Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22707
Vorher
Elektro Wolff GmbHFriedsam & Gemein GmbH
Eingetragen
7.10.2003
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kommunikationsagentur und kreative Unternehmensberatung, insbesondere auch Entwicklung gestalterischer Konzepte, von Werbemaßnahmen einschließlich deren Realisierung.

Historie

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Management

NameRolle
Reiner Friedsam
seit 16.8.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reiner Friedsam
Sinzig, Kalkturmstr. 6
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Wolff GmbH

Swisttal-Ollheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen EUR 0 EUR 1350,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 364,19 EUR 3251,22
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks EUR 7,12 EUR 32,59
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag EUR 57080,37 EUR 53384,91
Summe Aktiva EUR 57451,68 EUR 58018,72

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital EUR 25000 EUR 25000
II. Kapitalrücklage        
III. Privateinlagen EUR 0,- EUR 295,85
IV. Verlustvortrag EUR -78384,91 EUR -78166,73
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag EUR -3695,46 EUR -218,18
B. Rückstellungen EUR 0,- EUR 0,-
C. Verbindlichkeiten EUR 57451,68 EUR 57722,87
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva EUR 57451,68 EUR 58018,72

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2009 bis 31.12.2009

Elektro Wolff GmbH, Swisttal-Ollheim

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgeteilt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Wertansätze in der Bilanz der Elektro Wolff GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum Niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,- -,- 1999,20 -,-
Sonstige Vermögensgegenstände 364,19 -,- 1.579,- -,-
Summe 364,19 -,- 3578,20 -,-

Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Gesamtbetrag
EUR
davon Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
EUR
Davon Restlauf- Zeit von mehr als 5 Jahren
EUR
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten -,- -,- -,- -,-
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -,- -,- -,- -,-
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.394,59 1.394,59 -,- -,-
Sonstige Verbindlichkeiten 56,057,09 56,057,09 -,- -,-
Summe 57.451,68 57.451,68 -,- -,-

Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Rückzahlungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Elektro Wolff GmbH, Breite Str. 29, Swisttal-Ollheim

Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbH

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Reiner Friedsam bestanden am 31.12.2009 Verbindlichkeiten in Höhe von:

Darlehen per 31.12.2009 50.057,09 EUR

Die Verbindlichkeiten wurden nicht verzinst.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Reiner Friedsam, Sinzig.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs.2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Swisttal

Geschäftsführer

Protokoll

über die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 der Firma Elektro Wolff GmbH, Breite Str. 29, 53913 Swisttal-Ollheim.

Unter dem obigen Datum hat in Swisttal-Ollheim unter Verzicht auf Formen und Fristen, die sich aus dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag ergeben, eine Gesellschafterversammlung stattgefunden.

Von den Gesellschaftern waren erschienen:

Herr Reiner Friedsam mit gezeichnetem Kapital von 25.000 EUR = 100 %

Hiermit war das Stammkapital zu 100 % vertreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Jahresabschluss 2009, in der erstellten Fassung, wie er diesem Protokoll beigefügt ist, wird genehmigt.

2. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.

Weitere Beschlüsse wurden nicht getroffen.

 

Swisttal-Ollheim

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