Sparkasse Westholstein
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Biller seit 16.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Oliver Saggau seit 29.7.2020 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse WestholsteinItzehoe und HeideJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023VorbemerkungenZur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit
der Berichterstattung wurde das Gebot der
Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der Anforderungen
des Prüfungsstandards 350 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im
Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise
durchbrochen.
Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse Westholstein ist eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß
§ 1 Sparkassengesetz für das Land
Schleswig-Holstein (SpkG) mit Sitz in Itzehoe und Heide.
Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter
der Nummer HRA 1456 IZ eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse
Westholstein, dem 106 Kommunen, der Zweckverband
Verbandssparkasse Meldorf (44 Kommunen), der
Sparkassenzweckverband Landsparkasse Schenefeld (9
Kommunen) sowie die Stiftung ehemalige Sparkasse in
Glückstadt als Mitglieder angehören. Das
satzungsmäßige Geschäftsgebiet der
Sparkasse umfasst den Kreis Steinburg und das Gebiet der
angrenzenden Kreise sowie die Freie und Hansestadt Hamburg.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Aufgabe der Sparkasse ist es, auf der Grundlage der
Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die
angemessene und ausreichende Versorgung aller
Bevölkerungskreise und insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche
sicherzustellen. Sie unterstützt dadurch die
Aufgabenerfüllung des kommunalen Trägers im
wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und
kulturellen Bereich. Als Universalkreditinstitut betreibt
sie Bankgeschäfte und Dienstleistungen
gemäß Kreditwesengesetz mit privaten Haushalten,
Unternehmen - insbesondere aus Mittelstand und Handwerk,
den Kommunen und institutionellen Kunden. Im Rahmen der
ganzheitlichen Finanzbetreuung bietet die Sparkasse auch
Versicherungsdienstleistungen (Beratung, Vertragsabschluss,
Policierung und Schadensregulierung); sie ist im Status
einer Mehrfachagentur im Versicherungsvermittlerregister
registriert (Nr. D-YFMK-HWWSH-88 / Versicherungsvertreter
mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung).
Als Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein (SGVSH) ist die Sparkasse dem Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin und Bonn
angeschlossen. Sie ist Mitglied des Sparkassen-Teilfonds
des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein und gehört somit dem bundesweiten
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich im
Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4 %
auf 520 erhöht, von denen 283
vollzeitbeschäftigt, 213 teilzeitbeschäftigt
sowie 24 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist
zurückzuführen auf 55 Einstellungen im Jahr 2023
(Auszubildende sind nicht enthalten).
Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich
bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Allgemeine wirtschaftliche EntwicklungStatistisches Bundesamt: "Bruttoinlandsprodukt im Jahr
2023 um 0,3 % gesunken" | Gemäß der
Presseinformation des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
vom 15. Januar 2024 war das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten
Berechnungen um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im
Vergleich zum "Vor-Corona-Jahr" 2019 war das BIP 2023 um
0,7 % höher. Die Entwicklung in den einzelnen
Wirtschaftsbereichen verlief dabei sehr unterschiedlich:
Während die meisten Dienstleistungsbereiche ihre
wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich
erneut ausweiten konnten und so die Wirtschaft
stützten, ging die preisbereinigte
Bruttowertschöpfung im zusammengefassten
Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %)
sowie im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) (-2,0 %)
zurück. Das Baugewerbe erreichte insgesamt ein kleines
Plus von 0,2 %. Mit durchschnittlich 45,9 Millionen
Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2023 lag die Zahl
der Erwerbstätigen um 0,7 % über dem
Vorjahreswert (45,6 Millionen Erwerbstätige in 2022).
Ein Beschäftigungsaufbau fand fast
ausschließlich im Dienstleistungsbereich statt. Die
Verbraucherpreise in Deutschland erhöhten sich im
Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022. Die
Jahresteuerungsrate 2023 fiel damit geringer aus als im
Vorjahr, in 2022 hatte sie noch bei 6,9 % gelegen.
Konjunkturentwicklung in Schleswig-Holstein und im
Geschäftsgebiet | ,Schleswig-Holstein weiter auf
Erholungskurs' war die Kernaussage der Industrie- und
Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) im Konjunkturbericht
für das erste Quartal 2023. Dieser Kernaussage folgend
verbesserte sich die Stimmung der Unternehmen in
Schleswig-Holstein im ersten Quartal 2023 weiter. Der
Konjunkturklimaindex stieg von 86,6 auf 96,7 Punkte. Im
zweiten Quartal 2023 trübte sich die Stimmung unter
den schleswig-holsteinischen Unternehmen und der
Konjunkturklimaindex sank auf 91,9 Punkte. Im Herbst 2023
verschlechterte sich die Stimmung der Unternehmen im Norden
erneut, der Konjunkturklimaindex sank weiter auf 81,7
Punkte. Neben den Geschäftserwartungen drückte im
dritten Quartal insbesondere die negative Bewertung der
aktuellen Lage die Stimmung der schleswig-holsteinischen
Unternehmen. Zum Jahresende 2023 blieb die Stimmung unter
den Unternehmen in Schleswig-Holstein weiter angespannt;
der Konjunkturklimaindex der IHK Schleswig-Holstein stieg
zwar von 81,7 auf 84,5 Punkte, blieb damit aber auf einem
sehr niedrigem Niveau und lag weiterhin deutlich unter
seinem langjährigen Mittel von 108,1 Punkten. Die
Indexskala reicht von 0 bis 200 Punkten.
Beschäftigungslage in Schleswig-Holstein und im
Geschäftsgebiet | Die Zahl der Erwerbstätigen in
Schleswig-Holstein stieg nach Angabe des Statistikamtes
Nord im dritten Jahr in Folge. Im Vergleich zum Vorjahr
stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 8.500 Personen
(+0,6 %) auf den neuen Höchststand von 1.467.700
Personen. Den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit in
Schleswig-Holstein bilden unverändert die
Dienstleistungsbereiche (Anteil: 78,0 %).
Zum Jahresende 2023 lag die Arbeitslosenquote in
Schleswig-Holstein mit 5,6 % um 0,3 Prozentpunkte über
dem Vorjahrswert. In den Kreisen Steinburg und
Dithmarschen, in denen die Sparkasse ansässig ist,
stellte sich die Beschäftigungslage wie folgt dar: Im
Kreis Steinburg waren Ende 2023 3.948 Personen (+ 129
Personen) und im Kreis Dithmarschen 4.256 Personen (+ 228
Personen) arbeitslos. Als Quote ausgedrückt waren es
5,4 % (Ende 2022 5,3 %) bzw. 6,0 % (Ende 2022 5,8 %). Der
Kreis Dithmarschen weist nach wie vor im Vergleich der
Landkreise in Schleswig-Holstein die höchste Quote
auf.
Entwicklung des ZinsniveausIm Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte
2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr
bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe
weitgehend. Gegen Ende 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings
wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und
damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen
zügiger, als bisher erwartet, erfolgen.
Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die
Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als
Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von
2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023
zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel
2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der
sich danach wieder ein Stück korrigiert hat.
Darüber hinaus lagen die Kapitalmarktrenditen weite
Teile des Jahres 2023 über dem Startniveau des Jahres.
Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die
Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der
Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent.
Entwicklung der AktienmärkteDie Aktienkurse wurden 2023 stark von den Bewegungen der
Leit- und Kapitalmarktzinsen (siehe Abschnitt "Entwicklung
des Zinsniveaus") beeinflusst. Lange Zeit bewegten sich die
Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und
Oktober deutlich zurück. Ursache war die zunehmende
Ernüchterung über die realwirtschaftliche
Situation, über Stagnation und den ausbleibenden
Aufschwung. In den letzten zwei Monaten des Jahres setzte,
bedingt durch die aufkommenden Zinssenkungsfantasie, ein
starker Aktienkursanstieg ein. Mit einem Jahresschlussstand
von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023
errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von
20,3 Prozent.
Entwicklung der KreditwirtschaftDie Deutsche Bundesbank urteilt in ihrem
Finanzstabilitätsbericht 2023, dass sich das deutsche
Finanzsystem im neuen makrofinanziellen Umfeld trotz
bestehender Verwundbarkeiten bisher als stabil erwies.
Die durch den Zinsanstieg ausgelösten
Marktpreisverluste haben die Finanzintermediäre
bislang unter anderem dank einer soliden Kapitalausstattung
gut verkraftet. Allerdings spielten ebenfalls die
ungewöhnlich hohen Erträge und bilanzielle
Umwidmungen von Wertpapieren eine wichtige Rolle, um
Verluste bei Wertpapieren zu kompensieren.
Kreditausfälle traten trotz der gedämpften
Konjunktur kaum auf - nicht zuletzt aufgrund der
fiskalischen Stützungsmaßnahmen zur Abfederung
der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen und
Haushalte.
Die Preisrückgänge und Mietanstiege am
Wohnimmobilienmarkt dürften dazu beitragen, die
vorhandenen Überbewertungen am Immobilienmarkt weiter
abzubauen.
Zudem hatte der Bilanzabbau des Eurosystems bislang nur
begrenzte Auswirkungen auf die Liquidität an den
Finanzmärkten.
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Aus den diversen europäischen und nationalen
Rechtssetzungsverfahren im Berichtsjahr sind hinsichtlich
Umfang und Bedeutung für die Sparkasse die folgenden
Veränderungen nennenswert:
Überdies sind die Veröffentlichungen des
Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) in Form
ihrer Umsetzung in nationales Recht von zentraler Bedeutung
für die Sparkasse.
Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufsBilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 4.652,6 Mio. EUR
auf 4.623,5 Mio. EUR vermindert. Dagegen stieg die
Bilanzsumme von 4.500,7 Mio. EUR auf 4.517,3 Mio. EUR.
Gründe für den Rückgang des
Geschäftsvolumens sind der Abbau der Forderungen an
Kunden und der Eventualverbindlichkeiten sowie die
reduzierten Kundenpassiva. Die Steigerungen der
Bilanzsumme, insbesondere beim Wertpapiervermögen und
den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
konnten diesen Abbau nicht kompensieren.
Die im Vorjahr erwartete verhaltene Ausweitung der
durchschnittlichen Bilanzsumme um 151,4 Mio. EUR bzw. 3,4 %
ist nicht eingetreten. Die DBS stieg lediglich um 64,2 Mio.
EUR bzw. 1,5 % auf 4.467,8 Mio. EUR.
AktivgeschäftForderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute sanken von 732,7 Mio.
EUR auf 714,1 Mio. EUR.
Der Rückgang ist vor allem auf die gesunkene
Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank
zurückzuführen.
KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.
Das Kundenkreditvolumen (Summe Aktiva 4 und Aktiva 9) sank
von 3.283,4 Mio. EUR auf 3.234,3 Mio. EUR. Insbesondere die
grundpfandrechtlich gesicherten Kredite sind um 28,4 Mio.
EUR bzw. 2,1 % zurück gegangen.
Die in Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen an Kunden sind
mit einem Anteil von 71,5 % (Vorjahr 72,9 %)
unverändert die maßgebliche Position der
Aktivseite der Bilanz.
Der Rückgang vollzog sich überwiegend im
langfristigen Bereich, sowohl bei Privat- als auch bei
Geschäftskunden.
Bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem im
mittelfristigen Bereich Zuwächse zu beobachten.
Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue
Kredite in Höhe von insgesamt 288,2 Mio. EUR zugesagt
(Vorjahr 608,7 Mio. EUR) und damit den Wert des Vorjahres
beträchtlich unterschritten. Die Darlehenszusagen zur
Finanzierung des Wohnungsbaus sanken im Gesamtjahr um 46,0
% auf 182,1 Mio. EUR.
Entgegen des im Vorjahr prognostizierten leichten
Wachstums des Kreditgeschäfts von 1,9 % ist dieses
deutlich zurückgegangen um 1,5 %, insbesondere
aufgrund der rückläufigen Kreditnachfrage.
WertpapiervermögenZum Bilanzstichtag erhöhte sich das
Wertpapiervermögen gegenüber dem Vorjahr um
insgesamt 87,0 Mio. EUR auf 476,9 Mio. EUR und erhöhte
sich deutlich gegenüber der prognostizierten nahezu
konstanten Entwicklung.
Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg der
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapiere in Höhe von 77,6 Mio. EUR
maßgeblich. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr
2023 einen Teil des Bundesbank-Guthabens in
festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet. Weiterhin
ergaben sich aufgrund der Zinsentwicklung und der
Restlaufzeiteneffekte Zuschreibungen über 11,4 Mio.
EUR.
Die Bestände von Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren stiegen ebenfalls um 9,4
Mio. EUR. Der vorhandene Bestand an Immobilienfondsanteilen
wurde auch im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen der
bestehenden Eigenanlagenstrategie durch Fondsabrufe
aufgestockt.
Beteiligungen / AnteilsbesitzDie Sparkasse hält weit überwiegend
strategische Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe (insbesondere Beteiligung am
SGVSH). Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 5,2
Mio. EUR auf 47,2 Mio. EUR.
Die Veränderung ergab sich aus Zuschreibungen auf
die Beteiligung am SGVSH in Höhe von 5,2 Mio. EUR.
SachanlagenDie Sachanlagen erhöhten sich von 15,4 Mio. EUR auf
16,9 Mio. EUR.
Wesentliche Gründe hierfür waren der Erwerb
des Dienstleistungszentrums der Sparkasse sowie
Nachaktivierungen aufgrund von Investitionen.
PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhöhten sich von 464,9 Mio. EUR auf 505,8 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
zeigten eine beachtliche Zunahme. Es handelt sich dabei
überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des
langfristigen Kreditgeschäfts dienen. In geringem
Umfang hat die Sparkasse an Offenmarktgeschäften der
Deutschen Bundesbank teilgenommen.
Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten
sich von 3.553,1 Mio. EUR auf 3.478,2 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im
Vergleich zum Vorjahr leicht ab. Die Spartätigkeit der
Anleger gestaltete sich in 2023 verhalten.
Die Spareinlagen (Passiva 2a) gingen im Vergleich zum
Vorjahr um 338,7 Mio. EUR bzw. 26,3 % auf 949,9 Mio. EUR
zurück. Die anderen Verbindlichkeiten (Passiva 2b)
stiegen dagegen um 263,8 Mio. EUR bzw. 11,6 % auf 2.528,3
Mio. EUR. Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach
Kundengruppen zeigt absolute Bestandserhöhungen bei
den Unternehmen, wogegen bei den Privatpersonen ein
Rückgang zu verzeichnen ist. Die bilanzwirksamen
Anlagen der Privatkunden haben einen unverändert
bedeutsamen Anteil in Höhe von rund drei Viertel der
Kundenverbindlichkeiten.
Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg der
Kundeneinlagen für das abgelaufene Geschäftsjahr
2023 von 1,6 % gingen die Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden um 74,9 Mio. EUR bzw. 2,1 % auf 3.478,2 Mio. EUR (im
Vorjahr 3.553,1 Mio. EUR) zurück. Dies ist
insbesondere auf die verhaltene Spartätigkeit
zurück zu führen.
Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur
Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen (leichte Steigerung
um 1,6 %) konnten nicht realisiert werden, weil die Kunden
ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in
nicht bilanzwirksamen Wertpapieren anlegten.
DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023
folgende Schwerpunkte ergeben:
ZahlungsverkehrDer Bestand an Konten erhöhte sich moderat
gegenüber dem Vorjahr um 740 Stück auf 111.281
Stück. Der Bestand der vermittelten Kreditkarten
erhöhte sich signifikant gegenüber dem Vorjahr um
2.139 Stück auf 18.065 Stück. Dies ist
insbesondere zurückzuführen auf die
Einführung der neuen Girokontowelt "Watt mehr" mit
inkludierten Kreditkarten.
Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der
Dienstleistungen neben dem Zahlungsverkehr wesentlich
geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Der
Schwerpunkt lag bei den festverzinslichen Wertpapieren und
den Anteilen an Investmentvermögen. Der Absatz
verzinslicher Papiere führte zu einer spürbaren
Belebung der Wertpapierumsätze. Die Käufe der
Kunden nahmen gegenüber dem Vorjahr um 29,3 % zu und
erreichten einen Wert von 218,2 Mio. EUR.
ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich
regional auf den Kreis Steinburg. Es wurden insgesamt 155
Objekte vermittelt, was eine beträchtliche Steigerung
gegenüber dem Vorjahr von 13,14 % bedeutet,
während sich das vermittelte Volumen gegenüber
dem Vorjahr deutlich reduzierte.
Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.047
Bausparverträge mit einer durchschnittlichen
Bausparsumme von 49.103 EUR und einem Bausparvolumen von
insgesamt 51,41 Mio. EUR abgeschlossen. Bezogen auf das
Bausparvolumen bedeutet dies einen beträchtlichen
Rückgang von 43,5 % gegenüber dem Vorjahr.
An Sachversicherungen wurden 2.224 Verträge mit
einer Beitragssumme von 1.028.542 EUR vermittelt, was eine
deutliche Steigerung von 6,92 % in Stücken und 22,31 %
in der Beitragssumme gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Bei Lebens- und Rentenversicherungen konnten 1.674
Verträge mit einer Bewertungssumme von 41.959.892 EUR
abgeschlossen werden. Dies bedeutet gegenüber dem
Vorjahr einen beträchtlichen Rückgang von 19,75 %
in Stücken und 27,92 % bezogen auf die Wertungssumme.
KonsumentenkreditgeschäftIn den Bereichen ,S-Autokredit' und ,S-Privatkredit'
vermittelte die Sparkasse Konsumentenkredite i. H. v. 20,74
Mio. EUR an die S-Kreditpartner GmbH (SKP). Der erzielte
Provisionsertrag i. H. v. 1,46 Mio. EUR liegt mit 9,6 %
deutlich unterhalb des Vorjahresertrages.
DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
Darstellung, Analyse und Beurteilung der LageVermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens
an der Bilanzsumme in Höhe von 71,6 % (im Vorjahr 73,0
%). Auf Forderungen an Kreditinstitute entfallen 15,8 % (im
Vorjahr 16,3 %) und auf das Wertpapiervermögen 10,6 %
(im Vorjahr 8,7 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden belaufen sich auf 77,0 % der Bilanzsumme (im Vorjahr
79,0 %). Auf die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten entfallen 11,2 % (im Vorjahr 10,3 %).
Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bei den
wesentlichen Positionen überwiegend nur
geringfügige Veränderungen bei den
Strukturanteilen: Hervorzuheben sind - jeweils prozentual
zum Bilanzvolumen - das um 1,9 Prozentpunkte gestiegene
Wertpapiervermögen, das um 1,4 Prozentpunkte
verminderte Kundenkreditvolumen sowie der um 2,0
Prozentpunkte gesunkene Anteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden. Im Vergleich zum
Verbandsdurchschnitt ist der Strukturanteil der
Kundeneinlagen nach wie vor überdurchschnittlich. Auf
der Aktivseite stellten die Forderungen an Kunden mit einem
auf 71,5 % gesunkenen Anteil die wesentliche Position dar.
Der Strukturanteil des Kundenkreditvolumens liegt
unverändert leicht unter dem Verbandsdurchschnitt.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten
sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für
besondere Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.
Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage
erhöhte sich durch die Zuführung des
Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse eine
Sicherheitsrücklage von 187,5 Mio. EUR (Vorjahr 186,8
Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage
verfügt die Sparkasse mit dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe
von 263,3 Mio. EUR (Vorjahr 221,3 Mio. EUR) über
ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Diese offen
ausgewiesenen Mittel darf die Sparkasse in vollem Umfang
dem bankaufsichtsrechtlichen harten Kernkapital zurechnen.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 15,86 % (im Vorjahr: 16,15 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zudem
wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den
Wohnimmobiliensektor eingeführt. Diese
zusätzliche Anforderung ist seit dem 1. Februar 2023
zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.
Dezember 2023 betragen 2.683,8 Mio. EUR und die
aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 425,5 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote
übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte
deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31.
Dezember 2023 auf 15,2 % der anrechnungspflichtigen
Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals
zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen
Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,91 % und
liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung
von 3,00 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026
ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen
Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis
für die die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie
zu erwarten.
FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 145,99 % bis 200,34 % oberhalb des
Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31.
Dezember 2023 bei 198,54 %. Die strukturelle
Liquidätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in
einer Bandbreite von 125,62 % bis 138,54 %; damit wurde die
aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig
eingehalten. Zur Erfüllung der
Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und
Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank,
der Norddeutschen Landesbank, der Landesbank
Hessen-Thüringen, der Landesbank
Baden-Württemberg sowie der Haspa. Die Linie bei der
NordLB nahm die Sparkasse an sechs Tagen in Anspruch. Das
Angebot der Deutschen Bundesbank,
Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in
2023 einmal im Rahmen eines Neu-Produkt-Prozesses genutzt.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung gesichert.
ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke
und für den überbetrieblichen Vergleich der
bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur
Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden
die Erträge und Aufwendungen um
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 1,60 % (Vorjahr 0,90
%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es
lag damit über dem Durchschnitt der
schleswig-holsteinischen Sparkassen. Der im
Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,11 % wurde
insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung signifikant
übertroffen.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss
besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um
54,63 % auf 105,53 Mio. EUR. Der Anstieg der
Zinserträge übertraf die ebenfalls gestiegenen
Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung des
Zinsüberschusses resultiert in Teilen auch aus einer
Verbesserung des Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen und
aus Wiederanlagen im Depot A.
Demgegenüber liegt der Provisionsüberschuss
leicht unter der Planung. Er liegt insbesondere aufgrund
geringerer Erträge aus dem Giroverkehr, der
Vermittlung von Versicherungen und Immobilien, der
Übernahme von Bürgschaften und
Gewährleistungen sowie dem Auslandsgeschäft mit
29,75 Mio. EUR um 2,93 % unter dem Vorjahreswert.
Des Weiteren ist der Personalaufwand gestiegen, hat
allerdings den Planwert nicht erreicht. Die
Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere
infolge der gestiegenen Mitarbeiterzahl und der Belastung
aus der Tariferhöhung um 5,25 % auf 38,21 Mio. EUR.
Der Sachaufwand erhöhte sich um 12,55 % auf 26,56
Mio. EUR. Der geplante Wert von 28,68 Mio. EUR wurde auch
hier unterschritten, insbesondere weil Mehraufwendungen z.
B. aus gestiegenen Energiekosten oder Sanierungskonzepten
der Sparkassenimmobilien nicht im prognostizierten
Ausmaß eingetreten sind bzw. durchgeführt
wurden.
Das neutrale Ergebnis als Saldo von neutralen
Erträgen und Aufwendungen liegt mit 1,78 Mio. EUR
kräftig oberhalb des prognostizierten Wertes von -1,5
Mio. EUR. Die positive Abweichung von 3,28 Mio. EUR stammt
im Wesentlichen aus Close-Out Zahlungen von Swaps und aus
der Auflösung sonstiger Rückstellungen.
Während sich aus dem Kreditgeschäft erneut ein
negatives Bewertungsergebnis ergab, welches
beträchtlich über dem Vorjahreswert lag, stellte
sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen
aufgrund der Zinsentwicklung und der Restlaufzeiteneffekte
und damit gestiegener Kurse für festverzinsliche
Wertpapiere positiv dar und lag signifikant über dem
Vorjahreswert. Sonstige Bewertungsmaßnahmen entfielen
auf Zuschreibungen auf Beteiligungen.
Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 42,0
Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 6,72
Mio. EUR auf 18,65 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand
auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf
dem gestiegenen Jahresergebnis.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist die
Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023
sehr zufrieden.
Die Prognosen hinsichtlich Zinsüberschuss und
Betriebsergebnis vor Bewertung sind eingetroffen bzw.
wurden übertroffen. Gleiches gilt für den
Personal- und Sachaufwand. Lediglich die Entwicklung des
Provisionsüberschusses blieb leicht unter der Planung.
Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt
die Sparkasse die Ertragslage als sehr zufriedenstellend.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,06 %.
Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenIm Wirtschaftsbericht sind bereits Entwicklungen
diverser Leistungsindikatoren erläutert.
Ergänzend folgt hier eine Darstellung der
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die zur
Steuerung der Sparkasse intern herangezogen werden.
Abschließende Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend.
Während das Geschäftsvolumen sowie die
Bilanzsumme nahezu konstant blieben, entwickelte sich,
maßgeblich durch das überdurchschnittliche
Wachstum im Zinsüberschuss geprägt, die
Ertragslage insgesamt positiv. Dieses ermöglicht eine
deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen
Eigenkapitals.
RisikoberichtRisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich
systematisch Risiken zu identifizieren, um deren
Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum
31. Dezember 2023 ein ökonomisches
Risikodeckungspotenzial von 665,4 Mio. EUR. Das daraus
abgeleitete Gesamtlimit von 326,5 Mio. EUR wurde auf die
wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine
angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die
wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt
und den Limiten gegenübergestellt. Zum Bilanzstichtag
wurden das Limit für das Refinanzierungskostenrisiko
überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Teil-
und Gesamtrisikolimit aufgrund eines ausreichend hoch
bemessenen, freien Risikodeckungspotenzials erhöht.
Die bereitgestellten Limite reichten unterjährig aus,
um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere
adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen
und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf
basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.
