Buchbinderei Eisel GmbH Meisterbetrieb
Limburg a.
d. Lahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
495.852,20 |
508.829,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
1.393,00 |
| II.
Sachanlagen |
379.710,10 |
393.805,10 |
| III.
Finanzanlagen |
116.140,10 |
113.631,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.933,05 |
108.266,29 |
| I.
Vorräte |
21.757,05 |
28.652,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.511,20 |
78.165,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
664,80 |
1.448,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
553,52 |
2.365,79 |
| D.
Aktive latente Steuern |
6.128,00 |
6.815,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.462,27 |
124.568,67 |
| F.
sonstige Aktiva |
0,00 |
159,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
743.929,04 |
751.005,06 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
108.497,00 |
108.497,00 |
| III.
Verlustvortrag |
259.065,67 |
307.704,85 |
| IV.
Jahresüberschuss |
31.106,40 |
48.639,18 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.462,27 |
124.568,67 |
| B.
Rückstellungen |
17.725,00 |
16.370,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
726.204,04 |
734.635,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
239.618,72 |
175.624,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
356.202,03 |
424.682,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
743.929,04 |
751.005,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Buchbinderei Eisel GmbH hat ihren Sitz in Limburg
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter
HRB 1577 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Buchbinderei Eisel GmbH
für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den
Vorschriften des HGB (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Der Anhang wurde nach den Vorschriften der
§§ 284 ff HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter
Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem
Bilanzrechtsreformgesetz vom 25. Mai 2009 ergeben,
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es liegt eine bilanzielle Überschuldung
vor, so dass die Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 S. 1
InsO grundsätzlich gegeben sind. Die Bewertung wurde
jedoch trotz der bestehenden bilanziellen
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Geschäftsleitung
die Fortführung des Unternehmens nach den
Umständen für überwiegend wahrscheinlich
hält, so dass die Voraussetzungen des § 15a Abs.
1 S. 1 InsO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 nach §
19 Abs. 2 S. 1 InsO demnach nicht gegeben sind.
Die Bilanz wurde als Handelsbilanz vor Verwendung des
Jahresergebnisses durch die Gesellschaft aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- /
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den
Abschreibungen zugrunde liegt, ist unter
Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der
wirtschaftlichen Veralterung geschätzt.
Die Anschaffungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis 150,00 € im Sinne von §
6 Abs. 2a EStG wurden bereits im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter aus den
Jahren 2011, 2013 und 2014 mit Anschaffungskosten zwischen
150,00 € und 1.000,00 € wurden steuer- und
handelsrechtlich in einen Sammelposten eingestellt und
über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG).
Das Deckungskapital für
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
für Pensionsverpflichtungen wurde mit 116.140,10 Euro
im Berichtsjahr ausgewiesen. Die Berechnung erfolgte durch
die R & V Lebensversicherung AG.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten /
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und
Mahnaufwand wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen in Höhe von 1,00 % ausreichend Rechnung
getragen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag
darstellen, ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt linear
entsprechend der Laufzeiten.
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
analog § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt (§ 274
Abs. 1 S. 2 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 28,775 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 370%.
|
|
Wertansatz in €
|
|
|
handelsrechtlich
|
steuerlich
|
Differenz
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Aktivische Steuerlatenzen
|
Aktivposten: (-)
Passivposten: (+) |
(+)
(-) |
|
Steuerliche Abgrenzung
gem. § 4e EStG
|
0
|
21.295,77
|
21.295,77
|
Summe:
|
|
|
+ 21.295,77
|
Passivische Steuerlatenzen
|
Aktivposten: (-)
Passivposten: (+) |
(+)
(-) |
|
Büroeinrichtung wg.
Sonder-AfA
|
3,00
|
2,00
|
- 1,00
|
Summe:
|
|
|
-1,00
|
Aktivüberhang (+)
|
|
|
21.294,77
|
Steuersatz kombiniert
|
|
|
28,775 %
|
aktive latente Steuern
|
|
gerundet
|
6128,00
|
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag von
26.000,00 € bilanziert und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt ( § 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
6,1 TEuro aufgrund der Aktivierung von latenten Steuern
gemäß § 268 Abs. 8 HGB.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2
HGB).
Die Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer werden mit einem
Zinssatz von 6,00 % verzinst.
In die Gewinnrücklagen wurde der
Eigenkapitalanteil der Wertaufholung für den im Jahr
2005 angeschaffte Sammelhefter in Höhe von 108,5 TEuro
eingestellt. Die im Jahr 2008 vorgenommene
Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde im Zuge des
Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach
BilMoG rückgängig gemacht.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2014 war Herr Norbert Eisel. Er
ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf eine
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 9a HGB) wird nach § 288 Abs. 1
HGB verzichtet.
Es bestanden zum Ende des Berichtsjahres keine
Disagien (§ 268 Abs. 6 HGB).
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 31.106,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresüberschuss 2017 mindert den Verlustvortrag
zum 31.12.2016 in Höhe von -259.065,67 Euro auf
93.462,27 Euro (Kapitalfehlbetrag).
Limburg, 15.02.2019
____________________________
(Norbert Eisel)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.479,68 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.439,22 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Norbert Eisel
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2019
festgestellt.
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