagen. Darüber hinaus haben wir auch in unserem Geschäftsbetrieb Umweltauswirkungen und nehmen natürliche Ressourcen in Anspruch. Die Sparkasse nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Die besondere Aufmerksamkeit gilt der Nutzung von Strom und Heizenergie. Zur Realisierung weiterer Einsparungseffekte wurde im Jahr 2023 die Modernisierung bzw. die Erneuerung von Verbrauchern fortgeführt. Hierzu zählen Maßnahmen zur Erneuerung von Beleuchtungstechnik, der Austausch von Verbrauchern gegen effizientere Geräte und die Erneuerungen von technischen Gebäudeanlagen.

Die Sparkasse hat im Jahr 2023 die Umstellung der Poolfahrzeuge auf reinen Elektrobetrieb vorgenommen. Die Fahrzeuge für die Botentouren konnten aufgrund des mangelnden Marktangebotes noch nicht vollständig auf Elektroantrieb umgestellt werden. Hier wird durch die Digitalisierung der internen Postverteilung daran gearbeitet, dass diese spätestens ab dem Jahr 2025 vollständig entfallen können.

Auch an der Optimierung der betrieblich genutzten Flächen wurde weitergearbeitet. So konnte eine Teilfläche am Standort Wilster erfolgreich untervermietet werden.

Daneben achtet die Sparkasse selbstverständlich auch auf weitere Verbräuche (u. a. Wasser, Strom der Rechenzentren, Treibstoff für betriebliche Poolfahrzeuge und Dienstfahrten) sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung. Der Nutzungsumfang wird in der jeweiligen Maßeinheit in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11-12 beschrieben.

Umweltdaten | Um eine entsprechende Kontrolle über die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu ermöglichen, erheben wir folgende Umweltdaten: Energieverbrauch (Strom + Wärme), Papierverbrauch, Fuhrpark, Abfallmengen sowie die daraus resultierenden CO 2-Emissionen nach GHG-Protocol. Dafür nutzen wir das Kennzahlen-Tool "CO 2-Kalkulator" der Sparkassen-Einkaufsgesellschaft mbH. Der CO 2-Kalkulator bietet die Möglichkeit der Berechnung des CO 2-Fußabdrucks nach Greenhouse Gas Protocol (und damit auch VfU-Logik) und den definierten Standards in der Bankenwelt und der Vorgabe von Richtwerten /Expertenwissen.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Flächenoptimierung | Die kontinuierliche Verbesserung unserer betrieblichen Umweltleistung im Bankbetrieb ist dem Vorstand und den relevanten Fachbereichen ein wichtiges und stetiges Anliegen. Dazu setzt die Sparkasse seit Jahren konsequent Maßnahmen um, mit denen sie u. a. die Energieeffizienz deutlich verbessert. Konkrete Ziele mit Zeitbezug bestehen dabei nicht. Arbeitsaufwendiger Schwerpunkt ist seit dem Jahr 2018 die Umsetzung der Betriebsflächenoptimierung. Im Jahr 2023 konnten am Standort Wilster Flächen erfolgreich untervermietet werden. Außerdem wurde die Vermarktung von Teilflächen am Standort Kellinghusen aufgenommen. Vermietungsanfragen am Standort Heide konnten noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Konkrete Zielpfade für darüber hinaus gehende Ressourceneinsparungen können erst sinnvoll und zuverlässig entwickelt werden, sobald diese Maßnahmen abgeschlossen sind. Nachfolgend berichten wir über die wesentlichen Maßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren umgesetzt haben. Die Wirkung der einzelnen Maßnahmen messen wir aus technischen Gründen nicht, berichten jedoch über unsere Umweltleistung insgesamt anhand der Umwelt-Kennzahlen.

Elektrische Energie und Heizung | Wir verfolgen das Ziel, den Verbrauch von elektrischer Energie und Heizgas kontinuierlich zu senken. Dies unterlegten wir mit folgenden Maßnahmen: Deutliche Reduzierung der betrieblich genutzten Flächen, Austausch älterer Heizungsanlagen durch effiziente Brennwertanlagen, Einsatz von Blockheizkraftwerken und/oder Wärmepumpen an drei großen Standorten, konsequente Nutzung der Funktion "Nachtabsenkung" an den Heizungsanlagen, Optimierung der Gebäudehülle im Rahmen von Baumaßnahmen (Wände, Fenster, Türen), sukzessiver Austausch der konventionellen Beleuchtung bzw. der vielfach schon installierten Energiesparlampen durch effiziente LED-Leuchtmittel (vorrangig im Rahmen von Umbaumaßnahmen), sukzessive Installation von Präsenzmeldern für die Beleuchtung in Archiven, Lagern, Sanitärräumen etc. sowie die Nachtabschaltung der Außenbeleuchtung. An einigen Standorten setzt die Sparkasse auf regenerative Energie. So wurde auf Basis des im Jahr 2023 durchgeführten Energieaudits die Fachplanung für den flächendeckenden Aufbau von Photovoltaikanlagen auf im Eigentum befindlichen Gebäuden beauftragt. Dieses gilt es im Jahr 2024 abzuschließen und in die Ausschreibung zu kommen und ebenfalls in 2024 mit der Installation zu beginnen.

"Grüne IT" und "Grün durch IT" | In unserer IT-Strategie 2023-2025 ist unter anderem festgelegt: "Die Sparkasse berücksichtigt bei der Planung, Beschaffung, im Betrieb und bei der Entsorgung die Leitsätze "Grüne IT" und "Grün durch IT" (nachhaltiger IT-Betrieb). Dabei liegt der Fokus auf der gesamten Produktlebensdauer. Die "Leitsätze zur grünen IT" fanden in folgenden Prozessen eine angemessene Berücksichtigung: Beschaffung von neuen oder gebrauchten Geräten, Betrieb der Geräte (Lebensdauer, Stromverbrauch, Verbrauchsmittel und Wartungsaufwand) sowie Aussonderung und Verschrottung. "Grün durch IT" bezieht sich auf Maßnahmen und Prozesse, bei denen indirekt durch den Einsatz von IT-Energie und Rohstoffe eingespart werden können: Einsatz von Bürokommunikation (Verminderung von Dienstfahrten, Geschäftsbriefen, internem Postversand inkl. Expedition), papierarmes Büro (Stichwort: elektronische Archive), intelligente Steuerung der Gebäudeinfrastruktur (Stichworte: Heizungen, Klima). "Grün durch IT" wird durch die Sparkasse bei der Gestaltung von Prozessen und Ausführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen angemessen berücksichtigt. Im Jahr 2022 wurde an den SB-Standorten, die nachts verschlossen sind, die Funktion "Green-SB" umgesetzt. Dies bedeutet, dass die SB-Geräte während der Schließzeit der Filiale ausgeschaltet werden, um keinen unnötigen Stromverbrauch zu generieren. Mit der Umsetzung der Nachtschließungen aller Filialen im Jahr 2023 zur Minderung des Risikos von Sprengungen der SB-Geräte wird dieses ebenfalls an den weiteren Standorten umgesetzt.

