DIZ Tiefbau GmbHLiquidiert

64572 Büttelborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 9204
Vorher
DIZ Hoch- und Tiefbau GmbH
Eingetragen
26.7.2004
Branche
Architekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie hiermit verbundene Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Ivan Zarko
seit 8.4.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIZ Tiefbau GmbH

Büttelborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 209.853,00 134.437,00
I. Sachanlagen 209.853,00 134.437,00
B. Umlaufvermögen 387.439,42 268.470,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 291.127,55 165.697,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 96.311,87 102.772,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.520,08 1.182,05
Summe Aktiva 599.812,50 404.089,06

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 117.697,10 115.284,12
I. gezeichnetes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 102.784,12 32.344,62
III. Jahresüberschuss 2.412,98 70.439,50
B. Rückstellungen 34.719,25 25.269,40
C. Verbindlichkeiten 447.396,15 263.535,54
Summe Passiva 599.812,50 404.089,06

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2016

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der DIZ Tiefbau GmbH zum 31.12.2016 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Der Ansatz von Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2018.

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