STWA Energieanlagen Service GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Dr. Winters seit 4.1.2012 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InTec Serv GmbHBergheimBilanz zum 31.12.2010InTec Serv GmbH, BergheimAktiva
Passiva
A n h a n g 2 0 10 Allgemeine Angaben Die In TecServ GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluß 2010 ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB angewandt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG) ist eine Vergleichbarkeit der Vorjahresbeträge nicht immer gegeben. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 an. Die Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2010. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz ). Das Sachanlagenvermögen wird mit den Anschaffungskosten angesetzt und nach der linearen und degressiven Methode planmäßig abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert ( bis 150 Euro ) sofort als Sachaufwand erfasst und ( bis 410 Euro ) sofort abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben abgegrenzt. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellung berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Niedrigere Wertsätze, die auf in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen Gemäß § 254 HGB in der Fassung vor dem BilMoG beruhen, werden entsprechend Artikel 67. Abs. 4 EGHGB vollständig fortgeführt.
Bergheim, den 23.12.2011 InTec Serv GmbH Dr. Maria Winters |
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