Relevante Steuerungsgrößen sind die
Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung
(SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer
unerwartet eintretenden Immobilienkrise als schwerstem der
betrachteten Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben
ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an
den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht mit dem
Stresstestbericht als Anlage und ergänzende Berichte
zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten
neben quantitativen Informationen auch eine qualitative
Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf
besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung
und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert
eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich
über die Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren
sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Risikomanagement als
Teil der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Dem
Abteilungsdirektor der Gesamtbanksteuerung obliegt die
Leitung der Risikocontrolling-Funktion.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenAdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch
die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 41,4 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen inkl.
Kommunalkredite und wirtschaftlich selbstständige
Privatpersonen vergeben, 38,6 % an wirtschaftlich
unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die
übrigen 20 % sind in Form von Weiterleitungsdarlehen
an beide Kundengruppen ausgeliehen worden.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im
Kreditgeschäft der Sparkasse wieder. Schwerpunkte
bilden mit 37,3 % die Ausleihungen an Privatkunden, mit
16,6 % an das Grundstücks- und Wohnungswesen, mit 12,4
% an Energie, Wasser, Bergbau und mit 12,3 % an sonstige
Dienstleistungungen, freie Berufe.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 66,1 % des
Kundenkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit
einem Kreditvolumen bis 3,0 Mio. EUR.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
mäßiger Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz
im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich
Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 3,0 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
(5.156,0 Mio. EUR).
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden
Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche
Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Konzentration in
der Sicherheitenstruktur bei Wohnimmoblien mit einer
Wohneinheit.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung insbesondere aufgrund
einiger weniger größerer Einzelfälle.
Adressenrisiko der EigenanlagenDas Adressenrisiko der Eigenanlagen umfasst die Gefahr
eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten
(Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es in den Eigenanlagen das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen
erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter
besonderer Berücksichtigung der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen
von 523,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei
Schuldverschreibungen und Anleihen (371,4 Mio. EUR),
Immobilien-Spezialfonds (102,0 Mio. EUR) sowie Termingelder
(50,0 Mio. EUR).
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere
verfügen zu 80,5 % über ein Rating im Bereich des
Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei 19,5 % Anteilen
an Investmentfonds vor.
Das Länderrisiko für die Sparkasse in Form von
Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 148,4 Mio. EUR.
MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Das Marktpreisrisiko ergibt sich aus der integrierten
Berechnung von Zinsänderungs- und Spread-Risiko
(Renditerisiko) sowie der additiven Betrachtung von
Immobilienrisiken. Die Steuerung des Marktpreisrisikos
erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter
besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite
ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Zur Steuerung und Absicherung von
Zinsänderungsrisiken wurden derivative
Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem
Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum
Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:
Zusammen mit der Analyse des Zinsrisikokoeffizienten und
der aufsichtlichen Frühwarnindikatoren können
Volumenskonzentrationen anhand der Analyse der
Cashflow-Struktur, normiert zum Eigenkapital, in einzelnen
Laufzeitbändern identifiziert werden. Zum Stichtag
31.12.2023 lassen sich im Laufzeitband bis 1 Jahr
(Kalenderjahr 2024) und im Laufzeitband > 1 Jahr bis 5
Jahre (Kalenderjahre 2025-2028) Risikokonzentrationen
erkennen.
Der Konzentration wird im Risikosteuerungsprozess, in
der Risikomessung sowie in den Stresstests Rechnung
getragen. Die hieraus resultierende Risikokonzentration
wird somit zuverlässig erkannt und überwacht.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte
im Jahresverlauf zu deutlich gesunkenen Bar- und
Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die
Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.
eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko
eines Verpflichtungsüberschusses deutlich und damit
das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung
in künftigen Jahresabschlüssen. Zum Stichtag
31.12.2023 ließ sich eine deutliche Zinssenkung
konstatieren, welche die stillen Reserven deutlich
erhöht hat. Im Jahr 2023 musste keine
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3
n.F. gebildet werden.
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb, selbstgenutzte Immobilien)
als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds,
Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
In der ökonomischen Perspektive sind die
Mietertragsrisiken bereits implizit in der Ermittlung der
Marktwerte der Immobilien und damit in der Messung des
Immobilienpreisrisikos enthalten.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Immobilien im Eigenbestand werden derzeit
überwiegend selbst genutzt. Die Risiken aus der
geplanten Gründung der Westholstein Immobilien GmbH
werden, nach der Gründung und dem Erwerb oder Neubau
von Immobilien, in die Risikoberechnung für
Immobilienpreisrisiken einbezogen.
Die Höhe der Anlagen in Immobilienfonds ist
gemäß der Geschäfts- und Risikostrategie
2024 - 2028 begrenzt.
BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen
Funktionsbeteiligungen, die der Spezialisierung und
Bündelung betrieblicher Aufgaben dienen.
Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz
für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
(SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die
gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu
fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial
Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie
früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten
des SGVSH (u.a. sonstigen Verpflichtungen z.B. aus der
Gewährträgerhaftung für
Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern
gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen
nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage
verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach
dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern.
Für uneinbringliche Beträge haften die
übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband
erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land
Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen,
soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten
nicht tragen.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in
folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der
Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Diese
Risikokonzentration kann aufgrund der Zugehörigkeit
zur Sparkassen-Finanzgruppe nicht von der Sparkasse
Westholstein gesteuert bzw. beeinflusst werden.
LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und
/ oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung
des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten
Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period im kombinierten Szenario der
Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 > 6 Monate.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken
in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
Sonstige RisikenSonstige Risiken drohen aus dem Reputations- und dem
strategischen Risiko. Diese würden in den vorstehend
beschriebenen Risikokategorien schlagend werden und wurden
in der letzten Risikoinventur als nicht wesentlich
eingestuft.
Ebenso verhält es sich mit den
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken, aus den Bereichen
Umwelt (E, Environment), Soziales (S, Social) und
Unternehmensführung (G, Governance). Diese sind keine
für sich stehende Risikokategorie sondern würden
in Form von aus Nachhaltigkeitsaspekten getriebenen
Risikofaktoren in den übrigen, als wesentlich
deklarierten Risikokategorien schlagend werden. In der im
zurückliegenden Jahr durchgeführten strategischen
Nachhaltigkeitsrisikoinventur wurden diese als operativ
nicht wesentlich eingestuft. Lediglich in der langfristigen
Perspektive drohen somit wesentliche
Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere aus Umweltrisiken.
Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Im Jahresverlauf 2023 bewegten sich die Risiken
innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite.
Limitanpassungen ergaben sich zum 30.09. und 31.12.2023
aufgrund von zentral durch die Sparkassen Rating- und
Risikosysteme GmbH (SR) bereitgestellten Parametersets u.a.
für das Zinsänderungsrisiko aufgrund des im Vor-
und Berichtsjahr deutlich angestiegenen Zinsniveaus sowie
aufgrund der durchgeführten Risikoinventur. Das
Risikotragfähigkeitslimit wurde im Berichtsjahr
schrittweise von 220,0 Mio. EUR auf 326,5 Mio. EUR
erhöht. Das Risikotragfähigkeitslimit
(ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit
79,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die
Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der
normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden
sowohl im Planszenario als auch unter der
Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen
(u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS
BFA 3 n.F.) und im Fall sich einer weiter eintrübenden
Konjunktur durch ein hohes Adressenrisiko. Im Hinblick auf
die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die
durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit
einer vorübergehenden aber unkritischen Einengung der
Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und Unsicherheiten
über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an
Bauten haben seit 2023 zu bundesweit deutlich
rückläufigen Bauanträgen geführt, auch
bereits genehmigte Projekte werden teilweise wieder
abgesagt. Parallel dazu sind auch die Verkäufe von
Immobilien eingebrochen.
Bei bestehenden Projekten kann es somit zu
Planungsänderungen sowie Bauzeit- bzw.
Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor diesem
Hintergrund sind künftige Risiken aus Finanzierungen
im Bereich der Bauträger und Projektfinanzierer nicht
ausgeschlossen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
Chancen- und PrognoseberichtFür Deutschland geht die im Januar 2024 vorgelegte
Prognose der S-Finanzgruppe zur wirtschaftlichen
Entwicklung in 2024 von einem im Jahresverlauf 2024
einsetzendem Wachstum aus (siehe folgender Abschnitt
,Prognosebericht', Rahmenbedingungen'). Treten die zugrunde
gelegten Annahmen nicht ein, können die
tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten
abweichen. Darin liegen Chancen und Risiken.
Als Chancen im Sinne des folgenden Abschnitts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Als Risiken im
Sinne des Prognoseberichts - neben den in der
Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und
banküblichen Gefahren - werden künftige
Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer
für die Sparkasse negativen Prognose bzw.
Zielabweichung führen können.
ChancenberichtBei einem entgegen unserer Planung (siehe Abschnitt
Prognosebericht) mäßigen oder stärkeren
Zinsanstieg bestehen Chancen im Zinsbuch in allen
Laufzeitbereichen, die zugleich jedoch das geplante
Bewertungsergebnis bei den Wertpapiereigenanlagen negativ
beeinflussen könnten.
Unser Geschäftsgebiet ist prädestiniert
für die Nutzung der Windenergie. Die Sparkasse hatte
daher sehr frühzeitig die Fachkompetenz in einer
Energie- und Agraragentur gebündelt und in den letzten
Jahren sehr viele Investitionen finanziert. Das bietet die
Chance, künftige Betreiber von Windkraftanlagen bei
den anstehenden Investitionen kreditwirtschaftlich zu
begleiten. Zudem beschloss der schwedische Konzern
Northvolt bei Heide eine Batteriefabrik für die
Produktion von Batterien für E-Autos zu errichten. Die
EU-Kommission genehmigte entsprechende Fördermittel in
Höhe von 900 Mio. Euro. Insgesamt dürften die
regionalen Unternehmen von den Projekten mittelbar
profitieren.
PrognoseberichtDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen
Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der
zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen getroffen hat.
Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit
behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die
tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen
der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den
Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung,
insbesondere den weiteren Auswirkungen des
Russland-/Ukraine-Krieges, des Krieges in Israel, der
Energiekrise in Europa und den Schwankungen am Geld- und
Kapitalmarkt, abweichen können.
Die Folgen aus der derzeitigen geopolitischen Situation
dürften sich voraussichtlich weiterhin negativ
auswirken. Insbesondere sind künftige
Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio
nicht auszuschließen.
Als ein generelles Risiko sieht die Sparkasse eine
zunehmend komplexe internationale und nationale Regulatorik
und die strengere Verbraucherschutzgesetzgebung bzw.
künftige Rechtsprechungen zum Verbraucherschutz, die
zu weiteren Ergebnisbelastungen u. a. aufgrund
längerer Bearbeitungs- bzw. Beratungszeiten und
zusätzlichem Dokumentationsaufwand oder auch zu
weiteren Zahlungsverpflichtungen führen könnten.
Allgemeine Risiken für die Erträge aus dem Zins-
und Provisionsgeschäft ergeben sich aus den
spezialisierten Angeboten der ,FinTechs'
(Finanzdienstleistungen anbietende Technologieunternehmen).
RahmenbedingungenKonjunkturprognose der S-Finanzgruppe im Januar 2024Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe erwarten im Mittel
für 2024 ein Wachstum des realen deutschen BIP um 0,3
%. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem
von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Die
Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel
bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den
Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte
hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits
2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.
1) Schnellschätzung des Statistischen
Bundesamtes vom 15.01.2024
2) BIP und Untergliederungen: nicht
kalenderbereinigte, reale Veränderung gegenüber
Vorjahr
3) Jahresdurchschnittliche Zahl der
Erwerbstätigen mit Arbeitsort im Inland, in Tausend
6) Anteil am verfügbaren Einkommen
Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent
in Deutschland aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von
Energie- und Lebensmittelpreisen waren
naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil
zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die
Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024
und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten.
Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der
Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige
Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der
Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell
stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden
Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die
Inflationslage weiter entspannen.
Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren
leichten Rückbildung der Inflationsraten aus,
wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau
der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent.
GeschäftsentwicklungDie Sparkasse erwartet im Jahr 2024 eine verhaltene
Ausweitung der durchschnittlichen Bilanzsumme um 149,8 Mio.
Euro (3,4 %) auf 4,62 Mrd. Euro. Im Kreditgeschäft
werden die Finanzierungen des regionalen Wohnungsbaus
(Kauf, Modernisierung, Neubau) und der gewerblichen
Investitionen der regionalen mittelständischen
Wirtschaft maßgeblich sein. Die Sparkasse strebt -
unter Berücksichtigung der planmäßigen
Tilgungen sowie der Sondertilgungen im
Darlehensgeschäft - eine Steigerung des
Kreditgeschäftes aus Eigenmitteln und
Weiterleitungsmitteln um 2,1 % an, während bei den
Eigenanlagen ein Wachstum von 1,63 % erwartet wird.
Zugleich legen die Zins- und Inflationserwartungen nahe,
den Kunden alternativ Wertpapieranlagen anzubieten
(Dienstleistungsgeschäft). Die weiterhin angemessene
Ausstattung an Finanzmitteln und Wertpapieren sowie deren
Fälligkeitsstruktur gewährleisten eine stabile
Liquiditätslage.
FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden
können.
Ertrags- und VermögenslageGrundlage der folgenden Darstellung ist die
Planerfolgsspannenrechnung für die Jahre 2024 bis
2028. Die hier angegebenen Vergleichszahlen zum Jahr 2023
beziehen sich auf die Ertragslage auf Basis des
Betriebsvergleichs' der Sparkassen-Finanzgruppe
(Erläuterung siehe Seite 10 ff.).
Für die Ertragsplanung 2024 geht die Sparkasse von
einer leicht rückläufigen Zinssituation im Geld-
und Kapitalmarkt auf dem Niveau des 30.09.2023 auf Basis
einer sich normalisierenden Zinsstrukturkurve aus. Als
Ergebnis der Bilanzstrukturplanung rechnet die Sparkasse
bei der "DBS" mit einem leicht erhöhten Betrag in
Höhe von 4,62 Mrd. Euro (Jahresende 2023 4,47 Mrd.
Euro, siehe Seite 5).
Auf Basis dieser Zinsprognose in Verbindung mit den
aktuellen Rahmenbedingungen (siehe Abschnitt
"Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023",
Seite 2 ff.) plant die Sparkasse den Zinsüberschuss -
die bedeutendste Einnahmequelle - für das Jahr 2024 in
Höhe von 107,3 Mio. Euro bzw. 2,32 % der DBS; das ist
gegenüber dem 2023 erzielten Zinsüberschuss
(105,5 Mio. Euro bzw. 2,36 % der DBS) absolut ein leicht
erhöhter und relativ ein leicht gesunkener Betrag.
Sofern - entgegen der Planung der Sparkasse - das
Zinsniveau stärker sinken bzw. die Zinsstruktur
flacher werden würde, ergäben sich mittelfristig
spürbare negative Auswirkungen auf die Ertragslage.
Mögliche unterplanmäßige
Ausschüttungen aus Immobilienfondsanteilen und
Beteiligungen stellen ein weiteres Risiko für das
Zinsergebnis dar. Steigende Zinsen auf der Passivseite
können dazu führen, dass im Rahmen der Bewertung
des Anlagebuchs nach IDW RS BFA 3 n.F. vorhandene Reserven
weiter abschmelzen und bei einem
Verpflichtungsüberschuss ggf. Rückstellungen
vorzunehmen sind.
Strategisch strebt die Sparkasse ein qualitatives und
ertragsorientiertes Wachstum im Kundenkreditvolumen i.H. v.
von 2,0 % an. Die Unternehmensplanung zeigt für 2024
eine erwartete Erhöhung des Kundenkreditvolumens um
2,1 %. Im aktuellen Geschäftsjahr 2023 stieg das
Kundenkreditgeschäft leicht um 0,3 % (Planung 1,9 %);
insofern erwartet die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr
ein steigendes Wachstum.
Im Jahr 2024 plant die Sparkasse 33,7 Mio. Euro
Provisionsüberschuss zu erzielen; das entspricht 0,73
% der DBS. Im Jahr 2023 strebte die Sparkasse 32,8 Mio.
Euro bzw. 0,72 % der DBS an, tatsächlich betrug der
Provisionsüberschuss 29,8 Mio. Euro bzw. 0,67 % der
DBS (siehe Seite 10 ff.). Den bedeutenden Ergebnisbeitrag
des Girobereichs plant die Sparkasse kräftig oberhalb
des Vorjahresplanwertes und des tatsächlich erzielten
Ertrages in 2023. Dieser soll u.a. durch die in 2023 neu
eingeführten Mehrwertkontomodelle sowie
Preisanpassungen im Firmenkundenbereich erreicht werden.
Strategisch ist vorgesehen, dass der
Provisionsüberschuss mind. 0,75 % der DBS
beträgt.
Die Sparkasse plant den Verwaltungsaufwand aufgrund von
steigendem Personalaufwand für 2024 mit 70,5 Mio. Euro
leicht oberhalb des Vorjahresplanwertes von 68,4 Mio. Euro.
Das entspricht 1,53 % der DBS nach einem Planwert von 1,50
% im Jahr 2023. Tatsächlich betrug der
Verwaltungsaufwand u. a. aufgrund von einer teilweise
verzögerten Umsetzung von Baumaßnahmen im Jahr
2023 64,8 Mio. Euro (siehe Seite 10 ff.). Der
planmäßige Verwaltungsaufwand im Jahr 2024
gliedert sich in 42,8 Mio. Euro Personalaufwand (0,93 % der
DBS) und 27,8 Mio. Euro Sachaufwand (0,60 % der DBS).
Strategisch soll der Verwaltungsaufwand die Quote von 1,50
% der DBS nicht übersteigen.
Die Mittel für das Sicherungssystem (siehe Seite 1)
werden durch Beiträge von den angehörenden
Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das
Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem
Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die
gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent
der gedeckten Einlagen der Mitglieder des
Sicherungssystems. Die künftigen
Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr.
2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem
anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf
0,4 Mio. Euro. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten.
Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September
2023 einer geänderten Rahmensatzung für das
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und
eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis
2023 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht
geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen.
Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds
beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende
der Dotierungsphase auf ca. 12,7 Mio. EUR. Bis zum
Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche
Beiträge zu entrichten.
Als Betriebsergebnis vor Bewertung erwartet die
Sparkasse für das Jahr 2024 insgesamt 71,0 Mio. Euro
(1,54 % der DBS). Im Jahr 2023 erzielte die Sparkasse ein
Betriebsergebnis vor Bewertung von 71,5 Mio. Euro (1,60 %
der DBS); geplant war diese Kennzahl mit 50,8 Mio. Euro
(1,11 % der DBS).
Wertkorrekturen im Eigenanlagenbestand der Sparkasse
sind vor dem Hintergrund der Zinsprognose und der
Eigenanlagenstruktur im Jahr 2024 nur in mäßigem
Umfang zu erwarten. Es bestehen jedoch Bewertungsrisiken im
Falle eines steigenden Zinsniveaus sowie eines
Wiederaufflammens der Finanzkrise. Darüber hinaus sind
auch unerwartete Bewertungsrisiken aus dem Bestand der
ungedeckten Anlagen bei Kreditinstituten nicht
vollständig auszuschließen. Bei den
unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen geht die
Sparkasse im Rahmen der Planung nicht von Abschreibungen
aus.
Die Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft
und bei den eigenen Wertpapieren plant die Sparkasse
für 2024 mit -4,92 Mio. Euro (0,11 % der DBS)
kräftig unter Planniveau des Jahres 2023. Vor dem
Hintergrund der abschließend nicht zu beurteilenden
weiteren Entwicklung des Russland-/Ukraine-Krieges, des
Israel-Krieges sowie der Verwerfungen auf den
Energiemärkten und den Auswirkungen auf die
Energiekosten sind unerwartete zusätzliche
zukünftige Bewertungsrisiken aus dem
Kundenkreditgeschäft nicht auszuschließen.
Insgesamt rechnet die Sparkasse für das
Geschäftsjahr 2024 mit einem Betriebsergebnis nach
Bewertung in Höhe von 66,1 Mio. Euro (1,43 % DBS).
Das Jahresergebnis - nach Berücksichtigung des
Neutralen Ergebnisses und der gewinnabhängigen Steuern
- prognostiziert die Sparkasse mit 46,9 Mio. Euro (1,02 %
DBS). Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert.
Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Sparkasse 54,6 Mio.
Euro. Strategisch angestrebt ist, dauerhaft ein
Jahresergebnis von mindestens 12,5 Mio. Euro zu erreichen.
Die gesamt Cost-Income-Ratio (CIR) ist im Jahr 2024 mit
49,82 % geplant. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die
gesamt CIR 47,54 %. Strategisch soll die gesamt CIR einen
Wert von 60 % nicht übersteigen.
Die Kunden-CIR ist im Jahr 2024 mit 47,99 % geplant. Im
Geschäftsjahr 2023 betrug die Kunden-CIR 45,31 %.
Strategisch soll die Kunden-CIR einen Wert von 65 % nicht
übersteigen.
Die Kernkapitalquote soll ab 2028 17,00 % nicht
unterschreiten. Per 31.12.2023 betrug die Kernkapitalquote
15,21 %.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024
beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als eher günstig.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Sparkasse Westholstein - Weil's um mehr als Geld geht.Die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und
Wettbewerbserfordernisse den Wettbewerb zu stärken und
die angemessene und ausreichende Versorgung aller
Bevölkerungskreise und insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche
sicherzustellen, sehen wir auch künftig als
uneingeschränkt erfüllbar an.
Itzehoe, im Juni 2024
Sparkasse Westholstein
- Vorstand -
Der Lagebericht enthält zum Teil zukunftsgerichtete
Aussagen und Informationen. Diese sind erkennbar durch
Formulierungen wie "erwartet die Sparkasse" oder "plant die
Sparkasse". Vorausschauende Aussagen beruhen auf den
Erwartungen zum Planungszeitpunkt. Stets vorhandene
Unsicherheiten über die künftige wirtschaftliche
Entwicklung können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen von
den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben
abweichen.
Bericht des Verwaltungsrates der Sparkasse WestholsteinDer Verwaltungsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2022 u. a. im
Rahmen von sechs Sitzungen und neun Sitzungen des
Risikoausschusses wahr. Er überwachte die
Geschäftsführung des Vorstandes, den
Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des
Risikomanagementsystems und die Abschlussprüfung inkl.
der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er
informierte sich eingehend über die wirtschaftliche
Lage der Sparkasse (u. a. Entwicklung des Aktiv-, Passiv-
und Dienstleistungsgeschäftes und der
Rentabilität) und die allgemeine Risikolage und
erörterte grundsätzliche Fragen der
Geschäftspolitik und die Geschäfts- und
Risikostrategien gemeinsam mit dem Vorstand und fasste die
in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden
Beschlüsse.
Aufgrund des Beginns einer neuen kommunalen Wahlperiode
fand im September 2023 eine konstituierende Sitzung des
Verwaltungsrates statt; zwölf
Verwaltungsratsmitglieder beendeten ihre ehrenamtliche
Tätigkeit im Gremium.
Verändertes Kundenverhalten, intensiver Wettbewerb
sowie steigende Anforderungen des Verbraucherschutzes und
der Regulatorik setzten die Sparkasse weiterhin massiv
unter Druck. Im laufenden Geschäftsjahr erörterte
der Verwaltungsrat insbesondere die künftige
strategische Ausrichtung der Sparkasse und informierte sich
laufend über die Auswirkungen des Zinsanstiegs sowie
der hohen Inflationsrate auf die Ertrags- und Risikolage
der Sparkasse.
Der Vorstand legte dem Verwaltungsrat den
Jahresabschluss und die Bilanz des Jahres 2023
einschließlich des Lageberichts und des
nichtfinanziellen Berichts vor. Die Prüfungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
prüfte Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 und
erteilte einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk. Der Verwaltungsrat erörterte
in seiner Sitzung am 09.07.2023 das Prüfungsergebnis,
stellte den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von
4.517.294.631,01 Euro fest, billigte den Lagebericht sowie
den nichtfinanziellen Bericht und beschloss, den
Bilanzgewinn in Höhe von 2.555.025,14 Euro
vollständig zur Stärkung der
Sicherheitsrücklage zu verwenden. Dem Vorstand
erteilte der Verwaltungsrat einstimmig die Entlastung.
Für die sehr engagierte Arbeit im
Geschäftsjahr 2023 spricht der Verwaltungsrat allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Dank und
Anerkennung aus.
Itzehoe, den 9. Juli 2024
gez. Ernst-Wilhelm Mohrdiek
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023Allgemeine AngabenDie Sparkasse Westholstein mit Sitz in Itzehoe und Heide
ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRA 1456 IZ
in das Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss der Sparkasse Westholstein wurde
nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über
die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV)
aufgestellt.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).
Negativzinsen wurden in der Position der Gewinn- und
Verlustrechnung verrechnet, in der die Aufwendungen bzw.
Erträge für die Geschäftsvorfälle
üblicherweise anfallen; der Ausweis erfolgt offen als
"Darunter-Position". Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen
wurden, mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank entfallen, dem Posten der Aktiv- oder
Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören.
Die Forderungen an Kunden, Kreditinstitute und von
Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem
niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den
Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er
wird grundsätzlich kapitalanteilig in maximal
fünf Jahren aufgelöst, im Falle von
Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer
der Festzinsvereinbarung.
Für erkennbare Ausfallrisiken bei den Forderungen
bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu
erwartenden Ausfalls. Schuldner- bzw.
