Stadtsparkasse Gladbeck

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 2178
Eingetragen
8.12.1998
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des §1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Bernd Büser
seit 7.1.2021
Vorstandsmitglied
Marcus Steiner
seit 17.1.2017
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Gladbeck

Gladbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Gladbeck


Die Sparkasse Gladbeck ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen-und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer A 2178 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist die Stadt Gladbeck. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die Amtsgerichtsbezirke Dorsten, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Essen, Bottrop, Recklinghausen und Marl.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.


Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % auf 157 erhöht, von denen 89 vollzeitbeschäftigt, 59 teilzeitbeschäftigt sowie 9 in Ausbildung sind.


Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um eine auf drei reduziert. Die Veränderung ist zurückzuführen auf die Schließung der Filiale Rentfort.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld


Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.


Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.


Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.


Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.


Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.


Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.


Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).


Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Der Geschäftsstellenbezirk Gladbeck meldet eine leichte Verringerung der Arbeitslosenquote von 10,8 % im Vorjahr auf 10,5 %. Die Kaufkraftkennziffer innerhalb des Gebietes Kreis Recklinghausen reduzierte sich von 94,5 % auf 94,0 %.


Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.


Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).


Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).


Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.


Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.


Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.


Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.


Die Baukonjunktur wurde eine zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).


Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.


Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.


Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.


Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld


Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.


Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.


Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.


Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).


Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.


In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.


Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.


Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.


Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.


Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.


Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.


Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.


Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen
Cost-Income-Ratio 1
Betriebsergebnis vor Bewertung 2
Gesamtkapitalquote nach CRR 3
Zinsüberschuss 4
Provisionsüberschuss 5
Sachaufwand 6
Personalaufwand 7
Liquidity Coverage Ratio (LCR) 8

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
4 Zinsüberschuss = Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
5 Provisionsüberschuss = Saldo aus Provisionserträgen und Provisionsaufwand gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
6 Sachaufwand = Sachaufwand gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
7 Personalaufwand = Personalaufwand gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
8 LCR = Verhältnis aus Liquiditätspuffer zu Netto-Liquiditätsabfluss (30 Tage)

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % der
Bilanzsummme
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 909,7 933,2 -23,5 -2,5 ---
Geschäftsvolumen 1 953,0 972,3 -19,3 -2,0 ---
Forderungen an Kreditinstitute 77,8 108,4 -30,6 -28,2 8,6
Forderungen an Kunden 680,8 668,9 +11,9 +1,8 74,8
Wertpapieranlagen 116,8 121,1 -4,3 -3,6 12,8
Beteiligungen / Anteilsbesitz 13,2 13,2 0,0 0,0 1,5
Sachanlagen 3,9 4,1 -0,2 -4,9 0,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68,4 69,4 -1,0 -1,4 7,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 725,7 753,8 -28,1 -3,7 79,8
Rückstellungen 19,8 19,6 +0,2 + 1,0 2,2
Eigenkapital 94,8 89,8 +5,0 +5,6 10,4

1 Geschäftsvolumen = Kundenkreditinanspruchnahmen zuzüglich Avale, Eigenanlagen und sonstiger Aktiva vor Abzug von Wertberichtigungen und Vorsorgereserven.

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Die Bilanzsumme ist von 933,2 Mio. EUR auf 909,7 Mio. EUR gesunken. Grund für den Rückgang der Bilanzsumme ist der Abfluss von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 108,4 Mio. EUR auf 77,8 Mio. EUR.


Der Bestand setzt sich hauptsächlich zusammen aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven sowie kurzfristigen Geldanlagen im Rahmen der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank.

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen


Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) erhöhten sich von 668,9 Mio. EUR auf 680,8 Mio. EUR.


In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 97,5 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres deutlich. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus erreichten 45,8 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr (90,0 Mio. EUR) nahezu halbiert.


Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.


Bei den gewerblichen Kreditkunden waren hohe Zuwächse in Höhe von 30,7 Mio. EUR zu beobachten.


