Autohaus
Appel GmbH
Rheinbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.902,41 |
62.827,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
55.805,00 |
62.734,00 |
| III.
Finanzanlagen |
96,41 |
92,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
453.243,47 |
420.824,06 |
| I.
Vorräte |
311.814,54 |
232.873,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.283,47 |
114.399,10 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.761,98 |
1.307,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.145,46 |
73.551,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
700,00 |
340,00 |
| Aktiva |
509.845,88 |
483.991,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.163,14 |
280.305,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
254.740,81 |
231.988,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.857,74 |
22.752,58 |
| B.
Rückstellungen |
24.278,83 |
23.927,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
165.819,91 |
175.674,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
148.319,91 |
158.174,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.500,00 |
17.500,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
584,00 |
4.084,00 |
| Passiva |
509.845,88 |
483.991,35 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
Autohaus Appel GmbH, Rheinbach
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter Autohaus Appel GmbH
mit dem Sitz in Rheinbach und ist beim Registergericht des
Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 10225 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden linear auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei
die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze
zugrundegelegt werden, soweit diese handelsrechtlich
zulässig sind.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Waren sind mit den Anschaffungskosten
oder soweit nach dem Niederstwertprinzip niedrigere
beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken
aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nennbetrag bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Bilanz enthält Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.761,98.
4.2
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt
Herrn Lars Appel, Kraftfahrzeug-Meister
4.3
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt 15 Mitarbeiter beschäftigt.
4.4
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 293.598,55
auf neue Rechnung vorzutragen.
Rheinbach, den 18.09.2024
Lars Appel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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