PrimaFlora
Verwaltungs-GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
45.244,22 |
47.610,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.244,22 |
47.601,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
9,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.244,22 |
47.610,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.443,37 |
46.133,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.569,03 |
19.198,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.690,25 |
-1.370,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.777,01 |
1.477,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.244,22 |
47.610,63 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Prima Flora Verwaltungs GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß §§ 264 ff. HGB einen
Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu
erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte
verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter
erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S.
6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB
und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII. S.2 EGHGB.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum
Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung,
berücksichtigt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung
erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Komplementärstellung
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin (Komplementärin) der Prima Flora GmbH
& Co. KG, in Dorsten.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr
Andreas Große Kock.
Dorsten, den 10. April 2012
gez. Andreas Große-Kock
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2012 festgestellt.
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