Schuldnergruppenspezifisch wurde dabei analysiert,
inwieweit sich infolge des Russland-/Ukraine-Krieges, der
gestiegenen Energiepreise und der Risiken des
Bauträger- und Projektierungsgeschäftes die
Ausfallrisiken aus eingetretenen Schadensereignissen
konkretisiert haben.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden
wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDWRS BFA 7 in
Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum
von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie gebildet
(Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im
Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen
Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert
orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines
Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der
eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten
statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen
der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren
gebildet.
Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen
verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend
auf den durchgeführten Betrachtungen die
Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die
Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und
Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der
Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem
erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert,
sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum
Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur
Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für
die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des
Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von
Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des
betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im
Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Die
Pauschalwertberichtigungen werden bei den betroffenen
Posten in Abzug gebracht.
Vertragliche Zinsen für Verbraucherdarlehen, die
nach Artikel 240 § 3 EGBGB gestundet wurden
(gesetzliches Moratorium) haben wir im Zeitpunkt der
rechtlichen Entstehung aktiviert und als Zinsertrag in der
Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden
maximal zu den Anschaffungskosten oder niedrigeren
Kurswerten am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip)
bewertet, gegebenenfalls wurde auf diese Werte
zugeschrieben. Für die Ermittlung des Bewertungskurses
haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin
untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt
vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
der MiFiD II (Markets in Financial Instruments
Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die
Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt
festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien
liegen für die festverzinslichen Wertpapiere
überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den
Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt
ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen
des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter
Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt. Die Bewertung der Wertpapiere steht im Einklang mit
dem Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA 1.014 n. F. vom 26.
Oktober 2021.
Die Anteile an Sondervermögen wurden zum
investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt.
Gegebenenfalls wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Dem Anlagevermögen sind keine Wertpapiere
zugeordnet.
Die Beteiligungen und sonstigen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden vorgenommen. Soweit die
Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr
bestehen, wurden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum
Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten
vorgenommen. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die Immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert. Entgeltlich erworbene Software
- mit Ausnahme sogenannter Trivialsoftware - wurde nach den
Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
"Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11)
unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte"
ausgewiesen.
Grundlage für die Bewertung von Immobilien des
Anlagevermögens ist der IDW RS IFA 2.
Planmäßige Abschreibungen erfolgten bei den
Gebäuden überwiegend linear über eine
Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich der
Betriebsvorrichtungen schreiben wir grundsätzlich
linear ab. Soweit in der Vergangenheit degressiv
abgeschrieben wurde, wird dieses bis zu dem Zeitpunkt
fortgeführt, zu welchem die lineare Abschreibung zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die
Jahresabschreibung wird zeitanteilig vorgenommen.
Vermögensgegenstände von geringem Wert mit
einem Anschaffungswert von bis zu 250,00 Euro netto werden
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Betragen die
Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes mehr als
250,00 bis höchstens 1.000,00 Euro netto, wird der
Gesamtbetrag der Anschaffungskosten in einen Sammelposten
eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf
Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Bei der
Trivialsoftware gilt für die Einstellung in den
Sammelposten die Grenze von höchstens 410,00 Euro.
Insgesamt ergibt sich im Jahresabschluss 2023 ein
über den Saldierungsbereich hinausgehender
Überhang aktiver Steuerlatenzen, der in Ausübung
des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht
bilanziert wurde. Die aktiven latenten Steuern resultieren
im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich
der Forderungsbewertung und der Rückstellungen. Die
Ermittlung der Latenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines
Steuersatzes von 15,8 % für die
Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag)
und 13,2 % für die Gewerbesteuer.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert. Für abgezinste
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich
Rechnungsabgrenzungen gebildet, die entsprechend der
Laufzeit aufgelöst werden. Der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren
Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten
der Aktivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich
laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, d.h. künftige
Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
soweit ausreichende objektive Hinweise für deren
Eintreten vorliegen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem
Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) abgezinst.
Grundsätzlich werden Rückstellungen aber
über ihre gesamte Laufzeit abgezinst, wobei nicht
ganzjährige Restlaufzeiten kaufmännisch gerundet
werden.
Folgende Annahmen werden bei der Ermittlung des
Aufzinsungsaufwandes zugrunde gelegt: Die Änderung des
Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der
teilweise Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der
Rückstellung erfolgen jeweils zum Ende der Periode.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der
diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst
(Nettomethode). Erträge und Aufwendungen aus der
Aufzinsung werden gesondert unter Posten 8 oder 12 der
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen; sofern sie
Rückstellungen im Zusammenhang mit
bankgeschäftlichen Verpflichtungen betreffen, werden
sie gesondert unter GuV-Posten 1 und 2 vermerkt. Erfolge
durch Änderung des Zinssatzes zwischen zwei
Abschlussstichtagen fließen in die betroffenen
GuV-Posten ein.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Projected-Unit-Methode" ermittelt. Als
biometrische Rechnungslegungsgrundlagen wurden die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für die Bewertung
der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen wurde als Abzinsungsfaktor
der von der Deutschen Bundesbank für diese
Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre verwendet. Die Erfolgsauswirkungen aus
der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen
Ergebnis ausgewiesen. Zur frühzeitigen Ermittlung des
maßgeblichen Rechnungszinssatzes wurde ein
prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 % ermittelt
(im Vorjahr 1,78%). Dieser war fast identisch mit dem von
der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31.12.2023
veröffentlichten Zinssatz von 1,82 %. Es ergeben sich
dadurch lediglich geringfügige Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Bei
der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde keine
Dynamisierung während der Anwartschaftsphase, sofern
entsprechend vereinbart, bzw. die vertragsindividuelle
Gehaltssteigerung für 2024 und 2,50 % ab 2025, ein
Fluktuationsabschlag sowie jährliche Steigerungen der
Beitragsbemessungsgrenzen von 2,00 % unterstellt, sowie ein
Rententrend bei der Bruttorente mit 2,00 % und bei der
anzurechnenden Rente mit 1,50 %. Diese Annahmen haben sich
auch auf die Ermittlung der Rückstellung für
Beihilfen ausgewirkt.
Bei der Berechnung der Rückstellung der
Zuschüsse für Sozialabgaben gilt für die
Abzinsung weiterhin der durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des
Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) und des Tarifvertrages zu
flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere
Beschäftigte (TV FlexAZ) abgeschlossen. Bei den
hierfür gebildeten Rückstellungen, ebenfalls
unter Anwendung der "Projected-Unit-Methode", wird eine
Einkommensdynamik von 2,50 % angenommen. Bei einer
durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr
wurde ein prognostizierter Zinssatz der Abzinsung von 1,00
% verwendet. Im Vergleich zu dem von der Deutschen
Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
veröffentlichten Zinssatz von 0,99 % ergeben sich
lediglich geringfügige Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Im
Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge
abgeschlossen.
Seit dem Jahr 2020 wird bei den
Jubiläumsrückstellungen ebenfalls die PUC-Methode
(Projected-Unit-Credit Methode) angewendet. Analog der
Pensionsrückstellungen wurde auch hier ein
Gehaltstrend von 2,50 % und ein Fluktuationsabschlag in
Höhe von 2,00 % angesetzt. Der Prozentsatz für
die Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit den Werten
für 2023 festgelegt. Feststehende Tarifsteigerungen
wurden hinterlegt. Bei der Berechnung der Rückstellung
wird von dem für den November des Berichtsjahres
vorliegenden Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank
für 15 Jahre bei einem 7-Jahres-Durchschnitt
ausgegangen. Dieser lag im Jahr 2023 bei 1,72 % (Vorjahr
1,43 %) und verzeichnete lediglich eine geringfügige
Abweichung zum Wert für Dezember mit 1,74 %. Im Jahr
2023 wurde die Transparenz der Anwendung ParisPlus
erhöht. Dadurch sind alle Daten für den
Rückstellungsspiegel eindeutig ermittelbar. Zudem hat
die Sparkasse neben den tariflichen Jubiläen noch
betriebliche Jubiläen für 10/30/45/50 Jahre
eingeführt, bei denen sie einen zusätzlichen
Urlaubstag gewährt und bei den beiden letzteren ein
Jubiläumsgeld. Dadurch ergib sich in diesem Jahr im
Vergleich zu dem Mittelwert der letzten 5 Jahre eine um ca.
160 TEUR erhöhte Rückstellung.
Bei der Abzinsung der Rückstellungen für
Spareinlagen wird bei der Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr - abweichend vom Grundsatz - der Zinssatz für ein
Jahr angewandt, da die Daten mit dieser Berechnungsmethode
vom Rechenzentrum geliefert werden.
Rückstellungen wegen der aktuellen
BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von
Zinsänderungsklauseln in
S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR
234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der
bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter
Berücksichtigung bisheriger und erwarteter
Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass
Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die
Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde
gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der
ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung
der Rückstellungen unter Berücksichtigung des
handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei
wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen
berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe
entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des
Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag. Im Berichtsjahr konnte die
Rückstellung anteilig aufgelöst werden, da
für die Rückstellungsberechnung eine reduzierte
Quote für aufgelöste Verträge verarbeitet
wurde und der zu bewertende Bestand aufgrund der
Verjährung schrumpft
Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken
gemäß § 340 g HGB. Im Geschäftsjahr
wurde eine weitere Dotierung vorgenommen.
Strukturierte Produkte wurden grundsätzlich
einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert
und bewertet (IDW RS HFA 22). Es bestehen Darlehen mit
Zinsober- und/oder -untergrenze mit einem Nominalvolumen
von 232.453 TEUR im Aktiv- und 10.907 TEUR im
Passivbereich. Dazu kommen mehrere Zinsphasenanleihen und
ein Corporate Bonds mit einer eingebetteten
Kündigungsoption für den Schuldner mit nominell
63.500 TEUR.
Die Sparkasse setzt ausschließlich zur Steuerung
des Zinsbuchs Zinsderivate ein. Die Geschäfte wurden
in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos
einbezogen (Bewertungskonvention) und somit nicht gesondert
bewertet.
Die Zinsergebnisse aus Zinsswapgeschäften werden in
der Gewinn- und Verlustrechnung kompensiert. Die
Zinsaufwendungen und -erträge der
Zinsswapgeschäfte werden auf Einzelgeschäftsebene
netto dargestellt und entweder unter GuV-Posten 1
(Zinsertrag) oder 2 (Zinsaufwendungen) eingestellt.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere
Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Basis für die
Verwaltungskosten ist der Planwert gemäß
Mittelfristiger Unternehmensplanung. Der ermittelte
Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug
sogenannter Overheadkosten berücksichtigt und wird aus
der Ergebnisdokumentation des Arbeitskreises Kontorahmen
und Jahresabschluss der Sparkassen abgeleitet. Basis
für die Provisionserträge ist der Planwert der
Mittelfristigen Unternehmensplanung. Einbezogen werden
andere Gebühren aus dem Darlehensgeschäft (ohne
Zinscharakter). Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
Die Fremdwährungsbestände wurden unter
Beachtung von § 256 a i. V. m. 340 h HGB und der
Stellungnahme des IDW RS BFA 4 zur Währungsumrechnung
bei Kreditinstituten bewertet. Eine besondere Deckung
gemäß § 340 h HGB sehen wir als gegeben an,
soweit eine Identität von Währung und Betrag der
gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bei den
besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um
Währungspositionen von Kunden, die durch
gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten
gedeckt sind. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge
dieser Geschäfte erfolgt unter den GuV-Posten 12
(Sonstige betriebliche Aufwendungen) bzw. 8 (Sonstige
betriebliche Erträge), ebenso wie die Erfolge aus der
Währungsumrechnung außerhalb der besonderen
Deckung.
Erläuterungen zur JahresbilanzVon einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die
Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß
§ 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.
AktivaPosten 3: Forderungen an KreditinstituteDie unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen
Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie
folgt:
Posten 4: Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer
Restlaufzeit wie folgt:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIm Posten 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr,
das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden (ohne
Ertragsabgrenzung):
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält Anteile von mehr als 10 % an
folgendem Investmentvermögen:
VALUES Health Invest II
Der Fonds ist ein offener Immobilien-Spezial AIF
für Institutionelle Investoren mit dem
Anlageschwerpunkt Gesundheitsimmobilien mit einem breit
ausgerichteten Anlagehorizont.
Die Bewertung erfolgt zum strengen Niederstwertprinzip.
Die Kündigung der Anlegervereinbarung durch den
Anleger ist gegenüber der Gesellschaft schriftlich
auszusprechen. Ein in den Besonderen Anlagebedingungen
vereinbarter Rücknahmeabschlag bleibt auch bei einer
Kündigung aus wichtigem Grund unverändert
bestehen. In jedem Fall der Kündigung der
Anlegervereinbarung seitens der Anleger ist dieser
verpflichtet, seine Anteile am
Spezial-AIF-Sondervermögen spätestens zum Tag des
Wirksamwerdens der Kündigung zurückzugeben.
Posten 7: BeteiligungenDie Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die
Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und
Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) und
daneben maßgeblich auf die Hamburger Logistik Service
GmbH (HLS), sowie auf die Beteiligung an der
Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH &
Co. KG (Erwerbs KG), über die die Sparkasse mittelbar
an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist.
Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 3 HGB wird auf
weitere Angaben zu den Beteiligungen verzichtet.
Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen
an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a.
Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche
Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen
mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von
der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der
Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen
Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des
Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der
Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.
Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der
schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel,
ist eine unbeschränkte Haftung für die
Gesellschaftsverbindlichkeiten verbunden.
Posten 9: Treuhandvermögen
Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse ist unbeschränkte Gesellschafterin
der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500,00
Euro wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten
Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften
Beteiligungsabsicht hier ausgewiesen und nicht unter
Beteiligungen.
Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
weitere Erläuterungen zu Aktiva:
Anlagespiegel (alle Angaben in TEUR)
Die Sparkasse hat von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
PassivaTEUR
Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie unter Posten 1 b) ausgewiesenen Bestände
gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie unter Posten 2 a) Unterposten ab) Spareinlagen mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer
Restlaufzeit wie folgt:
Die unter Posten 2 b) Unterposten bb) andere
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist ausgewiesenen Bestände gliedern
sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sowie an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten
Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7a: PensionsrückstellungenAus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 362
TEUR. In Höhe des Unterschiedsbetrags sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Eine Ausschüttungssperre besteht
nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe
die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Posten 12: EigenkapitalDie unter Posten 12 b) ausgewiesene Kapitalrücklage
beinhaltet folgenden Posten:
weitere Erläuterungen zu Passiva:
Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenBei unseren Kreditgewährungen werden in dem Posten
"Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen" für Kreditnehmer
übernommene Bürgschaften und
Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der
regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der
Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse
gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge
davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen
Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im
Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann, bilden wir in ausreichendem
Maße Rückstellungen.
Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der
Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH &
Co. KG hat die Sparkasse eventuelle
Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV
ö. K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für
bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen
Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das
Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö. K. keinen
Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur
Bildung / Passivierung einer Rückstellung /
Verbindlichkeit für eventuelle
Verpflichtungsüberhänge aus
Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV
ö. K. besteht aktuell folglich nicht.
Andere VerpflichtungenUnter dem Posten "unwiderrufliche Kreditzusagen" sind
sämtliche noch nicht durch Auszahlung erfüllte
Kreditzusagen im Darlehensbereich erfasst. Daneben sind die
unwiderruflichen offenen Zusagen im Kontokorrent- und
Avalbereich enthalten. Diese förmlichen Zusagen
können nicht vorbehaltlos und fristlos gekündigt
werden. Sie unterliegen den gleichen
Kreditüberwachungsprozessen, die für alle
Kreditengagements gelten. Wesentliche Ausfallrisiken aus
den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nicht erkennbar.
Sofern im Einzelfall nicht mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit Ausfallrisiken ausgeschlossen werden
können, bilden wir in ausreichendem Maße
Rückstellungen.
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das
Sicherungssystem werden durch Beiträge von den
angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber
sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen
Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli
2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt
dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des
Sicherungssystems. Die künftigen
Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr.
2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem
anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf
0,4 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten.
Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September
2023 einer geänderten Rahmensatzung für das
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und
eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis
2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht
geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen.
Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds
beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende
der Dotierungsphase auf ca.12,7 Mio. EUR. Bis zum Erreichen
des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge
zu entrichten.
Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz
für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
(SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die
gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu
fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a.
Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing
sowie früher HSH) gehalten. Für die
Verbindlichkeiten des SGVSH (u. a. sonstigen
Verpflichtungen z. B. aus der Gewährträgerhaftung
für Beteiligungsunternehmen) haftet den
Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der
Verband kann einen nach Heranziehung der
Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den
Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer
Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche
Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher
Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz
für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den
Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht tragen.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Tarifvertrag Altersversorgung -(ATV))" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu
verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre
Leistungen über ein modifiziertes
Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der
Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des
Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage
zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und
dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben
während des Deckungsabschnitts sowie der von der
Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu
erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der
Umlagesatz 6,90 % des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen
Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 % sind insgesamt 7,30 % des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu
entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben.
Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt 5,49 %
des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der
Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 % des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die
Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen
Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40 % des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV richtet sich gegen die VBL,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des
mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 28,0 Mio. EUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 1,5 Mio. EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der VBL
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 für
Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft
sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag auf 81,5 Mio. EUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten
jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung
der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt.
Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der
Verpflichtung der VBL.
Es besteht eine Verpflichtung zum Erwerb von
Investmentanteilen in Höhe von 10,3 Mio. EUR.
Für die bei Genossenschaften gehaltenen
Geschäftsguthaben besteht eine zusätzliche
Haftsumme von 1 TEUR.
Derivative FinanzinstrumenteZur Steuerung des Zinsänderungsrisikos des gesamten
Zinsbuches wurden auf der Grundlage von
Rahmenverträgen für Finanztermingeschäfte
mit verschiedenen Landesbanken und der DekaBank
Zinsswapgeschäfte abgeschlossen.
Die derivativen Finanzinstrumente werden täglich
nach der Marktbewertungsmethode mit der jeweils aktuellen
Zinsstrukturkurve bewertet.
Am Bilanzstichtag bestanden die nachfolgend
aufgeführten Positionen:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 25: JahresüberschussDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 09. Juli 2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den
Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn in Höhe
von 2.555 TEUR vollständig der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Sonstige AngabenGeschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen, die für die Finanzlage der Sparkasse
wesentlich und nicht zu marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt 428 TEUR aufgewendet.
Hiervon entfallen 379 TEUR auf
Abschlussprüfungsleistungen (davon 14 TEUR
Auflösung für das Vorjahr) und 49 TEUR auf andere
Bestätigungsleistungen. Bei den anderen
Bestätigungsleistungen handelt es sich im Wesentlichen
um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und
Depotgeschäfts und die Prüfung nach § 35
EinSiG.
Die Sparkasse kommt der Offenlegungspflicht gem. §
26 a KWG für die in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 in
Artikel 431 bis 434, 438 und 447 sowie Artikel 13 CRR
einschl. der konkretisierenden EBA-Standards und Leitlinien
beschriebenen Offenlegungstatbeständen durch
Veröffentlichung eines Offenlegungsberichtes auf der
Internethomepage der Sparkasse nach.
NachtragsberichtDie Sparkasse hat einem Projektierer Mittel zur
baulichen Erschließung eines größeren
Gebietes zur Verfügung gestellt. Im Juni 2024 hat die
Gemeinde die Pläne zur Flächenerschließung
mittelfristig ruhend gestellt. Aus diesem Grund kann die
Liegenschaft mittelfristig nicht als Bauerwartungsland
deklariert und veräußert werden. Daraufhin wurde
die Bewertung der Fläche auf die Bodenwerte von
landwirtschaftlichen Flächen angepasst.
Aus Vorsichtsgründen wurde im Juni 2024 die
Risikovorsorge um 4,6 Mio. Euro erhöht.
Organe der Sparkasse WestholsteinVerwaltungsrat: bis zum 19.09.2023
Verwaltungsrat: ab dem 20.09.2023
Vorstand:
Vorstandsvertreter nach §12 Abs. 2 SpkG:
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder beliefen
sich im Jahr 2023 auf 830 TEUR; die Kredite auf 173 TEUR.
Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrates betrugen 155 TEUR; die
Kreditgewährungen (einschließlich
Haftungsverhältnisse) 1.167 TEUR.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren
Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2023 39.448 TEUR
zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im
Geschäftsjahr 2.571 TEUR.
Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:
gerundete Kopfzahlen
Itzehoe, den 12. Juni 2024
Der Vorstand
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
|
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| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 |
und
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der
Forderungen an Kunden" dar:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Sachverhalt und Problemstellung
Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches
Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden
Forderungen an Kunden in Höhe von 3.231,1 Mio. EUR
(71,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung
einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko
des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die
Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter
Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser
Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf
Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter
der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein
erhöhtes Risiko falscher Angaben in der
Rechnungslegung besteht und der Posten
betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung
der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen
an Kunden einschließlich der Bildung von
Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt
und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen
nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir
Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage
von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene
Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der
Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge
getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt
nachvollziehbar.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an
Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden enthalten.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| ― |
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfüngsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir wahrend unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes
für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Klaus Hammelstein.
Kiel, 18. Juni 2024
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
- Prüfungsstelle -
| Hammelstein |
| Wirtschaftsprüfer |
DNK-Erklärung 2023
Sparkasse Westholstein
| Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS |
| Kontakt | Sparkasse Westholstein
Maite Schneegans Dithmarscher Platz 2 25524 Itzehoe Deutschland 04821 /604 1179 maite.schneegans@spk-Westholstein.de |
Leistungsindikatoren-Set
| Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: | GRI SRS |
Stand: 2023, Quelle:
Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben
liegt beim berichtenden Unternehmen.
Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten
Sie auch den Haftungsausschluss unter
www.nachhaltigkeitsrat.de/
impressum-und-datenschutzerklaerung
Heruntergeladen von www.nachhaltigkeitsrat.de
Allgemeines
Allgemeine Informationen
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u.
a.Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Gemeinwohlorientierter Finanzpartner | Die Sparkasse
Westholstein ist mit rund 563 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, über 250.000 Kundenkonten, 3,5 Mrd. Euro
Kundeneinlagen und einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. Euro
in 2023 eine mittelgroße öffentlich-rechtliche
Sparkasse in Schleswig-Holstein. Im Berichtsjahr
erwirtschaftete sie ein Betriebsergebnis vor Bewertung und
Risikovorsorge von 73,5 Mio. Euro. Sie ist Mitglied des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
und über diesen dem Deutschen Sparkassen und
Giroverband e.V. sowie dem bundesweiten Sicherungssystem
der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Ihre vielen
Vorgängerinstitute wurden von zahlreichen Kommunen in
den Kreisen Dithmarschen und Steinburg sowie der privaten
Stiftung Sparkasse in Glückstadt zwischen 1820 und
1939 errichtet, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der
Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft
sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die
finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und
Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region
zu fördern. Dieser im Sparkassengesetz niedergelegte
öffentliche Auftrag prägt unser gesamtes
Geschäftsmodell. Wir handeln gemeinwohlorientiert und
arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die
Zukunft zu stärken. Unsere Geschäftspolitik ist
verantwortungsvoll und risikobewusst. In 16
Geschäftsstellen und weiteren 22 SB Zweigstellen in
den Kreisen Steinburg und Dithmarschen bietet die Sparkasse
ihren Kundinnen und Kunden Beratungskompetenz und
vielfältige Dienstleistungen in allen Finanzfragen.
Regional und fair | Die Einlagen der Kundinnen und
Kunden sowie Mittel von Förderbanken verwendet die
Sparkasse zur Refinanzierung von meist langfristigen
Krediten an kleine und mittlere gewerbliche und
landwirtschaftliche Unternehmen und Selbstständige,
private Personen und Kommunen in der Region. Die Kredite
stiften nicht nur ökonomischen Mehrwert, sondern
dienen weit überwiegend auch der Finanzierung von
Projekten mit ökologischem oder sozialem Nutzen und
von öffentlichen Infrastrukturinvestitionen. Im
Wertpapierdienstleistungsgeschäft stehen den Kundinnen
und Kunden zusätzliche Produkte mit
ausdrücklichem ökologischem und sozialem Nutzen
zur Geldanlage bereit. Seit September 2020 gehen wir noch
einen Schritt weiter und erfragen bei unseren Kundinnen und
Kunden im Rahmen des Anlageprozesses systematisch die
individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ab. Als
Sparkasse ermöglichen wir auch wirtschaftlich
schwächeren Personen die Teilnahme am
Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen
für jeden bereit und geben und vermitteln Kleinkredite
zu fairen und verlässlichen Konditionen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu etwa 98% im
satzungsmäßigen Geschäftsgebiet wohnen,
kennen ihre Kundinnen und Kunden weit überwiegend
persönlich und betreuen sie meist langfristig. Durch
gelebte Qualität in Service und Beratung schafft die
Sparkasse eine hohe Kundenzufriedenheit und -bindung. Wir
verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.
Ergänzende Anmerkungen:
Wir haben uns dazu entschieden, im Bericht
möglichst oft die weibliche und männliche Form zu
verwenden, da wir der Ansicht sind, dass dies mit einer
guten Lesbarkeit vereinbar ist.
Für die Erhebung der Leistungsindikatoren im
Bereich Umwelt wurde der CO
2-Kalkulator der Sparkassen-Einkaufsgesellschaft
(SEG) Version 1.1 verwendet.
KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Kriterien 1-4 zu STRATEGIE
1. Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine
Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert,
welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im
Einklang mit den wesentlichen und anerkannten
branchenspezifischen, nationalen und internationalen
Standards zu operieren.