Das Wachstum im Kreditgeschäft liegt mit 1,8 % deutlich über dem erwarteten Zuwachs von rund 0,75 % und betraf insbesondere das gewerbliche Kreditgeschäft. Der Strukturanteil der Forderungen an Kunden ist von 71,7 % auf 74,8 % der Bilanzsumme gestiegen.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen


Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr von 121,1 Mio. EUR auf 116,8 Mio. EUR.


Für den Rückgang waren insbesondere Fälligkeiten von verzinslichen Anleihen im Direktbestand der Sparkasse Gladbeck verantwortlich.

2.4.2.4. Beteiligungen


Der Anteilsbesitz der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 entfällt, analog zum Vorjahr, mit 12,6 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL und mit 0,6 Mio. EUR auf sonstige Beteiligungen.

2.4.2.5. Sachanlagen


Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Sachanlagen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich unwesentlich von 69,4 Mio. EUR auf 68,4 Mio. EUR.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 753,8 Mio. EUR auf 725,7 Mio. EUR.


Nach den erfolgten Zuwächsen im Vorjahr erfolgte im zweiten Halbjahr durch das gestiegene Zinsniveau eine Trendumkehr, verbunden mit einer Umschichtung aus den kurzfristigen Spar- und Sichteinlagen, hin zu längerfristigen Anlagen und Wertpapieren sowie einem Teilabfluss von Kundeneinlagen. Der Rückgang des Mittelaufkommens von Kunden resultiert aus dem Rückgang der Sichteinlagen von 526,2 Mio. EUR auf 486,2 Mio. EUR und der Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von 196,2 Mio. EUR auf 169,0 Mio. EUR. Teilweise wurde dies über die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist kompensiert, die von 27,4 Mio. EUR auf 66,6 Mio. EUR angestiegen sind.


Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg für das abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von 1,0% gingen die Verbindlichkeiten um 28,1 Mio. EUR bzw. 3,7 % zurück.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Vermittlung von Wertpapieren


Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 85,2 % zu und erreichten einen Wert von 71,5 Mio. EUR. Die Kundenbestände in Wertpapieren steigerten sich um 15,4 % von 179,1 Mio. EUR auf 206,7 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung


Es wurden insgesamt 21 Objekte vermittelt. Dies bedeutet einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr von zwei Objekten. Der Umsatz fiel um 2,9 Mio. EUR auf 5,1 Mio. EUR deutlich.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen


Die Anzahl der Bausparverträge hat sich erhöht. Hier wurden im Geschäftsjahr 2023 211 Verträge abgeschlossen gegenüber 133 Verträgen im Vorjahr. Das Gesamtvolumen an vermittelten Bausparverträgen in Höhe von 14,2 Mio. EUR liegt um 9,6 % oberhalb des Ergebnisses des Vorjahres.


An Sach- und Lebensversicherungen konnten 569 Verträge mit einer Versicherungssumme von 5,4 Mio. EUR vermittelt werden. Dieses bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 20,6 %. Die Verminderung ist auf die in 2023 andauernde personelle Neustrukturierung innerhalb der Versicherungsagentur zurückzuführen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage


Der Anteil der Kundenkreditinanspruchnahmen am Geschäftsvolumen hat sich mit einem Wert von 75,1 % erhöht (Vorjahr: 72,0 %). Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist im Vergleich zum Vorjahr auf 76,1 % des Geschäftsvolumens gesunken (Vorjahr: 77,5 %).


Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.


Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 46,4 Mio. EUR (Vorjahr 46,2 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse Gladbeck über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 4,8 Mio. EUR auf 48,4 Mio. EUR erhöht. Im Einzelnen wird auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023 verwiesen.


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,02 % (im Vorjahr: 16,78 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 603,7 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 96,7 Mio. EUR.


Die Gesamtkapitalquote ist im Jahr 2023 dabei stärker gesunken als erwartet. Ursächlich hierfür war der Anstieg des Gesamtrisikobetrages um 31,9 Mio. EUR auf 603,7 Mio. EUR bei einem nahezu gleichbleibenden Betrag der aufsichtlich anerkannten Eigenmittel.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 14,86 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,84 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse Gladbeck über eine gute Eigenmittelbasis. Auf Grundlage der Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2. Finanzlage


Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 142,7 % bis 195,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 192,9 %.


