Pfab
Beteiligungsgesellschaft mbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.097,00 |
9.148,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.096,00 |
9.147,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.729,58 |
50.059,00 |
| I.
Vorräte |
5.135,86 |
8.153,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.902,89 |
29.036,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.690,83 |
12.868,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.045,00 |
1.488,48 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
152.976,89 |
115.818,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
196.848,47 |
176.513,92 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.004,94 |
25.004,94 |
| II.
Verlustvortrag |
140.823,38 |
37.765,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.158,45 |
103.058,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
152.976,89 |
115.818,44 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
194.948,47 |
174.513,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
184.948,47 |
162.286,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
196.848,47 |
176.513,92 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmaßnahmen
Der Jahresabschluß per 31.12.2011 der Pfab
Feinkost Vertriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH,
Fürth, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HBG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
teilweise die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften, unter
Ausnutzung der steuerlichen Vereinfachungsregel, im
Geschäftsjahr linear, vorgenommen.
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
2. Soweit vorhanden sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den
dauerhaft niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages
bewertet worden; somit wird dem Abschreibungsgebot nach
handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen entsprochen.
§§ 5 Abs. 1 EStG n.F., 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
EStG, § 253 Abs. 4 HGB und das BMF-Schreiben vom
12.03.2010 - IV C6 - S 2133/09/10001 wurden dabei beachtet
(Aufhebung des Prinzips der umgekehrten
Maßgeblichkeit).
3. Die Forderungen - einschließlich der
Forderungen an den GesGF - wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
4. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind keine
aktivierten latenten Steuern enthalten.
5. Pensionsrückstellungen für
Pensionsanwartschaften wurden nicht gebildet.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Ein
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist im
Wirtschaftsjahr 2011 nicht
außerbilanzmäßig berücksichtigt
worden. Da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt, sind solche Gesellschaften von
der Berechnung latenter Steuern befreit (§§ 274a
Nr. 5, 274 HGB). Umstände im Sinne von 249 HGB liegen
nicht vor. Kleine Kapitalgesellschaften sind auch
grundsätzlich nicht berichtspflichtig zur Berechnung
latenter Steuern (§§ 285 Nr. 29, 288 Abs. 1 HGB).
7. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten
Forderungen) an Gesellschafter sind in der Position
"Verbindlichkeiten" (Forderungen) enthalten.
8. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
2011 zwei Arbeitnehmer.
9. Nach Erstellung der Arbeitsbilanz per 31.12.2011
im Dezember 2012 wurde die Gesellschaft mit Schreiben der
Steuerkanzlei Wittmann vom 13.12.2012 erneut auf den
eingetretenen Tatbestand der Überschuldung (§ 64
Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 19 InsO) und die daraus
möglichen Folgen hingewiesen. Die im Vorbericht zum
Jahresabschluss 2010 angeführten Maßnahmen
konnten bisher noch nicht realisiert werden. Der
Kapitalstand im Verhältnis zu den Verbindlichkeiten
ist augenscheinlich negativ. Der Hauptgläubiger
hält sich an das vereinbarte Stillhalteabkommen. Zur
Zeit laufen Gespräche mit zwei Großinvestoren,
die durch eine Stammkapitalerhöhung verbunden mit
einer Umstrukturierung und Neuausrichtung der
Geschäftsziele eine Beendigung der Überschuldung
erkennen lassen und eine Weiterführung der
Gesellschaft ermöglichen sollen.
II. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
Gesellschaft durch den Geschäftsführer Pfab
André vertreten.
Fürth, den 27.12.2012
Pfab Feinkost Vertiebs
und Beteiligungsgesellschaft mbH
gez. Pfab André
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2012
festgestellt.
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