workflow
plus GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.085,00 |
20.407,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
649,00 |
816,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.336,00 |
19.491,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
524.286,73 |
861.602,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
410.800,60 |
625.929,58 |
| davon
gegen Gesellschafter |
76.823,20 |
16.235,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
113.486,13 |
235.673,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.182,86 |
51.936,22 |
| Aktiva |
570.554,59 |
933.945,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
332.441,23 |
354.758,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
307.441,23 |
329.758,82 |
| davon
Gewinnvortrag |
329.758,82 |
124.181,46 |
| B.
Rückstellungen |
118.891,37 |
275.746,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.221,99 |
303.440,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
119.221,99 |
303.440,19 |
| Summe
Passiva |
570.554,59 |
933.945,85 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
workflow plus GmbH, Schleiermacherstraße 12, 64283
Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 8870) vermittelt
gemäß § 264 Abs. 2 HGB ein
den tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Umstände, die dem
entgegenstehen, waren zum
Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Vergleichbarkeit und
der angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden
haben sich nicht ergeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gegliedert.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden
angewendet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Herstellungskosten
oder Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens wurden linear berechnet.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine
Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen
Forderungsausfallrisikos eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Ansatz der
Wertberichtigungen erfolgte aktivisch als Korrekturposten
zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften zum
Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
263,6
|
263,6
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
76,8
|
76,8
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
70,4
|
70,4
|
0,0
|
Summe
|
410,8
|
410,8
|
0,0
|
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt.
Im Bilanzgewinn in Höhe von 307.441,23 Euro
ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 329.758,82 Euro
enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
13,9
|
13,9
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
105,3
|
105,3
|
0,0
|
Summe
|
119,2
|
119,2
|
0,0
|
D. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weiterer Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.
E. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Weitere nicht in der Bilanz enthaltenden sonstige
finanzielle Verpflichtungen i.S. des § 285
Nr. 3a HGB:
· Es bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasing- und
Mietverträgen mit einem jährlichen
Gesamtaufwand in Höhe von etwa 74.000,00
Euro.
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 74 Arbeitnehmer beschäftigt.
64283 Darmstadt, den 01. Juli 2024
(Elfi Broschard)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024
festgestellt.
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