Hauke
Metallbau GmbH
Sömmerda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.479.040,00 |
1.056.181,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18,00 |
18,00 |
| II.
Sachanlagen |
679.022,00 |
756.163,00 |
| III.
Finanzanlagen |
800.000,00 |
300.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
536.081,20 |
998.082,84 |
| I.
Vorräte |
86.339,97 |
78.714,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.088,46 |
56.568,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292.652,77 |
862.799,11 |
| Aktiva |
2.015.121,20 |
2.054.263,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.863.443,82 |
1.797.087,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.621.522,74 |
1.510.058,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
216.356,49 |
261.464,35 |
| B.
Rückstellungen |
58.300,00 |
117.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.377,38 |
139.876,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
63.040,55 |
58.149,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.336,83 |
81.726,98 |
| Passiva |
2.015.121,20 |
2.054.263,84 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
den zusätzlichen Anforderungen des GmbH-Gesetzes
erstellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in
der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
einerseits oder im Anhang andererseits besteht, wurde
dieses aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Das Geschäftsjahr umfasste den Zeitraum vom 01.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.
Die Hauke GmbH ist beim Amtsgericht Jena unter HRB
104474 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der
Metallbau.
Bei der Hauke GmbH handelt es sich um eine sog.
kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Sie hat
daher bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften, die für kleine
Kapitalgesellschaften gelten, Gebrauch gemacht.
Außerdem wurde hinsichtlich der Offenlegung des
Jahresabschlusses die größenabhängige
Erleichterungsvorschrift des § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände
(insbesondere Software) sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
angesetzt. Software wird über einen Zeitraum von drei
Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung von
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter
Anwendung der steuerlich zulässigen Sätze linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter
(Wirtschaftsgüter) bis zu einem Betrag in Höhe
von 800,00 €
(§ 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr jeweils
voll abgeschrieben und sind im Anlagennachweis (vgl. unten)
jeweils als Zugang und als Abgang ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Vorräte wurden zum Bilanzstichtag unter
Zugrundelegung der verlustfreien Bewertung und unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
V.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden mit dem Kurs im Anschaffungszeitpunkt
oder mit dem niedrigeren (bei Forderungen) bzw.
höheren (bei Verbindlichkeiten) Kurs zum
Abschlussstichtag bewertet. Aufwendungen und Erträge
gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung zum jeweiligen
Kurs des Zahlungstages ein.
C. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
Anlagevermögen
Zusammensetzung, Entwicklung und Abschreibung des
Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023 ergeben sich aus
dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel sowie den
Erläuterungen hierzu.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital betrifft das Stammkapital der
Gesellschaft.
D. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Thomas Hauke
bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschlag über die Verwendung des
Bilanzgewinns/-verlusts
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn/-verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Sömmerda, 20. Juni
2024
gez.
Thomas Hauke (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024
festgestellt.
|