Optik
Ueberall GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.609,94 |
16.595,94 |
| I.
Sachanlagen |
13.609,94 |
16.595,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.603,35 |
69.133,71 |
| I.
Vorräte |
39.349,80 |
36.571,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.373,46 |
10.412,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.880,09 |
22.149,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
515,00 |
1.663,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.728,29 |
87.393,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.422,39 |
55.949,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.384,64 |
15.166,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.473,16 |
15.218,48 |
| B.
Rückstellungen |
14.973,00 |
12.844,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.332,90 |
18.599,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.728,29 |
87.393,17 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und den ergänzenden Bestimmungen des
GmbH‑Gesetzes aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist hinsichtlich
der Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1
EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen
Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch
gemacht.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sofern Anpassungen nach den Vorschriften des BilMoG
nicht erforderlich waren, wurden die bislang angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
Von Dritten entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und
entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig
linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden teilweise linear und
teilweise degressiv vorgenommen. Bei der degressiven
Abschreibung erfolgt planmäßig ein Wechsel zur
linearen Abschreibung, wenn letztere zu höheren
Abschreibungsbeträgen führt.
Zugänge von geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden im Berichtsjahr in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte an Brillenfassungen, Handelswaren
sowie Kontaktlinsen mit Zubehör wurden zu
Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Die Bewertung der Vorräte wurde
gegenüber dem Vorjahr unverändert vorgenommen.
Auf Brillenfassungen und Handelsware aus
zurückliegenden Jahren wurden - dem Alter entsprechend
- Modeabschläge von 30 - 90 v. H. vorgenommen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten für
Material und Fertigung, sowie die
aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Für Risiken
in der Lagerhaltung und andere Wertminderungen wurden
Abwertungen nach dem Gebot der verlustfreien Bewertung
vorgenommen.
Die Forderungen wurden zum Nennwert bilanziert.
Einzelwertberichtigungen für spezielle Kreditrisiken
waren nicht erforderlich. Auf die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung wurde aus
Geringfügigkeitsgründen verzichtet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken auf der Grundlage
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Sie
wurden auf Vollkostenbasis ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag oder
dem höheren Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Stetigkeit der Bewertungsmethoden und der
Darstellung
Sofern sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des
BilMoG die bisherige Form der Darstellung oder die bisher
angewandten Bewertungsmethoden geändert haben, wurde
zulässigerweise auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen
verzichtet (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).
Soweit darüber hinaus Änderungen des
Ausweises von Positionen erforderlich waren, wurden die
Vorjahreswerte angepasst, um die Vergleichbarkeit mit dem
vorhergehenden Jahresabschluss zu gewährleisten.
D.
Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
I.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen EUR 50.373,46 (im Vorjahr: EUR
10.412,55).
Darin enthalten sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von EUR 43.112,78 (im Vorjahr: EUR 8.372,58).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht auszuweisen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 21.332,90 (im Vorjahr: EUR
18.599,94).
Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.388,00 (im Vorjahr:
EUR 4.491,00).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht auszuweisen.
E. Son
stige Angaben
I.
Geschäftsführung und Organbezüge
Zum einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt:
Herr Thomas Ueberall, staatl. geprüfter
Augenoptiker und Augenoptikermeister in Freiburg
Der Alleingesellschafter und
Geschäftsführer gewährte der Gesellschaft
bzw. die Gesellschaft ihrem Alleingesellschafter im
Berichtszeitraum ein Darlehen in Form eines
Verrechnungskontos ohne Sicherheiten. Zum 31. Dezember
2010bestand eine Forderung der Gesellschaft gegen ihren
Gesellschafter in Höhe von EUR 43.112,78 (im Vorjahr:
Verbindlichkeit EUR 8.372,58).
Bei den Angaben über die Organbezüge wird
von den Erleichterungen gemäß § 288 HGB
Gebrauch gemacht.
Freiburg, 21. November 2011
Thomas Ueberall
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
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