Dr. Forster
Personalmanagement GmbH
Ravensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107,80 |
26.587,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
26.487,00 |
| II.
Finanzanlagen |
107,80 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.922,78 |
33.370,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.612,02 |
26.643,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.310,76 |
6.727,63 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
236.062,78 |
140.879,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
253.093,36 |
200.837,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
165.879,98 |
9.320,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
95.182,80 |
156.559,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
236.062,78 |
140.879,98 |
| B.
Rückstellungen |
12.732,23 |
9.840,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
240.361,13 |
190.997,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
253.093,36 |
200.837,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Aufgrund
des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften
nach BilMoG ergaben sich keine Auswirkungen zum 01.01.2010.
Auflösungsbeschluss
Die Gesellschafter haben, mit notariellem
Beschluss vom 18. Mai 2011, die Auflösung der
Gesellschaft beschlossen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2
HGB). Die Höhe der Rückstellung für
Nachzahlung an Leiharbeitnehmer bzw.
Sozialversicherungsträger konnte wegen fehlender
Berechnungsgrundlagen nicht abschließend beurteilt
werden. Gemäß einer Verlautbarung der
Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur
Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften
für die Zeitarbeit erfolgen im Herbst 2011
Überprüfungen und Berechnungen zu dieser Frage.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB). Im Berichtsjahr liegt ein nicht
gedeckter Fehlbetrag vor. Gläubiger haben
gegenüber der Gesellschaft in Höhe ihrer
Darlehensforderungen eine Rangrücktrittserklärung
abgegeben, so dass einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne entgegengewirkt wird.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Auf
Sachanlagen wurden planmäßige Abschreibungen in
Höhe von Euro 1.608,00 (im Vorjahr
Euro 1.587,31) vorgenommen. Die Abschreibung auf den
Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter
beträgt Euro 3.027,00 (im Vorjahr
Euro 3.027,99). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
Euro 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: Euro 7.800,01). Die verbleibenden
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten
bis 1 Jahr Euro 240.361,13 (Vorjahr:
Euro 190.997,23), darin enthalten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) Euro 227.567,18
(Vorjahr: Euro 165.519,18).
Geschäftsführer / Liquidator
Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Dr. Roman Forster, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mit Auflösungsbeschluss vom 18. Mai 2011 wurde
zum Liquidator Dr. Roman Forster (im Handelsregister mit
Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den
Vorschriften des § 181 BGB eingetragen)
bestellt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Überlingen, den 30.06.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.
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