Skutta Bau
GmbH
Marl
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.453,00 |
| I.
Sachanlagen |
32.453,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
254.727,72 |
| I.
Vorräte |
81.962,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166.955,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.809,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.694,63 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.917,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
329.792,92 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
42.180,68 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
34.301,48 |
| B.
Rückstellungen |
6.604,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323.188,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
329.792,92 |
Anhang
A N H A N G
des Geschäftsjahres
01. Januar bis zum 31. Dezember 2006
für die
Skutta Bau
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Marl
I. Allgemeine Angaben zum Abschluss
Der Abschluss zum 31. Dezember 2006 der Skutta Bau
Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB
und damit zur Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften
sowie der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und
275 HGB für kleine Kapitalgesellschaften verpflichtet.
Auf die Inanspruchnahme von Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften - insbesondere bei der Gliederung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - hat die
Gesellschaft verzichtet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Marl unter HRB
3544 eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB aufgestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist das Maurerhandwerk
und das Beton- und Stahlbetonhandwerk sowie der An- und
Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken, die
Erstellung von schlüsselfertigen Häusern als
Bauträger, objekten ähnlicher Art und deren
Verkauf.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Im einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
- Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur
bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorgenommen.
Auf Zugänge beweglicher Wirtschaftsgüter wird die
Abschreibung
"pro rata temporis", d. h. monatsgenau vorgenommen.
Bei Abgängen während des Geschäftsjahres
wird der jährliche Abschreibungssatz zu demjenigen
Bruchteil angewandt, der der Anzahl der vor dem Abgang
abgelaufenen vollen Kalendermonate entspricht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
- Die Bewertung der
Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten.
-
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet. Dem Ausfallrisiko wird sofern erforderlich durch
Pauschalabwertungen auf die wertberichtigungsfähigen
Forderungen Rechnung getragen.
- Die
flüssigen Mittel sind mit dem jeweiligen
Nennwert bilanziert. Devisenguthaben bzw. -bestände
hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag nicht.
- Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und
wird entsprechend der Bestimmung im Gesellschaftsvertrag in
EURO ausgewiesen.
- Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind; sie tragen
somit den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen angemessen Rechnung.
-
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungs- bzw. Nennbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens nach den
Bruttowerten ist in dem beigefügten Anlagenspiegel
dargestellt.
2
.
Restlaufzeiten der sonstigen
Vermögensgegenstände
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr; dies gilt auch für das Vorjahr.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen
bestehen lt. Geschäftsführer nicht.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus. Die
Gesellschaft ist somit zumindest buchmäßig
überschuldet. Zur Abwendung der Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne hat der Gesellschafter C. Skutta
eine entsprechende Rangrücktrittserklärung
unterzeichnet.
2. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr
Herrn Christian Skutta, Marl
3.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Fehlbetrag
2006 auf neue Rechnung vorzutragen.
Recklinghausen, im März 2008
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Skutta Bau GmbH
Christian Skutta
- Geschäftsführer
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 323.188,30 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 70.578,99 EUR.
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