BN Commerce GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Raúl-Manuel González Rodríguez seit 24.10.2023 | Geschäftsführer |
Michele Iaria seit 24.10.2023 | Prokura |
Jorge Bonnin Bioslada seit 24.10.2023 | Geschäftsführer |
Antonio de Anta Llorente seit 24.10.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Calucem d.o.o. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Calucem GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der Gesellschaft I. Geschäftsmodell Die Calucem GmbH vertreibt Aluminatzemente an industrielle Endkunden. Das Vertriebsgebiet umfasst den gesamten geographischen Raum Europas. In Süd- und Osteuropa werden die Produkte in der Regel nur auf Kommissionsbasis vertrieben. Hersteller der Produkte ist das zur "Calucem Group" gehörendende Werk Calucem d.o.o. in Kroatien. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 und im Rahmen einer umstrukturierten Logistik- und Rechnungsstellungsorganisation hat das Unternehmen den Vertriebsvertrag mit seiner Muttergesellschaft für das zuvor vereinbarte Gebiet gekündigt. Parallel dazu wurde die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens mit der Beendigung der Vereinbarung über die technologische Unterstützung zwischen dem Unternehmen und seiner Muttergesellschaft beendet. Das Labor wurde abgebaut und der größte Teil des Anlagevermögens an die Cementos Molins Group verkauft. Die künftige Tätigkeit des Unternehmens konzentriert sich auf kommerzielle und logistische Unterstützungsdienste für die Calucem-Gruppe. II. Forschung und Entwicklung Alle Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden durch andere Unternehmen der Calucem Group durchgeführt. Die Gesellschaft selbst führt keine Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten durch. B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die geringe Wachstumsdynamik im Jahr 2023 in Deutschland ist weitgehend auf die Dynamik der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie in den beiden Vorjahren sowie den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zurückzuführen. Die deutsche Konjunktur schwächte sich im Euro Raum am stärksten ab (BIP-Entwicklung -0,3%), während die gesamte Eurozone einen moderaten Anstieg von 0,5% zu verzeichnen hatte. Bereits Ende 2022 kam die wirtschaftliche Expansion abrupt zum Stillstand, und seither stagniert die Wirtschaftstätigkeit weitgehend vor dem Hintergrund der sinkenden Kaufkraft der privaten Haushalte, des Einbruchs der Auslandsnachfrage, der drastischen Straffung der Geldpolitik und der teilweisen Rücknahme der fiskalischen Unterstützung im Jahr 2023. Auf den Rückgang der Energiepreise folgte eine breit angelegte und schneller als erwartete Abschwächung des Preisdrucks. Da das Energieangebot die Nachfrage nach wie vor übersteigt, sind die aktuellen und zukünftigen Preise für Strom, Öl und insbesondere für Gas inzwischen niedriger als im Vorjahr. Die Einzelhandelspreise für Energie dürften daher weiter sinken und der EU und Deutschland helfen, einen Teil der während der Energiekrise verlorenen Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen. Trotz des leichten Aufwärtsdrucks, der von den gestiegenen Schifffahrtskosten infolge der Unterbrechung der Handelsroute im Roten Meer ausgeht, bleibt die Kerninflation auf einem stetigen Abwärtspfad. Die Kreditkonditionen sind nach wie vor angespannt, aber die Märkte erwarten nun weitere Lockerungen. Bemerkenswert ist, dass sich der EU-Arbeitsmarkt weiterhin gut entwickelt. Darüber hinaus verschieben die anhaltenden geopolitischen Spannungen und die Ausweitung des Nahostkonflikts auf das Rote Meer die Risikobilanz in Richtung ungünstigerer Ergebnisse. Zusätzliche Handelsunterbrechungen könnten die Lieferketten erneut unter Druck setzen, die Produktion im Konzern behindern und den Preisdruck erhöhen. II. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs In den letzten Jahren ist die Calucem mit dem Geschäftssegment der Bauchemie-Branche stark gewachsen. Das wirtschaftliche Umfeld im Bereich der bauchemischen Industrie hat sich auf das Geschäft unseres Unternehmens ausgewirkt, da die Branche zu unserem Kerngeschäft zählt. Die Verlangsamung der Tätigkeit im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem komplexen wirtschaftlichen Umfeld, das durch die hohe Kosteninflation, insbesondere bei Energie, Brennstoffen und Rohstoffen nach der russischen Invasion in der Ukraine, negativ beeinflusst wurde, führte dazu, dass die Umsätze der Bauchemie in Deutschland je nach Produktgruppe zwischen 2% und 14% sanken. Teilweise konnte dies durch schrittweise Erhöhungen der Verkaufspreise und den positiven Beitrag von Effizienzmaßnahmen im operativen Bereich ausgeglichen werden. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Außenstände von Kunden sind aufgrund der gesunkenen Umsatzerlöse um 34% auf TEUR 2.329 gesunken (Vorjahr: TEUR 3.534). Die flüssigen Mittel sanken dadurch um 37% auf TEUR 325. Aufgrund geringerer Steuerforderungen sind die sonstigen Vermögensgegenstände um 84% auf TEUR 93 gesunken. Der Rückgang der Vorräte um 11% auf TEUR 3.755 ist auf geringere Einkaufspreise zurückzuführen. Das Eigenkapital ist durch die Minderung des Verlustvortrages auf TEUR 934 (Vorjahr: TEUR 17) gestiegen. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber unserem Lieferwerk in Höhe von TEUR 3.925, was einer Verminderung von 48% zum Vorjahr entspricht (Vorjahr: TEUR 7.509). Diese Entwicklung ist ebenso auf die verminderten Umsatzerlöse und die beschriebene geringere Wirtschaftsdynamik zurückzuführen. Unsere Finanzlage ist weiterhin als stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, externe Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die gesamten Verbindlichkeiten machen 64% (Vorjahr: 88%) der Bilanzsumme aus, wobei die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 59% (Vorjahr: 83%) der Bilanzsumme den größten Anteil ausmachen. Sämtliche externe Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen. Das Unternehmen wird auch in Zukunft seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. Gegenüber dem Vorjahr ist unser Jahresergebnis um TEUR 63 auf einen Jahresüberschuss von insgesamt TEUR 917 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 980) gesunken. Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres sind aufgrund geringerer Mengennachfragen der Kunden durch die oben beschriebene geringe Wirtschaftsdynamik von TEUR 39.765 im Vorjahr auf TEUR 29.963 im Geschäftsjahr 2023 gesunken. Damit wurde die Prognose des Vorjahres nicht erreicht. Das Rohergebnis der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch nur um TEUR 167, d.h. um 3%, gesunken, was auf die höhere Kosteneffizienz aber auch geringere Einkaufspreise zurückzuführen ist. Der Umsatzsenkung von TEUR 9.802 bzw. 25 % (Vorjahr: 15%), steht eine Senkung des Wareneinsatzes um TEUR 9.399 bzw. 27% gegenüber. Zwischen dem Lieferwerk in Kroatien und der Calucem GmbH besteht ein marktübliches Verrechnungspreissystem, das regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die letzte Überprüfung des Verrechnungspreissystems stammt aus dem Jahr 2023 und betrifft die Aktivitäten für das Jahr 2022. Die Personalkosten haben sich im Berichtsjahr insgesamt um TEUR 171 auf TEUR 1.950 (Vorjahr: TEUR 1.778) erhöht. Zum 31. Dezember 2023 waren 10 Mitarbeiter (Vorjahr: 10 Mitarbeiter) angestellt. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann weiterhin als stabil bezeichnet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Unternehmen schnell auf temporäre makroökonomische Faktoren reagieren kann. Das Kerngeschäft ist weiterhin profitabel. IV. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Darstellung der Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt in dem Unterabschnitt "Vermögens- Finanz- und Ertragslage". Als steuerungsrelevant gelten dabei die Umsatzerlöse. C. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht I. Prognosebericht Die Voraussetzungen für eine allmähliche Beschleunigung der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2024 scheinen weiterhin gegeben. Da sich die Inflation abschwächt, dürften Reallohnzuwächse und eine sichere Beschäftigungssituation die Erholung des Konsums unterstützen. Trotz sinkender Gewinnmargen dürften die Investitionen von der allmählichen Lockerung der Kreditbedingungen profitieren. Die anhaltenden geopolitischen Spannungen und die Ausweitung des Nahostkonflikts auf das Rote Meer lassen die Risikobilanz eher ungünstig erscheinen. Weitere Handelsunterbrechungen könnten die Lieferketten erneut unter Druck setzen, die Produktion im Konzern behindern und den Preisdruck erhöhen. Im Inland könnten eine schnellere Erholung des Konsums und ein unerwartet hohes Lohnwachstum den Disinflationsprozess bremsen. Andererseits könnte eine anhaltende Übertragung der nach wie vor restriktiven monetären Bedingungen die Erholung der Wirtschaftstätigkeit weiter verzögern und die Inflation nach unten drücken. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet der Verband der Chemischen Industrie in Deutschland mit einer stagnierenden Produktion auf niedrigem Niveau. Bei rückläufigen Preisen wir der Branchenumsatz im Jahr 2024 voraussichtlich um 3,5% sinken. Aufgrund der beschriebenen Umstrukturierung ist die steuerungsrelevante Größe nicht wie bisher die Umsatzerlöse, sondern die operativen Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen). Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsleitung von operativen Aufwendungen zwischen TEUR 500 und TEUR 800 aus. II. Risiko- und Chancenbericht Aufgrund der beschriebenen Umstrukturierung der Gesellschaft haben sich die zukünftigen Risiken und Chancen zum Vorjahr wesentlich geändert. Ab dem Jahr 2024 werden die Chancen für die Calucem GmbH aufgrund ihrer Unterstützungstätigkeit für Calucem d.o.o. als unwesentlich betrachtet. Alle Gebühren und Kosten für die Dienstleistungen, die zur Erbringung der kommerziellen Unterstützungsdienste für Calucem d.o.o. anfallen, werden mit einem Aufschlag in Rechnung gestellt, der jährlich entsprechend den Ergebnissen einer Benchmarking-Analyse der Dienstleistungen aktualisiert wird. Die von der Geschäftsführung neu gesehenen Risiken werden im Folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft beschrieben. 1. Personalrisiken Die nicht ausreichende Verfügbarkeit qualifizierter Fach- und Führungskräfte sowie von Spezialisten mit Branchenerfahrung kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Calucem GmbH auswirken. Der demographische Wandel in den europäischen Ländern ist eine Herausforderung für die Arbeitgeber geworden. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft. 2. IT Risiken Externe Cyberangriffe oder technische Fehlfunktionen können die IT-Systeme der Calucem GmbH erheblich beeinträchtigen, was sich negativ auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirkt, die vertraglichen Unterstützungsleistungen für die Calucem d.o.o. zu erbringen. Zur Überwachung und Steuerung von Abhilfemaßnahmen nutzt die Gesellschaft konzerninterne Kontroll- und Managementsysteme. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen zur Cybersicherheit durchgeführt, um die Sensibilisierung und das Bewusstsein der Mitarbeiter für dieses Thema zu stärken. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft.
