Jet
Aviation Services GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
254.644,00 |
116.752,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
254.644,00 |
116.752,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.918.514,37 |
6.055.377,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.699.872,81 |
1.671.260,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.218.641,56 |
4.384.116,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.276,40 |
11.871,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.194.434,77 |
6.184.000,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.585.661,74 |
5.038.369,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.538.369,36 |
3.864.588,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
547.292,38 |
673.781,11 |
| B.
Rückstellungen |
345.073,42 |
510.897,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.699,61 |
634.734,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.194.434,77 |
6.184.000,55 |
Anhang
Jet Aviation Services GmbH
Düsseldorf
Registergericht
Düsseldorf
HRB 69234
Anhang für das Geschäftsjahr
2023
A.
Allgemeine Angaben
Generalnorm
Der Jahresabschluss der Jet Aviation Services GmbH
wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Währungsumrechnung
Kurzfristige Vermögensgegenstände und
Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag angesetzt.
Bei einer Restlaufzeit der Fremdwährungsposition
zum Bilanzstichtag von über einem Jahr wird bei
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in
fremder Währung der Veränderung des Wechselkurses
bei Vermögensgegenständen durch eine Abwertung
auf den niedrigeren Devisenkassamittelkurs bzw. bei
Verbindlichkeiten durch den Ansatz des höheren
Devisenkassamittelkurses Rechnung getragen, jedoch unter
Beachtung von Realisations-, Imparitäts- und
Anschaffungskostenprinzip.
3.
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Sofern bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens zum Abschlussstichtag von einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist,
werden außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen wurden vorgenommen, sofern die
Gründe für die ursprüngliche
Wertminderung nicht mehr bestehen.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten
EUR 250,00 nicht übersteigen. Entsprechende
Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR
250,00 und EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten
zusammengefasst, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
4.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken wurden
durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die (übrigen) sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bilanziert.
5.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die zu Aufwendungen in
kommenden Perioden führen.
6.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
7.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
8.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 274a
Nr. 5 HGB nicht gebildet.
9.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen
Erträge werden periodengerecht nach dem
Realisationsprinzip erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistung bzw. im Zeitpunkt ihrer Verursachung
ergebniswirksam.
Zinserträge und -aufwendungen werden
entsprechend ihrer Entstehung erfasst.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen,
unverzinslichen Mietkautionen in Höhe von insgesamt
TEUR 162 (i.Vj. TEUR 162) haben in Höhe TEUR 1
(i.Vj. TEUR 1) eine Restlaufzeit von einem Jahr, in
Höhe von TEUR 154 (i.Vj. TEUR 60) eine Restlaufzeit
von zwei Jahren und in Höhe von TEUR 7 (i.Vj. TEUR
101) eine Restlaufzeit von drei Jahren.
2.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind vollständig
unbesichert.
3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen i. H. v. TEUR 405 p.a. sowie aus
Lizenzverträgen i. H. v. TEUR 237 p.a.
D.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter gem.
§ 285 Nr. 7 HGB beträgt 31 (i. Vj. 30).
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Zu Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Herr Mark Voß,
Düsseldorf
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3.
Konzernzugehörigkeit
Folgende Unternehmen stellen den größten
bzw. kleinsten Konzernabschluss auf, in den der
Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen ist:
General Dynamics
Corporation, New York/USA
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Jet Aviation Holding
GmbH, Basel/Schweiz
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Düsseldorf, den 30.
September 2024
Jet Aviation Services
GmbH
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Mark
Voß
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025
festgestellt.
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