Papierrohstoff und -verbrauch | Wir reduzieren unseren Papierverbrauch weiterhin u.a. durch den vermehrten Einsatz des elektronischen Postfaches, der elektronischen Kreditakte und weiteren Maßnahmen (z. B. Scan-Funktion am Drucker). Leider sind wir jedoch in vielen Bereichen durch gesetzliche Vorgaben gezwungen, unseren Kundinnen und Kunden vielseitige Informationsdokumente gedruckt auszuhändigen. Den notwendigen

Druckoutput, der noch erstellt wird, drucken wir nahezu ausschließlich auf regional hergestelltem Recyclingpapier, welches mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist Risikoanalyse | Es wurde bisher keine umfassende Risikoanalyse der zuvor genannten Umweltbelange durchgeführt. Im Rahmen der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist diese für das Berichtsjahr 2024 geplant.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:

i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien:

ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien,

Kategorie Beschreibung 2022 (Tonnen) 2023 (Tonnen) Abweichung 2023 - 2022
nicht-erneuerbare Materialien Frischfaserpapier 1 1 0
erneuerbare Materialien Recyclingpapier 60 58 -3,3 %
Total Disclosure GRI 301-1: Gesamter Papierverbrauch 61 59 -3,3 %

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:

i. Stromverbrauch

ii. Heizenergieverbrauch

iii. Kühlenergieverbrauch

iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):

i. verkauften Strom

ii. verkaufte Heizungsenergie

iii. verkaufte Kühlenergie

iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Kategorie: Verbrauch in der jeweiligen Einheit (2022): Verbrauch in der jeweiligen Einheit (2023): Umrechnung in GJ (2023) Abweichung 2023 - 2022
a. Gesamtverbrauch an Kraftstoffen innerhalb des Unternehmens aus nicht erneuerbaren Quellen
Erdgas in kWh (Brennstoff für Heizungen) 1.872.307 1.612.500 5.805 - 13,88 %
Wärmeproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung 263.459 97.500 351 - 62,99 %
Benzin aus Fahrzeugen in km 590.400 (Benzin + Diesel) 212.700 560 - 31,37 %
Diesel aus Fahrzeugen in km 192.500 516
c.i. Stromverbrauch
Strom aus Laufwasserkraftwerken 1.288.988 1.115.071 4.640 - 13,49 %
Stromproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung 10.466 13.526 49 + 29,24 %
Disclosure - 302-1: Gesamter Energieverbrauch Nicht addierbar Nicht addierbar 11.921

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Verringerung des Energieverbrauchs | Wir verfolgen das Ziel, den Energieverbrauch von Strom und Heizgas dauerhaft zu senken (witterungsbedingte Schwankungen ausgenommen). Dies unterlegen wir mit konkreten Maßnahmen (siehe hierzu Kriterium 12). Im Jahr 2023 konnten wir unseren Energieverbrauch insgesamt um rund 13% gegenüber dem Vorjahr reduzieren. In 2023 ist das Energieaudit wiederholend durchgeführt worden, um weitere Energiesparmaß-nahmen und Handlungsempfehlungen zu erstellen bzw. abzuleiten. Das Audit liefert uns Impulse zur Energieeinsparung, die in der Arbeit im Fachbereich weiterverfolgt werden. Neben der Energieeinsparung durch u.a. die Erneuerung der technischen Gebäudeanlagen und dem Einkauf effizienterer Verbraucher wurde im Jahr 2023 damit begonnen, die klimaschonende Eigenproduktion von Energie, z.B. durch Photovoltaik-Anlagen zu planen. Dies wird 2024 fortgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:

i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));

ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Quelle: 2022 (in m 3) 2023 (in m 3) Abweichung 2023 - 2022
Trinkwasser 2.400 2.800 + 16,67 %
Total Disclosure - 303-1: Wasserentnahme: 2.400 2.800 + 16,67 %

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Kategorie: Tonnen 2022 Tonnen 2023 Veränderung 2023 - 2022
Abfälle zur Verwertung / zum Recycling 48 48 0 %
Total Disclosure 306-3: Gesamtgewicht an Abfall nah Art- und Entsorgungsmethode 48 48 0 %

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Komplette Umstellung auf Ökostrom | Unsere wichtigsten klimarelevanten Emissionsquellen sind unser Strom- und Heizenergieverbrauch sowie auch verkehrsbedingte Emissionen (Fahrzeugpool und Dienstreisen). Seit Jahresbeginn 2020 bezieht die Sparkasse ihren Strom daher vollständig aus erneuerbaren Quellen. Weiterhin verfolgen wir seit Jahren das Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren und ergreifen vielfältige bedeutende Maßnahmen (siehe Kriterium 12); dies führt zu einer spürbaren Reduzierung unserer Treibhausgas-Emissionen. Konkrete Emissionsziele hinsichtlich des Treibhausgases kann die Sparkasse erst verlässlich festlegen, nachdem diverse betriebliche Veränderungen mit Wirkung auf den Ressourcenverbrauch umgesetzt sind (siehe Kriterium 12). In 2020 und 2021 schaffte die Sparkasse die ersten Dienstfahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieb an. Im Rahmen der Neuanschaffung von Poolfahrzeugen erfolgt künftig eine konzeptionelle Untersuchung und Bewertung der E-Mobilität. Zukünftig wird die Sparkasse nur noch Hybrid- und E-Fahrzeuge anschaffen. Es erfolgten im Jahr 2022 die Vorbereitungen für den flächendeckenden Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Standort Itzehoe, die im Jahr 2023 umgesetzt wurde.

Messung | Wir messen und erheben unsere CO 2-Emissionen gemäß den Vorgaben des GHG-Protocol. Dies gewährleistet das Kennzahlen-Tool ,,CO 2-Kalkulator" der Sparkasseneinkaufsgesellschaft, das die definierten Standards innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche erfüllt. Das Kennzahlentool setzen wir seit 2023 ein. Durch die jährliche Messung im Rahmen unserer DNK-Erklärung sind wir dabei, eine langjährige Datenreihe aufzubauen. Dies wird uns in die Lage versetzen, Reduktionsziele zu prüfen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Biogene CO 2-Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Kategorie: Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 Abweichung 2023 - 2022
A) Brennstoffe:
Erdgas 371 322 - 13,21%
Wärmeproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung 71 26 - 63,38 %
Stromproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung 3 4 + 33,33 %
B) Treibstoffe:
Benzin 125 (Benzin + Diesel) 43 - 34,4 %
Diesel 39
Total Disclosure 305-1: Direkte (Scope 1) THG-Emissionen 570 434 - 23,86 %

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Kategorie: Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 Abweichung 2023 - 2022
A) Aus Stromverbrauch - Location Based 620 537 - 13,39 %
A) Aus Stromverbrauch - Market Based 0 0 0
B) Aus Fernwärme
Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekter THG-Emissionen (Scope 2 Location Based) 620 537 - 13,39 %
Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekter THG-Emissionen (Scope 2 Market Based) 0 0 0

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG- Emissionen (Scope 3)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Kategorie: Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 Abweichung 2023 - 2022
Strom 53 46 - 13,21 %
Wärme 131 104 - 20,61 %
Verkehr 84 82 - 2,38 %
Papier 47 47 0
Wasser 1 1 0
Abfall 0 0 0
Total Disclosure: 305-3: Andere indirekte (Scope 3) THG-Emissionen 316 280 - 11,39 %

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Im Vergleich zum Vorjahr mit 886 Tonnen ist die Summe der THG-Emissionen aus direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2 - market based) und sonstigen indirekten THG-Emissionen (Scope 3) insgesamt um 172 Tonnen auf nun 714 und damit deutlich (um 19,4%) gesunken.

EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

EU-Taxonomie Offenlegung | Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Westholstein verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Dokument entnommen werden.

Green Asset Ratio 0,26

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Westholstein | Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Westholstein umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Umsatz (Turnover) werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Westholstein erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Westholstein umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossilem Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Green Asset Ratio | Die Green Asset Ratio der Sparkasse Westholstein auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,26 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Westholstein auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,26 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

größere Anteile der Aktiva der Sparkasse Westholstein gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nachzuerfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPls in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden | Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 44,33 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten | Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Westholstein ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.690,00 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 37,47 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Westholstein finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,21 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz", Feld b25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen: Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite | Die Sparkasse Westholstein weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 134,00 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 134 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite | Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse Westholstein keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

Nicht-Finanzunternehmen | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) gegenüber Nicht-Finanzunternehmen ausgewiesen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 und a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ab20) bzw. 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx Feld ac20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform . Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westholstein zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanzunternehmen | Die Sparkasse Westholstein weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 195 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld c2) vor.

Kreditinstitut | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 154 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (10 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ac4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (143 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westholstein zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen | Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen | Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften | Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | Die Sparkasse Westholstein ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien Die Sparkasse Westholstein hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU | Bei den 1.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Westholstein betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils von 28,49 % an der Gesamtaktiva (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Westholstein besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU | Bei den 1.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesell-schaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Westholstein zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile | Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Westholstein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Umsatz (Turnover) der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind keine (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen Westholstein zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 10 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | Die Vermögenswerte der Sparkasse Westholstein, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 70 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 1,53 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 37 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 0,81 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Sparkasse Westholstein hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | Die Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 34 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,74 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

GAR-Sektorinformationen | Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Unsere Auswertung hat ergeben, dass wir keine berichtspflichtigen Kunden in der Gruppe der Nicht-Finanzunternehmen haben. Folglich konnte hier auch keine Zuordnung zu den NACE-Codes erfolgen.

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas | Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählt u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen. Die Sparkasse Westholstein verneint alle Fragen zu den o.g. Wirtschaftstätigkeiten.

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten | Die Risikopositionen der Sparkasse Westholstein mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Westholstein. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Wesentlichkeit nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit | Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Westholstein aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien | Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Westholstein zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Westholstein eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden.

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien | Die Sparkasse Westholstein hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angabe 5: Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den obigen Ausführungen.

Beschränkungen

Fehlende technische Umsetzung bei der nicht-finanziellen Erklärung DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2) Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.

Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die entsprechend den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 taxonomiefähig sind.

FAQ der EU-Kommission Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Investmentfonds Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

3.) Anhänge

Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.

Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT

Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Wertebasiertes Konzept | Unser Konzept zu den Arbeitnehmerrechten orientiert sich an den Markenkernbotschaften der Sparkassen-Organisation "Menschen verstehen, Sicherheit geben und Zukunft denken" und gilt gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für den Erfolg der Sparkasse ist eine klare Wertschätzungs-, Service- und Leistungsorientierung maßgeblich. Der Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt auf Basis unseres Westholsteiner Wegs und den damit verbundenen und neu formulierten Führungsleitlinien. Ziel ist es, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzend, ehrlich und offen miteinander umgehen. Konstruktive Kritik und das Einbringen von Anregungen sind ausdrücklich erwünscht. Dies umfasst auch Belange der Nachhaltigkeit. Dem Verhalten und der Vorbildfunktion der Führungskräfte kommt hohe Bedeutung zu. Alle Führungskräfte sind angehalten, ihre Führungsarbeit insbesondere an den Leitlinien der Sparkasse auszurichten. In unterschiedlichen Austauschformaten, auch unter Einbindung des Vorstands, wird auf die Leitlinien Bezug genommen und nach diesen agiert.

Mitbestimmung und Arbeitssicherheit | Die Sparkasse ist ausschließlich in ihrem regionalen Geschäftsgebiet tätig. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlichrechtliches Kreditinstitut beachten wir die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und die deutschen Arbeitsgesetze. Für alle Beschäftigten werden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Entsprechend der Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich im Rahmen von Gesprächen mit ihrer Führungskraft und in Personalentwicklungsgesprächen regelmäßig einbringen. Dies wird explizit im jährlichen Personalentwicklungsgespräch abgefragt. Dabei können auch Vorschläge mit Nachhaltigkeitsbezug eingebracht werden. Die Auszubildenden haben in regelmäßigen Terminen mit dem Vorstand, dem Ausbildungsleiter und einem Vertreter der Personalabteilung ebenfalls Gelegenheit, sich einzubringen. Die Schaffung eines internen Beschwerdesystems ist nach bisherigen Erfahrungen nicht erforderlich.

Risikoanalyse | Unser Konzept hat zum Ziel, die Arbeitnehmerrechte jederzeit einzuhalten. Es wird jährlich unter Einbindung des Vorstands überprüft. Weitere, quantitative Ziele mit Zeitbezug setzen wir uns nicht. Im Ergebnis stellen wir fest, dass wir die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich, auch im Berichtsjahr, einhalten. Als Risikoanalyse dienen uns die verbindliche Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze und die geltenden Tarifverträge. Hier wurden im Berichtsjahr keine wesentlichen Risiken ersichtlich. Eine detaillierte Risikoanalyse würden wir dann in Erwägung ziehen, wenn Arbeitnehmerrechte nachweislich verletzt würden.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Gesetzliche Anforderungen | Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Mit unserem Konzept erfüllen wir die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfassend. Im vergangenen Jahr erhielt die Gleichstellungsbeauftragte keine Eingaben. Die Sparkasse begrüßt das Engagement von Frauen in Führungspositionen und strebt eine Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte an. Um dies zu bestärken, ermöglicht die Sparkasse den Führungskräften, in Teilzeit zu arbeiten. Der Anteil der Frauen in allen Führungsebenen liegt aktuell bei rund 33 %. Die Sparkasse beachtet den "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Bereich Sparkassen)", in dem Vergütungen, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Rund 98 % aller bankspezifischen Beschäftigten der Sparkasse (ohne Vorstände; Kopfzahlen zum Jahresende) haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.

Familienfreundliche Personalpolitik | Eine familienfreundliche Personalpolitik und ein kollegiales Miteinander sind wichtige Anliegen für uns.

