Verkehrsbetriebe Extertal GmbH
Selbe AdressePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Oehlmann seit 30.12.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Verkehrsbetriebe Extertal-Extertalbahn GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtbus Detmold GmbHExtertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021I. Allgemeine Informationen Die Stadtbus Detmold GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2011 gegründet. Die Gesellschaft wurde unter Nr. B 7660 in das Handelsregister beim Amtsgericht Lemgo am 30. Dezember 2011 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Extertal. Für den Jahresabschluss waren gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu beachten. Gesetzlich geforderte Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden, soweit sie nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, in den Anhang aufgenommen. Die im vorliegenden Jahresabschluss dargestellten Vorjahresbeträge sind zwecks besserer Vergleichbarkeit wie folgt angepasst worden:
II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gliederung und Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet worden. Das Bankguthaben ist täglich fällig. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Bewertung ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags erfolgt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden gesondert gezeigt. 2. Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Aktivseite Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um Steuerforderungen gegenüber dem Finanzamt. Passivseite A. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 30.000 € ist voll eingezahlt. Gesellschafter sind die Unternehmen
Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 8.587,25 € ist gemäß Gesellschafterbeschluss mit den Gewinnrücklagen verrechnet worden. B. Rückstellungen Rückstellungen für ausstehende Steuern sind in Höhe von 2 T€ gebildet worden. Des Weiteren wurden für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Beratungskosten ein Betrag von 4 T€ sowie für Anwalts- und Verfahrenskosten für eine Klage zu Regressforderungen im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung der SGB IX ein Betrag von T€ 6 zurückgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Umsatzerlöse waren aufgrund des Ruhens des Geschäftsbetriebs im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist in Höhe von 30 T€ eine Versicherungsleistung im Zusammenhang mit der Klage zu Regressforderungen enthalten. 2. sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von in Summe 6 T€ (im Vorjahr T€ 4) umfassen insbesondere Prüfungs- und Beratungskosten. IV. Angaben zum Jahresergebnis Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 22.765,41 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. V. Ergänzende Angaben Das von dem Abschlussprüfer berechnete Honorar beträgt nach § 285 Nr. 17 HGB im Geschäftsjahr für Abschlussprüfungs- und Steuerberatungsleistungen 3.500,00 €. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2021 waren:
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen am Abschlussstichtag nicht. VI. Nachtragsbericht Das gerichtliches Schadenersatzverfahren im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung einer Verkehrserhebung (SGB IX) ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Es bestehen noch Forderungen der Gegenseite auf anteilige Kostenübernahme. Daher wird die Gesellschaft mindestens bis zum Zeitpunkt der endgültigen Begleichung dieser Forderungen bestehen bleiben. Derzeit ist noch nicht abschließend entschieden, ob die Tätigkeiten im Bereich der ÖPNV-Dienstleistungen wieder aufgenommen werden und dauerhaft als Betätigungsfeld des Unternehmens bestehen bleiben oder aber die Gesellschaft aufgelöst und liquidiert werden soll.
Extertal, den 10. März 2022 Stadtbus Detmold GmbH vertreten durch die Geschäftsführung Sven Oehlmann, Geschäftsführer Heinz Linke, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtbus Detmold GmbH, Extertal Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbus Detmold GmbH, Extertal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbus Detmold GmbH, Extertal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Minden, den 30. März 2022 ARTAG
Allgemeine Revision & Treuhand Aktiengesellschaft
gez. Mathias Sprenger, Wirtschaftsprüfer/Certified Public Accountant gez. Stefan Schulte, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31.Dezember 2021Aktiva
Passiva
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