Die strukturelle Liquidätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 125,5 % bis 129,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.5.3. Ertragslage


Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 19,3 13,7 +5,6 +40,9
Provisionsüberschuss 8,3 8,3 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 2,5 2,1 +0,4 +19,0
Personalaufwand 11,8 10,6 +1,2 +11,3
Anderer Verwaltungsaufwand 5,6 5,0 +0,6 +12,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,6 0,6 0,0 0,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 12,1 7,9 +4,2 +53,2
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 4,9 5,6 -0,7 -12,5
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 4,8 0,3 +4,5 +1.500,0
Ergebnis vor Steuern 2,4 2,0 +0,4 +20,0
Steueraufwand 2,2 1,9 +0,3 +15,8
Jahresüberschuss 0,2 0,1 +0,1 +100,0


Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse Gladbeck in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.


Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,24 % (Vorjahr 0,77 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Damit liegt das Betriebsergebnis über dem Niveau des Vorjahres und damit mehr als das doppelte oberhalb der Planung von 0,58 %.


Die als weitere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:


Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 67,9 % auf 58,7 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 78,3 % wurde im Wesentlichen aufgrund erhöhter Zinserträge unterschritten.


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 34,7 % auf 19,4 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging auf das gestiegene Zinsniveau am Geld-und Kapitalmarkt im Jahresverlauf zurück.


Der Provisionsüberschuss in Höhe von 8,3 Mio. EUR ist auf dem Niveau des Vorjahresergebnisses. Er lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen und Immobilien unter dem prognostiziereten Wert in Höhe von 8,7 Mio. EUR.


Die Personalaufwendungen steigerten sich insbesondere aufgrund von Tarifsteigerungen von 10,3 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR, lagen aber unterhalb der Planung (11,0 Mio. EUR).


Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 9,4 % auf 5,8 Mio. EUR und lagen unterhalb der Planung (6,1 Mio. EUR).


Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von - 4,9 Mio. EUR (Vorjahr -5,6 Mio. EUR). Während aus dem Kreditgeschäft das negative Bewertungsergebnis über dem Niveau des Vorjahreswertes lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen wieder positiv dar.


Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 4,8 Mio. EUR aufgestockt.


Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 0,3 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR erhöhter Steueraufwand, aufgrund des gestiegenen Jahresergebnisses vor Steuern im Vergleich zum Vorjahr auszuweisen.


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.


Die Prognosen hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,02 %.

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewertet die Sparkasse Gladbeck die Geschäftsentwicklung als gut. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnte, entgegen der Prognose, das positive Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres ausgebaut werden. Die Cost-Income-Ratio als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Ertragslage entwickelte sich günstiger als noch zu Jahresbeginn erwartet.

3. Nachtragsbericht


Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko einschl. verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F)
Spreads
Immobilien
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko / Refinanzierungskostenrisiko
Operationelle Risiken


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 142,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 80,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 12,5 9,6 76,8
Eigengeschäft 3,0 1,6 53,3
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 39,0 30,9 79,2
Spreadrisiko 4,5 3,0 66,7
Immobilienrisiko 5,5 3,8 69,1
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 11,0 7,9 71,8
Operationelles Risiko 4,5 3,4 75,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 80,0 60,2 75,2


Die zuständige Abteilung steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken keine derivativen Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein.


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Abteilungsleiter der Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er dem Marktfolgevorstand.


Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenausfallrisiken


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.


Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.


Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäfte der Sparkasse Buchwerte*
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 285,9 256,6
Privatkundenkredite 334,4 351,0
Weiterleitungsdarlehen 62,1 59,4
darunter für den Wohnungsbau 43,9 46,0
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 16,5 14,5
Gesamt 698,9 681,5


Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 49,5 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens sowie das Baugewerbe. Darüber hinaus entfallen 7,2 % auf die Branche "Gesundheit und Soziales".


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 37,2 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen größer gleich 1,0 Mio. EUR.


Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 91,8 89,0
10 bis 15 6,9 8,7
16 bis 18 1,1 1,1


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 5,33 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen", Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes, Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.