Wir ermöglichen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Karriereweg mit dem Familienleben in Einklang zu bringen. Auch die Pflege von Angehörigen unterstützen wir im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten; ggf. ermöglichen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft die Sparkasse durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit und Jobsharing sowie mobiles Arbeiten. Das mobile Arbeiten erfolgt dabei in gemeinsamer Verantwortung und im gemeinsamen Vertrauen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte und ist grundsätzlich freiwillig. Durch die digitale Durchführung von internen Besprechungen erhöht sich die Flexibilität für die Teilnahme deutlich. Insgesamt nahmen im Berichtsjahr 26 Mitarbeitende eine Mutterschutz-∕Elternzeit in Anspruch. Während der Abwesenheit hält die Sparkasse Kontakt, informiert z. B. über Stellenausschreibungen und lädt gezielt zu Fortbildungsveranstaltungen ein. Im Anschluss an die Abwesenheitsphase werden in Gesprächen die individuelle Perspektive in der Sparkasse erörtert und die weiteren Entwicklungsschritte und Qualifizierungsmaßnahmen abgestimmt. Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit in allen relevanten Themenstellungen sicherzustellen. Darüberhinausgehende, quantitative Ziele mit Zeithorizont haben wir uns nicht gesetzt. Wir evaluieren dies jährlich und stellen fest, dass wir das Ziel erreicht haben. Wir sehen in diesem Bereich keine Risiken.

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Aus- und Weiterbildung | Die Sparkasse legt großen Wert auf gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet selbst und in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen. Traditionell bildet die Sparkasse ihre Nachwuchskräfte weit überwiegend selbst aus. Die Sparkasse gibt den Auszubildenden als Ausbildungspartner Sicherheit und Zuverlässigkeit. Zum Jahresende waren 29 Auszubildende tätig, die Ausbildungsquote betrug im Jahr 2023 6 % (Vorjahr: 4,9 %).

Personalentwicklung | Die Nachwuchskräfte entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die Sparkasse zeigt beispielhafte berufliche Entwicklungspfade auf. Hierzu entwickelte die Sparkasse aus dem Zukunftsprojekt "Moin Zukunft", speziell dem Personalprojekt, eine digitale Anwendung, um eine Orientierung für mögliche Karrierewege in der Sparkasse aufzuzeigen. Diese Anwendung ist ein integraler Bestandteil der Personalentwicklung in der Sparkasse. Besondere Bedeutung für neu eingestellte Nachwuchskräfte, Quereinsteiger und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die gezielte Personalintegration durch ein persönliches Begrüßungspaket, ein definiertes Onboarding, Fachschulungen, Probezeitbeurteilung u. ä., die vom Vorstand, von den Führungskräften und von der Personalbetreuung strukturiert begleitet wird. Nachwuchskräfte, die Potenzial für höherwertige Tätigkeiten zeigen, baut die Sparkasse durch Juniorprogramme und Entwicklungsstellen systematisch für die Übernahme einer neuen Tätigkeit auf. Die Juniorprogramme und Entwicklungsstellen werden jährlich überprüft und angepasst. Laufend erweitert die Sparkasse die Entwicklungsmöglichkeiten um weitere Bausteine, zum Beispiel durch ergänzende Seminare der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie und durch Schulungen unserer Verbundpartner. Zudem bietet die Sparkasse seit 2020 ein Personalentwicklungscamp für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die Interesse an Führungsaufgaben in der Sparkasse haben. Die Teilnehmer des Personalentwicklungscamps werden über 12 Monate begleitet und bei ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt.

Erhebliche Investitionen | Die Weiterbildung erfolgt bedarfs- und potenzialorientiert durch geeignete interne und externe Schulungsmaßnahmen (z. B. Bildungsveranstaltungen der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie). Die Sparkasse unterstützt die Aufstiegsweiterbildung anhand klar definierter Regeln. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Eigeninitiative und die Einbringung von Eigenleistungen wie z. B. Freizeiteinsatz erwartet. Das gilt ebenfalls für Maßnahmen der Anpassungsfortbildung, um den sich am Arbeitsplatz ändernden Anforderungen auch zukünftig gerecht werden zu können. In die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investierte die Sparkasse im Jahr 2023 mehr als 674 TEUR (Vorjahr: 681 TEUR). Aufgrund der Corona-Pandemie hat es einen enormen Schub für digitale Veranstaltungen gegeben, der auch in 2023 weiterhin spürbar war. Dies trug auch, insbesondere im Hinblick auf Reisetätigkeiten und den Umgang mit digitalen Medien, zu einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Fortbildungsbereich bei. Hierzu bedienten sich die Bildungsanbieter unterschiedlicher Medien, deren Einsatz die Sparkasse unterstützte.

Digitales Lernen | Ein wichtiger Inhalt zum Stichwort "Lebenslanges Lernen" ist die Digitalisierung. Die fortschreitende Entwicklung neuer elektronischer Zahlungs-, Konto- und Beratungsdienstleistungen an PCs, Tablets und Smartphones kann den Kundinnen und Kunden bei sinnvoller Nutzung das Leben einfacher machen. Jedoch wachsen dadurch die technischen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die "digitale Fitness" aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zu steigern, wurden 17 Angestellte aus unterschiedlichsten Bereichen der Sparkasse (Vertrieb, Stab, Marktfolge) als Multiplikatoren umfangreich qualifiziert. Die Sparkasse stattete im Jahr 2022 jeden Arbeitsplatz mit einem mobilen ThinClient z einem neuen Bildschirm mit integrierter Webcam und einem Headset aus. Inzwischen ist es etablierte Praxis, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an digitalen Treffen, Austauschformaten und digitalen Schulungsveranstaltungen direkt von ihrem Arbeitsplatz aus teilnehmen.. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter eine Schulung zum sicheren Umgang mit Skype for Business durchlaufen. Zudem erhalten unsere Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ein iPad. Auch damit stärkt die Sparkasse die "digitale Fitness" aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Langjährige Betriebszugehörigkeit | Die Sparkasse schätzt langjähriges Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; ihre stetig zunehmende Erfahrung ist wertvoll für die betriebliche Entwicklung. Regelmäßig ehrt der Sparkassenvorstand die jeweiligen Jubilare in einer besonderen Veranstaltung. Die durchschnittliche Betriebszughörigkeit in der Sparkasse beträgt 19,22 Jahre (Vorjahr:20,96 Jahre).

Gesundheit und Wiedereingliederung | Wir fördern die Gesundheit unserer Beschäftigten, z.B. durch betriebsärztliche Betreuung, Förderung diverser Betriebssportgruppen und die Einrichtung ergonomischer Arbeitsplätze (u. a. durch höhenverstellbare Schreibtische als Standardausstattung). Seit 2020 können Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Unterstützung der Firma OTHEB in Anspruch nehmen. OTHEB bietet "eine rund um die Uhr verfügbare Beratung" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige an. Ziel ist die Entlastung und die langfristige Erhaltung ihrer Leistungsbereitschaft und -fähigkeit. Zudem bot die Sparkasse ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 2023 im Rahmen des Gesundheitsmanagements Grippeschutzimpfungen an. Die Sparkasse nutzt ein gemeinsam mit dem Personalrat erstelltes Programm zur betrieblichen Wiedereingliederung ehemals langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sparkasse achtet aktiv darauf, ob evtl. betriebliche Gegebenheiten Langzeiterkrankungen begünstigen. Ebenso ist ein Leitfaden über den Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem Personalrat abgestimmt.