Mannheim, den 26.07.2024 Jorge Bonnin Bioslada, Geschäftsführer Raúl-Manuel González Rodriguez, Geschäftsführer HandelsbilanzAktiva
Angaben unter der Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Allgemeine Angaben und Gliederungsvorschriften Die Calucem GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und ist in das Handelsregister B beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer 701170 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Calucem GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB und der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Zudem wurden die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und - soweit abnutzbar - ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, um planmäßige Abschreibungen vermindert bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen ist ebenfalls zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, d.h. unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelten, linearen Abschreibungen, bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800,00 nicht übersteigen. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich. Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand der sogenannten FIFO-Methode (first in - first out). Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, werden bei Absehbarkeit durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde Rechnung getragen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit ihrem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig wertberichtigt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Forderungen in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand werden zu Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen wurden mit der PUC Methode (projected unit credit) unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Als Anwartschaftstrend wurden 2,0% p.a. (2022: 2,0% p.a.) und als Rententrend 1,75% p.a. (2022: 1,75% p.a.) angesetzt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden 2,0% p.a. (2022: 2,0% p.a.) unterstellt. Die Rückstellung wurde pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz der letzten zehn Jahre (10-Jahres-Durchschnittszinssatz) abgezinst, der sich bei einer pauschalen Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB). Der Rechnungszins beträgt somit 1,82% (2022: 1,78%). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung alle zum Bilanzstichtag vorhandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurde eine entsprechende Rückstellung in Höhe des Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Archivierungskosten wurden eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2,0% p.a. zugrunde gelegt. Die Rückstellung wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Warenlieferungen und sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Wie im Vorjahr bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Geschäftsjahr 2023 Reisekostenvorschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 2 (2022: TEUR 4), Forderungen aus Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerüberzahlungen und Umsatzsteuerüberzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 87 (2022: EUR 566) sowie Steuererstattungsansprüche in den Niederlanden von insgesamt TEUR 4 (2022: TEUR 4) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern von TEUR 113 (2022: TEUR 117). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt. Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte Kapital beträgt wie im Vorjahr TEUR 25. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 603 (2022: TEUR 588). Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das BilMoG ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden TEUR 3 als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde Fehlbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 3. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82%) und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74%) ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr von TEUR 10 (2022: TEUR 45). In Höhe dieses Betrages besteht eine Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum Prüfungszeitpunkt den Personalbereich mit TEUR 405 (2022: TEUR 317). Davon wurden für variable Vergütungen in 2022 Rückstellungen in Höhe von TEUR 67 gebildet (2022: TEUR 252), auf Urlaubsrückstände entfallen Rückstellungen TEUR 22 (2022: TEUR 65) und auf Rückstellungen für die Karenzentschädigung der ehemaligen Geschäftsführung TEUR 316 (2022: TEUR 0). Des Weiteren betreffen die sonstigen Rückstellungen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 48 (2022: TEUR 65), die Aufbewahrungspflichten mit TEUR 9 (2022: TEUR 8), Rückstellungen für Kundenmengenbonus in Höhe von TEUR 5 (2022: TEUR 65), Rückstellungen für Schließungskosten des Standortes in Mannheim in Höhe von TEUR 393 (2022: TEUR 0), Rückstellungen für Frachtkosten in Höhe von TEUR 1 (2022: TEUR 1) und noch ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 13 (2022: TEUR 14). Rückstellungen für Reisekosten wurden in 2023 nicht gebildet (2022: TEUR 20). Alle Rückstellungen sind ausreichend bemessen und alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt und in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Über die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten informiert nachfolgende Übersicht:
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren ausschließlich aus Warenlieferungen (TEUR 3.925, 2022: TEUR 7.509). Hiervon betreffen insgesamt TEUR 3.925 (2022: TEUR 7.509) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Es bestehen weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr Verbindlichkeiten aus der Weiterberechnung von sonstigen Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 224; 2022: TEUR 380), kreditorische Debitoren aufgrund von Bonigutschriften (TEUR 0; 2022: TEUR 1) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (TEUR 1; 2022: TEUR 4). 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Im Geschäftsjahr 2023 wurde beschlossen die Gesellschaft in eine Vertriebsgesellschaft umzustrukturieren. In diesem Zusammenhang sind Aufwendungen für Karenzentschädigungen an ehemalige Geschäftsführer in Höhe von TEUR 726 und Abfindungen an Mitarbeiter in Höhe von TEUR 151 in den Personalaufwendungen enthalten. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kosten für die Schließung des Standortes im Mannheim in Höhe von TEUR 299 gebucht. 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Für die zu Nominalwerten angeführten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB beträgt TEUR 84. Hiervon entfallen auf das kommende Geschäftsjahr 2024 Verpflichtungen in Höhe von TEUR 65 für bereits abgeschlossene Verträge an. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 19 entfällt auf sonstige finanzielle Verpflichtungen für das Jahr 2025. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Mietaufwendungen für Geschäfts-, Labor- und Lagerräume sowie Leasing-/Mietaufwendungen für Geschäftsausstattung. Neben den dargestellten sonstigen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Mitarbeiter Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 10 Mitarbeiter (Vorjahr: 10) beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens zunächst durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Günther Walenta, Technischer Leiter, Genas/Frankreich sowie durch Herrn Yuri Bouwhuis, Kaufmännischer Leiter, London/England geführt. Am 27. April 2023 wurden Herr Dr. Günther Walenta sowie Herr Yuri Bouwhuis durch Gesellschafterbeschluss abberufen und Herr Jorge Bonnin Bioslada, Boadilla del Monte/Spanien sowie Herr Raúl-Manuel González Rodígez, Sant Josep de sa Talaia/Spanien als neue Geschäftsführer bestellt. Beide haben Verantwortung in allen Bereichen des Unternehmens. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde unter Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Anteilsbesitz Auf die Angabe zum Beteiligungsbesitz an einer Kapitalgesellschaft wird unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 3 HGB verzichtet. Abschlussprüferhonorar Gemäß § 288 Abs. 2 HGB wird auf die Veröffentlichung des Abschlussprüferhonorars verzichtet. Nachtragsbericht Seit Beginn des Geschäftsjahres 2024 haben sich keine wesentlichen Änderungen im Branchenumfeld ergeben. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 und im Rahmen einer umstrukturierten Logistik- und Rechnungsstellungsorganisation hat das Unternehmen den Vertriebsvertrag mit seiner Muttergesellschaft für das zuvor vereinbarte Gebiet gekündigt. Parallel dazu wurde die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens mit der Beendigung der Vereinbarung über die technologische Unterstützung zwischen dem Unternehmen und seiner Muttergesellschaft beendet. Das Labor wurde abgebaut und der größte Teil des Anlagevermögens an die Cementos Molins Group verkauft. Die zukünftige Tätigkeit des Unternehmens konzentriert sich auf kommerzielle und logistische Unterstützungsdienste für die Calucem-Gruppe. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Einbeziehung in den Konzernabschluss Das Unternehmen mit dem kleinsten Konsolidierungskreis ist die Calucem Holding d.o.o. mit Sitz in Zagreb, Kroatien. Die Calucem GmbH ist aufgrund des Anteilbesitzes als verbundenes Unternehmen in deren Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2022 einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gemäß § 293 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Mannheim, den 26.07.2024 Jorge Bonnin Bioslada, Geschäftsführer Raúl-Manuel González Rodriguez, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
Mannheim, den 04. Oktober 2024 gez. Jorge Bonnin Bioslada, Geschäftsführer gez. Raúl-Manuel González Rodriguez, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Calucem GmbH, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Calucem GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Calucem GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den26. Juli 2024 PricewaterhaouseCoopers
GmbH
gez. Matthias Böhm, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Johann Horz, Wirtschafstprüfer |
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