Palm-Beteiligungsgesellschaft mbH.
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Palm franchise GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangI. BILANZIERUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. § 246 Abs. 2 HGB wurde hinsichtlich der Mindestverrechnung beachtet. 3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 4) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB). 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB). 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I Nr. 3 HGB). 4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind (§ 252 I Nr. 4 HGB). 5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4 HGB). 6) Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt (§ 252 I Nr. 5 HGB). 7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten. III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSMETHODEN BESTANDSNACHWEISE Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 I HGB aufgestellt worden. a) Das Anlagevermögen wird in einem Anlagenverzeichnis geführt. Der Bestand ist von der Auftraggeberin überprüft worden. b) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. c) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken nachgewiesen. d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet. e) Die Schulden sind in Saldenlisten nachgewiesen. SACHANLAGEVERMÖGEN Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab. VORRATSVERMÖGEN Vorräte sind höchstens zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren und fertigen Erzeugnissen sind Bestandsrisiken, die sich aus der Dauer der Lagerhaltung, einer geminderten Verwertbarkeit, niedrigeren Reproduktionskosten oder gesunkenen Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreisen ergeben, durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. GLIEDERUNG Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS Geschäftsführer ist: Herr Wolfgang Palm V. ANLAGENSPIEGEL Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wurde anhand der betrieblichen Erfahrungen geschätzt. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind in einer Anlagenkartei nachgewiesen. VI. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Heilbronn, den 24. Juni 2016 Palm franchise GmbH Herr Wolfgang Palm sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2016 festgestellt. |
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