Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 67379
Eingetragen
3.3.2021
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software-Produkten und Dienstleistungen sowie der Handel mit Rechten und Software aller Art, insoweit dies keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Ferner gehört dazu die fachliche einschlägige technische und betriebswirtschaftiche Beratung (Consulting) und ingenieurmäßige Betreuung (Engineering). 2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOFTTECH AG (vormals: SOFTTECH GmbH)

Neustadt/Wstr.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

SOFTTECH AG, NEUSTADT AN DER WEINSTRAßE

A K T I V A

31.12.2021 
31.12.2020 
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.205.131,95 1.445.029,96
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.545.483,48 1.413.760,68
II. Sachanlagen 29.470,16 30.265,10
III. Finanzanlagen 630.178,31 1.004,18
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.314.552,07 1.457.899,31
I. Vorräte 3.827,79 11.625,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 968.885,29 861.477,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 341.838,99 584.797,01
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 34.747,19 31.930,69
3.554.431,21 2.934.859,96

P A S S I V A

31.12.2021 
31.12.2020 
A. EIGENKAPITAL 2.090.530,94 1.751.704,41
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 7.666,47 7.666,47
III. Gewinnrücklagen 10.000,00 0,00
IV. Bilanzgewinn 1.972.864,47 1.644.037,94
B. RÜCKSTELLUNGEN 163.500,00 127.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 780.073,08 556.984,86
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 520.327,19 499.170,69
3.554.431,21 2.934.859,96

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021

SOFTTECH AG

(vormals SOFTTECH GmbH)

NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

A. GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die SOFTTECH AG mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Nummer HRB 67379 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 9. Dezember 2020 erfolgte der Formwechsel von der SOFTTECH GmbH in die SOFTTECH AG; dieser wurde mit Eintragung im Handelsregister am 3. März 2021 wirksam.

Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 erfolgt nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des AktG. Der veröffentlichte Abschluss umfasst die Bilanz und den Anhang.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Anlagevermögen

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden planmäßig linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu € 250 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 250 und EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder aufgrund einer dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Handelswaren werden zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Risiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine ausreichende Pauschalwertberichtigung gebildet worden.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird für vor dem Bilanzstichtag vereinnahmte Erlöse aus Wartungsverträgen gebildet, deren Laufzeit über den Bilanzstichtag hinaus geht.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst und im Anhang unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" angegeben.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivie-rungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen wie im Vorjahr € 5.508,51 gegen Gesellschafter.

2. Eigenkapital

In die gesetzliche Rücklage ist aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 ein Betrag von € 10.000,00 eingestellt worden.

3. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben € 589.973,08 (Vorjahr: € 528.726,08) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von € 190.100,00 (Vorjahr € 28.258,78) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von € 78.181,46 (Vorjahr: € 149.268,18) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 4.437,82).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 31.700,00 haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

C. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen (T€ 166) und Leasingverträgen (T€ 77), die im Jahr 2022 in Höhe von T€ 127 und in den Jahren 2023 bis 2026 in Höhe von T€ 116 fällig sind.

2. Beschäftigte Mitarbeiter

Wir beschäftigten durchschnittlich 12 Mitarbeiter.

3. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder

Die Forderungen gegen die Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf € 5.508,51. Die Forderungen werden nicht verzinst. Planmäßige Tilgungen sind nicht vereinbart; Sicherheiten werden nicht gestellt. Aus- oder Rückzahlungen sind in 2021 nicht erfolgt.

4. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB

Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:

T€ T€
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 1.544
abzüglich passiver latenter Steuern 460
ausschüttungsgesperrter Teilbetrag I 1.084
Aktive latente Steuern 460
ausschüttungsgesperrter Teilbetrag II 460
Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge 1.544

Neustadt an der Weinstraße, 12. Mai 2022

SOFTTECH AG

gez. Solveig Heimlich, Vorstand

gez. Dieter J. Heimlich, Vorstand

Datum der Feststellung

Vorstehender Jahresabschluss wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.06.2022 festgestellt.

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