Strategische Analyse | Die Durchführung des
strukturierten Nachhaltigkeits-Checks des
Sparkassenverbandes Baden-Württemberg im Jahr 2018 war
der Ausgangspunkt für den Nachhaltigkeitsprozess bei
der Sparkasse Westholstein. Im Jahr 2019 wurde der
Nachhaltigkeits-Check wiederholt und im Rahmen eines
Konzeptionsworkshops Handlungsfelder und Maßnahmen
herausgearbeitet. Ebenfalls im Jahr 2023 wurde der Check,
der inzwischen weiterentwickelt und zum
Nachhaltigkeits-Kompass umbenannt wurde, durchgeführt
und als Grundlage für unsere Projektarbeit zum Thema
Nachhaltigkeit genutzt.
Eine wesentliche Maßnahme, die aus dem ersten
Konzeptionsworkshop 2019 entstand, war die Entwicklung von
Nachhaltigkeitsleitlinien. Diese ergänzen seither
unsere Geschäftsstrategie und zeigen die für uns
wichtigsten Nachhaltigkeitshandlungsfelder auf. Nachfolgend
stellen wir auszugsweise die wesentlichen Stichworte vor:
Für die Zukunft: Die Kreise Dithmarschen und
Steinburg sollen auch für künftige Generationen
lebenswert bleiben. Deshalb denken und handeln wir
nachhaltig und bekennen uns ausdrücklich zum
Regionalprinzip. Nachhaltigkeit bedeutet für uns: wir
bringen wirtschaftliche, soziale und ökologische
Interessen in Einklang. Diese Grundsätze leiten unsere
Geschäftspolitik und sind Grundlage für unsere
Geschäftsbeziehungen.
Bedürfnisse und Wünsche im Blick: Wir sind ein
verlässlicher Partner für die Menschen und
Unternehmen im Geschäftsgebiet - unabhängig von
Einkommen, Vermögen und Status. Die Bedürfnisse
und Wünsche unserer Kundinnen und Kunden stellen wir
in den Mittelpunkt.
Wirtschaftlicher Erfolg: Als Sparkasse haben wir stets
unser Geschäftsgebiet als Ganzes im Blick. Wir
fördern den Wohlstand der Menschen in der Region und
das Wachstum der Wirtschaft. Dies ist zugleich die Basis
für unseren wirtschaftlichen Erfolg.
Soziales Engagement: Die Menschenrechte zu wahren ist
uns ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns für
Chancengleichheit ein und lehnen Diskriminierung - gleich
welcher Form - ab.
Ökologische Verantwortung: Wir bieten allen
Kundengruppen ökologische Finanzierungsprodukte und
nachhaltige Anlageformen. Wir engagieren uns für den
Erhalt und den Schutz unserer natürlichen
Lebensgrundlagen. Mit den Ressourcen gehen wir
verantwortungsvoll um und beziehen ökologische Aspekte
bei unserem Handeln mit ein. Wir ermitteln und
veröffentlichen jährlich Verbrauchs- und
Emissionswerte zu wesentlichen Umweltkennzahlen des
Geschäftsbetriebs, insbesondere zum Verbrauch von
Energie und Wasser sowie zu CO
2-Emissionen.
Engagierte Menschen in der Sparkasse: Die Menschen, die
für uns arbeiten, sind wesentlich für unseren
Erfolg als Unternehmen. Ihr Potenzial, ihr Engagement und
ihre Motivation zu fördern und Perspektiven zu
eröffnen, ist eine unserer zentralen Investitionen in
die Zukunft. Der Westholsteiner Weg ist die Grundlage
für die langfristige, kollegiale Zusammenarbeit in
unserer Sparkasse. Es ist unser dauerhaftes Anliegen,
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein
verlässlicher Partner und ein attraktiver Arbeitgeber
zu sein; daher messen wir die Mitarbeiterzufriedenheit
regelmäßig.
Im Jahr 2020 haben wir die "Selbstverpflichtung
deutscher Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet und damit einen
weiteren wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit
unternommen.
Im Jahr 2023 wurde Nachhaltigkeit dann zu einem
Fokusthema in der Sparkasse Westholstein. Im Rahmen eines
Nachhaltigkeitsprojekts (Basisprojekt) wurde, wie bereits
erwähnt, erneut im ersten Schritt eine
Bestandsaufnahme mittels Nachhaltigkeits-Kompasses der
Unternehmensberatung N-Motion GmbH durchgeführt. Im
Anschluss an die Bestandsaufnahme wurden Handlungsfelder
aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet. Bei der
Entwicklung von Nachhaltigkeitsinitiativen orientieren wir
uns stets an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung
der UN, am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in
Sparkassen" des DSGV sowie der von uns unterzeichneten
Selbstverpflichtung. Bei der Maßnahmenentwicklung
haben sowohl Führungskräfte als auch das
Nachhaltigkeits-Kompetenzteam mitgewirkt.
Dieses Team wurde im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts
neu gegründet und trifft sich seitdem ein- bis
zweimonatlich, um den Fortschritt der
Nachhaltigkeitsinitiativen zu besprechen. Das Team hat die
Aufgabe, Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Sparkasse
operativ voranzutreiben, als Multiplikator für das
Thema Nachhaltigkeit zu fungieren sowie erster
Ansprechpartner für die Nachhaltigkeitskoordinatorin
sowie alle Fachbereiche zu sein. Durch das Kompetenzteam
stellt die Sparkasse Westholstein sicher, dass
Nachhaltigkeitsaspekte in allen Entscheidungen auf
Fachbereichsebene berücksichtigt werden.
Zudem wurde ein Nachhaltigkeits-Ausschuss, bestehend aus
dem Vorstand, den Vorstandsvertretern sowie der
Personalleitung und der Leitung der Organisation
installiert, um strategische Entscheidungen zu treffen.
Zunächst hat der Ausschuss monatlich getagt, ab 2024
werden die Sitzungen des Ausschusses vierteljährlich
stattfinden.
Parallel wurden in einem zweiten Nachhaltigkeitsprojekt
mit dem Titel "Nachhaltigkeit und Gemeinwohl" vertriebliche
Aspekte des Themas herausgearbeitet. Eine einwöchige
Design-Thinking Woche mit einer achtköpfigen
Projektgruppe, bestehend aus Auszubildenden, Vertretern
verschiedener Betriebs- und Vertriebsbereiche sowie
Führungskräften, hat Maßnahmen erarbeitet,
die im weiteren Projektverlauf konkretisiert und umgesetzt
werden sollen.
Berichtsstandard | In 2018 haben wir entschieden, fortan
den Berichtsstandard "Deutscher Nachhaltigkeitskodex
(DNK)", an den wir uns schon in 2017 angelehnt hatten,
vollumfänglich anzuwenden. Er ist insbesondere
für regional tätige Unternehmen aller Branchen
auf Initiative der Bundesregierung entwickelt worden.
Für die zugehörigen Leistungsindikatoren
wählten wir die sogenannten "Sustainability Reporting
Standards (SRS)" der internationalen "Global Reporting
Initiative (GRI)". Damit stellen wir den Anschluss unserer
regionalen Berichterstattung an weltweit anerkannte
Standards sicher.
2. Wesentlichkeit
Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen
Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der
Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss
die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die
Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die
positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese
Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist
gekennzeichnet vom Zusammenwirken maritimer Einflüsse
der Nordseeküste, einer ländlich geprägten
Landwirtschaft und klein- bis mittelständischer
Industrie im urbanen Umfeld von Klein- und
Mittelstädten bis hin zum Anschluss an die
Metropolregion Hamburg. Wir sind lokaler Marktführer
und damit wesentlicher Finanzintermediär für sehr
viele Bürgerinnen und Bürger in der Region.
Unsere Aufgabe ist es, die zukunftsfähige und
nachhaltige Entwicklung der Region und ihrer Einwohnerinnen
und Einwohner zu fördern und zu unterstützen. So
sehen wir es auch in unserer Geschäftsstrategie: "Die
Sparkasse trägt zur Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse im Geschäftsgebiet bei. Sie
wird sich, indem sie die Kenntnis aller relevanten Akteure
nutzt (kommunalen, wirtschaftlichen sowie
zivilgesellschaftlichen Bereich), in den regionalen
Transformationsprozess einbringen und den Dialog zur
Entwicklung der Region unterstützen. Die Sparkasse
Westholstein nimmt die gesamte Kundschaft in den Blick und
nutzt Chancen des nachhaltigen Wandels, indem sie
möglichst für jede Kundengruppe ein
bedarfsbezogenes nachhaltiges Angebot vorhält."
Der Nachhaltigkeitscheck des Sparkassenverbandes
Baden-Württemberg (heute "Nachhaltigkeits-Kompass"),
den wir in 2018, 2019 und 2023 durchführten, dient uns
als Analyseinstrument. Durch diese Bestandsaufnahme sowie
der Ableitung von Handlungsfeldern konnten wir unsere
wesentlichen Geschäftsbereiche in Bezug auf
Nachhaltigkeit herausarbeiten. Der Nachhaltigkeitskompass
wird als Basis für die Entwicklung unserer
Nachhaltigkeitsmaßnahmen genutzt.
Folgende vier Aspekte weisen für uns große
Chancen und Risiken sowohl mit wesentlichen Einflüssen
auf als auch durch unsere Geschäftstätigkeit auf:
Nachhaltigkeit verändert Branchen und
Geschäftsmodelle | Mit unserer Kreditvergabe unter
Berücksichtigung des sparkassenrechtlichen
Regionalprinzips leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur
Förderung von Wohnungsmodernisierungen, der
örtlichen Wirtschaft und zum Ausbau der lokalen
Infrastruktur (bspw. Wärmenetze, Glasfaserleitungen,
Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime). Damit tragen
wir als Sparkasse beträchtlich zu einer
zukunftsfähigen Entwicklung der Region bei. Risiken
können dadurch entstehen, dass sich die
Geschäftsmodelle vieler Unternehmen in den
nächsten Jahren spürbar verändern werden,
etwa in den Bereichen des Tourismus sowie in der
Landwirtschaft. Eine Herausforderung ist es deshalb, diese
Veränderungsprozesse bei unseren Kundinnen und Kunden
verantwortungsvoll zu begleiten, die Risiken gut zu steuern
und gleichzeitig die vielfältigen Chancen zu nutzen.
Mit dem Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle sind wir als
inländisches Kreditinstitut seitens der Bankenaufsicht
aufgefordert, uns mit bestehenden und zukünftigen
ESG-Risiken auf unserer Portfolio- und der Kundenebene zu
beschäftigen und diese zu analysieren. Neben einer
branchenspezifischen ESG-Einstufung, die sich aus dem
jeweiligen Wirtschaftszweigschlüssel der Kunden
ableitet und größenklassenunabhängig ist,
sind für bestimmte Kundengruppen auch individuelle
Kundenbewertungen mittels der Anwendung
"Sparkassen-ESG-Score" durchzuführen. Die Aufsicht
schreibt eine individuelle Kundenbewertung für
mittlere und große Unternehmen gem.
EU-Größensegmentierung vor, die wir als
Sparkasse in unsere Kreditvergabeprozesse sowie in die
laufende Überwachung integriert haben. Darüber
hinaus haben wir auf Kreditportfolioebene entsprechende
Limite - bezogen auf den gesamten Kreditbestand - für
die ESG-Klassen D + E vereinbart.
Auswirkungen des Klimawandels | Der Klimawandel
verändert Rahmenbedingungen, die sich in Zukunft
leider zum Teil auch disruptiv entwickeln können. Von
diesen äußeren Einflüssen ist auch unsere
heimische Wirtschaft betroffen. Wir sehen unsere
Verantwortung darin, unsere Kundinnen und Kunden
zielgerichtet bei Maßnahmen der Vorsorge und der
Anpassung zu unterstützen, sei es mit dem Angebot
nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen oder
entsprechenden Finanzierungen wie dem Modernisierungskredit
für Wohnimmobilien. In den Bereichen "Erneuerbare
Energien" und "Agrar" betreiben wir ein überregional
angesehenes Kompetenzzentrum. Genauso wichtig ist es uns,
den eigenen Geschäftsbetrieb zunehmend
energieeffizient auszurichten.
Demografischer Wandel | In einer älter werdenden
Gesellschaft werden die Regeln und Normen des
Zusammenlebens verändert. Dieser Trend wirkt von
außen auf unsere Geschäftstätigkeit ein.
Wir sehen drei zentrale Themen, wie wir diesem Trend
begegnen: Sicherstellung des Zugangs zu allen
Bankdienstleistungen für ältere Kundinnen und
Kunden, zum Beispiel über barrierefreie Filialen;
Sicherstellung qualifizierten Nachwuchses als attraktiver
Ausbilder und Arbeitgeber; gezieltes Angebot von
Finanzlösungen zur Sicherung des Lebensstandards im
Alter und zur Übergabe an die kommenden Generationen.
Indem wir die Themen aktiv angehen, sehen wir im
demografischen Wandel ein ausgewogenes Verhältnis von
Chancen und Risiken.
Digitalisierung | Unverändert ist die
Digitalisierung ein Aspekt, der unsere Sparkasse
täglich begleitet und einerseits unsere
Geschäftstätigkeit beeinflusst, auf den wir
andererseits aber auch mit innovativen Lösungen selbst
Einfluss nehmen. Digitalisierung bewirkt aus unserer Sicht
nicht von sich aus mehr Nachhaltigkeit. Sie schafft aber
günstige Voraussetzungen, um nachhaltige Lösungen
zu verwirklichen. Einen Meilenstein sehen wir
beispielsweise in unserer Direktfiliale
"WestholsteinDirekt", mit welcher wir unseren Kundinnen und
Kunden seit 2019 alle wesentlichen Dienstleistungen auch
online ermöglichen, sodass diese wählen
können, ob sie persönlich vor Ort oder lieber
digital über Telefon, Video und Screensharing beraten
werden. Zu den ökologischen Vorteilen der digitalen
Beratung gehören beispielsweise, dass die Fahrten zur
Kundschaft aber auch zur Sparkasse selbst reduziert werden.
Die Fahrten zur Sparkasse haben auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter unserer digitalen Filialdirektion
reduziert. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nutzen das Angebot der Sparkasse, aus dem Mobile Office zu
arbeiten. Darüber hinaus sparen digitale Lösungen
meist auch enorme Mengen an Papier und sonstigen
Materialien ein. Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass
wir das Thema Digitalisierung auch in Bezug auf
Nachhaltigkeit chancenorientiert angehen.
Im Jahr 2024 ist die nächste, tiefergehende
Wesentlichkeitsanalyse geplant.
3. Ziele
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder
quantitativen sowie zeitlich definierten
Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden
und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Klarer Kompass | Die Verankerung von ökologischer,
sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit in der
Geschäftsstrategie und unsere ergänzenden
Nachhaltigkeitsleitlinien bilden das Fundament, auf dem wir
Ziele und Maßnahmen aufbauen. Dabei kommt uns zugute,
dass wir uns in 2022 unser Unternehmensleitbild - den
Westholsteiner Weg - und unseren Leitsatz "Gemeinsam sind
wir WESTHOLSTEIN" gegeben haben. Unser Westholsteiner Weg
und der ergänzende Leitsatz geben uns einen festen
Kompass in die Hand, mit dem wir in einer Welt, die einem
stetigen Wandel unterzogen ist, jederzeit vertrauensvoll,
wertschätzend und verantwortungsbewusst agieren und
reagieren können.
Konzeptionelle Entwicklung | In 2019 haben wir begonnen,
das "Veränderungsthema Nachhaltigkeit" auf der Ebene
des Gesamthauses voranzutreiben. In einem
Konzeptionsworkshop haben wir im Anschluss an unseren
Nachhaltigkeits-Check 2019 unsere Grundpositionierung
geschärft, wichtige Handlungsfelder abgeleitet und mit
Prioritäten sowie zeitlichen Abläufen versehen.
Dies waren insbesondere die Erstellung von
Nachhaltigkeitsleitlinien (s. Kriterium 1), Vorbereitung
von Ausschlusskriterien für das Eigen- sowie für
das Kreditgeschäft und des Optimierungskonzepts
Energie, um der Wichtigkeit des Themas angemessen zu
begegnen. In 2020 haben wir die Selbstverpflichtung
deutscher Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. In 2023 wurde
Nachhaltigkeit zu einem Fokusthema in unserem Haus. Im
Rahmen von zwei Projekten, die sich dem Thema widmen, wurde
konzeptionell ein Vorgehen für die
Nachhaltigkeitsarbeit der Sparkasse Westholstein
erarbeitet, es wurde ein Nachhaltigkeitsteam gegründet
und auch ein Entscheidungsgremium zu Nachhaltigkeitsthemen,
der Nachhaltigkeitsausschuss, wurde installiert.
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen | Wir haben uns
der Selbstverpflichtung der Sparkassen-Finanzgruppe
für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften
angeschlossen und gehören zu den Erstunterzeichnern.
Der Wortlaut ist abrufbar unter den Stichworten:
Selbstverpflichtung für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften -DSGV.de. In der
Selbstverpflichtung werden folgende Handlungsfelder
angesprochen: Klimaschutzaspekte im Kredit- und
Anlageportfolio, CO
2-Emissionen im Geschäftsbetrieb
verringern, Kundinnen und Kunden bei der Transformation zur
klimafreundlichen Wirtschaft begleiten und
unterstützen, Führungskräfte und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Klimaschutz und
Nachhaltigkeit befähigen, Fördermaßnahmen
und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und
Nachhaltigkeitsaspekte ausrichten.
Strategische Projektarbeit in 2023 | Im Rahmen unserer
Projektarbeit haben wir uns bei Durchführung des
Nachhaltigkeitskompasses intensiv mit der
nachhaltigkeitsbezogenen strategischen Ausrichtung unserer
Sparkasse beschäftigt. Der Kompass beinhaltet neben
einer Standortbestimmung auch wesentliche Elemente der
zukünftigen Nachhaltigkeitsanforderungen
(EU-Aktionsplan, Bankenaufsicht), konkretisiert die
Handlungsfelder aus der Selbstverpflichtungserklärung
der deutschen Sparkassen für klimafreundliches und
nachhaltiges Wirtschaften, bezieht die SDGs mit ein und
verdeutlicht uns, woran wir noch ganz konkret arbeiten
müssen. Wir haben nicht nur eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, sondern mit Unterstützung der
N-Motion GmbH außerdem Handlungsfelder aufgezeigt,
Maßnahmen abgeleitet und diese einzeln in Bezug auf
die Erfüllung der Selbstverpflichtung, das Zielbild
2025 sowie die Wirksamkeit in Richtung Kundinnen und Kunden
bewerten lassen. Mithilfe dieser Bewertungsmatrix konnten
wir unsere Maßnahmen priorisieren. Konkrete Ziele
sind u.a. den Ausbau mit PV-Anlagen auf
Sparkassengebäuden zu prüfen sowie eine
Richtlinie für Baustandards in Bezug auf
Energieeffizienz und Barrierefreiheit zu erstellen. Das
Gesamtkonzept ist in unsere betrieblichen Prozesse
eingebunden. Die Koordination wird durch eine Kollegin im
Vertriebs- und Vorstandsstab sichergestellt.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der
Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und
bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette
Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Als Finanzdienstleister ermöglichen wir der
Bevölkerung Zugang zu Finanzdienstleistungen. Ihre
Wertschöpfung erbringt die Sparkasse Westholstein im
Wesentlichen selbst und richtet ihr Angebot an den
regionalen Bedürfnissen aus. Nachhaltigkeitskriterien
sind dabei in den Prozessen verankert. Die
Wertschöpfungskette besteht im Wesentlichen aus der
Entgegennahme von Kundeneinlagen, der Kreditvergabe an
Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in unserem
Geschäftsgebiet sowie den Eigenanlagen. Weitere
Nachhaltigkeitsaspekte beziehen sich auch auf den eigenen
Geschäftsbetrieb.
Kundeneinlagen und -kreditgeschäft | Die
Kundeneinlagen kommen ganz überwiegend aus der Region
und fließen weitestgehend in Kredite in der Region.
Zum Teil vermittelt die Sparkasse Kreditmittel von
öffentlichen Förderbanken. Traditionell ist ein
hoher Anteil unseres Kreditportfolios ökologischen
Zwecken (wie etwa energieeffizientes Wohnen oder
Windenergieanlagen) und sozialen Zwecken (wie etwa
Seniorenheimen) zuzuordnen. Wir streben an, keine
Unternehmen zu finanzieren, die im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit bei Menschenrechtsverletzungen
mitwirken, gegen die Kernarbeitsnormen der ILO
verstoßen, massive Umweltzerstörungen in Kauf
nehmen oder kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B.
Korruption, Erpressung und Bestechung) tolerieren.
Finanzierungsvorhaben von gewerblichen Kreditnehmern
bewerten wir anhand von branchenspezifischen
Nachhaltigkeitskriterien, die sowohl die ökologische
als auch die soziale und die ethische Dimension
adressieren, und haben zudem branchenspezifische
Ausschlüsse definiert. Sollte ein Kreditnehmer im
Vergleich zu seiner Branche sehr viel schlechter
aufgestellt sein, muss im Kreditantrag gezielt Stellung
genommen und das gesamte Geschäftsmodell des Kunden
näher analysiert werden. Wir schließen zudem
z.B. die unmittelbare Finanzierung der Produktion
geächteter Waffen und Waffensysteme, den Bau und
Betrieb von Atomkraftwerken sowie nicht nachhaltige
Nahrungsmittelproduktion aus. Bei Dienstleistungen
insbesondere im Wertpapier-, Versicherungs- und
Bausparbereich bedienen wir uns Verbundpartnern der
Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehört u. a. die
DekaBank, deren Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen bei den
Kundinnen und Kunden stets zunehmendes Interesse finden.
Die IT-Dienstleistungen erfolgen in maßgeblichem
Umfang in den Rechenzentren der Finanz Informatik. Die
Verbundpartner haben eigene Nachhaltigkeitsstandards
entwickelt.
Eigenanlagen | Nachhaltiges Investieren im Bereich der
Eigenanlagen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien
ist für die Sparkasse Westholstein
selbstverständlich, um den verantwortungsbewussten
Umgang mit den anvertrauten Vermögenswerten unserer
Kundinnen und Kunden sicher zu stellen. Seit 2020
berücksichtigen wir im Entscheidungsprozess bei
Direktinvestments für unsere Eigenanlagen verbindliche
Ausschlusskriterien für bestimmte Branchen (z.B.
Rüstung, Tabakproduktion, Pornografie), internationale
Projektfinanzierungen mit unmittelbaren Themenfeldern (z.B.
Waffen, Nahrungsmittel) und Finanzinstrumente mit direktem
Bezug zu Agrarrohstoffen. Im Jahr 2023 unterzogen wir
unseren Eigenanlagen zusätzlich einer
Nachhaltigkeitsanalyse. Im Rahmen des "Deka Treasury
Kompasses" wurde über den
"Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter kompakt" ermittelt, ob in
Titel investiert wurde, bei denen Verstöße gegen
Nachhaltigkeitskriterien vorliegen, die sich am Konzept
"Typologie für nachhaltige Finanzinstrumente ESG
Zielmarkt" der deutschen Kreditwirtschaft und der
Bankenverbände (Verbändekonzept) orientieren. Die
Auswertung unserer Eigenanlagen ergab, dass bereits 84% des
Portfolios ebenfalls dem "Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter
kompakt" entsprechen.
Geschäftsbetrieb | Hinsichtlich des
Geschäftsbetriebes bevorzugen wir beim Einkauf von
Materialien und dem Bezug von Leistungen Händler,
Dienstleister und Handwerker aus unserer Region. Soziale
und ökologische Kriterien werden mithilfe einer in
2019 konzipierten schriftlichen Lieferantenvereinbarung
berücksichtigt. Seit Anfang 2020 bitten wir unsere
wesentlichen Lieferanten, uns neben Umweltstandards die
Einhaltung grundlegender Menschenrechte wie etwa die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) zu bestätigen.
Wir gehen bei allen drei genannten Bereichen von
positiven Nachhaltigkeitseffekten aus. Eine Wirkungsanalyse
bzw. Quantifizierung der Wirkung auf den einzelnen Stufen
der Wertschöpfungskette ist bisher nicht möglich.
Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT
5. Verantwortung
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung
für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Aufsichts- und Entscheidungsgremium |
Nachhaltigkeitsmanagement im Kerngeschäft und
Betriebsbereich versteht die Sparkasse als
Querschnittsaufgabe, die alle Vorstandsmitglieder,
Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter betrifft. Das Aufsichtsorgan ist in die
Nachhaltigkeitspolitik mindestens jährlich im Rahmen
der Billigung des Nachhaltigkeitsberichtes einbezogen.
Der von den Vorständen geleitete
Nachhaltigkeitsausschuss trifft die strategischen
Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsthemen und bestimmt die
wesentlichen Ziele und Maßnahmen der
Nachhaltigkeitspolitik. Neben den beiden Vorständen
sind die Vorstandsvertreter sowie die Personal- und
Organisationsleitung Ausschussmitglieder. Innerhalb des
Vorstands ist der Vorstandsvorsitzende für das
Fachthema Nachhaltigkeit verantwortlich.
Nachhaltigkeitskoordinatorin | Die
Nachhaltigkeitskoordinatorin berät den Vorstand bei
den Nachhaltigkeitsthemen und koordiniert und steuert die
operativen Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit,
soweit dies die Fachbereiche nicht selbstständig
leisten. Die Führungskräfte unterstützen die
Nachhaltigkeitsarbeit insbesondere durch die Stärkung
eines entsprechenden Bewusstseins bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Fachbereichen
sowie die aktive Mitarbeit.
