Landgut
Reppinichen GmbH
Wiesenburg/Mark
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.635.527,67 |
22.026.453,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.625.621,67 |
22.016.547,06 |
| III.
Finanzanlagen |
9.903,00 |
9.903,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.938.201,02 |
1.457.023,61 |
| I.
Vorräte |
727.865,40 |
285.639,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.155.905,97 |
1.167.952,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.429,65 |
3.431,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
22.571,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.573.728,69 |
23.506.047,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.951.374,92 |
9.414.304,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
135.450,00 |
135.450,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.190.616,66 |
3.190.616,66 |
| III.
Gewinnvortrag |
6.088.238,02 |
5.490.755,34 |
| IV.
Jahresüberschuss |
537.070,24 |
597.482,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.804.015,79 |
345.629,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.793.037,98 |
13.720.813,14 |
| davon
aus Steuern |
6.318,87 |
12.127,04 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.300,00 |
25.300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.573.728,69 |
23.506.047,67 |
Anhang
der
Landgut Reppinichen GmbH
, Wiesenburg/Mark OT Reppinichen,
(Registergericht Potsdam, HRB 21030)
für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§242 ff. und 246 ff HGB
aufgestellt. Nach den am Abschlussstichtag gegebenen
Größenordnungen gelten für unsere
Gesellschaft die Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264,
267 HGB.
II.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen
Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatz und
Bewertzngsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben. Die Erstellung des
Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
mit einem niedrigeren beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag bewertet.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer dauernden Wertminderung
auszugehen ist, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzip. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Bewertungsmaßstab für die stehende Ernte
sind die vom BMELV veröffentlichten historischen
Standardherstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vor genommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durch schnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear Entsprechend dem
Zeit ablauf.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
AKTIVA
In den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen sind
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
T€ 532 und Darlehensforderungen in Höhe von
T€ 0 enthalten (Mitzugehörigkeitsvermerk).
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt T€ 4 und sind in den Forderungen gegen
verbundene Unternehmen enthalten.
PASSIVA
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von T€ 145 und
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.041
enthalten (Mitzugehörigkeitsvermerk).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen T€ 5.187.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr in Höhe von T€ 6.703 und mehr als 1
Jahren aber weniger als 5 Jahren in Höhe von T€
2.617 und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren in Höhe von T€ 5.473.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt T€ 538 und beinhaltet
insbesondere Pachtverträge mit einer Laufzeit bis
längstens 24 Jahre.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 27.
Die Landgut Reppinichen GmbH ist als
Tochtergesellschaft im Konzernabschluss der
Muttergesellschaft JLW Holding AG, Winsen (Aller)
berücksichtigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Wiesenburg/Mark OT Reppinichen, den 16. Februar 2024
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............................................Heiner
Groß
Martin Bauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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