Insgesamt ist die Sparkasse Gladbeck der Auffassung, dass ihr Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand
per 01.01.2023
Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand
per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 4.023 1.544 571 236 4.760
Rückstellungen* 22 21 13 0 30
Pauschalwertberichtigungen 1.859 57 0 0 1.916
Pauschale Rückstellungen* 302 4 28 0 278
Gesamt 6.206 1.626 612 236 6.984

* Für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 124,6 Mio. EUR und entfallen auf Anleihen (68,7 Mio. EUR) sowie Wertpapierspezial- und Immobilienfonds (55,9 Mio. EUR).


Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating
Moody's / Standard & Poor´s
Aaa /
AAA
Aa1 bis Baa3 /
AA+ bis BBB-
Ba1 bis B2 /
BB+ bis B
B3 bis C /
B- bis C
Default /
D
ungeratet
31.12.2023 16,2 50,5 0 0 0 57,9
31.12.2022 6,9 67,1 0 0 0 54,9


Keine Ratings liegen im Wesentlichen bei Anteilen an Investmentfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien Vorgaben zu Anlageklassen, -segmenten, -regionen und externen Ratings enthalten.


Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Zwei Wertpapiere i.H.v. 2,0 Mio. EUR verfügen über kein Rating. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Pfandbriefe der Stadtsparkasse München sowie der Sparkasse Pforzheim Calw.


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken sowie sonstigen Instituten des Haftungsverbundes in Höhe von insgesamt rund 28,9 Mio. EUR. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

4.2.2. Marktpreisrisiken


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 90 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 95,0% berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen / Verkäufe / bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Währung Zinsänderungsrisiken
Zinsschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR -19.440 22.052


Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:
Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse sowie hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse.

4.2.2.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Immobilienrisiken


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "caballito"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"


Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.3. Liquiditätsrisiken


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 mehr als 5 Monate.


Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Hoher Anteil in der 10-jährigen Laufzeitstützstelle. Mit dieser Stützstelle werden vor allem die lang laufenden Volumina aus den 10-bzw. 15-jährigen Baufinanzierungen bewertet. Diese Kreditvergabe gehört zum Kerngeschäft der Sparkasse.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelle Risiken


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Hierfür hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhergesehenen Ereignissen sicherstellt. Darüber hinaus sind die Sparkassen in den Aufsichtsgremien dieser Unternehmen vertreten und können somit Einfluss auf Entwicklung und Stabilität ausüben.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken unter Berücksichtigung von Limitumschichtungen jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Limitanpassungen ergaben sich zum 31. Oktober 2023 aufgrund von Parameteränderungen. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 75,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf weitere starke Zinsanstiege (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur, der Regulatorik sowie einer nicht befriedigenden Ertragslage.


Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.


Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist per 30. September 2023 der besten Bewertungsstufe "grün" zugeordnet.


Insgesamt wird die Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als günstig beurteilt.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht


Chancen sieht die Sparkasse Gladbeck vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Chancen erwartet die Sparkasse Gladbeck zudem aus den Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024


Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.


Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.


Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.


Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.


Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.


Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.


Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).


Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.


Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.


Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).


Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.


Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.


Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.


Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.


Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und bis zum 31.03.2024 bei 2,36%.


Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.


Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.


Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.


Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.


Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2 Geschäftsentwicklung


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse Gladbeck mit einem weiteren moderaten Wachstum des Kundenkreditgeschäfts in Höhe von 2,9 %, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit den Firmenkunden.


Vor dem Hintergrund der prognostizierten konjunkturellen Entwicklung wird für 2024 ein Rückgang im Einlagengeschäft von 3,5 % erwartet.


Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft wird sich voraussichtlich ein leichter Rückgang der Bilanzsumme in Höhe von 0,8 % ergeben.

5.3. Finanzlage


Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse Gladbeck davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.


Für das Jahr 2024 sind derzeit keine größeren Investitionen geplant.

5.4. Ertrags- und Vermögenslage


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse Gladbeck aufgrund der angestiegenen Zinsstrukturkurve mit einem um 4,1 Mio. EUR geringeren Zinsüberschuss.