Nachhaltigkeit-Kompetenzteam | Das Kompetenzteam wurde
2023 neu gegründet. Es setzt sich aus Vertreterinnen
und Vertretern folgender Bereiche zusammen: Verwaltung /
Bauorganisation, Risikomanagement, Rechnungswesen,
Personal, Spenden / Sponsoring, Kommunikation,
Kreditmanagement, Vertrieb Firmenkunden, Vertrieb
Privatkunden, ImmoCenter. Das Kompetenzteam fungiert als
Multiplikator ins Haus, es gibt Impulse aus den
Fachbereichen weiter und treibt die Nachhaltigkeitsarbeit
gemeinsam mit der Koordinatorin.
6. Regeln und Prozesse
Das Unternehmen legt offen, wie die
Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im
operativen Geschäft implementiert wird.
Nachhaltigkeitspolitik | Die Sparkasse hat bereits Ende
2019 das bisherige strategische Nachhaltigkeitsbekenntnis
in ,Nachhaltigkeitsleitlinien' überführt, um die
Haltung noch stärker in das operative Geschäft
und den Bankbetrieb zu integrieren. Die Mitglieder des
Kompetenzteams Nachhaltigkeit sorgen in ihrer Rolle als
Multiplikatoren für die Berücksichtigung des
Themas in der täglichen Arbeit der Fachbereiche. Durch
die Gründung des Nachhaltigkeitsausschusses ist
darüber hinaus sichergestellt, dass ein
Entscheidungsgremium auf Vorstandsebene über die
aktuelle Nachhaltigkeitsarbeit informiert ist und
Entscheidungen für zukünftige Initiativen trifft.
Prozesse im Kerngeschäft | In den
Produktkörben zur Anlageberatung haben wir Fonds mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen fest etabliert, so dass ein
aktives Angebot möglich ist und die Nachfrage nach
diesen Produkten erfüllt werden kann. Zudem befragen
wir unsere Kundinnen und Kunden bereits seit September 2020
im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich nach ihren
Nachhaltigkeitspräferenzen.
Zur Berücksichtigung von Chancen und Risiken der
Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung wurden in 2021 alle Kundenkredite
verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Um einen Gleichlauf
zwischen dem Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse
Westholstein und der Kreditvergabe zu ermöglichen,
wurden für die kritischeren Risikoklassen
Höchstwerte festgelegt. Gegenwärtig
schließen wir allerding keine gewerblichen Kunden
aufgrund der ESG-Brancheneinstufung aus. Vielmehr ist es
unser Bestreben, Unternehmen eng auf dem
Transformationsprozess zu begleiten und hierfür
entsprechende Kreditmittel zur Verfügung zu stellen.
In unserer Strategie haben wir Portfoliolimite für
Kunden in den ESG-Klassen D + E definiert. Zudem ist bei
der Kreditvergabe die Branchenausschlussliste unseres
Hauses zu berücksichtigen, die die Finanzierung von
Kreditnehmern ausschließt, die aus Sicht der
Sparkasse ein unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
kritisches Geschäftsmodell aufweisen (z.B. Bau und
Betreiben von Atomkraftwerken).
Interne Prozesse | Das Nachhaltigkeitsteam
(Kompetenzteam Nachhaltigkeit) wurde in 2023 neu
aufgestellt und Prozesse angepasst. In ein bis
zweimonatigen Treffen werden die Fortschritte in der
Nachhaltigkeitsarbeit besprochen. Über die
Kompetenzteammitglieder wird das Thema Nachhaltigkeit in
die Entscheidungen und das Handeln der Fachbereiche
getragen und das Verständnis für die
Dringlichkeit und Wichtigkeit des Themas gefördert.
Nachhaltigkeit wird in unserer Sparkasse als
Unternehmensaufgabe angesehen, weshalb das Gesamthaus in
die Nachhaltigkeitsarbeit involviert ist.
Einzelne Verwaltungsratsmitglieder werden seit dem Jahr
2019 u. a. durch externe Seminare zu relevanten
Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert und geschult. Der
Verwaltungsrat ist jährlich verantwortlich für
die Billigung des nichtfinanziellen Berichts der Sparkasse
und kann in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Regeln
und Prozesse im operativen Geschäft Einfluss nehmen.
7. Kontrolle
Das Unternehmen legt offen, wie und welche
Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der
regelmäßigen internen Planung und Kontrolle
genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse
Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der
Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation
sichern.
Wir erheben zahlreiche Leistungsindikatoren, die zur
Anwendung des GRI-SRS-Indikatorensets im Rahmen der
DNK-Erklärung dazugehören, etwa den Indikator zu
den Kriterien 5-7 (Werte) oder die Indikatoren zu den
gesellschaftlichen Kriterien 14-16. Wir arbeiten aktiv am
Aufbau mehrjähriger Datenreihen mit dem Ziel,
Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sowohl im
Zeitverlauf als auch mit anderen Sparkassen sowie
Konsistenz der Daten zu gewährleisten. Einen
Schwerpunkt bildete wie in den letzten Jahren auch in 2023
die Erfassung der Umweltindikatoren zu den Kriterien 11-13.
Hierzu setzten wir von 2018 bis 2022 das für die
Branche entwickelte Kennzahlen-Tool des Vereins für
Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten
(VfU) ein. Im Jahr 2023 wurde das VfU-Kennzahlentool durch
den CO
2-Kalkulator ersetzt. Dieses Tool
ermöglicht uns neben der reinen Erfassung von
Verbräuchen ebenfalls die Simulation. Dadurch
können wir sicherstellen, dass wir die richtigen
Maßnahmen umsetzen, um unser Ziel des CO
2-verantwortlichen Geschäftsbetrieb bis
2035 zu erreichen.
Die Kriterien des Nachhaltigkeitskompass, die sich in
die Kategorien "Strategie und Steuerung",
"Geschäftsbetrieb", "Kerngeschäft" und
"Kommunikation und gesellschaftliches Engagement"
aufgliedern, dienen uns als begleitender Maßstab. Da
wir den Kompass künftig regelmäßig
durchführen, gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse
über Fortschritte in unserer Nachhaltigkeitsarbeit.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze,
Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
In 2022 haben wir unser Unternehmensleitbild - den
Westholsteiner Weg -entwickelt. Der Westholsteiner Weg
besteht aus den folgenden 8 Stationen: "Erfolgsorientierung
im Kundengeschäft", "maßgeschneiderte
Lösungen, die die Bedürfnisse unserer Kunden
ideal bedienen", "bestes Beratungserlebnis und
top-qualifizierte Mitarbeiter", "Kundenwünsche
realisieren wir schnell und zuverlässig", "Leistungs-
und Chancenorientierung", "wir fördern Menschen und
deren Talente und fordern Leistung ein", "wir ziehen an
einem Strang", "wir sind gemeinsam erfolgreich". Der
Westholsteiner Weg soll uns stets als Orientierung dienen
und dabei helfen, Entscheidungen auf der Grundlage unserer
Stationen zu treffen. Unser Leitsatz "Gemeinsam sind wir
WESTHOLSTEIN" ist ein weiterer Baustein, um unsere
Unternehmenskultur positiv zu gestalten, indem wir einen
Führungsstil prägen, der die Umsetzung unseres
Westholsteiner Weges positiv beeinflusst.
Flankierend haben wir bereits in 2018 den
"Verhaltenskodex für die Sparkasse Westholstein"
verabschiedet, der jährlich überprüft und
bei Bedarf angepasst wird. Auch er nimmt ausdrücklich
den "Westholsteiner Weg" als Ausgangspunkt, um darauf ein
unter Risikogesichtspunkten ausgewogenes Verhalten des
Vorstands, der Führungskräfte sowie aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschreiben. Weitere
Kapitel sind insbesondere Risikostrategie und
Risikoneigung, Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen,
Interessenskonflikte, Kommunikation und angemessene
Anreizstrukturen.
8. Anreizsysteme
Das Unternehmen legt offen, wie sich die
Zielvereinbarungen und Vergütungen für
Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen
von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen
Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt,
inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation
der obersten Führungsebene
(Vorstand/Geschäftsführung) durch das
Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Vergütungsstruktur der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ist hauptsächlich durch die Anwendung des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
(TVöD-S) geprägt. Die getroffenen Vereinbarungen
zu den variablen Vergütungsbestandteilen sind auf den
langfristigen und zukunftsfähigen Geschäftserfolg
ausgerichtet und stehen im Einklang mit der
Geschäftsstrategie der Sparkasse.
Darüberhinausgehende Nachhaltigkeitsaspekte sind
hierbei nicht definiert. Die Höhe der variablen
Vergütung ist allerdings in Relation zur festen
tariflichen Vergütung unwesentlich.
Die Höhe der festen und der variablen
Vergütungen der Vorstandsmitglieder ist entsprechend
des in den Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes
für Schleswig-Holstein über die
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder von
öffentlich-rechtlichen Sparkassen festgelegten Rahmens
vereinbart. Die getroffenen Vereinbarungen zur variablen
Vergütung sind auf den langfristigen und
zukunftsfähigen Geschäftserfolg ausgerichtet und
stehen im Einklang mit der Geschäfts- und
Risikostrategie der Sparkasse. Weitere
Nachhaltigkeitsaspekte sind hierbei nicht definiert. Der
Verwaltungsrat überprüft mindestens jährlich
die Vereinbarkeit der Ausgestaltung der variablen
Vergütungssysteme mit den Geschäfts- und
Risikostrategien sowie der Anreizwirkung im Rahmen des
Planungsprozesses. Grundlage ist jeweils ein,
gemäß der Institutsvergütungsverordnung
erstellter, Angemessenheitsbericht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
Leistungsindikator GRI SRS-102-35:
Vergütungspolitik Die berichtende Organisation muss
folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste
Kontrollorgan und Führungskräfte,
aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung,
einschließlich leistungsbasierter Vergütung,
aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder
bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als
Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der
Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und
Beitragssätzen für das höchste
Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen
Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in
Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans
und der Führungskräfte für ökonomische,
ökologische und soziale Themen stehen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche
Aufwandsentschädigung. Sie richtet sich nach den vom
Vorstand des Sparkassen- und Giroverband für
Schleswig-Holstein gefassten "Richtlinien über die
Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates
öffentlich-rechtlicher Sparkassen".
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich
nach den "Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes
für Schleswig-Holstein über die
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder von
öffentlich-rechtlichen Sparkassen". Die Vorgaben
enthalten ausdrückliche Begrenzungen des
möglichen variablen Vergütungsanteils. Auch die
Regelungen zur Altersvorsorge entsprechen den
Verbandsempfehlungen. Variable Vergütungen stehen im
Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der
Sparkasse. Der Verwaltungsrat entscheidet über die
Vergütung der Vorstandsmitglieder. Detaillierte
Angaben zu den Vergütungen sind gemäß des
,Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der
Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und
Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land
Schleswig-Holstein' auf der Internetseite der
Landesregierung Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Darüber hinaus hält die Sparkasse Westholstein
die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung ein.
Dies bestätigen uns regelmäßig die externen
Prüfungen durch die Prüfungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein.
In Bezug auf Zahlungen im Zusammenhang mit der
vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat
die Sparkasse die 'Grundsätze für die Zusage von
Abfindungen und Rahmenkonzept zur Festlegung und
Genehmigung von Abfindungen für Beschäftigte der
Sparkasse Westholstein' festgesetzt. Die Regelungen bewegen
sich vollständig im Rahmen der Privilegierungen nach
§ 5 Abs. 6 S. 5 Nr. 1 bis 3 der
Institutsvergütungsverordnung und sind damit im Sinne
der Verordnung angemessen.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der
Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am
höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem
einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum
Median der Jahresgesamtvergütung für alle
Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten
Person) im gleichen Land.
Bei den Kennzahlen zur Vergütung unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich um
vertrauliche und wettbewerbsrelevante Informationen.
Deshalb ermitteln wir diesen Indikator nicht.
Wir beschäftigen ausschließlich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und
wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und
in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt
offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen
gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess
integriert werden.
Unsere wesentlichen Anspruchsgruppen identifizieren wir
aus unserem Geschäftsmodell mittels Analyse unserer
unternehmerischen Tätigkeit. Dies sind Kundinnen und
Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsrat,
die regionale Wirtschaft und die Gesellschaft unseres
Geschäftsgebietes als Ganzes. Als Sparkasse
Westholstein sind wir - ebenso wie fast alle unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - in der Region
verwurzelt. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit
und unseres gesellschaftlichen Engagements pflegen wir
einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und
Kunden, unserem Träger, der Wirtschaft, den
gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgerinnen
und Bürgern in der Region. Der Austausch mit unseren
Anspruchsgruppen trägt dazu bei, unser Produkt- und
Leistungsangebot kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Kundinnen und Kunden | Kundenorientierung steht im Fokus
unserer Sparkasse; die Zufriedenheit der Kundinnen und
Kunden ist die Basis der langjährigen und
vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen. Es ist unser
Anliegen, uns stetig zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Die Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden erfolgt
insbesondere in direkten Gesprächen. Zusätzlich
bietet die Sparkasse für die Mitteilung von
Wünschen, Lob und Kritik im Internet das Dialogformat
,Meinungskarte' an. Darüber hinaus haben alle
Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihre Anliegen
auch in das ,Beschwerdemanagement' der Sparkasse
einzubringen oder auch eine Google-Bewertung zu unseren 16
Filialstandorten abzugeben. Die
Google-Durchschnittsbewertung konnten wir in den letzten 2
Jahren von 3,5 auf 4,3 von 5 Sternen steigern.
Gemäß Meinungsumfrage
Sparkassen-Firmenkunden-Dialog (SFKD) aus 2023 sind wir
insbesondere im Vergleich zu anderen Sparkassen in der
Region mehr Hauptbank- als Nebenbankverbindung. Unseren
Kundinnen und Kunden gefällt vor allem die Beratung zu
den Themen Leasing, Geldanlage, Versicherung und besonders
Auslandsgeschäft.
Zudem haben wir 2023 an der Umfrage
,Online-Kundenberatung im Test (iMK)' teilgenommen, um
unsere Antwortqualität bei allgemeinen E-Mail-Anfragen
zu verbessern. Für 2024 ist eine erneute
Durchführung geplant.
Mit dem Firmenkundenbeirat, dem bedeutende
Firmenvertreter aus der Region angehören, thematisiert
die Sparkasse regelmäßig relevante
finanzwirtschaftliche und insbesondere sparkassenbezogene
Themen. Die Managerinnen und Manager haben dabei
Gelegenheit, z. B. ihre Erwartungen an das Produktangebot
oder die Dienstleistungen zu äußern und
gemeinsam zu diskutieren. Die Firmenkundenbeiratsmitglieder
unterstützen sich gegenseitig, nutzen Synergien
für ihre eigenen Unternehmen und helfen bei der
Weiterentwicklung der Sparkasse. Die Sitzungen finden
halbjährlich statt. Krankheitsbedingt wurde der Termin
im November 2023 auf Januar 2024 verlegt. Im Fokus standen
unter anderem die aktuelle Zinspolitik, der
Russland-Ukraine-Krieg sowie die Inflationsentwicklung.
Insbesondere ein Vortrag zum Thema KI-Lösung ChatGPT
weckte großes Interesse unter den Mitgliedern.
Für das Jahr 2024 ist eine Firmenkundenveranstaltung
explizit zum Thema Nachhaltigkeit geplant.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Intern erfolgt die
Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
über regelmäßige Gespräche mit der
direkten Führungskraft, monatliche Teamrunden, direkte
Anschreiben, über das Intranet, den im Herbst 2022 ins
Leben gerufenen Mitarbeiter: innenPodcast sowie seit Sommer
2023 über das digitale Lunch & Learn-Format. Hier
werden den Kolleginnen und Kollegen ganz unterschiedliche
Themen rund um die Sparkasse vorgestellt, die über den
reinen Arbeitsalltag hinausgehen. Die Teilnahme an den
Veranstaltungen ist freiwillig und findet in der
Mittagszeit von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Für
2024 ist im Rahmen einer Lunch & Learn-Staffel auch ein
Termin zur Nachhaltigkeit geplant.
Die Ergebnisse des in 2022 abgeschlossenen Projektes
"MOIN ZUKUNFT" bilden die Grundlage des Zukunftsbildes
"Westholsteiner Weg". "Erfolgreich für unsere Region,
erfolgreich für unsere Sparkasse und erfolgreich
für jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns." In
unserem Verständnis für Führungs-,
Kommunikations- und Zusammenarbeitsregeln "Gemeinsam sind
wir W E S T H O L S T E I N" ist beschrieben, wie wir
zusammenarbeiten und kommunizieren sowie wie unsere
Vorstellungen einer modernen und zukunftsorientierten
Unternehmens- und Men-schenführung sind. Es dient als
Hilfestellung für Situationen, die im Alltag nicht so
einfach oder klar erscheinen. Zu den Auswirkungen der
daraus resultierenden Projekte und Maßnahmen wurden
die Kolleginnen und Kollegen in 2023 in einer groß
angelegten Befragung der Mitarbeitenden um Feedback
gebeten. Die Ergebnisse werden in 2024 in den Teammeetings
vorgestellt und weiter evaluiert.
Das im Rahmen der Projektarbeit Nachhaltigkeit in 2023
ins Leben gerufene Nachhaltigkeitskompetenzteam tauscht
sich ein- bis zweimonatlich in digitalen Videokonferenzen
über Neuerungen und den aktuellen Umsetzungsstand von
Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus. Ab 2024 wird dann auch
regelmäßig nach den Sitzungen des
Nachhaltigkeitskompetenzteams eine schriftliche Information
(Newsletter) an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum
aktuellen Stand erfolgen.
Ein aus Kompetenzteammitgliedern bestehender
Arbeitskreis wird ebenfalls einen Messestand zum Thema
Nachhaltigkeit für die Jahresauftaktveranstaltung 2024
vorbereiten, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über den aktuellen Projekt- sowie Maßnahmenstand
zu informieren. Neben den konkreten Projekt- und
Maßnahmenfortschritten sollte ebenfalls über
regulatorische Anforderungen berichtet werden und die
Möglichkeit bestehen, sich spielerisch dem Thema
Nachhaltigkeit durch Berechnung des eigenen CO
2-Fußabdrucks zu nähern.
Neben den von der Sparkasse Westholstein selbst
initiierten und durchgeführten
Kommunikationsmaßnahmen haben unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern auch die Möglichkeit, sich über
das DSGV-Angebot "ImPulsInfobriefe" zu aktuellen Themen zu
informieren und an ImPuls.live Videostreams teilzunehmen.
Zum Thema Nachhaltigkeit gab es 2023 insgesamt sechs
Infobriefe mit Nachhaltigkeitsbezug. Auch Videostreams zu
nachhaltigkeitsbezogenen Themen wurden in 2023 angeboten
(z.B. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zwischen
Kommunikation und Banksteuerung / Nachhaltige
Transformation im Mittelstand begleiten).
Personalrat | Der Vorstand legt großen Wert
darauf, in konstruktiver Art und Weise mit dem Personalrat
bzw. den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Beschäftigten zusammenzuarbeiten. Zahlreiche
Betriebsvereinbarungen dokumentieren diese intensive
Zusammenarbeit. Neben mitbestimmungsrelevanten Themen steht
die Sparkasse auch auf freiwilliger Basis in einem
regelmäßigen, partnerschaftlichen und
konstruktiven Dialog mit dem Personal-rat.
Sparkassenträger | Träger der Sparkasse
Westholstein ist der Zweckverband Sparkasse Westholstein,
der von 194 Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern
und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern
repräsentiert wird. Zusätzlich zur mindestens
einmal jährlich stattfindenden Verbandsversammlung
lädt die Sparkasse die Repräsentanten in
dezentralen Gruppen zu Treffen des Kommunalbeirats ein, um
über regional bedeutende finanzwirtschaftliche Themen
und die Entwicklung der Sparkasse zu sprechen. Die
Kommunalbeiräte fanden auch im Jahr 2023 regen
Anklang. Darüber hinaus steht der Sparkassenvorstand
jederzeit jeder Bürgermeisterin bzw. jedem
Bürgermeister sowie den Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitikern für ein direktes Gespräch zur
Verfügung. Seit 2021 haben wir zusätzlich einen
E-Mail-Newsletter für die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister aus unserer Region etabliert, mit
welchem wir quartalsweise regelmäßig in
kompakter Form über aktuelle Themen und unsere
Aktivitäten in der Region informieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und
Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder
geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und
Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert
hat;
ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen
und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben
sich bei den Treffen der Kommunalbeiräte in 2023
insbesondere mit den volkswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen 2022 / 2023 (Stichwort Inflation,
Zinsanstieg) befasst. Darüber hinaus war die
Änderung des Sparkassengesetzes in Schleswig-Holstein
hinsichtlich der paritätischen Besetzung des
Aufsichtsorgans der Sparkasse das zentrale Thema der
Kommunalbeiräte
10. Innovations- und Produktmanagement
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete
Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei
Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der
eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern.
Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und
Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und
zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und
im Produktlebenszyklus bewertet wird.
"Unser Fokus richtet sich auf die gemeinwohlorientierte
Aufgabenstellung zum Nutzen unserer Kunden und Träger
auf nachhaltiger Basis" | Diese Aussage aus unserer
Geschäftsstrategie ist für uns Leitschnur
für das Angebot von Produkten und die Entwicklung von
Innovationen. Bestehende Produkte richten sich strikt nach
den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. Neue
Produkte unterliegen strengen Qualitätskontrollen und
Testdurchläufen, bevor wir diese anbieten. Wir
tauschen uns mit Sparkassen, unserem Regionalverband und
weiteren Dienstleistern, insbesondere der
Sparkassen-Finanzgruppe, zu Good-Practice-Beispielen aus
und verbessern auch damit die Kundenzufriedenheit.
Nachhaltige Kreditangebote | Die Sicherstellung der
angemessenen und ausreichenden Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und
insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen ist die im
Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein verankerte
Aufgabe der Sparkassen. Wir sind uns bewusst, dass unsere
Kredit- und Anlageentscheidungen ökologische
Auswirkungen haben. Wir vergeben Kredite an Privat- und
Firmenkunden, die in unserer Region beheimatet sind oder in
unserer Region investieren und daher beispielsweise bei
Baumaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen in
Deutschland erfüllen. Die Finanzierung des regionalen
Wohnungsbaus hat eine wesentliche Bedeutung für die
Sparkasse. Die 2023 für den Wohnungsbau neu zugesagten
Darlehen umfassten rund 182 Mio. Euro (Vorjahr 337 Mio.
EUR), das waren rund 63 % (Vorjahr: 55 %) aller Neuzusagen.
Bedeutend für unsere Sparkasse sind im Kreditportfolio
die Finanzierung von Windenergieanlagen an der
Westküste Schleswig-Holsteins sowie von
Fotovoltaikanlagen. Auch in 2023 haben wir Beschlüsse
zur Finanzierung von Windenergieprojekten gefasst. Diverse
weitere Voranfragen wurden bearbeitet. Die
Durchführung der endgültigen Finanzierung ist
abhängig vom Ergebnis der staatlichen Bieterverfahren.
Das Kompetenzteam "Corporate Finance" verfügt
über umfassendes Know-how zu Wind- und Bioenergie
sowie zum Agrarbereich. Hier bieten wir kompetente
Begleitung der Agrarkunden, insbes. in Krisenzeiten
(Stichworte: Milchkrise, Dauerregen, Dürre,
Düngemittelverordnung). Bei diesen Themen sind wir
insofern Vorreiter, als sich andere Sparkassen bei uns Rat
und Tat holen. Nahezu tägliche Austausche der
beteiligten Bereiche sowohl im Markt als auch in den Stabs-
und Marktfolgebereichen ermöglichten es uns, sehr
zeitnah Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden
zu finden. Dazu gehörte es auch, zügige
Kreditentscheidungen zu treffen. Diese Verantwortung nehmen
wir auch aktuell und laufend weiter ernst und reagieren
zügig auf Veränderungen.
Gegenwärtig schließen wir keine gewerblichen
Kunden aufgrund der ESG-Brancheneinstufung aus. Vielmehr
ist es unser Bestreben, Unternehmen eng auf dem
Transformationsprozess zu begleiten und hierfür
entsprechende Kreditmittel zur Verfügung zu stellen.
In unserer Strategie haben wir Portfoliolimite für
Kunden in den ESG-Klasse D + E definiert.
Auch im privaten Wohnungsbaukreditgeschäft bieten
wir unseren Kundinnen und Kunden Kreditangebote an, die
insbesondere auf eine Verbesserung der Energieeffizienz der
Immobilien abzielen, um zum einen einen Beitrag Richtung
Klimaneutralität aus dem Gebäudesektor zu liefern
und zum anderen auch unseren Sicherheitenbestand in
"grünere" Klassen zu entwickeln.
Nachhaltige Anlageangebote | Die Einlagen unserer
Kundinnen und Kunden dienen der Sparkasse zur
Refinanzierung des überdurchschnittlich starken
örtlichen Kreditportfolios. Unseren Anlagekunden
bieten wir im Wertpapierdienstleistungsgeschäft auch
Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Wir hatten in
2023 unterschiedliche nachhaltige Zertifikate und Fonds mir
Nachhaltigkeitsmerkmalen verschiedener Assetklassen
(Renten-, Misch- sowie Aktienfonds) unseres
Vertriebspartners Deka sowie der LBBW Asset Management,
Pictet Asset Management S.A. sowie J.P. Morgan Asset
Management für unsere Kundinnen und Kunden im Angebot.
