FDH GmbH
22mBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Grimm seit 8.6.2021 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dieter Beisel GmbH(vormals: Dieter Beisel Grundstücksverwaltungs- und Betriebsverpachtungs GmbH)St. Leon-Rot(vormals: Heidelberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien nach § 267 (1) HGB zur Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 274a Nr. 5 HGB auf die Abgrenzung latenter Steuern. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 288 Abs. 2 HGB auf Angaben zu außerbilanziellen Geschäften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. A. 1 Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. A.2 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. A.3 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: A.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. A.3.2 Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. A.3.3 Finanzanlagen Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Wertansätze gemäß § 253 Abs. 3, Satz 4 HGB wurden nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. A.3.4 Vorräte Vorräte sind nicht vorhanden. A.3.5 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. A.3.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. A.3.7 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. A.3.8 Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionszusagen erfolgte gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, es wurden folgende Annahmen verwandt: Bewertungsverfahren PUC-Methode; Sterbetafeln "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck"; Rechnungszins 5,15% (Vorjahr: 5,25%); Gehaltstrend 0,00% (Vorjahr 0,00%); Rententrend 2,0% (Vorjahr 2,00%); Fluktuation 0,00% (Vorjahr 0,00%); Pensionsalter bei Aktiven 65 (Vorjahr 65 bei Aktiven). Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. A.3.9 Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Unter den sonstigen Forderungen sind die Aktivwerte gegenüber Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 121.167,00 (Vorjahr: EUR 115.326,00) ausgewiesen. Diese Forderungen entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Die Restlaufzeiten dieser Forderungen betragen mehr als ein Jahr. Diese Forderungen sind insbesondere keine Vermögensgegenstände im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt 33.048,52 (Vorjahr EUR 50.234,13), davon gegenüber Gesellschaftern EUR 32.514,63. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Laufzeit der Rückstellungen mit Ausnahme der Pensionsrückstellung beträgt bis zu einem Jahr. Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag beträgt EUR 61.869,62. C. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. D. Ergänzende Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft und alleinvertretungsberechtigt ist Herr Dieter Beisel, Dipl.-Ing, St.-Leon-Rot. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Forderungen aus Vorschüssen und Krediten gegenüber Organmitgliedern bestanden am Bilanzstichtag nicht. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) beträgt EUR 122.514,63. E. Angaben nach § 328 Absatz. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. St.-Leon-Rot, 30.04.2011 -Dieter Beisel GmbH - Der Geschäftsführer |
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