licht-con gmbhLiquidiert

48653 Coesfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 2729
Eingetragen
1.2.2002
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Planung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Leuchtwerbung, Werbedisplays und Verkaufspresentern.

Historie

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Management

NameRolle
Lothar Recht
seit 10.6.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

licht-con gmbh

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 203.354,39 163.994,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.531,00 21.293,00
II. Sachanlagen 79.948,90 92.701,00
III. Finanzanlagen 100.874,49 50.000,00
B. Umlaufvermögen 801.105,91 1.345.097,45
I. Vorräte 337.976,73 727.287,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.879,99 577.427,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 190.249,19 40.382,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 960,32 14.637,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.005.420,62 1.523.728,98

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 376.401,06 417.356,58
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnrücklagen 175.828,48 175.828,48
III. Gewinnvortrag 170.572,58 211.528,10
B. Rückstellungen 41.307,00 55.404,81
C. Verbindlichkeiten 587.712,56 1.050.967,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.005.420,62 1.523.728,98

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Licht-con GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 23.371,14 (Vorjahr: € 118.289,48) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB:

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
Geschäftsjahr
LCS Solarstrom AG 100,00 50 438 2010
LCS Solar France SASU 100,00 40 0 2010
LCS Power Technology Inc. 100,00 11 0 2010

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Lothar Recht

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Coesfeld, 18. November 2011

gez. Lothar Recht

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt.

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