Auch in 2023 wurde die Deka erneut mit zahlreichen
Auszeichnungen geehrt. U.a. erhielt die Deka für vier
Fonds bzw. ETFs den ersten Platz des Sustainable
Performance Awards und zweimal 5 Sterne vom
Wirtschaftsmagazin Capital Fonds.
Auch in unseren Vertriebskampagnen war es uns wichtig,
das Thema Nachhaltigkeit weiter in den Fokus zu
rücken. Im dritten Tertial 2023 haben wir unseren
Privatkunden aktiv unsere "Grüne Küstenpolice"
angeboten. Die "Grüne Küstenpolice" kombiniert
unser Altersvorsorgeangebot clever mit dem nachhaltigen
Fondsangebot der Deka.
Digitale Innovationen | Gemeinsam mit innovativen
Partnern verbessern wir kontinuierlich das digitale
Erlebnis der Kundinnen und Kunden im
Sparkassen-Online-Banking, beziehungsweise in unserer
Internet-Filiale. Dabei orientieren wir uns insbesondere an
den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband empfohlenen
Standardprozessen. In unserer Internet-Filiale können
unsere Kundinnen und Kunden Bankgeschäfte
unabhängig von Raum und Zeit erledigen. Zudem haben
wir seit 2019 mit WestholsteinDirekt eine digitale Filiale,
in welcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Chat,
Telefon und Video beraten. In 2023 ist dieser Service um
die WhatsApp-Funktion erweitert worden. Dies erlaubt es
uns, durch effiziente Prozesse den ökologischen
Fußabdruck von Bankgeschäften zu verringern. Ein
weiteres Beispiel ist das digitale Postfach, in dem unsere
Kundinnen und Kunden ihre Kontoauszüge rechtsicher
erhalten und ablegen können. Ende 2023 nutzten 76.263
Kundinnen und Kunden ihr digitales Postfach und riefen
durchschnittlich monatlich rund 111.011 Dokumente, davon
62.200 Kontoauszüge elektronisch ab.
Weitere digitale Leistungen sind unter anderem
verschiedene Sparkassen-Apps für Smartphones und
Tablets. Immer mehr Prozesse und Produkte lassen sich
über digitale Kanäle rechtswirksam
abschließen, sodass neben Papier auch Fahrten und
Lagerkapazitäten eingespart werden können.
Zudem betreibt die Sparkasse ein digitales zentrales
Datenarchiv (ZDA). Dieses Datenarchiv erweitert die
Sparkasse in jedem Jahr in ihren technischen
Möglichkeiten. Ziel ist die direkte Archivierung von
Unterlagen ohne das diese papierhaft gedruckt werden
müssen. Seit dem Jahr 2023 konzipiert die Sparkasse
eine digitale Postverteilung auf Basis des Datenarchivs.
Dieses hat das Ziel sämtlichen Postverkehr nur noch
digital im Haus zu verteilen. Damit wird die Zielsetzung
verfolgt, dass Transportfahrten nahezu vollständig
entfallen können.
Auch im Personalbereich erfolgen die Dokumentation von
Weiterbildungen, Mitarbeiter-, Personalentwicklungs- und
Beurteilungsgesprächen, die Vergabe von
Serviceaufträgen und Reisekostenabrechnungen digital.
Mit der Ausrichtung auf diesen Gesamtfokus tragen wir zu
einer Steigerung der Ressourceneffizienz bei. Das
Ausmaß der positiven Wirkung ist derzeit noch nicht
quantifizierbar.
Seit 2019 ist die Sparkasse Westholstein außerdem
mit einem eigenen Account auf der Social Media Plattform
Instagram vertreten und hat die Stelle des "Social Media
Managers" implementiert. In 2023 wurde dann außerdem
TikTok als weitere Social Media Plattform bei uns im Haus
eingeführt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder
negative
Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren
durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer
Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
In der Wertpapierberatung haben Produkte mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen steigende Bedeutung: In 2023 lag
der Bruttoabsatz bei DEKA-Produkten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen (Fonds und Zertifikate) bei 35,9
Mio. Euro (rd. 37,5%; Vorjahr 33,05 Mio. Euro, 35,2%).
KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte
Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang
natürliche Ressourcen für die
Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden.
Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output
von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche,
Biodiversität sowie Emissionen für den
Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Emissionsquellen | Wir haben als Finanzdienstleister
unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen in unserem
Kerngeschäft, also dem Anlage- und Kreditgeschäft
sowie unseren Eigenanlagen. Darüber hinaus haben wir
auch in unserem Geschäftsbetrieb Umweltauswirkungen
und nehmen natürliche Ressourcen in Anspruch. Die
Sparkasse nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Die
besondere Aufmerksamkeit gilt der Nutzung von Strom und
Heizenergie. Zur Realisierung weiterer Einsparungseffekte
wurde im Jahr 2023 die Modernisierung bzw. die Erneuerung
von Verbrauchern fortgeführt. Hierzu zählen
Maßnahmen zur Erneuerung von Beleuchtungstechnik, der
Austausch von Verbrauchern gegen effizientere Geräte
und die Erneuerungen von technischen Gebäudeanlagen.
Die Sparkasse hat im Jahr 2023 die Umstellung der
Poolfahrzeuge auf reinen Elektrobetrieb vorgenommen. Die
Fahrzeuge für die Botentouren konnten aufgrund des
mangelnden Marktangebotes noch nicht vollständig auf
Elektroantrieb umgestellt werden. Hier wird durch die
Digitalisierung der internen Postverteilung daran
gearbeitet, dass diese spätestens ab dem Jahr 2025
vollständig entfallen können.
Auch an der Optimierung der betrieblich genutzten
Flächen wurde weitergearbeitet. So konnte eine
Teilfläche am Standort Wilster erfolgreich
untervermietet werden.
Daneben achtet die Sparkasse selbstverständlich
auch auf weitere Verbräuche (u. a. Wasser, Strom der
Rechenzentren, Treibstoff für betriebliche
Poolfahrzeuge und Dienstfahrten) sowie die Abwasser- und
Abfallentsorgung. Der Nutzungsumfang wird in der jeweiligen
Maßeinheit in den Leistungsindikatoren zu den
Kriterien 11-12 beschrieben.
Umweltdaten | Um eine entsprechende Kontrolle über
die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu
ermöglichen, erheben wir folgende Umweltdaten:
Energieverbrauch (Strom + Wärme), Papierverbrauch,
Fuhrpark, Abfallmengen sowie die daraus resultierenden CO
2-Emissionen nach GHG-Protocol. Dafür
nutzen wir das Kennzahlen-Tool "CO
2-Kalkulator" der
Sparkassen-Einkaufsgesellschaft mbH. Der CO
2-Kalkulator bietet die Möglichkeit der
Berechnung des CO
2-Fußabdrucks nach Greenhouse Gas Protocol
(und damit auch VfU-Logik) und den definierten Standards in
der Bankenwelt und der Vorgabe von Richtwerten
/Expertenwissen.
12. Ressourcenmanagement
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und
quantitativen Ziele es sich für seine
Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer
Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und
die Verringerung der Inanspruchnahme von
Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche
Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie
diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt
werden sollen und wo es Risiken sieht.
Flächenoptimierung | Die kontinuierliche
Verbesserung unserer betrieblichen Umweltleistung im
Bankbetrieb ist dem Vorstand und den relevanten
Fachbereichen ein wichtiges und stetiges Anliegen. Dazu
setzt die Sparkasse seit Jahren konsequent Maßnahmen
um, mit denen sie u. a. die Energieeffizienz deutlich
verbessert. Konkrete Ziele mit Zeitbezug bestehen dabei
nicht. Arbeitsaufwendiger Schwerpunkt ist seit dem Jahr
2018 die Umsetzung der Betriebsflächenoptimierung. Im
Jahr 2023 konnten am Standort Wilster Flächen
erfolgreich untervermietet werden. Außerdem wurde die
Vermarktung von Teilflächen am Standort Kellinghusen
aufgenommen. Vermietungsanfragen am Standort Heide konnten
noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Konkrete Zielpfade für darüber hinaus gehende
Ressourceneinsparungen können erst sinnvoll und
zuverlässig entwickelt werden, sobald diese
Maßnahmen abgeschlossen sind. Nachfolgend berichten
wir über die wesentlichen Maßnahmen, die wir in
den vergangenen Jahren umgesetzt haben. Die Wirkung der
einzelnen Maßnahmen messen wir aus technischen
Gründen nicht, berichten jedoch über unsere
Umweltleistung insgesamt anhand der Umwelt-Kennzahlen.
Elektrische Energie und Heizung | Wir verfolgen das
Ziel, den Verbrauch von elektrischer Energie und Heizgas
kontinuierlich zu senken. Dies unterlegten wir mit
folgenden Maßnahmen: Deutliche Reduzierung der
betrieblich genutzten Flächen, Austausch älterer
Heizungsanlagen durch effiziente Brennwertanlagen, Einsatz
von Blockheizkraftwerken und/oder Wärmepumpen an drei
großen Standorten, konsequente Nutzung der Funktion
"Nachtabsenkung" an den Heizungsanlagen, Optimierung der
Gebäudehülle im Rahmen von Baumaßnahmen
(Wände, Fenster, Türen), sukzessiver Austausch
der konventionellen Beleuchtung bzw. der vielfach schon
installierten Energiesparlampen durch effiziente
LED-Leuchtmittel (vorrangig im Rahmen von
Umbaumaßnahmen), sukzessive Installation von
Präsenzmeldern für die Beleuchtung in Archiven,
Lagern, Sanitärräumen etc. sowie die
Nachtabschaltung der Außenbeleuchtung. An einigen
Standorten setzt die Sparkasse auf regenerative Energie. So
wurde auf Basis des im Jahr 2023 durchgeführten
Energieaudits die Fachplanung für den
flächendeckenden Aufbau von Photovoltaikanlagen auf im
Eigentum befindlichen Gebäuden beauftragt. Dieses gilt
es im Jahr 2024 abzuschließen und in die
Ausschreibung zu kommen und ebenfalls in 2024 mit der
Installation zu beginnen.
"Grüne IT" und "Grün durch IT" | In unserer
IT-Strategie 2023-2025 ist unter anderem festgelegt: "Die
Sparkasse berücksichtigt bei der Planung, Beschaffung,
im Betrieb und bei der Entsorgung die Leitsätze
"Grüne IT" und "Grün durch IT" (nachhaltiger
IT-Betrieb). Dabei liegt der Fokus auf der gesamten
Produktlebensdauer. Die "Leitsätze zur grünen IT"
fanden in folgenden Prozessen eine angemessene
Berücksichtigung: Beschaffung von neuen oder
gebrauchten Geräten, Betrieb der Geräte
(Lebensdauer, Stromverbrauch, Verbrauchsmittel und
Wartungsaufwand) sowie Aussonderung und Verschrottung.
"Grün durch IT" bezieht sich auf Maßnahmen und
Prozesse, bei denen indirekt durch den Einsatz von
IT-Energie und Rohstoffe eingespart werden können:
Einsatz von Bürokommunikation (Verminderung von
Dienstfahrten, Geschäftsbriefen, internem Postversand
inkl. Expedition), papierarmes Büro (Stichwort:
elektronische Archive), intelligente Steuerung der
Gebäudeinfrastruktur (Stichworte: Heizungen, Klima).
"Grün durch IT" wird durch die Sparkasse bei der
Gestaltung von Prozessen und Ausführung von Bau- und
Infrastrukturmaßnahmen angemessen
berücksichtigt. Im Jahr 2022 wurde an den
SB-Standorten, die nachts verschlossen sind, die Funktion
"Green-SB" umgesetzt. Dies bedeutet, dass die
SB-Geräte während der Schließzeit der
Filiale ausgeschaltet werden, um keinen unnötigen
Stromverbrauch zu generieren. Mit der Umsetzung der
Nachtschließungen aller Filialen im Jahr 2023 zur
Minderung des Risikos von Sprengungen der SB-Geräte
wird dieses ebenfalls an den weiteren Standorten umgesetzt.
Papierrohstoff und -verbrauch | Wir reduzieren unseren
Papierverbrauch weiterhin u.a. durch den vermehrten Einsatz
des elektronischen Postfaches, der elektronischen
Kreditakte und weiteren Maßnahmen (z. B.
Scan-Funktion am Drucker). Leider sind wir jedoch in vielen
Bereichen durch gesetzliche Vorgaben gezwungen, unseren
Kundinnen und Kunden vielseitige Informationsdokumente
gedruckt auszuhändigen. Den notwendigen
Druckoutput, der noch erstellt wird, drucken wir nahezu
ausschließlich auf regional hergestelltem
Recyclingpapier, welches mit dem Blauen Engel ausgezeichnet
ist Risikoanalyse | Es wurde bisher keine umfassende
Risikoanalyse der zuvor genannten Umweltbelange
durchgeführt. Im Rahmen der Durchführung der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist diese für das
Berichtsjahr 2024 geplant.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte
Materialien Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur
Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und
Dienstleistungen der Organisation während des
Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien:
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien,
| Kategorie | Beschreibung | 2022 (Tonnen) | 2023 (Tonnen) | Abweichung 2023 - 2022 |
| nicht-erneuerbare Materialien | Frischfaserpapier | 1 | 1 | 0 |
| erneuerbare Materialien | Recyclingpapier | 60 | 58 | -3,3 % |
| Total Disclosure GRI 301-1: | Gesamter Papierverbrauch | 61 | 59 | -3,3 % |
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder
deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten
Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren
Vielfachen, einschließlich der verwendeten
Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den
gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den
gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation
in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
| Kategorie: | Verbrauch in der jeweiligen Einheit (2022): | Verbrauch in der jeweiligen Einheit (2023): | Umrechnung in GJ (2023) | Abweichung 2023 - 2022 |
| a. Gesamtverbrauch an Kraftstoffen innerhalb des Unternehmens aus nicht erneuerbaren Quellen | ||||
| Erdgas in kWh (Brennstoff für Heizungen) | 1.872.307 | 1.612.500 | 5.805 | - 13,88 % |
| Wärmeproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung | 263.459 | 97.500 | 351 | - 62,99 % |
| Benzin aus Fahrzeugen in km | 590.400 (Benzin + Diesel) | 212.700 | 560 | - 31,37 % |
| Diesel aus Fahrzeugen in km | 192.500 | 516 | ||
| c.i. Stromverbrauch | ||||
| Strom aus Laufwasserkraftwerken | 1.288.988 | 1.115.071 | 4.640 | - 13,49 % |
| Stromproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung | 10.466 | 13.526 | 49 | + 29,24 % |
| Disclosure - 302-1: Gesamter Energieverbrauch | Nicht addierbar | Nicht addierbar | 11.921 |
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des
Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die
als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und
Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren
Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten:
Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung,
Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der
Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder
Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
Verringerung des Energieverbrauchs | Wir verfolgen das
Ziel, den Energieverbrauch von Strom und Heizgas dauerhaft
zu senken (witterungsbedingte Schwankungen ausgenommen).
Dies unterlegen wir mit konkreten Maßnahmen (siehe
hierzu Kriterium 12). Im Jahr 2023 konnten wir unseren
Energieverbrauch insgesamt um rund 13% gegenüber dem
Vorjahr reduzieren. In 2023 ist das Energieaudit
wiederholend durchgeführt worden, um weitere
Energiesparmaß-nahmen und Handlungsempfehlungen zu
erstellen bzw. abzuleiten. Das Audit liefert uns Impulse
zur Energieeinsparung, die in der Arbeit im Fachbereich
weiterverfolgt werden. Neben der Energieeinsparung durch
u.a. die Erneuerung der technischen Gebäudeanlagen und
dem Einkauf effizienterer Verbraucher wurde im Jahr 2023
damit begonnen, die klimaschonende Eigenproduktion von
Energie, z.B. durch Photovoltaik-Anlagen zu planen. Dies
wird 2024 fortgeführt.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme Die
berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in
Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge
nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen
Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung
der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls
zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung
des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten
Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme
aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b
aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden
Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids
(TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die
Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden
und Annahmen.
| Quelle: | 2022 (in m 3) | 2023 (in m 3) | Abweichung 2023 - 2022 |
| Trinkwasser | 2.400 | 2.800 | + 16,67 % |
| Total Disclosure - 303-1: Wasserentnahme: | 2.400 | 2.800 | + 16,67 % |
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener
Abfall Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen
Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach
Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das
Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten
zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
| Kategorie: | Tonnen 2022 | Tonnen 2023 | Veränderung 2023 - 2022 |
| Abfälle zur Verwertung / zum Recycling | 48 | 48 | 0 % |
| Total Disclosure 306-3: Gesamtgewicht an Abfall nah Art- und Entsorgungsmethode | 48 | 48 | 0 % |
13. Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen
entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf
basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten
Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Komplette Umstellung auf Ökostrom | Unsere
wichtigsten klimarelevanten Emissionsquellen sind unser
Strom- und Heizenergieverbrauch sowie auch verkehrsbedingte
Emissionen (Fahrzeugpool und Dienstreisen). Seit
Jahresbeginn 2020 bezieht die Sparkasse ihren Strom daher
vollständig aus erneuerbaren Quellen. Weiterhin
verfolgen wir seit Jahren das Ziel, den Energieverbrauch zu
reduzieren und ergreifen vielfältige bedeutende
Maßnahmen (siehe Kriterium 12); dies führt zu
einer spürbaren Reduzierung unserer
Treibhausgas-Emissionen. Konkrete Emissionsziele
hinsichtlich des Treibhausgases kann die Sparkasse erst
verlässlich festlegen, nachdem diverse betriebliche
Veränderungen mit Wirkung auf den Ressourcenverbrauch
umgesetzt sind (siehe Kriterium 12). In 2020 und 2021
schaffte die Sparkasse die ersten Dienstfahrzeuge mit
Elektro- bzw. Hybridantrieb an. Im Rahmen der
Neuanschaffung von Poolfahrzeugen erfolgt künftig eine
konzeptionelle Untersuchung und Bewertung der
E-Mobilität. Zukünftig wird die Sparkasse nur
noch Hybrid- und E-Fahrzeuge anschaffen. Es erfolgten im
Jahr 2022 die Vorbereitungen für den
flächendeckenden Aufbau einer Ladeinfrastruktur am
Standort Itzehoe, die im Jahr 2023 umgesetzt wurde.
Messung | Wir messen und erheben unsere CO
2-Emissionen gemäß den Vorgaben des
GHG-Protocol. Dies gewährleistet das Kennzahlen-Tool
,,CO
2-Kalkulator" der
Sparkasseneinkaufsgesellschaft, das die definierten
Standards innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche
erfüllt. Das Kennzahlentool setzen wir seit 2023 ein.
Durch die jährliche Messung im Rahmen unserer
DNK-Erklärung sind wir dabei, eine langjährige
Datenreihe aufzubauen. Dies wird uns in die Lage versetzen,
Reduktionsziele zu prüfen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15):
Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1)
in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2-Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob
Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendetes Rechenprogramm.
| Kategorie: | Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 | Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 | Abweichung 2023 - 2022 |
| A) Brennstoffe: | |||
| Erdgas | 371 | 322 | - 13,21% |
| Wärmeproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung | 71 | 26 | - 63,38 % |
| Stromproduktion aus einer Wärme-Kraft-Kopplung | 3 | 4 | + 33,33 % |
| B) Treibstoffe: | |||
| Benzin | 125 (Benzin + Diesel) | 43 | - 34,4 % |
| Diesel | 39 | ||
| Total Disclosure 305-1: Direkte (Scope 1) THG-Emissionen | 570 | 434 | - 23,86 % |
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte
energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten
THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten
indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in
Tonnen CO
2-Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob
Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
| Kategorie: | Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 | Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 | Abweichung 2023 - 2022 |
| A) Aus Stromverbrauch - Location Based | 620 | 537 | - 13,39 % |
| A) Aus Stromverbrauch - Market Based | 0 | 0 | 0 |
| B) Aus Fernwärme | |||
| Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekter THG-Emissionen (Scope 2 Location Based) | 620 | 537 | - 13,39 % |
| Total Disclosure - 305-2: Anteil indirekter THG-Emissionen (Scope 2 Market Based) | 0 | 0 | 0 |
Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte
THG- Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen
(Scope 3) in Tonnen CO
2-Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2 -Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich
sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die
Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung
gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten
Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global
Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die
GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
| Kategorie: | Tonnen CO 2-Äquivalent 2022 | Tonnen CO 2-Äquivalent 2023 | Abweichung 2023 - 2022 |
| Strom | 53 | 46 | - 13,21 % |
| Wärme | 131 | 104 | - 20,61 % |
| Verkehr | 84 | 82 | - 2,38 % |
| Papier | 47 | 47 | 0 |
| Wasser | 1 | 1 | 0 |
| Abfall | 0 | 0 | 0 |
| Total Disclosure: 305-3: Andere indirekte (Scope 3) THG-Emissionen | 316 | 280 | - 11,39 % |
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der
THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte
Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen
CO
2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich
der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt
ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten
(Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3)
THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder
verwendete Rechenprogramme.
Im Vergleich zum Vorjahr mit 886 Tonnen ist die Summe
der THG-Emissionen aus direkten (Scope 1), indirekten
energiebedingten (Scope 2 - market based) und sonstigen
indirekten THG-Emissionen (Scope 3) insgesamt um 172 Tonnen
auf nun 714 und damit deutlich (um 19,4%) gesunken.
EU-Taxonomie
1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8
der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den
Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende
Geschäftsjahr zu veröffentlichenden
Leistungsindikatoren (KPI).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der
Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der
Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig
Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich.
Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen
demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei
nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu
unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in
den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den
Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen
Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt
3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI)
erfolgen.]
EU-Taxonomie Offenlegung | Erstmals zum
Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse
Westholstein verpflichtet, die umfangreicheren
Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich
zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den
nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben
werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
(im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Dokument entnommen werden.
| Green Asset Ratio | 0,26 |
2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug
auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der
unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen
Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen
qualitativen Angaben gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten
zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von
Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei
Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend
die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden,
weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Westholstein | Die
Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013
(CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU)
2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die
gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Westholstein
umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden
Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset
Ratio Umsatz (Turnover) werden jedoch nur spezifische
Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der
Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß den Anforderungen aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie
nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Sparkasse Westholstein
erfordert neben allgemein veröffentlichten
Informationen zu den nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und
Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit
der Datenanforderung und der Kategorisierung von
Risikopositionen anhand ihrer ökologischen
Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Westholstein umfangreiche
Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung,
insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen,
durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse
und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung
wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft
EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im
Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für
die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere
da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten
Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten
für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf
deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über
die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossilem Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt.
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der
Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer
Vermögenswerte führt zu einer konservativen
Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden
Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung
der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Union) implementiert hat. Kennzeichen der
berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung
taxonomiefähiger Risikopositionen.
Green Asset Ratio | Die Green Asset Ratio der Sparkasse
Westholstein auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,26 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse
Westholstein auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,26 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen
der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich
üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren
umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen
Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie)
Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse,
Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den
Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende
Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs
liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
größere Anteile der Aktiva der Sparkasse Westholstein gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nachzuerfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPls in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
| ― |
Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler
der GAR einbezogen werden | Der Anteil der
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden, beträgt für 2023 44,33 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI").
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre
eine Bewertung der Taxonomiekonformität von
zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber
wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene
KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs
dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen
einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die
kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt grundsätzlich stünden
taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber
privaten Haushalten | Zum Geschäftsjahresende 2023
hatte die Sparkasse Westholstein ein Volumen an
Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten
in Höhe von 1.690,00 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 37,47 %
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Feld a48) der
gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die
Sparkasse Westholstein finanziert dabei einen Querschnitt
des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung
von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut
wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere
Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die
derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 0,21 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis
Umsatz", Feld b25). Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand
nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht
erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es
ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden
Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv
auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken
dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien
besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten
verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der
ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So
erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität
von Baufinanzierungen pauschal nach der
Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine
Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde
dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie
Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und
durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse
folgende Bedingungen erfüllen: Erstens bei einem
Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse
"A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem
31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist.
Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen
regulatorischen Anforderungen durch das
Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023
berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer
schlechteren oder keiner ermittelbaren
Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht
taxonomiekonform klassifiziert.
Gebäudesanierungskredite | Die Sparkasse
Westholstein weist zum Geschäftsjahresende 2023
Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten
Haushalten in Höhe von 134,00 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 134 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig
klassifiziert. 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26)
konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert
werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser
Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer
internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der
Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess
festgelegt wird. Relevant sind hierbei die
Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung
bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung
und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger
Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung".
Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch
Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kfz-Kredite | Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die
Sparkasse Westholstein keine in der eigenen Bilanz
erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.
Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das
Institut an S-Kreditpartner GmbH vermittelt.
Nicht-Finanzunternehmen | Die Sparkasse Westholstein hat
zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in
Höhe von 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20)
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen ausgewiesen, die der
Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser
Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd-
und Eigenkapitalanteile von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B.
