Lippold Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Lippold seit 5.12.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lippold GmbHDreieichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen des 3. Buches des HGB und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen unverändert beibehalten. 2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen, bewertet. Das Anlagevermögen wird nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungswerten bis zu EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben und deren gleichzeitiger Vollabgang unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 0. Die bestehenden Aktivwerte des Planvermögens aus Pensionsrückdeckungsver- sicherungen (zum Stichtag TEUR 211) wurden gemäß § 246 Abs.2 HGB zum Bilanzstichtag mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die übrigen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. §274 HGB wie folgt: Pensionsrückstellung handelsrechtlich (vor Verrechnung) EUR 430.845,-; Pensionsrückstellung steuerrechtlich EUR 267.211,-; Differenz (Aktivüberhang) EUR 163.634,-. Unternehmensindividueller Steuersatz (GewSt-Hebesatz 370vH) rund 29%. Aktivische Steuerlatenz (EUR 163.634,- x 29%) rund EUR 47.500,-. Auf die grundsätzlich mögliche erfolgswirksame Aktivierung der Steuerlatenzen in Höhe von insgesamt rund EUR 47.500,00 wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Das gezeichnete Kapital war zum Bilanzstichtag noch nicht auf Euro umgestellt; es beträgt zum Stichtag DM 50.000,00. Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen passiviert; die Ermittlung erfolgte nach den Vorgaben des BilMoG mit dem Erfüllungsbetrag. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode (Projected Unit Credit Verfahren) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • durchschnittlicher Rechnungszins von 1,82% für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde • durchschnittlicher Rechnungszins von 1,74% für eine Laufzeit von 7 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde (§ 253 Abs. 6 HGB) • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" • Fluktuationswahrscheinlichkeiten sind nicht berücksichtigt Die Ausschüttungssperre aus der Differenz zwischen siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung gem. § 253 Abs. 6 beträgt EUR 4.547,-. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich im Jahr 2010 ein zusätzlicher einmaliger Zuführungsbetrag in Höhe von € 57.723,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Dieser Betrag wurde demgemäß im Jahr 2010 vollständig den Pensionsrückstellungen zugeführt und im Jahr 2010 als (einmaliger) außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,-. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten die nachfolgend dargestellten Posten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEUR 69 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 17 enthalten. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB aus (durch Versicherungen rückgedeckte) Gewährleistungsbürgschaften bestanden zum Stichtag in Höhe von TEUR 74. 3. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr: Herr Thomas Lippold, Geschäftsführer, Dreieich Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Firma beschäftigte neben dem Geschäftsführer durchschnittlich 11 Mitarbeiter.
Dreieich, den 13.03.2025 sonstige Berichtsbestandteile
Dreieich, den 13.03.2025 gez. Thomas Lippold, Dreieich, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025 festgestellt. |
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