Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 8561
Eingetragen
8.4.2002
Branche
Herstellung von Solarzellen und SolarmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von solartechnischen Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Rieder
seit 19.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Josef Rieder
93437 Furth im Wald
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIESOLAR GmbH

Furth im Wald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 177.059,00 187.314,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 177.058,00 187.313,00
B. Umlaufvermögen 754.565,00 581.605,37
I. Vorräte 231.395,51 50.598,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 514.724,82 529.873,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.444,67 1.134,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.695,48 1.767,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 933.319,48 770.687,10

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 603.304,97 589.705,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 13.181,31 13.181,31
III. Gewinnvortrag 551.524,19 585.799,46
IV. Jahresüberschuss 13.599,47 -34.275,27
B. Rückstellungen 9.155,74 18.199,82
C. Verbindlichkeiten 320.858,77 162.781,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 933.319,48 770.687,10

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Offenlegung des Jahresabschluss in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Riesolar GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrach gemacht.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungskoten angesetzt und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellung wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungsätze verwendet.

Die Steuerrückstellung betreffen die Steuern für das laufende und für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden dargestellten Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 514.724,82 EUR
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 EUR

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 510.208,72 EUR ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr 0,00) enthalten.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 211.658,77 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 109.200,00 EUR

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Gewährleistungsansprüche und Anwaltskosten. Die Laufzeit dieser Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt .

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Josef Rieder

 

Furth im Wald, den 21. Mai 2015

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.5.2015.

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