Ziele und Risiken | Mit dieser umfassenden Weiterbildungskonzeption verfolgen wir das Ziel, die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu fördern und die Attraktivität unserer Arbeitsplätze zu sichern. Wir unterziehen die Konzeption einer jährlichen Betrachtung. Darüberhinausgehende, quantitative Ziele mit Zeitbezug setzen wir uns nicht. In 2023 haben wir unser Ziel erreicht. Wir sehen aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren Geschäftsbeziehungen sowie aus unseren Produkten und Dienstleistungen keine wesentlichen Risiken.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0 ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen: 0

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen: 7 iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen: Wegeunfälle v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: Wochenarbeitszeit 39 Stunden

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: nicht relevant

GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; 0 ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; 0 iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; nicht relevant

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: nicht relevant

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Zur Koordinierung der Tätigkeiten ist in den Sparkassen, in denen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen sind, ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind:

der Arbeitgeber (Vorstand) oder sein Beauftragter,

zwei vom Personalrat- bzw. Betriebsrat bestimmte Mitglieder,

der Betriebsarzt,

die Fachkraft für Arbeitssicherheit,

der Sicherheitsbeauftragte.

Seit dem Jahr 2023 nimmt auch die Personalleitung an den regelmäßigen Sitzungen teil. Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können - falls erforderlich - weitere Personen hinzugezogen werden. Dies können Fachleute aus den innerbetrieblichen Bereichen (z.B. Personalverwaltung, Organisationsabteilung, Schwerbehinderte) oder aus dem außerbetrieblichen Bereich (z.B. Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, Technische Überwachungsvereine) sein. Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden mindestens vierteljährlich statt. Verantwortlich für die Organisation der Sitzungen (Einladungen, Tagesordnung usw.) ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht;

ii. Angestelltenkategorie.

In 2023 haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 7.343 Weiterbildungsstunden (Vorjahr: 5.815) absolviert. Dies entspricht 13,0 Std. pro MA pro Beschäftigtem. Eine Auswertung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie nehmen wir bislang nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Zu a.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von diversen Trägerkommunen vorgeschlagen und in der Verbandsversammlung gewählt. Auf die Zusammensetzung haben wir daher keinen Einfluss. Im Kontrollorgan (Verwaltungsrat) beträgt der Anteil der weiblichen Mitglieder 48 %. 67 % der Mitglieder sind über 50 Jahre alt, 33 % gehören zur Gruppe 30 bis 50 Jahre. Das Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein sieht seit 2023 eine paritätische Besetzung (Frauen und Männer) des Verwaltungsrates vor.

Zu b.

i. Der Anteil der weiblichen Mitarbeiter betrug 58,08 % Dem Vorstand gehören zwei männliche Mitglieder an. Auf der 2. Führungsebene betrug der Anteil der weiblichen Führungskräfte 20 % und auf der 3. Führungsebene waren es 38,5 %.

ii. Hinsichtlich der Altersgruppen ergab sich folgende Struktur: 17% unter 30 Jahre, 35 % 30-50 Jahre 48 % über 50 Jahre (Altersstruktur für alle Mitarbeiter (m,w,d)).

Die Sparkasse strebt Diversität im Hinblick auf Ausbildungshintergrund, Geschlecht, Herkunft und Alter auch in den verschiedenen Managementebenen und im Vorstand an. Dazu hat die Sparkasse Diversitätsrichtlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im November 2021 sowie Diversitätsrichtlinien für den Vorstand im Dezember 2021 erlassen.

iii. Die Schwerbehindertenquote betrug 4,94 % (Vorjahr 5,38 %)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:

i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;

ii. Umgesetzte Abhilfepläne;

iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;

iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Kein Vorfall

Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Risikobewertung | Für die Sparkasse und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- oder Kinderarbeit lehnen wir entschieden ab. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut beachten wir die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und die deutschen Arbeitsgesetze. Das Kerngeschäft der Sparkasse besteht aus der Kundenberatung, der Vermittlung und dem Verkauf von Finanzprodukten. Daher sind wir von den klassischen Risiken entlang der Lieferkette von Produktionsunternehmen überwiegend nicht direkt betroffen. In unserer wesentlichen Geschäftstätigkeit besteht insofern kein Risiko von Menschenrechtsverletzungen.

Richtlinien für Lieferanten und Dienstleister | Hinsichtlich der betrieblichen Investitionen, der Beschaffung von Geschäftsmaterial oder der Unterhaltung der Gebäude usw. vergeben wir Aufträge vornehmlich an Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe und regionale kleine und mittlere Unternehmen (siehe Kriterium 4). Die Ethikrichtlinie unseres zentralen Werbemittelpartners, des Deutschen Sparkassenverlages, bestätigt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen. Die Sparkasse erwartet, dass die Geschäftspartner ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen sowie die gesetzlichen nationalen Normen und internationalen Standards wahren und achten. Dies berücksichtigen wir seit Anfang 2020 noch stärker, und zwar mithilfe einer schriftlichen Lieferantenvereinbarung. Darin bitten wir unsere wesentlichen Lieferanten und Dienstleister, uns neben Umweltstandards die Einhaltung grundlegender Menschenrechte wie etwa die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu bestätigen. Damit begegnen wir potenziellen (Menschenrechts-)Risiken, auch wenn sie nach unserer Erfahrung nicht wesentlich sind.

Eigenanlagen | In 2023 haben wir unsere Ausschlusskriterien überarbeitet und konkretisiert. Bei den ab 2024 gültigen Regelungen handelt es sich um normbasierte Kriterien, die auf den Geschäftsaktivitäten der Unternehmen begründet sind. Das Nachhaltigkeits-Screening umfasst folgende Kriterien: 1. UN Global Compact 2. Rüstung 3. Fossile Brennstoffe 4. Tabak 5. Freedom House Index. Im Neugeschäft werden nur Anleihen von Emittenten erworben,

bei denen im Nachhaltigkeits-Screening kein Ausschluss empfohlen wird. Darüber hinaus kann die Sparkasse Westholstein nachhaltige Investments (wie z.B. Green-Bonds) von Staaten und Unternehmen jederzeit erwerben, auch wenn die Emittenten die o.g. Kriterien nicht erfüllen. Neuinvestitionen in Investmentfonds / ETFs erfolgen nur, wenn eine SFDR-Einstufung in Artikel 8 oder Artikel 9 vorliegt.

Zielsetzung | Unser dauerhaftes Ziel ist es, aktive Impulse für die Achtung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich zu setzen und Verstöße zu vermeiden, was wir im Berichtsjahr erreicht haben.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".

