Freund GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Friedsam seit 16.8.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Wolff GmbHSwisttal-OllheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2009 bis 31.12.2009Elektro Wolff GmbH, Swisttal-OllheimAllgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgeteilt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Wertansätze in der Bilanz der Elektro Wolff GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum Niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Rückzahlungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Elektro Wolff GmbH, Breite Str. 29, Swisttal-Ollheim Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbH Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Reiner Friedsam bestanden am 31.12.2009 Verbindlichkeiten in Höhe von:
Die Verbindlichkeiten wurden nicht verzinst. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Reiner Friedsam, Sinzig. Die Voraussetzungen des § 264 Abs.2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Swisttal Geschäftsführer Protokoll über die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 der Firma Elektro Wolff GmbH, Breite Str. 29, 53913 Swisttal-Ollheim. Unter dem obigen Datum hat in Swisttal-Ollheim unter Verzicht auf Formen und Fristen, die sich aus dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag ergeben, eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Von den Gesellschaftern waren erschienen: Herr Reiner Friedsam mit gezeichnetem Kapital von 25.000 EUR = 100 % Hiermit war das Stammkapital zu 100 % vertreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresabschluss 2009, in der erstellten Fassung, wie er diesem Protokoll beigefügt ist, wird genehmigt. 2. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Weitere Beschlüsse wurden nicht getroffen.
Swisttal-Ollheim |
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