GPP
German-Power-Partner GmbH & Co.KG i. L.
Husum OT
Schobüll
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.130,00 |
539,00 |
| I.
Sachanlagen |
75.130,00 |
539,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.192,03 |
109.488,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144,43 |
73.411,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.047,60 |
36.076,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
398,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.322,03 |
110.425,79 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.171,23 |
27.371,47 |
| I.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
2.421,23 |
2.621,47 |
| II.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
24.750,00 |
24.750,00 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.450,80 |
81.854,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.322,03 |
110.425,79 |
Anhang
zum 31.
Dezember 2016
Da es sich bei der Gesellschaft um eine
Kommanditgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB
handelt (Rechtsform GmbH & Co. KG), besteht die Pflicht
zur Aufstellung eines Anhangs.
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma GPP
German-Power-Partner GmbH & Co.KG i. L. wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaft im
Sinne des § 264a Abs. 1 HGB der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der
Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz
keine Angaben erfolgten:
- Angaben
zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
zur Gliederung und Darstellung
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Sonstige
Angaben
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den
Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
-
Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei
Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des
Einflusses auf das Jahresergebnis
- Angaben
über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach
§ 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des
Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und
gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
Aktivposten / Passivposten für latente
Steuererträge
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.
Eigenkapital, Haftkapital
Hinsichtlich des Eigenkapitals mussten die
geänderten Ausweisvorschriften des BilMoG beachtet
werden.
Das Kommanditkapital wird nur in Höhe der
geleisteten bzw. eingeforderten Einzahlungen ausgewiesen.
Das Kommanditkapital setzt sich wie folgt zusammen (§
264c Abs. 2 Satz 9 HGB):
a) im Handelsregister eingetragene
Haftsumme
24.750,00 Euro
b) davon
eingefordert
0,00 Euro
c) davon
eingezahlt
24.750,00 Euro
d) nicht
eingefordert
0,00 Euro
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 58.450,80 Euro vor (§ 268
Abs. 5 HGB).
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
insgesamt 0,00 Euro.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind keine
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
(§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Sonstige
Angaben
Angaben über persönlich haftende
Gesellschafter
Nachfolgend werden gemäß § 285 Nr. 15
HGB alle Gesellschaften genannt, die persönlich
haftende Gesellschafter sind:
Name: |
Sitz: |
Gezeichnetes Kapital: |
Ude-Pahl Verwaltungs GmbH |
Husum |
26.000,00 Euro |
Angaben über die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt
der persönlich haftenden Gesellschafterin, die als
Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre
satzungsgemäß bestellten und im Handelsregister
eingetragenen Organe handelt.
Seit dem 31.12.2013 ist Herr Ulrich Pahl zum
Liquidator bestellt und als Geschäftsführer
abberufen. Das Sperrjahr endet am 07.04.2017.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren
Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
|
Forderungen |
Verbindlichkeiten |
Heike Ude-Pahl (nicht eingefordert) |
0,00 Euro |
54.999,17 Euro |
Ude-Pahl Verwaltungs GmbH |
0,00 Euro |
2.171,23 Euro |
Die Forderung gegenüber der Kommanditistin und
das variable Kapitalkonto der Komplementärin werden
mit 2% über dem Basiszins verzinst.
Unterlassene Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a,
§ 276, § 286 sowie § 288 HGB
Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Gezeichnet in Husum am 28.09.2017
Ulrich Pahl
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.9.2017.
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