Autohaus
Rühmling GmbH
Hagenow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.996,00 |
9.348,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.995,00 |
9.347,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
324.037,94 |
361.253,69 |
| I.
Vorräte |
129.071,26 |
174.778,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.308,71 |
150.583,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.657,97 |
35.891,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.187,22 |
1.722,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
329.221,16 |
372.324,30 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
296.204,47 |
297.382,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
145.000,00 |
145.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
151.204,47 |
152.382,29 |
| B.
Rückstellungen |
6.042,86 |
8.461,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.973,83 |
66.480,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
329.221,16 |
372.324,30 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
der Autohaus Rühmling GmbH
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Pflichtangaben
VI. Nachtragsbericht
VII. Ergebnisverwendungsvorschlag
I. A
llgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Autohaus Rühmling GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen und
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist im nachstehenden
Anlagenspiegel dargestellt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe
von
€ 167.308,71 eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr
(Vj.: T€ 151).
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind in Höhe von € 31.378,89 (Vj.: T€ 36)
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
enthalten. Die Restlaufzeit beträgt ein Jahr.
Die
Rückstellungen beinhalten solche aus Steuern
i.H.v. € 121,27 (Vj.: € 1), Personalkosten in
Höhe von € 521,59 (Vj.: T€ 1) sowie für
Gewährleistungen in Höhe von € 0,00
(Vj.: T€ 3) und für
Jahresabschlusserstellung € 3.900,00 (Vj.: T€ 4).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betragen € 0,00.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben in Höhe von € 14.378,11
(Vj.: € 30) eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Die
sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 12.595,12
(Vj.: T€ 23) haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr und enthalten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von € 0,00 (Vj.: T€
7).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Autohaus Rühmling GmbH hat ihren Sitz in
Hagenow.
Sie wird beim Amtsgericht Schwerin unter HRB 7795
geführt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
unverändert geführt durch
Herrn Maik Rühmling
(01.01.2020 - 31.12.2020)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
VI. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des
Geschäftsjahres 2020 sind folgende Vorgänge von
besonderer Bedeutung eingetreten:
Aufgrund der Corona-Krise und erfolgten
Lockdowns geht die Autohaus Rühmling GmbH von einer
wirtschaftlichen Stabilisierung aus.
Die Prämisse der Fortführung des
Unternehmens ist weiterhin gegeben.
VII. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von €
1.177,82 soll in den Ergebnisvortrag eingestellt werden.
Hagenow, den 05. Juli 2021
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2021 festgestellt.
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