Mit unserer Lieferantenvereinbarung bitten wir seit Anfang 2020 unsere Lieferanten und Dienstleister, uns neben Umweltstandards die Einhaltung grundlegender Menschenrechte wie etwa die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu bestätigen. Anhand der daraus gewonnen Erfahrungen werden wir in 2024 eine Definition "erheblicher Investitionsvereinbarungen" ableiten. Die Vereinbarungen erfolgten im Jahr 2020 mit 21 Lieferanten und Dienstleistern aus den Bereichen Wartung, Prüfung und Reinigung.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Sparkasse Westholstein unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte in ihrem Geschäftsgebiet, den Kreisen Steinburg und Dithmarschen. Eine Prüfung ist daher nicht vorgesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-l: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, da wir aktuell die Lieferantenvereinbarung überarbeiten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

siehe GRI SRS-412-3. Bislang haben wir keine Kenntnis von erheblichen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette.

Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Haltung und Konzept | Die Sparkasse sichert mit 16 barrierefreien personenbesetzten Filialen, der telefonisch und digital erreichbaren Filiale "WestholsteinDirekt" sowie diversen SB-Filialen die Versorgung der Region mit modernen geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung der Region, indem sie jedermann den Zugang zu Bankgeschäften ermöglicht, die allgemeine Vermögensbildung fördert und private und öffentliche Investitionen finanziert. Wir machen es den Menschen einfach, ihr Leben besser zu gestalten - mit dieser Haltung führen wir rund 111.600 Girokonten für Privatkunden und Unternehmen, darunter rund 3.560 Basiskonten für wirtschaftlich schwächere Menschen. Wir unterstützen über den Sparkassenverband regionale Schuldnerberatungsstellen mit jährlichen Zuwendungen. Bei der Vergabe von Krediten beraten wir unsere Kundinnen und Kunden stets so, dass eine tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation gewährleistet bleibt.

In der gewerblichen Beratung haben wir 2023 das Thema Nachhaltigkeit in unserem Beratungsansatz verankert. Als Vertriebskampagne haben wir im Firmenkundenbereich an der Transformations-Finanzierungs-Kampagne der Dt. Leasing AG teilgenommen.

Leistung an die Gemeinschaft | Als bedeutender Arbeitgeber, großer Steuerzahler und Auftraggeber für regionale Unternehmen ist die Sparkasse auch selbst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der strukturschwachen Region. Für Löhne, Gehälter und Sozialabgaben ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlte die Sparkasse im Jahr 2023 rund 38,4 Mio. Euro. Die Gewerbesteuer, die den Gemeinden zufließt, betrug im Jahr 2023 rund 8,5 Mio. Euro. Damit verbleiben wesentliche Teile der Erträge in der Region - eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort.

Förderungen | Außerdem engagieren sich die Sparkasse und fünf nahestehende Stiftungen mit vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen finanziell, inhaltlich und personell für die erfolgreiche Entwicklung der Region, für Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und die Teilhabe aller. Das Konzept sah vor, lokale Gemeinschaften, Vereine oder Initiativen bei Projekten, Anschaffungen und Veranstaltungen mit jährlich bis zu 430.000 Euro zu unterstützen. Die Förderungen entsprachen mit knapp 850 Förderanlässen im Geschäftsjahr 2023 wieder dem Vorjahres-Niveau. Zum gesellschaftlichen Engagement gehört auch die Mitgliedschaft der Sparkasse in zahlreichen Vereinen. Zum Teil wirken die Bürgerinnen und Bürger über ein Online-Voting bei der Auswahl von Förderprojekten mit (Sparkassen-Aktion "20.000 Euro für 20 tolle Projekte"). Nennenswert ist auch der jährliche Projektwettbewerb "Gut für Schulen". Dabei wurden auch nachhaltige Projekte, die in eine der Wettbewerbskategorien passen, gefördert. In 2023 hat die Sparkasse zahlreiche Aktionen und Projekte unterstützt. Die Baumpflanz-Aktion "Einheitsbuddeln" im Kreis Steinburg haben wir im Oktober 2023 wieder mit 1.350 Setzlingen unterstützt. Gleichzeitig halfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse vor Ort bei der Einpflanzung. Gemeinsam mit allen anderen schleswig-holsteinischen Sparkassen unterstützen wir den "Aktionsmonat Naturerlebnis" und die Auszeichnung der Zukunftsschulen. Im Fokus der Charity-Aktion zum Weltspartag 2023 standen die Waldjugendgruppen.

Außerdem ist die Sparkasse beim Online-Spendenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein ,WIR BEWEGEN.SH' Premiumpartner und unterstützt damit gemeinnützige Vereine bei der Realisation ihrer Anschaffungen und Projekte. Eine unserer Stiftungen stellt dem Sportverein ETSV Fortuna Glückstadt einen Rasenfußballplatz kostenfrei bereit und beteiligt sich finanziell an den Pflegeaufwendungen.

Stiftergemeinschaft | Die in 2016 errichtete 'Stiftergemeinschaft der Sparkasse Westholstein' ist eine Plattform, die allen Bürgern und auch juristischen Personen die Möglichkeit bietet, eigene Stiftungen in Form von Unterstiftungen zu errichten. Das Angebot richtet sich an Menschen, die aus ihrem Vermögen heraus, zu Lebzeiten oder auch nach ihrem Tod, soziale, kulturelle, sportliche aber auch andere gemeinnützige Einrichtungen dauerhaft finanziell unterstützen möchten. Außerdem richtet sich dieses Angebot auch an Kommunen, Vereine oder Kirchengemeinden, die unter diesem Dach Förderstiftungen aufbauen können, ohne sich mit der Verwaltung dieser Stiftung selbst befassen zu müssen. Bisher wurde bereits eine Vielzahl an verschiedensten Namens- und Förderstiftungen als Unterstiftungen errichtet.

Partnerschaften und Ehrenamt | Wichtig ist der Sparkasse ihre Partnerschaft in der ,Sozialen Allianz' der ,Stiftung Mensch' im Kreis Dithmarschen (http://www.stiftung-mensch.com). Dies ist ein Netzwerk aus vornehmlich Dithmarscher Unternehmen und Personen, welches sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ein tolerantes Miteinander einsetzt. Ein wesentliches Anliegen ist für uns die finanzwirtschaftliche Bildung in der Region. Zu diesem Zweck bietet die Sparkasse den Lehrkräften und Schülern das reichhaltige Angebot des "Sparkassen-Schulservice", die Unterstützung von Sprachreisen nach England, Veranstaltungen und Broschüren im Rahmen "Geld & Haushalt", die Beteiligung an örtlichen Messen mit Online-Banking und Geldanlagethemen, einige "Home-Banking-Veranstaltungen" zusammen mit Volkshochschulen sowie Betriebsbesichtigungen und -erkundungen am Weltspartag. In 2023 hat die Sparkasse gemeinsam mit sieben anderen Itzehoer Unternehmen den Schülerinnen und Schülern beim "1. Tag der offenen Unternehmen" einen niedrigschwelligen Einblick in die Berufswelt lokaler Unternehmen ermöglicht. Über 200 Schülerinnen und Schüler nutzten dieses Angebot. Der Wunsch nach einer Wiederholung wird in 2024 mit zwei zusätzlichen Unternehmen erfüllt.