über Publikums- oder Spezialfonds (auch
Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch
in diese Kategorie gehören, können technisch aber
für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind
derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 und a 39 zu
finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen
Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green
Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser
Risikoposition für die kommenden Berichte wird
angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ab20)
bzw. 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx Feld ac20) der
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform . Da ein
Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen
gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den
Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend
sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die
Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine
Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im
Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der
jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige
Unternehmen haben eine Analyse der
Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2
vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westholstein
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanzunternehmen | Die Sparkasse Westholstein weist
gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe
von 195 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine
Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die
bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber
Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für
deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer
Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik
für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein
Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht
möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
für das Geschäftsjahresende 2023 können
daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene
taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen
nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld c2) vor.
Kreditinstitut | Die Sparkasse Westholstein hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe
von 154 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3)
gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden (10 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) -
davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld
ac4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und
Aktien (143 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 +
Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform)
in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene
Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld d4) vor. Zu den allgemeinen Darlehen
zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten.
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer
38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen
taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht
positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere
Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden
Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der
Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie
"Kreditinstitute" besteht auch gegenüber
Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom
Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den
Kennzahlen der Sparkasse Westholstein zugrunde liegenden
Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022
und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im
Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst
später einsetzenden vollständigen
Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen | Es bestehen keine relevanten
Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von
Unternehmen.
Wertpapierfirmen | Es bestehen keine relevanten
Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von
Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften | Es bestehen keine relevanten
Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von
Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | Die
Sparkasse Westholstein ist ein starker Finanzierungspartner
für Kommunen vor Ort. Es konnten keine (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevanten Darlehen
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum
Geschäftsjahresende identifiziert werden.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld ad28) vor.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv
bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
Gewerbeimmobilien Die Sparkasse Westholstein hat derzeit
keine derartigen Vermögenwerte.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und
nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften | Die Sparkasse
Westholstein hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.305
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen.
Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die
von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder
Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU | Bei den
1.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Westholstein
betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher
überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine
Berücksichtigung dieses großen Anteils von 28,49
% an der Gesamtaktiva (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33
geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht
positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen.
Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner
der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Sparkasse Westholstein besonders aufgrund
ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU | Bei
den 1.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den
klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an
größeren und großen Unternehmen, die z. B.
aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder
aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesell-schaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Sparkasse Westholstein
zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile | Von
der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der
fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Westholstein. Eine
bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den
kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen
Fondsanteile sind IT-technisch für 2023
größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im
Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder
Umsatz (Turnover) der Sparkasse wird dadurch für das
Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise
unterzeichnet.
Derzeit sind keine (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind, und Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen
Westholstein zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen
vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus
Drittstaaten | Die Sparkasse Westholstein hat zum
Geschäftsjahresende 2023 10 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren
Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen
Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber
diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen
auch von der Sparkasse direkt gehaltene
Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören,
können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio
einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann
aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt
werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf
die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass
Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in
Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen
veröffentlichen.
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte | Die Vermögenswerte der Sparkasse
Westholstein, welche nicht in den Zähler und den
Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen
für 2023 70 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49).
Dies entspricht ca. 1,53 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49
geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten
Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert
durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie
Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Handelsbuchpositionen
existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten | Die
Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und
supranationalen Emittenten über 37 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 0,81 % (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen
dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR
einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen
determiniert durch Risikopositionen gegenüber
Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren
Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die
Sparkasse Westholstein hält direkt sogenannte
grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht
keine Möglichkeit diese möglicherweise
taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der
Green Asset Ratio einfließen zu lassen.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | Die
Sparkasse Westholstein hat zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
über 34 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a51).
Dies entspricht ca. 0,74 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51
geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei
dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um
Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
GAR-Sektorinformationen | Im Meldebogen "2.
GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen,
die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung
unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welches dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Unsere Auswertung hat ergeben, dass wir keine
berichtspflichtigen Kunden in der Gruppe der
Nicht-Finanzunternehmen haben. Folglich konnte hier auch
keine Zuordnung zu den NACE-Codes erfolgen.
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas | Dieser Berichtsbogen
enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob
berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im
Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen.
Darunter zählt u. a. der Bau oder Betrieb von
Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels
Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu
zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von
Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten.
Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen,
z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder
Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen
Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die
Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des
berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die
Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der
Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die
jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine
Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen
oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien
von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Sparkasse Westholstein verneint alle Fragen zu den o.g.
Wirtschaftstätigkeiten.
Erläuterungen zu Art und Zielen der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten | Die
Risikopositionen der Sparkasse Westholstein mit denen
taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können,
betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und
Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten.
Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen
gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte
dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen
derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ
auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere
wichtige Teile der GAR der Sparkasse Westholstein. Die Art
und die Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den
Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in
den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die
taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten
Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1
"Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es
für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem
Bereich am wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Sparkasse Wesentlichkeit nehmen.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit | Für die
Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die
Sparkasse Westholstein aufgrund der regulatorischen
Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu
zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind
jedoch nicht vergleichbar mit der
Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR
KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx" vom
Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für
2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten
mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen
Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die
Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere
Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind
verschiedene Positionen abzuziehen.
Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig
für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der
Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025
(für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr.
2020/852 in der Geschäftsstrategie des
Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und
der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien |
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und
im täglichen Handeln bekennt sich die Westholstein zu
einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie)
sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten
Verordnungen haben für die Sparkasse Westholstein eine
sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche
Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das
komplette Privatkundengeschäft, die
Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der
Unternehmenskunden.
Qualitative Angaben zur Anpassung der
Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852,
einschließlich der Gesamtzusammensetzung,
beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien | Die Sparkasse
Westholstein hatte zum Geschäftsjahresende keine
Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese
Berichtsposition.
Qualitative Angabe 5: Zusätzliche oder
ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien
des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung
von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer
Gesamttätigkeit Diese Anforderungen sind abgedeckt mit
den obigen Ausführungen.
Beschränkungen
Fehlende technische Umsetzung bei der nicht-finanziellen
Erklärung DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2) Am
21.11.2023 veröffentlichte die Europäische
Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese
erweitert die bereits definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der
Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1
wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21.
sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen
Bewertungskriterien zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität unterlegt. Für das
Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13.,
8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen
Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen
sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die
Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden
zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf
Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert,
deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2
entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden
die identifizierten Vermögenswerte auf
Taxonomiefähigkeit untersucht.
Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte
identifiziert, die entsprechend den neuen
Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung
2023/2485 taxonomiefähig sind.
FAQ der EU-Kommission Am 21.12.2023 hat die
EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten
im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell
analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind,
in 2024 umgesetzt.
Investmentfonds Gemäß der Delegierten
Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte
Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen
die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst
bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im
Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der
Delegierten Verordnung 2021/2139 die
Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den
Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in
Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der
Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu
berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen
zur Übermittlung von ISIN-basierten
Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden
Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie
Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle
Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der
Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist
für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass
die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen
Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
3.) Anhänge
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder
weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses
Dokuments.
Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT
Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und
international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten
einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement
des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei
setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es
Risiken sieht.
Wertebasiertes Konzept | Unser Konzept zu den
Arbeitnehmerrechten orientiert sich an den
Markenkernbotschaften der Sparkassen-Organisation "Menschen
verstehen, Sicherheit geben und Zukunft denken" und gilt
gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Für den Erfolg der Sparkasse ist eine klare
Wertschätzungs-, Service- und Leistungsorientierung
maßgeblich. Der Umgang mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erfolgt auf Basis unseres Westholsteiner Wegs
und den damit verbundenen und neu formulierten
Führungsleitlinien. Ziel ist es, dass alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzend,
ehrlich und offen miteinander umgehen. Konstruktive Kritik
und das Einbringen von Anregungen sind ausdrücklich
erwünscht. Dies umfasst auch Belange der
Nachhaltigkeit. Dem Verhalten und der Vorbildfunktion der
Führungskräfte kommt hohe Bedeutung zu. Alle
Führungskräfte sind angehalten, ihre
Führungsarbeit insbesondere an den Leitlinien der
Sparkasse auszurichten. In unterschiedlichen
Austauschformaten, auch unter Einbindung des Vorstands,
wird auf die Leitlinien Bezug genommen und nach diesen
agiert.
Mitbestimmung und Arbeitssicherheit | Die Sparkasse ist
ausschließlich in ihrem regionalen
Geschäftsgebiet tätig. Als
gemeinwohlorientiertes, öffentlichrechtliches
Kreditinstitut beachten wir die Tarifbestimmungen des
öffentlichen Dienstes und die deutschen
Arbeitsgesetze. Für alle Beschäftigten werden die
Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
eingehalten. Entsprechend der Vorgaben des
Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.)
ist die Beteiligung und Mitbestimmung der
Beschäftigten gewährleistet. Die Sicherheit am
Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben
nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Darüber
hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sich im Rahmen von Gesprächen mit ihrer
Führungskraft und in
Personalentwicklungsgesprächen regelmäßig
einbringen. Dies wird explizit im jährlichen
Personalentwicklungsgespräch abgefragt. Dabei
können auch Vorschläge mit Nachhaltigkeitsbezug
eingebracht werden. Die Auszubildenden haben in
regelmäßigen Terminen mit dem Vorstand, dem
Ausbildungsleiter und einem Vertreter der Personalabteilung
ebenfalls Gelegenheit, sich einzubringen. Die Schaffung
eines internen Beschwerdesystems ist nach bisherigen
Erfahrungen nicht erforderlich.
Risikoanalyse | Unser Konzept hat zum Ziel, die
Arbeitnehmerrechte jederzeit einzuhalten. Es wird
jährlich unter Einbindung des Vorstands
überprüft. Weitere, quantitative Ziele mit
Zeitbezug setzen wir uns nicht. Im Ergebnis stellen wir
fest, dass wir die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich,
auch im Berichtsjahr, einhalten. Als Risikoanalyse dienen
uns die verbindliche Einhaltung der
Arbeitnehmerschutzgesetze und die geltenden
Tarifverträge. Hier wurden im Berichtsjahr keine
wesentlichen Risiken ersichtlich. Eine detaillierte
Risikoanalyse würden wir dann in Erwägung ziehen,
wenn Arbeitnehmerrechte nachweislich verletzt würden.
15. Chancengerechtigkeit
Das Unternehmen legt offen, wie es national und
international Prozesse implementiert und welche Ziele es
hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity),
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung,
Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung,
angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und
Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Gesetzliche Anforderungen | Für die Sparkasse als
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die
Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig
von Geschlecht, Alter, sexueller Identität,
körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Herkunft,
Religion oder Nationalität eine
Selbstverständlichkeit. Mit unserem Konzept
erfüllen wir die Anforderungen des Allgemeinen
Gleichstellungsgesetzes umfassend. Im vergangenen Jahr
erhielt die Gleichstellungsbeauftragte keine Eingaben. Die
Sparkasse begrüßt das Engagement von Frauen in
Führungspositionen und strebt eine Erhöhung des
Anteils weiblicher Führungskräfte an. Um dies zu
bestärken, ermöglicht die Sparkasse den
Führungskräften, in Teilzeit zu arbeiten. Der
Anteil der Frauen in allen Führungsebenen liegt
aktuell bei rund 33 %. Die Sparkasse beachtet den
"Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(Bereich Sparkassen)", in dem Vergütungen,
Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
Rund 98 % aller bankspezifischen Beschäftigten der
Sparkasse (ohne Vorstände; Kopfzahlen zum Jahresende)
haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.
Familienfreundliche Personalpolitik | Eine
familienfreundliche Personalpolitik und ein kollegiales
Miteinander sind wichtige Anliegen für uns.
Wir ermöglichen unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, ihren Karriereweg mit dem Familienleben in
Einklang zu bringen. Auch die Pflege von Angehörigen
unterstützen wir im Rahmen der betrieblichen
Möglichkeiten; ggf. ermöglichen wir
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Sonderurlaub in Anspruch
zu nehmen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen
schafft die Sparkasse durch flexible Arbeitszeitregelungen,
Teilzeitarbeit und Jobsharing sowie mobiles Arbeiten. Das
mobile Arbeiten erfolgt dabei in gemeinsamer Verantwortung
und im gemeinsamen Vertrauen aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und Führungskräfte und ist
grundsätzlich freiwillig. Durch die digitale
Durchführung von internen Besprechungen erhöht
sich die Flexibilität für die Teilnahme deutlich.
Insgesamt nahmen im Berichtsjahr 26 Mitarbeitende eine
Mutterschutz-∕Elternzeit in Anspruch. Während
der Abwesenheit hält die Sparkasse Kontakt, informiert
z. B. über Stellenausschreibungen und lädt
gezielt zu Fortbildungsveranstaltungen ein. Im Anschluss an
die Abwesenheitsphase werden in Gesprächen die
individuelle Perspektive in der Sparkasse erörtert und
die weiteren Entwicklungsschritte und
Qualifizierungsmaßnahmen abgestimmt. Unser Ziel ist
es, Chancengerechtigkeit in allen relevanten
Themenstellungen sicherzustellen.
Darüberhinausgehende, quantitative Ziele mit
Zeithorizont haben wir uns nicht gesetzt. Wir evaluieren
dies jährlich und stellen fest, dass wir das Ziel
erreicht haben. Wir sehen in diesem Bereich keine Risiken.
16. Qualifizierung
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und
welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die
Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit
zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im
Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und
wo es Risiken sieht.
Aus- und Weiterbildung | Die Sparkasse legt großen
Wert auf gut ausgebildete und qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet selbst und in
Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe
ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an.
Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in
den Fach- als auch in den Führungsebenen. Traditionell
bildet die Sparkasse ihre Nachwuchskräfte weit
überwiegend selbst aus. Die Sparkasse gibt den
Auszubildenden als Ausbildungspartner Sicherheit und
Zuverlässigkeit. Zum Jahresende waren 29 Auszubildende
tätig, die Ausbildungsquote betrug im Jahr 2023 6 %
(Vorjahr: 4,9 %).
Personalentwicklung | Die Nachwuchskräfte
entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die Sparkasse zeigt
beispielhafte berufliche Entwicklungspfade auf. Hierzu
entwickelte die Sparkasse aus dem Zukunftsprojekt "Moin
Zukunft", speziell dem Personalprojekt, eine digitale
Anwendung, um eine Orientierung für mögliche
Karrierewege in der Sparkasse aufzuzeigen. Diese Anwendung
ist ein integraler Bestandteil der Personalentwicklung in
der Sparkasse. Besondere Bedeutung für neu
eingestellte Nachwuchskräfte, Quereinsteiger und
erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die gezielte
Personalintegration durch ein persönliches
Begrüßungspaket, ein definiertes Onboarding,
Fachschulungen, Probezeitbeurteilung u. ä., die vom
Vorstand, von den Führungskräften und von der
Personalbetreuung strukturiert begleitet wird.
Nachwuchskräfte, die Potenzial für
höherwertige Tätigkeiten zeigen, baut die
Sparkasse durch Juniorprogramme und Entwicklungsstellen
systematisch für die Übernahme einer neuen
Tätigkeit auf. Die Juniorprogramme und
Entwicklungsstellen werden jährlich
überprüft und angepasst. Laufend erweitert die
Sparkasse die Entwicklungsmöglichkeiten um weitere
Bausteine, zum Beispiel durch ergänzende Seminare der
Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie und durch Schulungen
unserer Verbundpartner. Zudem bietet die Sparkasse seit
2020 ein Personalentwicklungscamp für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an, die Interesse an Führungsaufgaben
in der Sparkasse haben. Die Teilnehmer des
Personalentwicklungscamps werden über 12 Monate
begleitet und bei ihrer persönlichen Entwicklung
unterstützt.
Erhebliche Investitionen | Die Weiterbildung erfolgt
bedarfs- und potenzialorientiert durch geeignete interne
und externe Schulungsmaßnahmen (z. B.
Bildungsveranstaltungen der Nord-Ostdeutschen
Sparkassenakademie). Die Sparkasse unterstützt die
Aufstiegsweiterbildung anhand klar definierter Regeln. Von
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden
Eigeninitiative und die Einbringung von Eigenleistungen wie
z. B. Freizeiteinsatz erwartet. Das gilt ebenfalls für
Maßnahmen der Anpassungsfortbildung, um den sich am
Arbeitsplatz ändernden Anforderungen auch
zukünftig gerecht werden zu können. In die
Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
investierte die Sparkasse im Jahr 2023 mehr als 674 TEUR
(Vorjahr: 681 TEUR). Aufgrund der Corona-Pandemie hat es
einen enormen Schub für digitale Veranstaltungen
gegeben, der auch in 2023 weiterhin spürbar war. Dies
trug auch, insbesondere im Hinblick auf
Reisetätigkeiten und den Umgang mit digitalen Medien,
zu einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im
Fortbildungsbereich bei. Hierzu bedienten sich die
Bildungsanbieter unterschiedlicher Medien, deren Einsatz
die Sparkasse unterstützte.
Digitales Lernen | Ein wichtiger Inhalt zum Stichwort
"Lebenslanges Lernen" ist die Digitalisierung. Die
fortschreitende Entwicklung neuer elektronischer Zahlungs-,
Konto- und Beratungsdienstleistungen an PCs, Tablets und
Smartphones kann den Kundinnen und Kunden bei sinnvoller
Nutzung das Leben einfacher machen. Jedoch wachsen dadurch
die technischen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Um die "digitale Fitness" aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zu steigern,
wurden 17 Angestellte aus unterschiedlichsten Bereichen der
Sparkasse (Vertrieb, Stab, Marktfolge) als Multiplikatoren
umfangreich qualifiziert. Die Sparkasse stattete im Jahr
2022 jeden Arbeitsplatz mit einem mobilen ThinClient
z einem neuen Bildschirm mit integrierter Webcam
und einem Headset aus. Inzwischen ist es etablierte Praxis,
dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an digitalen
Treffen, Austauschformaten und digitalen
Schulungsveranstaltungen direkt von ihrem Arbeitsplatz aus
teilnehmen.. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter eine
Schulung zum sicheren Umgang mit Skype for Business
durchlaufen. Zudem erhalten unsere Auszubildenden mit
Ausbildungsbeginn ein iPad. Auch damit stärkt die
Sparkasse die "digitale Fitness" aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Langjährige Betriebszugehörigkeit | Die
Sparkasse schätzt langjähriges Engagement der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; ihre stetig zunehmende
Erfahrung ist wertvoll für die betriebliche
Entwicklung. Regelmäßig ehrt der
Sparkassenvorstand die jeweiligen Jubilare in einer
besonderen Veranstaltung. Die durchschnittliche
Betriebszughörigkeit in der Sparkasse beträgt
19,22 Jahre (Vorjahr:20,96 Jahre).
Gesundheit und Wiedereingliederung | Wir fördern
die Gesundheit unserer Beschäftigten, z.B. durch
betriebsärztliche Betreuung, Förderung diverser
Betriebssportgruppen und die Einrichtung ergonomischer
Arbeitsplätze (u. a. durch höhenverstellbare
Schreibtische als Standardausstattung). Seit 2020
können Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die
Unterstützung der Firma OTHEB in Anspruch nehmen.
OTHEB bietet "eine rund um die Uhr verfügbare
Beratung" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
deren Angehörige an. Ziel ist die Entlastung und die
langfristige Erhaltung ihrer Leistungsbereitschaft und
-fähigkeit. Zudem bot die Sparkasse ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 2023 im Rahmen des
Gesundheitsmanagements Grippeschutzimpfungen an. Die
Sparkasse nutzt ein gemeinsam mit dem Personalrat
erstelltes Programm zur betrieblichen Wiedereingliederung
ehemals langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Die Sparkasse achtet aktiv darauf, ob evtl.
betriebliche Gegebenheiten Langzeiterkrankungen
begünstigen. Ebenso ist ein Leitfaden über den
Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern mit dem Personalrat abgestimmt.
Ziele und Risiken | Mit dieser umfassenden
Weiterbildungskonzeption verfolgen wir das Ziel, die
Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bestmöglich zu fördern und die
Attraktivität unserer Arbeitsplätze zu sichern.
Wir unterziehen die Konzeption einer jährlichen
Betrachtung. Darüberhinausgehende, quantitative Ziele
mit Zeitbezug setzen wir uns nicht. In 2023 haben wir unser
Ziel erreicht. Wir sehen aus unserer
Geschäftstätigkeit, aus unseren
Geschäftsbeziehungen sowie aus unseren Produkten und
Dienstleistungen keine wesentlichen Risiken.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte
Verletzungen Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit
schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit
schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie
entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig
berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte
Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter
Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie
entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig
berichten.
GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen: 0 ii. Anzahl und Rate
arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit
Ausnahme von Todesfällen: 0
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen: 7 iv. die wichtigsten Arten
arbeitsbedingter Verletzungen: Wegeunfälle v. Anzahl
der gearbeiteten Stunden: Wochenarbeitszeit 39 Stunden
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden: nicht relevant
GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Erkrankungen; 0 ii. Anzahl der
dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; 0 iii. die
wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; nicht
relevant
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten
sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden: nicht relevant
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung
zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte,
und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit
und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation
kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur
Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der
Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des
Managementsystems für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf
sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den
Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle
Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine
Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der
Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und,
ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen
Ausschüssen nicht vertreten sind.
Zur Koordinierung der Tätigkeiten ist in den
Sparkassen, in denen Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit zu bestellen sind, ein
Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Mitglieder des
Arbeitsschutzausschusses sind:
| ― |
der Arbeitgeber (Vorstand) oder sein Beauftragter, |
| ― |
zwei vom Personalrat- bzw. Betriebsrat bestimmte Mitglieder, |
| ― |
der Betriebsarzt, |
| ― |
die Fachkraft für Arbeitssicherheit, |
| ― |
der Sicherheitsbeauftragte. |
Seit dem Jahr 2023 nimmt auch die Personalleitung an den
regelmäßigen Sitzungen teil. Zu den Sitzungen
des Arbeitsschutzausschusses können - falls
erforderlich - weitere Personen hinzugezogen werden. Dies
können Fachleute aus den innerbetrieblichen Bereichen
(z.B. Personalverwaltung, Organisationsabteilung,
Schwerbehinderte) oder aus dem außerbetrieblichen
Bereich (z.B. Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht,
Technische Überwachungsvereine) sein. Sitzungen des
Arbeitsschutzausschusses finden mindestens
vierteljährlich statt. Verantwortlich für die
Organisation der Sitzungen (Einladungen, Tagesordnung usw.)
ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9):
Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten
einer Organisation während des Berichtszeitraums
für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben,
aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
In 2023 haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
insgesamt 7.343 Weiterbildungsstunden (Vorjahr: 5.815)
absolviert. Dies entspricht 13,0 Std. pro MA pro
Beschäftigtem. Eine Auswertung nach Geschlecht und
Angestelltenkategorie nehmen wir bislang nicht vor.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer
Organisation in jeder der folgenden
Diversitätskategorien: i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt,
über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren
(wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige
Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro
Angestelltenkategorie in jeder der folgenden
Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt,
über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren
(wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige
Gruppen).
Zu a.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von diversen
Trägerkommunen vorgeschlagen und in der
Verbandsversammlung gewählt. Auf die Zusammensetzung
haben wir daher keinen Einfluss. Im Kontrollorgan
(Verwaltungsrat) beträgt der Anteil der weiblichen
Mitglieder 48 %. 67 % der Mitglieder sind über 50
Jahre alt, 33 % gehören zur Gruppe 30 bis 50 Jahre.
Das Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein sieht seit
2023 eine paritätische Besetzung (Frauen und
Männer) des Verwaltungsrates vor.
Zu b.
i. Der Anteil der weiblichen Mitarbeiter betrug 58,08 %
Dem Vorstand gehören zwei männliche Mitglieder
an. Auf der 2. Führungsebene betrug der Anteil der
weiblichen Führungskräfte 20 % und auf der 3.
Führungsebene waren es 38,5 %.
ii. Hinsichtlich der Altersgruppen ergab sich folgende
Struktur: 17% unter 30 Jahre, 35 % 30-50 Jahre 48 %
über 50 Jahre (Altersstruktur für alle
Mitarbeiter (m,w,d)).
Die Sparkasse strebt Diversität im Hinblick auf
Ausbildungshintergrund, Geschlecht, Herkunft und Alter auch
in den verschiedenen Managementebenen und im Vorstand an.
Dazu hat die Sparkasse Diversitätsrichtlinien für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im November 2021 sowie
Diversitätsrichtlinien für den Vorstand im
Dezember 2021 erlassen.
iii. Die Schwerbehindertenquote betrug 4,94 % (Vorjahr
5,38 %)
Leistungsindikator GRI SRS-406-1:
Diskriminierungsvorfälle Die berichtende Organisation
muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle
während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene
Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren
Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen
internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer
Maßnahme oder Klage.
Kein Vorfall
Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN
17. Menschenrechte
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen,
Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und
seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass
Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und
Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert
werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen
und etwaige Risiken einzugehen.
Risikobewertung | Für die Sparkasse und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört die Achtung
der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- oder
Kinderarbeit lehnen wir entschieden ab. Als
gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches
Kreditinstitut beachten wir die Tarifbestimmungen des
öffentlichen Dienstes und die deutschen
Arbeitsgesetze. Das Kerngeschäft der Sparkasse besteht
aus der Kundenberatung, der Vermittlung und dem Verkauf von
Finanzprodukten. Daher sind wir von den klassischen Risiken
entlang der Lieferkette von Produktionsunternehmen
überwiegend nicht direkt betroffen. In unserer
wesentlichen Geschäftstätigkeit besteht insofern
kein Risiko von Menschenrechtsverletzungen.
