Tourismus GmbH Oberhof
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Tourismus GmbH OberhofOberhofJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2012 1. Allgemeine Angaben Die TOURISMUS GMBH OBERHOF ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (§ 75 Abs. 4 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Die ergänzenden Vorschriften des GmbHG sowie des Gesellschaftervertrages wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 326, 327 HGB) werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Postenbezeichnungen nach § 266 HGB der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel sind angepasst, da nicht alle Positionen der jeweiligen Posten vorliegen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen worden (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG angewandt. Da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wurde der Sammelposten auch in die Handelsbilanz übernommen. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die geleisteten Anzahlungen werden mit den Nominalwerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den liquiden Mitteln werden Kassenbestände mit den Nennwerten und Guthaben bei Kreditinstituten mit den Nominalwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 25.000,00 ist zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens haben wir im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen (TEuro 17,3), Abschluss und Prüfung (TEuro 11,0) sowie Urlaub (TEuro 13,6) zusammen. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB). Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2012 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen.
4. Abgaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in vollem Umfang das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). 5. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Eigenbetriebes - unverändert - geführt durch Herr Enrico Heß, Kaufmann. Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Thomas Schulz Elektromeister (Vorsitzender) Herr Dr. Rainer Partschefeld Zahnarzt Frau Silvia Koch Lehrerin Frau Tina von Nordheim Gastronomin Herr Bernd Hackel Gastronom Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr nicht gezahlt. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 20 Mitarbeiter (VJ: 20). Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 5.000,00 EUR (darin enthalten 1.000,00 EUR Prüfung § 53 HGrG). Angaben über die Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2013 festgestellt. |
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