Auch in 2023 wurden wieder Veranstaltungen innerhalb der Sparkasse durchgeführt und wir haben uns in unserer Region Dithmarschen und Steinburg in gewohnter Manier an Messen, Festen und Projekten beteiligt. Beispielsweise führte der 2. Westholstein-Cup e-Sport-Gamerinnen und -Gamer in die Sparkasse nach Itzehoe, die sich im "Fifa" messen und vernetzen konnten. Für 2024 ist eine Fortsetzung geplant.

Die Preise für unseren Schulprojektwettbewerb "Gut für Schulen" konnten wir in 2023 auch wieder in drei Prämierungsveranstaltungen übergeben und den Schülerinnen und Schülern einen Austausch über die gegenseitigen Projektergebnisse ermöglichen.

Die Unterstützung des gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements beschränkt sich dabei nicht auf den finanziellen Bereich, sondern erstreckt sich über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ganz unterschiedliche ehrenamtliche Aktivitäten in Vereinen und Organisationen in Dithmarschen und Steinburg.

Anspruchsgruppen und Risikoanalyse | Im Rahmen dieser Aktivitäten ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten, um unser Engagement mit unseren Anspruchsgruppen zu diskutieren und gegebenenfalls anzupassen. Dies führt auf Jahresbasis zu einer kontinuierlichen Anpassung unseres Konzeptes, in die der Vorstand im Rahmen der Budgetierung eingebunden wird. Gleichzeitig überwachen und analysieren wir damit ggf. auftretende Risiken. Zudem minimieren wir Risiken durch die breite Streuung der Mittel und die ausgewogene Konzeption. Unser Ziel, das Gemeinwesen bestmöglich zu fördern, haben wir erreicht. Es wird jährlich überprüft.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:

i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;

ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;

iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Einnahmen 170.599.964,51 €
= direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 170.599.964,51 €
Betriebskosten 88.979.915,35 €
+ Personalaufwand 38.382.609,57 €
+ Zahlungen an Kapitalgeber 21.548.598,60 €
+ Zahlungen an die Regierung 18.733.190,28 €
+ Investitionen in die Gemeinschaft 400.625,57 €
= verteilter wirtschaftlicher Wert 168.044.939,37 €
direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 170.599.964,51 €
- verteilter wirtschaftlicher Wert 168.044.939,37 €
= zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert 2.555.025,14 €

Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Politische Neutralität | Wir verfolgen das Konzept, selbst keine aktive politische Einflussnahme zu praktizieren. Dies leitet sich zum einen aus unserer Haltung der politischen Neutralität als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ab. Zudem haben wir als regional tätige Sparkasse keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in finanzpolitischen Fragestellungen. Für die Wahrnehmung unserer Interessen sehen wir daher ausschließlich unsere Verbände in der Pflicht. Dies sind insbesondere der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Dieser nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Relevante Themenfelder sind dabei insbesondere aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Erhaltung der Strukturen der Sparkassen sowie wirtschafts, steuer- und geldpolitische Rahmenbedingungen. Für die satzungsgemäßen Aufgaben haben wir ein umfassendes Compliance-System etabliert. Grundsätzlich zuständig für die verschiedenen Compliance-Themen ist der Gesamtvorstand. Nähere Einzelheiten zu unserem Compliance-System sind in Kriterium 20 sowie in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20 beschrieben. Damit bestehen für uns derzeit keine Risiken in diesem Bereich.

Gesetzliche Anforderungen | Die Sparkasse Westholstein hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (u. a. CRR, KWG, WpHG, GWG, MiFID II, PSD II-Richtlinie, EU-Datenschutzverordnung, Entgelttransparenzgesetz), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein oder der Mustersatzung und Erlassen der Sparkassenaufsicht ergeben. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein informieren uns über die aktuelle Gesetzgebung in Form von Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können. Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für uns.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Sparkasse Westholstein tätigt grundsätzlich keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien und Politiker.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance-Konzept | Die Sparkasse lehnt jegliche Form von Korruption und Bestechung ab. Daher haben wir ein umfassendes Compliance-Konzept, welches den gesetzlichen Ansprüchen genügt und darauf achtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den wesentlichen Aspekten kontinuierlich sensibilisiert werden. Mit diesem Konzept minimieren wir mögliche Risiken. Es hat zum Ziel, uns jederzeit gesetzes- und richtlinienkonform zu verhalten. Dieses Ziel haben wir in 2023 erreicht. Die Zielerreichung wird sowohl unterjährig als auch auf Jahresbasis überprüft.

Prävention und Überwachung | Um dieses Ziel zu erreichen, erwarten wir von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h., dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertiefen wiederkehrend im Rahmen von Compliance-Schulungen ihre Kenntnisse zu den von der Sparkasse festgelegten Verhaltens- und Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist der Bereich Compliance verantwortlich, der unabhängig vom operativen Geschäft ist sowie umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang hat.

Gesetzliche Vorgaben | Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften (Finanzsanktionen) einzuhalten. Korruptionsfälle wurden im Jahr 2023 nicht verzeichnet. Die Sparkasse stellt durch Vorkehrungen und mit Gegenmaßnahmen sicher, dass sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken (Beispiel: Risikoanalysen zu den diversen Beauftragtenthemen). Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft.

Beauftragte, Hinweise, Verstöße | Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Bereich ,Compliance' zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Im Jahr 2023 sind keine Bußgelder gegen die Sparkasse verhängt worden. Die Zielsetzung, Korruptionsfälle zu vermeiden, wurde erreicht.

Im Ergebnis sehen wir keine wesentlichen Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die 16 Standorte der Sparkasse Westholstein (100%) unterliegen einer laufenden Überprüfung. Im Jahr 2023 gab es keine Korruptions-Verdachtsfälle

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle

Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum wurden uns keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:

i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;

ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;

iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen verhängt.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 12,00 0,26 0,26 0,26 44,33
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI 1,54
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1,00 0,34 0,34 57,38 41,62
Handelsbuch (*) 0,00 0,00 0,00
Finanzgarantien 0,00 0,00 0,00
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI 2,36