Beim Provisionsüberschuss geht die Sparkasse Gladbeck für das nächste Jahr von einem Anstieg um 0,1 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR aus, wofür insbesondere erhöhte Erträge aus dem Wertpapier- und Versicherungsgeschäft verantwortlich sind.


Trotz des stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand auf 17,8 Mio. EUR steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten will die Sparkasse Gladbeck durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Zur Reduzierung der Sachkosten ist mit verschiedenen Projekten begonnen worden, durch die nachhaltige Einsparungen erwartet werden.


Unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen wird das Betriebsergebnis vor Bewertung merklich auf 0,67 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme zurückgehen.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist vor allem aufgrund der nicht vorhersehbaren konjunkturellen Auswirkungen nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Der Bewertungsaufwand wird voraussichtlich ansteigen.


Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezial- und Immobilienfonds rechnet die Sparkasse Gladbeck mit keinem Bewertungsergebnis.


Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.


Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht, unter Berücksichtigung des prognostizierten Bewertungsaufwands, voraussichtlich eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die aufsichtlich geforderte Gesamtkapitalquote gemäß CRR in Höhe von 8 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozentpunkten und des SREP-Zuschlags von 1,0 Prozentpunkten sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG, wird mit einem Wert von zurzeit 16,02 % deutlich überschritten. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 13,5 % wird somit eingehalten.


Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwartet die Sparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:


Aufgrund des geplanten Kreditzuwachses geht die Sparkasse Gladbeck von einer moderat sinkenden Gesamtkapitalquote aus.


Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwartet die Sparkasse Gladbeck, bei einer leicht sinkenden DBS, einen Rückgang von 1,24 % auf 0,67 % gegenüber dem Vorjahr. Dies ist durch rückläufige Margen und erhöhte Zinsaufwände aus dem Kundengeschäft zu begründen.


Für das Jahr 2024 erwartet die Sparkasse Gladbeck eine Erhöhung der Cost-Income-Ratio von 58,7 % auf 74,13%. Die Steigerung ist begründet durch den geringeren Zinsüberschuss und den gesteigerten Verwaltungsaufwand.


Der Verwaltungsaufwand wird im Vergleich zum Vorjahr von 16,3 Mio. Euro auf 17,8 Mio. Euro deutlich ansteigen.


Für die LCR wird eine Mindestquote von 120 % definiert. Per 31. Dezember 2023 wurde diese mit 192,9 % ausgewiesen.


Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.


Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse Gladbeck negativ auswirken können.

5.5. Gesamtaussage


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse Gladbeck nicht spurlos vorübergeht.


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine Stärkung der Eigenmittel erfolgen können.


Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig.


Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse Gladbeck davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 9.098.797,14 7.814
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 7.134.410,03 8.776
16.233.207,17 16.590
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 77.636.697,81 108.242
b) andere Forderungen 147.685,86 135
77.784.383,67 108.378
4. Forderungen an Kunden 677.862.283,01 665.635
darunter:
durch Grundpfandrechte
gesichert
272.802.191,24 EUR (279.419)
Kommunalkredite 19.044.214,46 EUR (14.519)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 1.990.130,85 1.000
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
1.990.130,85 EUR (1.000)
bb) von anderen Emittenten 66.733.135,68 73.022
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
41.367.355,68 EUR (41.853)
68.723.266,53 74.023
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
68.723.266,53 74.023
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 48.064.772,57 47.032
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 13.241.001,85 13.241
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungs-
instituten
371.500,00 EUR (372)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungs-
instituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 2.968.028,61 3.281
darunter:
Treuhandkredite 2.968.028,61 EUR (3.281)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.775,00 5
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
25.775,00 5
12. Sachanlagen 3.915.083,78 4.111
13. Sonstige Vermögensgegenstände 803.342,13 839
14. Rechnungsabgrenzungsposten 110.190,79 115
Summe der Aktiva 909.731.335,11 933.249

