SCIROTEC GmbHLiquidiert

Au-Ost 1, 72072 Tübingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728982
Eingetragen
17.2.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Entwicklung und der Vertrieb von technischer Software, die Lizenzvergabe, damit zusammenhängende Dienstleistungen, Schulungen, Consulting und Support sowie der Vertrieb von Hardware nebst deren Vernetzung

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SCIROTEC GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 59.609,00 52.023,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 59.604,00 52.018,00
B. Umlaufvermögen 3.117.597,37 2.599.892,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.690.518,71 1.205.081,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.427.078,66 1.394.810,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 274.543,45 292.555,91
Summe Aktiva 3.451.749,82 2.944.471,33

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 1.239.778,42 726.582,10
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 701.582,10 261.073,39
III. Jahresüberschuss 513.196,32 440.508,71
B. Rückstellungen 180.942,87 154.030,99
C. Verbindlichkeiten 1.536.118,52 1.391.057,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten 494.910,01 672.801,02
Summe Passiva 3.451.749,82 2.944.471,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Das BilRUG wurde beachtet.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben (für Investitionen bis 2009). Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (für Investitionen in 2020).

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

4. Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten ggf. die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

III. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen an Gesellschafter im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 53,96.

II. Rückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach § 249 HGB.

III. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden am Abschlussstichtag keine.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gemäß § 285 Nr. 1 a HGB).

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Vidackovic Branislav Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis; von den Beschränkungen gemäß § 181 BGB befreit

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.7.2021.

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