Autohaus Dresen GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Bonn, Ellerstr. 73 - 75, eingetragen im
Handelsregsiter des Amtsgerichts der Stadt Bonn , HRB 18128.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter,
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Bei den übrigen Sachanlagen werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter
€ 250,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € ist eine Poolabschreibung
mit 20% oder eine Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA - Tabelle
vorgesehen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen
war (§ 253 IV HGB).
Bei der Bewertung der Vorräte (Ersatzteillager) wurde ein Wertabschlag in Höhe von 5,5 % auf den Gesamtbestand
vorgenommen. Hierbei wurden insbesondere Erfahrungen aus dem Erwerb und der Veräußerung
eigener Ersatzteile berücksichtigt.
Die Bewertung der Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich der von den Herstellern gewährten Zuschüsse.
Die Bewertung der Gebrauchtwagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. §§
252 Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 3 HGB. Bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes bzw.
Teilwertes wurde ein Wertabschlag in Höhe von 6 % auf die Anschaffungskosten vorgenommen.
Dieser Abschlagswert deckt nach den retrograd vorgenommenen Einzelbewertungen das
Verlustrisiko hinreichend ab. Von der Wertermittlung wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht abgewichen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 II HGB). Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (Löhne und Materialkosten sowie Fremdleistungen von unfertigen Reparaturarbeiten).
Im Geschäftsjahr bestanden keine unfertigen Reparaturarbeiten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§ 268 II HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr € 0,0 (Vorjahr: € 0,0).
Forderungen gegen Gesellschafter am Abschlussstichtag i.H. von € 0,0 (Vorjahr:€0,0 ).
Die sonstigen Rückstellungen betragen € 68.750,00.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB)
ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,0).
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB): Die Gesellschaft hat gegenüber ihrer Tochtergesellschaft, der Autohandel Dresen GmbH
in Bad Godesberg am 8.12.2021 eine unbeschränkte Patronatserklärung abgegeben.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge bestehen nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung wären,
sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 36 (Vorjahr: 34) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 10 gewerbliche Arbeitnehmer und 16 Angestellte. Die Auszubildenden
wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Benedict Dahlmann, Kaufmann, Herrn Michael Homburger, Kaufmann, Herrn Christian
Bartsch, Kaufmann und Herrn Ivca Majic, Kaufmann zu einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern geführt.
Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorganes betragen im Geschäftsjahr
T€ 9,3.
Die Gesellschafterversammlung hat vorgeschlagen das Jahresergebnis des Geschäftsjahres
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bonn, den 31. Mai 2024
Benedict Dahlmann Michael Homburger Christian Bartsch Ivca Majic - Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024 festgestellt.
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