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken

(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei

(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert 11265808,93 Euro. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) 1152416,56 Euro, für Finanzgarantien 0,00 Euro, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 Euro. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt 0,25% und für GAR (Zuflüsse) 44,99%.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2.480,00 374,00 12,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 195,00 23,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 154,00 23,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 10,00 1,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 143,00 22,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 41,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 2.199,00 351,00 12,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.690,00 216,00 10,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 134,00 134,00 1,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 85,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 85,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 2.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.305,00
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 1.295,00
35 Darlehen und Kredite 1.008,00
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 333,00
37 davon Gebäudesanierungskredite 3,00
38 Schuldverschreibungen 185,00
39 Eigenkapitalinstrumente 102,00
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 10,00
41 Darlehen und Kredite 0,00
42 Schuldverschreibungen 10,00
43 Eigenkapitalinstrumente 0,00
44 Derivate 1,00
45 Kurzfristige Interbankenkredite 627,00
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 26,00
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 72,00
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.510,00 374,00 12,00 0,00 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 70,00
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 37,00
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 34,00
52 Handelsbuch 0,00
53 Gesamtaktiva 4.580,00 374,00 12,00 0,00 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 17,00 0,00 0,00 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 374,00 12,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 23,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 23,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 1,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 22,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 351,00 12,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 216,00 10,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 134,00 1,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 374,00 12,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 374,00 12,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00
2 Finanzunternehmen 0,00
3 Kreditinstitute 0,00
4 Darlehen und Kredite 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00
24 Private Haushalte 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2.480,00 374,00 12,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 195,00 23,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 154,00 23,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 10,00 1,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 143,00 22,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 41,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 2.199,00 351,00 12,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.690,00 216,00 10,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 134,00 134,00 1,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 85,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 85,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 2.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.305,00
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 1.295,00
35 Darlehen und Kredite 1.008,00
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 333,00
37 davon Gebäudesanierungskredite 3,00
38 Schuldverschreibungen 185,00
39 Eigenkapitalinstrumente 102,00
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 10,00
41 Darlehen und Kredite 0,00
42 Schuldverschreibungen 10,00
43 Eigenkapitalinstrumente 0,00
44 Derivate 1,00
45 Kurzfristige Interbankenkredite 627,00
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 26,00
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 72,00
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.510,00 374,00 12,00 0,00 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 70,00
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 37,00
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 34,00
52 Handelsbuch 0,00
53 Gesamtaktiva 4.580,00 374,00 12,00 0,00 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 17,00 0,00 0,00 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 374,00 12,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 23,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 23,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 1,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 22,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 351,00 12,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 216,00 10,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 134,00 1,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00 0,00 0,00 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 374,00 12,00 0,00 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 374,00 12,00 0,00 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,00 0,00 0,00 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 0,00 0,00 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00
2 Finanzunternehmen 0,00
3 Kreditinstitute 0,00
4 Darlehen und Kredite 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00
24 Private Haushalte 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00
32 werden (im Nenner enthalten) 0,00
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,00
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0,00
56 Davon Schuldverschreibungen 0,00
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0,00

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 0,00 0,00 0,00
2
3
4
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 0,00 0,00 0,00
2
3
4
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 0,00 0,00
2
3
4
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 0,00 0,00
2
3
4
Biologische GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 0,00 0,00 0,00
2
3
4
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 0,00
2
3
4

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 0,00 0,00 0,00
2
3
4
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 0,00 0,00 0,00
2
3
5
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 0,00 0,00
2
3
4
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 0,00 0,00
2
3
4
Biologische GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 0,00 0,00 0,00
2
3
4
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 0,00
2
3
4

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,29 0,26 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,51 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,51 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,02 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,49 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,78 0,26 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,78 0,21 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97 0,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,29 0,26 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,29 0,26 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,51 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,51 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,02 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,49 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,78 0,26 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,78 0,21 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97 0,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,29 0,26 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 54,98
2 Finanzunternehmen 4,31
3 Kreditinstitute 3,41
4 Darlehen und Kredite 0,23
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3,18
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,91
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01
21 Darlehen und Kredite 0,01
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 48,77
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 37,47
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 1,89
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 1,89
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,3 0,26 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,52 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,52 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,02 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,5 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,78 0,26 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,78 0,21 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97 0,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,3 0,26 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,3 0,26 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,52 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,52 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,02 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,5 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,78 0,26 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,78 0,21 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97 0,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,3 0,26 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 54,98
2 Finanzunternehmen 4,31
3 Kreditinstitute 3,41
4 Darlehen und Kredite 0,23
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3,18
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,91
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,01
21 Darlehen und Kredite 0,01
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 48,77
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 37,47
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,97
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 1,89
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 1,89
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28,74 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,12 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,12 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,12 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 27,62 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,68 0,29 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 28,74 0,34 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28,74 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,12 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,12 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,12 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 27,62 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,68 0,29 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 27,84 0,34 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 57,38
2 Finanzunternehmen 12,39
3 Kreditinstitute 12,39
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,39
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 44,71
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,28
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0,28
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28,75 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,13 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,13 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,13 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 27,62 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,68 0,29 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 27,84 0,34 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28,75 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,13 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,13 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,13 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 27,62 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,68 0,29 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 27,84 0,34 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 57,38
2 Finanzunternehmen 12,39
3 Kreditinstitute 12,39
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,39
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 44,71
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,53
26 davon Gebäudesanierungskredite 5,88
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,28
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0,28
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Übersicht der GRI-Indikatoren in der DNK-Erklärung

In dieser DNK-Erklärung wurde nach dem "comply or explain" Prinzip zu den nachfolgend aufgeführten GRI-Indikatoren berichtet. Dieses Dokument verweist auf die GRI-Standards 2016, sofern in der Tabelle nicht anders vermerkt.

Bereiche DNK-Kriterien GRI SRS Indikatoren
STRATEGIE 1. Strategische Analyse und Maßnahmen
2. Wesentlichkeit
3. Ziele
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
PROZESS-MANAGEMENT 5. Verantwortung
6. Regeln und Prozesse
7. Kontrolle
GRI SRS 102-16
8. Anreizsysteme GRI SRS 102-35
GRI SRS 102-38
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen GRI SRS 102-44
10. Innovations- und Produktmanagement G4-FS11
UMWELT 11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
12. Ressourcenmanagement
GRI SRS 301-1
GRI SRS 302-1
GRI SRS 302-4 GRI SRS 303-3 (2018)
GRI SRS 306-3 (2020) *
13. Klimarelevante Emissionen GRI SRS 305-1
GRI SRS 305-2
GRI SRS 305-3
GRI SRS 305-5
GESELLSCHAFT 14. Arbeitnehmerrechte
15. Chancengerechtigkeit
16. Qualifizierung
GRI SRS 403-4 (2018)
GRI SRS 403-9 (2018)
GRI SRS 403-10 (2018)
GRI SRS 404-1 GRI SRS 405-1
GRI SRS 406-1
17. Menschenrechte GRI SRS 412-3
GRI SRS 412-1
GRI SRS 414-1
GRI SRS 414-2
18. Gemeinwesen GRI SRS 201-1
19. Politische Einflussnahme GRI SRS 415-1
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten GRI SRS 205-1
GRI SRS 205-3
GRI SRS 419-1

* GRI hat GRI SRS 306 (Abfall) angepasst. Die überarbeitete Version tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Im Zuge dessen hat sich für die Berichterstattung zu angefallenen Abfall die Nummerierung von 306-2 zu 306-3 geändert.

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