FEBS Bildungsgesellschaft mbH

Am Bahnhof 2, 55765 Birkenfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3540
Eingetragen
16.10.1996
Branche
Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Berufliche ErwachsenenbildungAufstiegsfortbildung, Schulen der beruflichen Fortbildung
Gegenstand
Die Durchführung von Umschulungen, Fortbildungsmaßnahmen und Seminaren, sowie die Beratung von Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Michael Böres
seit 11.10.2005
Geschäftsführer
Detlef Funk
seit 11.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

55543 Bad Kreuznach
13.200 €
50.00%
66917 Biedershausen
13.200 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FEBS Bildungsgesellschaft mbH

Bad Kreuznach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.999,00 22.319,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.998,00 22.318,00
B. Umlaufvermögen 228.694,40 216.039,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.402,90 117.425,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.291,50 98.614,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.705,74 4.787,29
Aktiva 235.399,14 243.146,13

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 130.255,06 111.701,88
I. Gezeichnetes Kapital 26.400,00 26.400,00
II. Gewinnvortrag 85.301,88 59.514,81
III. Jahresüberschuss 18.553,18 25.787,07
B. Rückstellungen 40.108,93 50.445,39
C. Verbindlichkeiten 48.728,07 58.323,65
D. Rechnungsabgrenzungsposten 16.307,08 22.675,21
Passiva 235.399,14 243.146,13

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG. Es wurden rein steuerliche Sonderabschreibungen in Höhe von 748,00 € (Vorjahr: 4.407,00 €) vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr. 3a HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 48.728,07 € (Vorjahr: 58.323,65 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB.

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 23 Arbeitnehmer (Vorjahr: 23 Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführer der FEBS Bildungsgesellschaft mbH sind

Herr Ralf Michael Böres, Kaufmann
Herr Detlef Funk, Kaufmann.

Bad Kreuznach, den 15.11.2023

für die  FEBS Bildungsgesellschaft mbH

Ralf Michael Böres, Geschäftsführer
Detlef Funk, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2023 festgestellt.

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