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 75.808,68 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 65.345.603,65 66.159
65.421.412,33 66.159
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten
169.004.257,61 196.226
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
3.881.100,31 4.040
172.885.357,92 200.266
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 486.205.696,92 526.182
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 66.640.325,19 27.359
552.846.022,11 553.541
725.731.380,03 753.807
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.968.028,61 3.281
darunter:
Treuhandkredite 2.968.028,61 EUR (3.281)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 708.481,23 423
6. Rechnungsabgrenzungsposten 255.062,35 158
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13.474.026,00 12.985
b) Steuerrückstellungen 3.126.447,97 1.526
c) andere Rückstellungen 3.232.547,78 5.103
19.833.021,75 19.615
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 48.370.000,00 43.570
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 42.151.523,50 42.026
cb) andere Rücklagen 4.085.000,00 4.085
46.236.523,50 46.111
d) Bilanzgewinn 207.425,31 125
46.443.948,81 46.237
Summe der Passiva 909.731.335,11 933.249
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 13.788.866,15 15.019
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
13.788.866,15 15.019
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 33.615.933,53 46.111
33.615.933,53 46.111

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 18.653.557,73 14.803
darunter:
abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR (96)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
26,39 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.594.847,27 471
20.248.405,00 15.274
2. Zinsaufwendungen 2.466.776,89 2.840
darunter:
abgesetzte positive
Zinsen
0,00 EUR (148)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
164.186,05 EUR (410)
17.781.628,11 12.434
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.139.345,14 1.048
b) Beteiligungen 360.041,91 180
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
1.499.387,05 1.228
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 8.934.727,83 8.941
6. Provisionsaufwendungen 628.515,56 595
8.306.212,27 8.346
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.512.703,03 2.111
darunter:
aus der Fremdwährungs-
umrechnung
0,02 EUR (0)
9. (weggefallen)
30.099.930,46 24.119
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 8.443.270,55 8.201
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.384.020,03 2.367
darunter:
für Altersversorgung 1.844.996,96 EUR (873)
11.827.290,58 10.568
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.558.630,21 5.006
17.385.920,79 15.574
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 285.884,60 280
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 301.845,98 329
darunter:
aus der Fremdwährungs-
umrechnung
2,34 EUR (0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.704.295,05 5.371
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
3.704.295,05 5.371
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1.244.773,83 257
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
1.244.773,83 257
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 2.556,33 3
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.800.000,00 300
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit
2.374.653,88 2.005
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
2.064.185,39 1.784
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 103.043,18 95
2.167.228,57 1.879
25. Jahresüberschuss 207.425,31 125
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
0,00 0
207.425,31 125
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
207.425,31 125
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 207.425,31 125

Anhang 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines


Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.


Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.


Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risiko-vorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).


Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.


Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 11,0 Mio. EUR an die Landesbank Hessen-Thüringen bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbank für den Fall, dass die Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" aus. Die gestundete Kaufpreisforderung unterliegt den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen.

Wertpapiere


Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.


Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.


Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.


Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).


Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen eine mögliche Wertaufholung bis zur Endfälligkeit nicht nachgewiesen werden konnte, wurden auf den Marktwert abgeschrieben.


Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.


Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.


In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.


Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis bzw. den niedrigeren Anschaffungspreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt.

Beteiligungen


Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.


Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen


Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.


Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.


Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.


Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.


Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen


Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.


Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).


Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.


Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.


Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.


Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bereits feststehende Gehaltsanpassungen wurden berücksichtigt. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % p.a. angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten


Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko-und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung


Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.


Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.


Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.


Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt jeweils 861 TEUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 21.790 31.206

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.046 2.046

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
Börsennotiert 65.030
nicht börsennotiert 2.964


Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Buchwert 67.994 72.247
beizulegender Wert 67.687 69.643

* ohne anteilige Zinsen


Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Die Sparkasse hält alle Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds
(in Mio EUR):
Buchwert* Marktwert Differenz
Buchwert zu
Marktwert
Ausschüttungen
in 2023
Tägliche
Rückgabe
möglich
Unterlassene
Abschreibungen
A-Wittring Master-Fonds 36.782 36.782 0 500 Nein Nein

* vor Abzug von Vorsorgereserven


Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.


Anlagevermögen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Buchwert 19.132 19.954
Beizulegender Wert 19.610 20.757


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.


Die Anteile an diesen Investmentvermögen sind nicht börsenfähig.

