Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Klee GmbH AutomatendrehereiLiquidiert
Dorfstraße 22A, 82024 Taufkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Klee seit 4.1.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.50% | |
| 25.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klee GmbH AutomatendrehereiTaufkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben: Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften n. § 264a HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG bei der Erstellung beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die für diese Gesellschaft vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 274a Nr. 1 bis Nr. 5 HGB, sowie nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. II. Bilanzierung, Bewertung: Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2010 zu Grunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden grundsätzlich unverändert beibehalten. Bei beweglichen Anlagegegenständen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt, wobei im Jahr der Anschaffung der nutzungsbedingte Wertverzehr pro rata temporis ermittelt wird. Mietereinbauten auf fremden Grundstücken werden über die Laufzeit des Mietvertrags, Büromöbel und ähnliche Einrichtungsgegenstände werden in längstens 10 Jahren, technische Geräte in längstens 10 Jahren und Fahrzeuge in 6 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis EUR 150 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, solche mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden nach der sog. Poolabschreibung über eine Nutzungsdauer von fünf Jahre abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang verzeichnet. In den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Fertigteile zu Anschaffungskosten bewertet. Für die Ermittlung der Anschaffungskostenwird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 Abs. 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungkosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (Einzel- und Gemeinkosten, gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 und S. 3 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene Einzelwertberichtigung des entsprechenden risikobehafteten Postens berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine angemessen dotierte Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Bank- und Kassenbestände werden zum Nominalwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu Posten des Jahresabschlusses: Erläuterungen zur Bilanz: Am Bilanzstichtag bestanden verzinsliche Mietkautionsforderungen in Höhe von EUR 10.225,84 (Vorjahr EUR 10.225,84) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände haben Körperschaftguthaben in Höhe von EUR 1.492,15 (Vorjahr EUR 2.919,51) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die mehrjährige unverzinsliche Steuerforderung gem. § 27 Abs. 2 KStG wurde mit 6 v.H. abgezinst. Die Forderungen gliedern sich wie folgt:
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist in voller Höhe einbezahlt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 29.693,16 (Vorjahr EUR 32.693,16) enthalten). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 9.065,34 (Vorjahr EUR 9.830,37) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 298,14) enthalten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung: In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind EUR 7.286,16 (Vorjahr EUR 9.393,60) an Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR in Höhe von EUR 178,60 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten. Haftungsverhältnisse gemäß § 268 VII HGB: Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB bestehen außer den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten zum Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Pflichtangaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Die Geschäftsführung wurde unverändert von Herrn Wolfgang Klee ausgeübt. Herr Klee ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit. Gewinnverwendung: Die Geschäftsleitung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2011 in die Gewinnrücklagen einzustellen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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