SOFTTECH AG (vormals: SOFTTECH
GmbH)
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2021
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021
SOFTTECH AG, NEUSTADT AN DER
WEINSTRAßE
A K T I V A
|
31.12.2021
€ |
31.12.2020
€ |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
2.205.131,95 |
1.445.029,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.545.483,48 |
1.413.760,68 |
| II.
Sachanlagen |
29.470,16 |
30.265,10 |
| III.
Finanzanlagen |
630.178,31 |
1.004,18 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.314.552,07 |
1.457.899,31 |
| I.
Vorräte |
3.827,79 |
11.625,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
968.885,29 |
861.477,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
341.838,99 |
584.797,01 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
34.747,19 |
31.930,69 |
|
3.554.431,21 |
2.934.859,96 |
P A S S I V A
|
31.12.2021
€ |
31.12.2020
€ |
|
A. EIGENKAPITAL
|
2.090.530,94 |
1.751.704,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.666,47 |
7.666,47 |
| III.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.972.864,47 |
1.644.037,94 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
163.500,00 |
127.000,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
780.073,08 |
556.984,86 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
520.327,19 |
499.170,69 |
|
3.554.431,21 |
2.934.859,96 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021
SOFTTECH AG
(vormals SOFTTECH GmbH)
NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE
A. GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die SOFTTECH AG mit Sitz in Neustadt an der
Weinstraße ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Nummer HRB
67379 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 9.
Dezember 2020 erfolgte der Formwechsel von der SOFTTECH
GmbH in die SOFTTECH AG; dieser wurde mit Eintragung im
Handelsregister am 3. März 2021 wirksam.
Die Erstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2021 erfolgt nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des AktG. Der veröffentlichte
Abschluss umfasst die Bilanz und den Anhang.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
II. BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Anlagevermögen
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum
Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines
Vermögensgegenstandes besteht. Zu den
Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren
Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die
Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den
Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig
nach der linearen Methode pro rata temporis über die
jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bewertet. Sie werden planmäßig linear
abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig linear abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu € 250 wurden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 250
und EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder
aufgrund einer dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Handelswaren werden zu Einstandspreisen unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare
Risiken bei Forderungen werden durch
Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
gebildet worden.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird für vor
dem Bilanzstichtag vereinnahmte Erlöse aus
Wartungsverträgen gebildet, deren Laufzeit über
den Bilanzstichtag hinaus geht.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am
Abschlussstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt,
soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei
Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten).
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden
erfolgswirksam erfasst und im Anhang unter den
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche
Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
angegeben.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet. Aktive und passive latente
Steuern werden saldiert ausgewiesen.
Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern
zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivie-rungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen wie im Vorjahr
€ 5.508,51 gegen Gesellschafter.
2. Eigenkapital
In die gesetzliche Rücklage ist aus dem
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 ein
Betrag von € 10.000,00 eingestellt worden.
3. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben € 589.973,08
(Vorjahr: € 528.726,08) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr und in Höhe von € 190.100,00 (Vorjahr
€ 28.258,78) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in
Höhe von € 78.181,46 (Vorjahr: € 149.268,18)
und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe
von € 0,00 (Vorjahr: € 4.437,82).
Verbindlichkeiten in Höhe von € 31.700,00
haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
C. ERGÄNZENDE ANGABEN
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Miet-
und Pachtverträgen (T€ 166) und
Leasingverträgen (T€ 77), die im Jahr 2022 in
Höhe von T€ 127 und in den Jahren 2023 bis 2026
in Höhe von T€ 116 fällig sind.
2. Beschäftigte Mitarbeiter
Wir beschäftigten durchschnittlich 12
Mitarbeiter.
3. Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder
Die Forderungen gegen die Mitglieder der
Geschäftsführung belaufen sich zum 31. Dezember
2021 auf € 5.508,51. Die Forderungen werden nicht
verzinst. Planmäßige Tilgungen sind nicht
vereinbart; Sicherheiten werden nicht gestellt. Aus- oder
Rückzahlungen sind in 2021 nicht erfolgt.
4. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d.
§ 268 Abs. 8 HGB
Zum Abschlussstichtag unterliegen der
Ausschüttungssperre:
| |
T€ |
T€ |
| Selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens |
1.544 |
|
| abzüglich passiver
latenter Steuern |
460 |
|
|
ausschüttungsgesperrter Teilbetrag I |
|
1.084 |
| Aktive latente
Steuern |
460 |
|
|
ausschüttungsgesperrter Teilbetrag II |
|
460 |
| Gesamtbetrag der
ausschüttungsgesperrten Beträge |
|
1.544 |
Neustadt an der Weinstraße, 12. Mai 2022
SOFTTECH AG
gez. Solveig Heimlich, Vorstand
gez. Dieter J. Heimlich, Vorstand
Datum der Feststellung
Vorstehender Jahresabschluss wurde mit Beschluss des
Aufsichtsrates vom 15.06.2022 festgestellt.
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