Aktiva 7 - Beteiligungen


Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Münster 0,68% 1.174,4
(31.12.2022)
0,0
(31.12.2022)


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 - Sachanlagen


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 1.874
Betriebs- und Geschäftsausstattung 842


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände


In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Provisionsansprüche an Verbundpartner in Höhe von 565 TEUR enthalten.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 8 8

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 65.070 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten


Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2.968 TEUR).


Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2.968 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 98 1

Passiva 7 - Rückstellungen


Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 155 TEUR.


Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten


In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.

Andere Verpflichtungen


Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag


In diesem Posten sind aperiodische Erträge in Höhe von saldiert 1.281 TEUR enthalten, die aus Nachzahlungen und Erstattungen für Vorjahre infolge von Außenprüfungen gemäß § 193 ff. der Abgabenordnung für die Jahre 2021 und 2022 resultieren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei
Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 148 0 0 0 --- ---
4. Forderungen an Kunden 11.613 38.307 175.510 436.308 15.982 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- --- 24.381
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.558 4.285 18.774 40.729 --- ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 77 39 3.765 0 --- ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 16.529 33.637 14.804 1.278 --- ---


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern


Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,3 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.


Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen


Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.


Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Vorsorgereserven sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken und steuerlich nicht berücksichtigte Abschreibungen zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente


Die Sparkasse hat derzeit im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken keine Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).


Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter (einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz einschließlich des Eigenanteils der Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 7.378 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 400 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 25.295 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation


Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.


Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:


1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.


2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.


Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.


Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 2,9 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 1,9 Mio. EUR eingezahlt.


Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 652 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)


Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.


Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 14,6 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen; davon wurden bisher 3,0 Mio. EUR dotiert. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)


Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,68 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar


Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 234
Andere Bestätigungsleistungen 48
Gesamtbetrag 282

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes


Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.


Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Grundbetrag und
Allgemeine Zulage
(erfolgsunabhängig)
Leistungszulage
(erfolgsabhängig)
Sonstige Vergütung Gesamtvergütung
TEUR TEUR TEUR TEUR
Steiner, Marcus Vorsitzender 320 --- 10 330
Büser, Jan Mitglied 274 --- 65 339
Summe 594 --- 75 669


Die sonstigen Vergütungen betreffen i.H.v. 55 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen für Herrn Büser und im Übrigen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.


Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrags hat Herr Steiner Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Steiner beträgt derzeit 40 % der festen Bezüge.


Im Falle der regulären Beendigung seiner Tätigkeit hat Herr Steiner Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Steiner beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.


Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der
Pensionsrückstellung
zugeführt
Barwert der
Pensionsansprüche
31.12.2023
TEUR TEUR
Steiner, Marcus Vorsitzender 605 5.124
Summe 605 5.124


Im Geschäftsjahr haben keine Anpassungen der Vertragsbedingungen stattgefunden.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien


Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 380 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.


In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR Name EUR
Abe, Carsten 380 Rademacher, Peter 1.140
Bauer, Christa 3.420 Rymann, Dieter 3.420
Böhler, Herbert 1.520 Saslona, Bernd 1.140
Ernst, Robert 1.520 Steffens, Simone 1.520
Gräber, Marco 1.140 Weist, Bettina 6.840
Kapteina, Benedikt 380 Wiechers, Christoph 380
Kontor, Marc 380 Willing, Bettina 1.520
Lewen, Uwe 1.140 Zulauf, Uwe 1.520
Ortner, Claudia 1.520 Insgesamt 28.880

Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene


An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 448 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 9.137 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat


Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 375 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.947 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 81 78
Teilzeit- und Ultimokräfte 57 57
138 135
Auszubildende 8 10
Insgesamt 146 145

Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder:
Vorsitzendes Mitglied:
WEIST, Bettina
- Bürgermeisterin -
1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds:
BAUER, Christa
- Geschäftsführerin einer Ratsfraktion i. R. -
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds:
RADEMACHER, Peter
- Einkäufer / Fachausbilder -
BAUER, Christa
- Geschäftsführerin einer Ratsfraktion i. R. -
BRACZKO, Claudia
- Pressereferentin -
ORTNER, Claudia
- kaufm. Angestellte im Büro einer Bundestagsfraktion -
GIGLA, Verena
- Marketingreferentin -
SASLONA, Bernd
- Energieanlagenelektroniker i. R. -
KAPTEINA, Benedikt
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter/ Doktorand -
ZULAUF, Uwe
- Sozialversicherungsfachangestellter -
SAHIN, Hasan
- Verwaltungsfachwirt der Stadt Gelsenkirchen -
RADEMACHER, Peter
- Einkäufer / Fachausbilder -
WIECHERS, Christoph
- Studienrat, Berufsschullehrer -
RYMANN, Dieter
- Rechtsanwalt i. R. -
NAMYSLO, Ulrich
- Heizungsbaumonteur -
ERNST, Robert
- Bildungsplaner, Kundenbetreuer -
WISCHNEWSKI, Kathrin-Elisabeth
- Studentin der Rechtswissenschaft -
GRÄBER, Marco
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines MdB -
WEDERHAKE, Christian
- Technische Aufsichtsperson -
STEFFENS, Simone
- Sozialpädagogin -
RULLMANN, Andreas
- Busfahrer -
BÖHLER, Herbert
- Montagemeister i. R. -
JURKOSEK, Rüdiger
- Sozialarbeiter
WILLING, Bettina
- Sparkassenangestellte -
bis 30.09.2023
ABE, Carsten
- Sparkassenangestellter -
bis 30.09.2023
ABE, Carsten
- Sparkassenangestellter -
ab 01.10.2023
DRÜNER, Andreas
- Sparkassenangestellter -
ab 01.10.2023
LEWEN, Uwe
- Sparkassenangestellter -
KONTOR, Marc
- Sparkassenangestellter -

Vorstand


Marcus Steiner Vorsitzender


Jan Büser Mitglied

 

Gladbeck, 26.04.2024


Der Vorstand

Marcus Steiner Jan Büser

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Entwicklung des Finanzanlagevermögens
(Angaben in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen
Veränderungen saldiert * -4.255 -821 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 72.249 19.953 13.241
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 67.994 19.132 13.241

* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR) Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 156 20.930
Zugänge 34 146
Abgänge --- 247
Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 190 20.829
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 152 16.820
Abschreibungen im Geschäftsjahr 13 273
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- 178
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 165 16.915
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 4 4.110
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 25 3.914

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Stadtsparkasse Gladbeck hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Gladbeck besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Stadtsparkasse Gladbeck definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 30.100.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 116,0.


Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 2.375.


Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.064. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Gladbeck hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Stadtsparkasse Gladbeck

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.


Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden


Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:


a) Sachverhalt und Problemstellung


b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 74,5 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.


b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.


Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.


Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.


Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Isabel Tuschhoff.

 

Münster, 24. Mai 2024


Sparkassenverband Westfalen-Lippe Prüfungsstelle

Tuschhoff
Wirtschaftsprüferin

Bericht des Verwaltungsrates


Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse informiert und fasste die erforderlichen Beschlüsse.


Die Prüfungsstelle des Sparkassenverband Westfalen-Lippe hat die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.


Gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe d) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen hat der Verwaltungsrat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.


Der Verwaltungsrat spricht, Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse für die geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.

 

Gladbeck, 10. Juni 2024


Die Vorsitzende des Verwaltungsrates

WEIST
Bürgermeisterin

Gewinnverwendungsvorschlag

Sitzung des Verwaltungsrates am 10.06.2024

Beschluss:


Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung des Trägers vor, den Jahresüberschuss der Stadtsparkasse Gladbeck in Höhe von EUR 207.425,31 gemäß § 25 Abs. 1 SpkG NRW dem Träger zur Verwendung für Zwecke nach § 25 Abs. 3 SpkG NRW zuzuführen.

Gewinnverwendung

Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 27.06.2024

Beschluss:


Gemäß § 25 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) sind dem Träger zur Verwendung für Zwecke nach § 25 Abs. 3 SpkG NRW EUR 207.425,31 aus dem Jahresüberschuss der Stadtsparkasse Gladbeck zuzuführen.

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