Richtlinien für Lieferanten und Dienstleister |
Hinsichtlich der betrieblichen Investitionen, der
Beschaffung von Geschäftsmaterial oder der
Unterhaltung der Gebäude usw. vergeben wir
Aufträge vornehmlich an Partner in der
Sparkassen-Finanzgruppe und regionale kleine und mittlere
Unternehmen (siehe Kriterium 4). Die Ethikrichtlinie
unseres zentralen Werbemittelpartners, des Deutschen
Sparkassenverlages, bestätigt eine
Null-Toleranz-Politik gegenüber
Menschenrechtsverletzungen. Die Sparkasse erwartet, dass
die Geschäftspartner ökonomische,
ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen
sowie die gesetzlichen nationalen Normen und
internationalen Standards wahren und achten. Dies
berücksichtigen wir seit Anfang 2020 noch
stärker, und zwar mithilfe einer schriftlichen
Lieferantenvereinbarung. Darin bitten wir unsere
wesentlichen Lieferanten und Dienstleister, uns neben
Umweltstandards die Einhaltung grundlegender Menschenrechte
wie etwa die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zu bestätigen. Damit
begegnen wir potenziellen (Menschenrechts-)Risiken, auch
wenn sie nach unserer Erfahrung nicht wesentlich sind.
Eigenanlagen | In 2023 haben wir unsere
Ausschlusskriterien überarbeitet und konkretisiert.
Bei den ab 2024 gültigen Regelungen handelt es sich um
normbasierte Kriterien, die auf den
Geschäftsaktivitäten der Unternehmen
begründet sind. Das Nachhaltigkeits-Screening umfasst
folgende Kriterien: 1. UN Global Compact 2. Rüstung 3.
Fossile Brennstoffe 4. Tabak 5. Freedom House Index. Im
Neugeschäft werden nur Anleihen von Emittenten
erworben,
bei denen im Nachhaltigkeits-Screening kein Ausschluss
empfohlen wird. Darüber hinaus kann die Sparkasse
Westholstein nachhaltige Investments (wie z.B. Green-Bonds)
von Staaten und Unternehmen jederzeit erwerben, auch wenn
die Emittenten die o.g. Kriterien nicht erfüllen.
Neuinvestitionen in Investmentfonds / ETFs erfolgen nur,
wenn eine SFDR-Einstufung in Artikel 8 oder Artikel 9
vorliegt.
Zielsetzung | Unser dauerhaftes Ziel ist es, aktive
Impulse für die Achtung der Menschenrechte in unserem
Einflussbereich zu setzen und Verstöße zu
vermeiden, was wir im Berichtsjahr erreicht haben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf
Menschenrechtsaspekte geprüfte
Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen
Investitionsvereinbarungen und -verträge, die
Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf
Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für "erhebliche
Investitionsvereinbarungen".
Mit unserer Lieferantenvereinbarung bitten wir seit
Anfang 2020 unsere Lieferanten und Dienstleister, uns neben
Umweltstandards die Einhaltung grundlegender Menschenrechte
wie etwa die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zu bestätigen. Anhand der
daraus gewonnen Erfahrungen werden wir in 2024 eine
Definition "erheblicher Investitionsvereinbarungen"
ableiten. Die Vereinbarungen erfolgten im Jahr 2020 mit 21
Lieferanten und Dienstleistern aus den Bereichen Wartung,
Prüfung und Reinigung.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf
Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der
Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf
Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche
Folgenabschätzung durchgeführt wurde,
aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Sparkasse Westholstein unterhält
ausschließlich Geschäftsstandorte in ihrem
Geschäftsgebiet, den Kreisen Steinburg und
Dithmarschen. Eine Prüfung ist daher nicht vorgesehen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-l: Auf soziale Aspekte
geprüfte, neue Lieferanten Die berichtende
Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von
sozialen Kriterien bewertet wurden.
Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Vereinbarungen
getroffen, da wir aktuell die Lieferantenvereinbarung
überarbeiten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen
in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen
überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative
soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt
wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung
Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche
tatsächliche und potenzielle negative soziale
Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die
Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe
für diese Entscheidung.
siehe GRI SRS-412-3. Bislang haben wir keine Kenntnis
von erheblichen negativen sozialen Auswirkungen in der
Lieferkette.
Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN
18. Gemeinwesen
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in
den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche
Geschäftstätigkeiten ausübt.
Haltung und Konzept | Die Sparkasse sichert mit 16
barrierefreien personenbesetzten Filialen, der telefonisch
und digital erreichbaren Filiale "WestholsteinDirekt" sowie
diversen SB-Filialen die Versorgung der Region mit modernen
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt
den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie leistet einen
wesentlichen Beitrag für die Entwicklung der Region,
indem sie jedermann den Zugang zu Bankgeschäften
ermöglicht, die allgemeine Vermögensbildung
fördert und private und öffentliche Investitionen
finanziert. Wir machen es den Menschen einfach, ihr Leben
besser zu gestalten - mit dieser Haltung führen wir
rund 111.600 Girokonten für Privatkunden und
Unternehmen, darunter rund 3.560 Basiskonten für
wirtschaftlich schwächere Menschen. Wir
unterstützen über den Sparkassenverband regionale
Schuldnerberatungsstellen mit jährlichen Zuwendungen.
Bei der Vergabe von Krediten beraten wir unsere Kundinnen
und Kunden stets so, dass eine tragfähige Einnahmen-
und Ausgabensituation gewährleistet bleibt.
In der gewerblichen Beratung haben wir 2023 das Thema
Nachhaltigkeit in unserem Beratungsansatz verankert. Als
Vertriebskampagne haben wir im Firmenkundenbereich an der
Transformations-Finanzierungs-Kampagne der Dt. Leasing AG
teilgenommen.
Leistung an die Gemeinschaft | Als bedeutender
Arbeitgeber, großer Steuerzahler und Auftraggeber
für regionale Unternehmen ist die Sparkasse auch
selbst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der
strukturschwachen Region. Für Löhne,
Gehälter und Sozialabgaben ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zahlte die Sparkasse im Jahr 2023 rund 38,4
Mio. Euro. Die Gewerbesteuer, die den Gemeinden
zufließt, betrug im Jahr 2023 rund 8,5 Mio. Euro.
Damit verbleiben wesentliche Teile der Erträge in der
Region - eine zentrale Voraussetzung für eine
nachhaltige Entwicklung vor Ort.
Förderungen | Außerdem engagieren sich die
Sparkasse und fünf nahestehende Stiftungen mit
vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen
finanziell, inhaltlich und personell für die
erfolgreiche Entwicklung der Region, für
Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und die Teilhabe
aller. Das Konzept sah vor, lokale Gemeinschaften, Vereine
oder Initiativen bei Projekten, Anschaffungen und
Veranstaltungen mit jährlich bis zu 430.000 Euro zu
unterstützen. Die Förderungen entsprachen mit
knapp 850 Förderanlässen im Geschäftsjahr
2023 wieder dem Vorjahres-Niveau. Zum gesellschaftlichen
Engagement gehört auch die Mitgliedschaft der
Sparkasse in zahlreichen Vereinen. Zum Teil wirken die
Bürgerinnen und Bürger über ein
Online-Voting bei der Auswahl von Förderprojekten mit
(Sparkassen-Aktion "20.000 Euro für 20 tolle
Projekte"). Nennenswert ist auch der jährliche
Projektwettbewerb "Gut für Schulen". Dabei wurden auch
nachhaltige Projekte, die in eine der Wettbewerbskategorien
passen, gefördert. In 2023 hat die Sparkasse
zahlreiche Aktionen und Projekte unterstützt. Die
Baumpflanz-Aktion "Einheitsbuddeln" im Kreis Steinburg
haben wir im Oktober 2023 wieder mit 1.350 Setzlingen
unterstützt. Gleichzeitig halfen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Sparkasse vor Ort bei der Einpflanzung.
Gemeinsam mit allen anderen schleswig-holsteinischen
Sparkassen unterstützen wir den "Aktionsmonat
Naturerlebnis" und die Auszeichnung der Zukunftsschulen. Im
Fokus der Charity-Aktion zum Weltspartag 2023 standen die
Waldjugendgruppen.
Außerdem ist die Sparkasse beim
Online-Spendenportal der Investitionsbank
Schleswig-Holstein ,WIR BEWEGEN.SH' Premiumpartner und
unterstützt damit gemeinnützige Vereine bei der
Realisation ihrer Anschaffungen und Projekte. Eine unserer
Stiftungen stellt dem Sportverein ETSV Fortuna
Glückstadt einen Rasenfußballplatz kostenfrei
bereit und beteiligt sich finanziell an den
Pflegeaufwendungen.
Stiftergemeinschaft | Die in 2016 errichtete
'Stiftergemeinschaft der Sparkasse Westholstein' ist eine
Plattform, die allen Bürgern und auch juristischen
Personen die Möglichkeit bietet, eigene Stiftungen in
Form von Unterstiftungen zu errichten. Das Angebot richtet
sich an Menschen, die aus ihrem Vermögen heraus, zu
Lebzeiten oder auch nach ihrem Tod, soziale, kulturelle,
sportliche aber auch andere gemeinnützige
Einrichtungen dauerhaft finanziell unterstützen
möchten. Außerdem richtet sich dieses Angebot
auch an Kommunen, Vereine oder Kirchengemeinden, die unter
diesem Dach Förderstiftungen aufbauen können,
ohne sich mit der Verwaltung dieser Stiftung selbst
befassen zu müssen. Bisher wurde bereits eine Vielzahl
an verschiedensten Namens- und Förderstiftungen als
Unterstiftungen errichtet.
Partnerschaften und Ehrenamt | Wichtig ist der Sparkasse
ihre Partnerschaft in der ,Sozialen Allianz' der ,Stiftung
Mensch' im Kreis Dithmarschen
(http://www.stiftung-mensch.com). Dies ist ein Netzwerk aus
vornehmlich Dithmarscher Unternehmen und Personen, welches
sich für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung und ein tolerantes Miteinander einsetzt. Ein
wesentliches Anliegen ist für uns die
finanzwirtschaftliche Bildung in der Region. Zu diesem
Zweck bietet die Sparkasse den Lehrkräften und
Schülern das reichhaltige Angebot des
"Sparkassen-Schulservice", die Unterstützung von
Sprachreisen nach England, Veranstaltungen und
Broschüren im Rahmen "Geld & Haushalt", die
Beteiligung an örtlichen Messen mit Online-Banking und
Geldanlagethemen, einige "Home-Banking-Veranstaltungen"
zusammen mit Volkshochschulen sowie Betriebsbesichtigungen
und -erkundungen am Weltspartag. In 2023 hat die Sparkasse
gemeinsam mit sieben anderen Itzehoer Unternehmen den
Schülerinnen und Schülern beim "1. Tag der
offenen Unternehmen" einen niedrigschwelligen Einblick in
die Berufswelt lokaler Unternehmen ermöglicht.
Über 200 Schülerinnen und Schüler nutzten
dieses Angebot. Der Wunsch nach einer Wiederholung wird in
2024 mit zwei zusätzlichen Unternehmen erfüllt.
Auch in 2023 wurden wieder Veranstaltungen innerhalb der
Sparkasse durchgeführt und wir haben uns in unserer
Region Dithmarschen und Steinburg in gewohnter Manier an
Messen, Festen und Projekten beteiligt. Beispielsweise
führte der 2. Westholstein-Cup e-Sport-Gamerinnen und
-Gamer in die Sparkasse nach Itzehoe, die sich im "Fifa"
messen und vernetzen konnten. Für 2024 ist eine
Fortsetzung geplant.
Die Preise für unseren Schulprojektwettbewerb "Gut
für Schulen" konnten wir in 2023 auch wieder in drei
Prämierungsveranstaltungen übergeben und den
Schülerinnen und Schülern einen Austausch
über die gegenseitigen Projektergebnisse
ermöglichen.
Die Unterstützung des gesellschaftlichen und
ehrenamtlichen Engagements beschränkt sich dabei nicht
auf den finanziellen Bereich, sondern erstreckt sich
über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ganz
unterschiedliche ehrenamtliche Aktivitäten in Vereinen
und Organisationen in Dithmarschen und Steinburg.
Anspruchsgruppen und Risikoanalyse | Im Rahmen dieser
Aktivitäten ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten, um
unser Engagement mit unseren Anspruchsgruppen zu
diskutieren und gegebenenfalls anzupassen. Dies führt
auf Jahresbasis zu einer kontinuierlichen Anpassung unseres
Konzeptes, in die der Vorstand im Rahmen der Budgetierung
eingebunden wird. Gleichzeitig überwachen und
analysieren wir damit ggf. auftretende Risiken. Zudem
minimieren wir Risiken durch die breite Streuung der Mittel
und die ausgewogene Konzeption. Unser Ziel, das Gemeinwesen
bestmöglich zu fördern, haben wir erreicht. Es
wird jährlich überprüft.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter
und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten
und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert,
einschließlich der grundlegenden Komponenten der
globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend
aufgeführt. Werden Daten als
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss
zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender
Komponenten auch die Begründung für diese
Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert:
Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert:
Betriebskosten, Löhne und Leistungen für
Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern
aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und
Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar
erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des
"ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche
Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder
Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und
es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung
der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
| Einnahmen | 170.599.964,51 € |
| = direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | 170.599.964,51 € |
| Betriebskosten | 88.979.915,35 € |
| + Personalaufwand | 38.382.609,57 € |
| + Zahlungen an Kapitalgeber | 21.548.598,60 € |
| + Zahlungen an die Regierung | 18.733.190,28 € |
| + Investitionen in die Gemeinschaft | 400.625,57 € |
| = verteilter wirtschaftlicher Wert | 168.044.939,37 € |
| direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | 170.599.964,51 € |
| - verteilter wirtschaftlicher Wert | 168.044.939,37 € |
| = zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert | 2.555.025,14 € |
Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE
19. Politische Einflussnahme
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren,
alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen
Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an
Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker
sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Politische Neutralität | Wir verfolgen das Konzept,
selbst keine aktive politische Einflussnahme zu
praktizieren. Dies leitet sich zum einen aus unserer
Haltung der politischen Neutralität als
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ab. Zudem haben
wir als regional tätige Sparkasse keinen Einfluss auf
Gesetzgebungsverfahren in finanzpolitischen
Fragestellungen. Für die Wahrnehmung unserer
Interessen sehen wir daher ausschließlich unsere
Verbände in der Pflicht. Dies sind insbesondere der
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Dieser
nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in
bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und
aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den
Institutionen des Bundes und der Europäischen Union
wahr. Relevante Themenfelder sind dabei insbesondere
aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Erhaltung der
Strukturen der Sparkassen sowie wirtschafts, steuer- und
geldpolitische Rahmenbedingungen. Für die
satzungsgemäßen Aufgaben haben wir ein
umfassendes Compliance-System etabliert. Grundsätzlich
zuständig für die verschiedenen Compliance-Themen
ist der Gesamtvorstand. Nähere Einzelheiten zu unserem
Compliance-System sind in Kriterium 20 sowie in den
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20
beschrieben. Damit bestehen für uns derzeit keine
Risiken in diesem Bereich.
Gesetzliche Anforderungen | Die Sparkasse Westholstein
hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche
Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle
Kreditinstitute unterworfen sind (u. a. CRR, KWG, WpHG,
GWG, MiFID II, PSD II-Richtlinie, EU-Datenschutzverordnung,
Entgelttransparenzgesetz), gelten für sie
zusätzlich besondere sparkassenrechtliche
Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für
das Land Schleswig-Holstein oder der Mustersatzung und
Erlassen der Sparkassenaufsicht ergeben. Der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband und der Sparkassen- und
Giroverband für Schleswig-Holstein informieren uns
über die aktuelle Gesetzgebung in Form von
Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen,
Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist
gewährleistet, dass alle gesetzlichen und
regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können.
Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine
Risiken für uns.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form
von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die
direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden,
nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von
Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Sparkasse Westholstein tätigt
grundsätzlich keine Spenden oder Zuwendungen an
Regierungen, Parteien und Politiker.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen,
Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von
rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption
existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse
hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie
Korruption und andere Gesetzesverstöße im
Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Compliance-Konzept | Die Sparkasse lehnt jegliche Form
von Korruption und Bestechung ab. Daher haben wir ein
umfassendes Compliance-Konzept, welches den gesetzlichen
Ansprüchen genügt und darauf achtet, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den wesentlichen
Aspekten kontinuierlich sensibilisiert werden. Mit diesem
Konzept minimieren wir mögliche Risiken. Es hat zum
Ziel, uns jederzeit gesetzes- und richtlinienkonform zu
verhalten. Dieses Ziel haben wir in 2023 erreicht. Die
Zielerreichung wird sowohl unterjährig als auch auf
Jahresbasis überprüft.
Prävention und Überwachung | Um dieses Ziel zu
erreichen, erwarten wir von unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h.,
dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze
befolgen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertiefen
wiederkehrend im Rahmen von Compliance-Schulungen ihre
Kenntnisse zu den von der Sparkasse festgelegten
Verhaltens- und Präventionsmaßnahmen.
Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der
kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Für die Überwachung dieser Vorgaben ist der
Bereich Compliance verantwortlich, der unabhängig vom
operativen Geschäft ist sowie umfassende Befugnisse
und einen uneingeschränkten Informationszugang hat.
Gesetzliche Vorgaben | Sparkassen als Finanzinstitute
unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur
Prävention und Bekämpfung von kriminellen
Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation,
Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren
Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und
Embargovorschriften (Finanzsanktionen) einzuhalten.
Korruptionsfälle wurden im Jahr 2023 nicht
verzeichnet. Die Sparkasse stellt durch Vorkehrungen und
mit Gegenmaßnahmen sicher, dass sie im Einklang mit
den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine
regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der
rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der
Verbandsunterstützung ermöglicht eine
Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken
(Beispiel: Risikoanalysen zu den diversen
Beauftragtenthemen). Die Beauftragten identifizieren zudem
mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus
wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom
Bereich Compliance geprüft.
Beauftragte, Hinweise, Verstöße | Die
Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch
anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen
werden an die Interne Revision und den Verwaltungsrat
weitergeleitet. Um Compliance-Verstöße zu
vermeiden, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre
Führungskräfte, Fachbereiche oder den Bereich
,Compliance' zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten
früh erkannt werden können, geben wir unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit,
diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Im
Jahr 2023 sind keine Bußgelder gegen die Sparkasse
verhängt worden. Die Zielsetzung,
Korruptionsfälle zu vermeiden, wurde erreicht.
Im Ergebnis sehen wir keine wesentlichen Risiken, die
sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren
Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und
Dienstleistungen ergeben und die negative Auswirkungen auf
die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken
geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten,
die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der
Risikobewertung ermittelt wurden.
Die 16 Standorte der Sparkasse Westholstein (100%)
unterliegen einer laufenden Überprüfung. Im Jahr
2023 gab es keine Korruptions-Verdachtsfälle
Leistungsindikator GRI SRS-205-3:
Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende
Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten
Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in
denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder
abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in
denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von
Verstößen im Zusammenhang mit Korruption
gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang
mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die
Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden,
sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum wurden uns keine
Korruptionsfälle bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von
Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen
offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre
Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen
und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen
Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von
Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung
der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht
eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und
nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder und nicht-monetäre
Sanktionen verhängt.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 12,00 | 0,26 | 0,26 | 0,26 | 44,33 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | |
| Haupt-KPI | 1,54 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 1,00 | 0,34 | 0,34 | 57,38 | 41,62 |
| Handelsbuch (*) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | |
| Zusätzliche KPI | 2,36 |
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt:
Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und
Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand"
(Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach
positivem Ergebnis einer entsprechenden
Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert 11265808,93 Euro. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen
für GAR (Zuflüsse) 1152416,56 Euro, für
Finanzgarantien 0,00 Euro, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) 0,00 Euro.
Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt 0,25%
und für GAR (Zuflüsse) 44,99%.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.480,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 195,00 | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 154,00 | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 10,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 143,00 | 22,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 41,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 24 | Private Haushalte | 2.199,00 | 351,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.690,00 | 216,00 | 10,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 134,00 | 134,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 85,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 85,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 2.030,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.305,00 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 1.295,00 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1.008,00 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 333,00 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 3,00 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 185,00 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 102,00 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 10,00 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 0,00 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 10,00 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | ||||
| 44 | Derivate | 1,00 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 627,00 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 26,00 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 72,00 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.510,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 70,00 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 37,00 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 34,00 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0,00 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 4.580,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 17,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 24 | Private Haushalte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 3 | Kreditinstitute | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 22,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 24 | Private Haushalte | 351,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 216,00 | 10,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 134,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 374,00 | 12,00 | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 374,00 | 12,00 | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | |||
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 24 | Private Haushalte | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.480,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 195,00 | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 154,00 | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 10,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 143,00 | 22,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 41,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 24 | Private Haushalte | 2.199,00 | 351,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.690,00 | 216,00 | 10,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 134,00 | 134,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 85,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 85,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 2.030,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.305,00 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 1.295,00 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1.008,00 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 333,00 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 3,00 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 185,00 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 102,00 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 10,00 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 0,00 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 10,00 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | ||||
| 44 | Derivate | 1,00 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 627,00 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 26,00 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 72,00 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.510,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 70,00 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 37,00 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 34,00 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0,00 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 4.580,00 | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 17,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 24 | Private Haushalte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 3 | Kreditinstitute | 23,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 22,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 24 | Private Haushalte | 351,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 216,00 | 10,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 134,00 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 374,00 | 12,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,00 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,00 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,00 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich | 0,00 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,00 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,00 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,00 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der | 0,00 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 24 | Private Haushalte | 0,00 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,00 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,00 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0,00 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0,00 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 |
| 32 | werden (im Nenner enthalten) | 0,00 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,00 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0,00 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0,00 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | |
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | |
| 1 | 0,00 | 0,00 | ||||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| 1 | 0,00 | 0,00 | ||||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Biologische | GESAMT (CCM + CCA + WTR + | |||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | |
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 | 0,00 | |||
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 5 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | 0,00 | 0,00 | ||||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | 0,00 | 0,00 | ||||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| Biologische | GESAMT (CCM + CCA + WTR + | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | 0,00 | |||
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 8,29 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,49 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 7,78 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 4,78 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,29 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 8,29 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,49 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 7,78 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 4,78 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,29 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 54,98 |
| 2 | Finanzunternehmen | 4,31 |
| 3 | Kreditinstitute | 3,41 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,23 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3,18 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,91 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,01 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 48,77 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 37,47 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,89 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,89 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 8,3 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 7,78 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 4,78 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,3 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 8,3 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 7,78 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 4,78 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8,3 | 0,26 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 54,98 |
| 2 | Finanzunternehmen | 4,31 |
| 3 | Kreditinstitute | 3,41 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,23 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3,18 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,91 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,01 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,01 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 48,77 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 37,47 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 2,97 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,89 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,89 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28,74 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 27,62 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 21,68 | 0,29 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 28,74 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28,74 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 27,62 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 21,68 | 0,29 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 27,84 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57,38 |
| 2 | Finanzunternehmen | 12,39 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,39 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,39 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 44,71 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,53 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,28 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0,28 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28,75 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 27,62 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 21,68 | 0,29 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 27,84 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28,75 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,13 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 27,62 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 21,68 | 0,29 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 27,84 | 0,34 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57,38 |
| 2 | Finanzunternehmen | 12,39 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,39 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,39 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 44,71 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,53 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 5,88 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,28 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0,28 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
Übersicht der GRI-Indikatoren in der DNK-Erklärung
In dieser DNK-Erklärung wurde nach dem "comply or
explain" Prinzip zu den nachfolgend aufgeführten
GRI-Indikatoren berichtet. Dieses Dokument verweist auf die
GRI-Standards 2016, sofern in der Tabelle nicht anders
vermerkt.
| Bereiche | DNK-Kriterien | GRI SRS Indikatoren |
| STRATEGIE | 1. Strategische Analyse
und Maßnahmen
2. Wesentlichkeit 3. Ziele 4. Tiefe der Wertschöpfungskette |
|
| PROZESS-MANAGEMENT | 5. Verantwortung
6. Regeln und Prozesse 7. Kontrolle |
GRI SRS 102-16 |
| 8. Anreizsysteme | GRI SRS 102-35
GRI SRS 102-38 |
|
| 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen | GRI SRS 102-44 | |
| 10. Innovations- und Produktmanagement | G4-FS11 | |
| UMWELT | 11. Inanspruchnahme
natürlicher Ressourcen
12. Ressourcenmanagement |
GRI SRS 301-1
GRI SRS 302-1 GRI SRS 302-4 GRI SRS 303-3 (2018) GRI SRS 306-3 (2020) * |
| 13. Klimarelevante Emissionen | GRI SRS 305-1
GRI SRS 305-2 GRI SRS 305-3 GRI SRS 305-5 |
|
| GESELLSCHAFT | 14. Arbeitnehmerrechte
15. Chancengerechtigkeit 16. Qualifizierung |
GRI SRS 403-4 (2018)
GRI SRS 403-9 (2018) GRI SRS 403-10 (2018) GRI SRS 404-1 GRI SRS 405-1 GRI SRS 406-1 |
| 17. Menschenrechte | GRI SRS 412-3
GRI SRS 412-1 GRI SRS 414-1 GRI SRS 414-2 |
|
| 18. Gemeinwesen | GRI SRS 201-1 | |
| 19. Politische Einflussnahme | GRI SRS 415-1 | |
| 20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten | GRI SRS 205-1
GRI SRS 205-3 GRI SRS 419-1 |
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