SELECTRIC
Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.870,00 |
73.928,00 |
| I.
Sachanlagen |
42.870,00 |
73.928,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.311.766,62 |
3.359.304,56 |
| I.
Vorräte |
1.902.268,33 |
230.607,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.008.064,88 |
1.425.264,88 |
| III.
Wertpapiere |
583.898,35 |
507.217,41 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.817.535,06 |
1.196.214,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.818,31 |
11.965,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.368.454,93 |
3.445.198,37 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.000.736,82 |
2.787.150,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
900.736,82 |
2.687.150,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
137.150,06 |
2.233.306,27 |
| B.
Rückstellungen |
258.909,82 |
169.980,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.108.808,29 |
488.068,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.108.808,29 |
488.068,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.368.454,93 |
3.445.198,37 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB
einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2019 wurde nach den handelsrechtlich geltenden
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht
|
SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht
|
Münster
|
Registergericht
|
Münster
|
Registergerichtsnummer
|
HRB 10073
|
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
grundsätzlich nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungskosten 800,00
EUR nicht überschreiten, sind vollständig
abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen
Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt. Für
handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus
Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.
In Vorjahren sind bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Nettoanschaffungs-/ Herstellungskosten 150,00 Euro
nicht überschreiten, vollständig als Aufwand
erfasst worden, da dieses den tatsächlichen
Nutzungsverlauf im Wesentlichen wiederspiegelt.
Für abnutzbare, bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als
150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht
übersteigen, kann steuerlich im Jahre der Anschaffung
oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten gebildet
werden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden
Geschäftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem
Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem
Jahr 2008). Scheidet ein solcher Vermögensgegenstand
aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Von diesem
Wahlrecht wurde
in Vorjahren Gebrauch gemacht.
Für handelsrechtliche Zwecke wurde diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertraglage analog angewandt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum
Nennwert angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis
bzw. der beizuglegende Wert am Bilanzstichtag niedriger
ist, erfolgt der Ansatz zu diesem Wert.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
C.
Angaben zur Bilanz
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
I.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2019
|
2018
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
3.860,00
|
1.538,60
|
davon Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
3.860,00
|
1.538,60
|
Verbindlichkeiten
|
1.233.241,16
|
413.333,94
|
davon Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
|
623.654,30
|
315.056,43
|
II.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von
137.150,06 EUR einbezogen.
III.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sachverhalte
|
2019
|
2018
|
|
EUR
|
EUR
|
Leasingverpflichtungen
|
0,00
|
13.265,74
|
D.
Sonstige Pflichtangaben
I.
Zahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 15,00
II.
Angaben zum Mutterunternehmen
Die SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH wird in
den Konzernabschluss der SELECTRIC Nachrichten-Systeme
GmbH, 48155 Münster, einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
III.
Unterschrift der Geschäftsführung
Münster, 12. August 2020
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Kaufmann Michael
Heußner
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-
Geschäftsführer -
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2020 festgestellt.
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