Verkehrsinstitut Nord Fahrschule GmbH
Itzehoe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.668,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.610,95 |
| II.
Sachanlagen |
12.058,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.771,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.400,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.371,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
97.440,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.152,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.672,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.825,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.188,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.129,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
97.440,48 |
Anhang
VIN Verkehrsinstitut Nord Fahrschule GmbH
Gasstr. 61 a, 25524 Itzehoe
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach
BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir wie bisher
nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt, sobald dies zu höheren Abschreibungen
führt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR
410,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Abweichend davon wurden in 2008 und 2009
angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro in einen
Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert,
unter Berücksichtigung angemessen dotierter Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen, angesetzt.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 410,00 Euro
übersteigt.
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagespiegel,
der als Anlage beigefügt ist.
Die Gesellschaft ist als Kleine Kapitalgesellschaft
nach dem Wortlaut des § 274 a Nr.5 HGB von der
Abgrenzung latenter Steuern befreit.
D. Sonstige Angaben
Nicht aus der Bilanz ersichtliche
sonstige Haftungsverhältnisse S. d. § 251
HGB sind nicht bekannt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft
-unverändert- geführt durch
Ausbildungsleiterin Anja Kühl, 25551
Hohenlockstedt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich und im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (
§181 BGB)
Bezüglich der Angabe der Gesamtvergütung
der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel
des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Itzehoe, den 29.03. 2011
Anja Kühl
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012
festgestellt.
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