Wagner Chauffeur-Service GmbH

Tölzwiesen 9, 91346 Wiesenttal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9080
Eingetragen
27.12.2017
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Betrieb eines Limousinen-Chauffeur-Services.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manuela Dötzer
seit 14.8.2023
Prokura
Volker Wagner
seit 27.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wagner Chauffeur-Service GmbH

Wiesenttal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ zum 31. Dezember

Wagner Chauffeur-Service GmbH

Wiesenttal

AKTIV

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.480,00 26.415,00
II. Sachanlagen 64.117,00 39.763,00
87.597,00 66.178,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 113.514,15 141.186,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 92.257,86 43.855,17
205.772,01 185.041,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.726,32 5.803,62
297.095,33 257.022,93

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 7.000,00 7.000,00
eingefordertes Kapital 18.000,00 18.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag 66.888,50 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 67.920,38 0,00
IV. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 66.888,50
152.808,88 84.888,50
B. Rückstellungen 47.401,76 29.317,66
C. Verbindlichkeiten 96.884,69 142.816,77
297.095,33 257.022,93

ANHANG für das Geschäftsjahr 2019

Sitz: Wiesental

Registergericht: Amtsgericht Bamberg

Handelsregisternummer: HRB 9080

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 250,00 bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00).

Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Stand 31.12.2020 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.383,40 € 11.383,40 € 0,00 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 85.501,29 € 26.701,29 € 33.600,00 € 25.200,00 €
davon aus Steuer: 5.525,55 €
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 2.375,92 €

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB.

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

c) Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr:

• Herr Volker Wagner, Tölzwiesen 9, 91346 Wiesenttal

Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.

d) Gesellschafter

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 19.059,02 (Vorjahr € 15.151,33) und Verbindlichkeiten i.H.v. € 67.200,00 (Vorjahr € 75.600,00).

e) Beschäftigte Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt.

5. Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H.v. € 67.920,38 zuzüglich des Gewinnvortrages i.H.v. € 66.888,50, insgesamt € 134.808,88 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Streitberg, den 22.12.2020

Wagner Chauffeur-Service GmbH

Volker Wagner, Geschäftsführer

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