Planet Footwear GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Schuhen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Piepmeyer seit 1.2.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kerstin Klimmek | 25.00% |
Sandra Klimmek | 25.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Kerstin Klimmek und Sandra Klimmek in Erbengemeinschaft | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Impuls Schuhe GmbHHagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der IMPULS Schuhe GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die vorliegende Bilanz wurde als Handelsbilanz aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Hinsichtlich der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB geforderten Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführungsorgans wurde die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurden die Größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Angaben zur Ergebnisverwendung wurde die Erleichterung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Erläuterung der Bilanz Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 (2) HGB wurden nicht aktiviert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer oder degressiver Abschreibungen bewertet. Die degressive Abschreibung widerspricht insoweit nicht den GOB, als dass die Vermögensgegenstände erfahrungsgemäß in den ersten Jahren einen höheren Wertverzehr haben. Diese Auffassung wird auch von der herrschenden Literatur geteilt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer, die sich hilfsweise aus der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gültigen amtlichen Fassung der AfA-Tabellen der Finanzverwaltung ergibt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bewertung wurden alle am Bilanzstichtag abzusehenden Preissteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Jahresabschluss enthält Verbindlichkeiten in USD. Diese wurden jeweils mit dem Rückzahlungswert bei deren Entstehung bewertet (Erstbewertung). Soweit Verbindlichkeiten in fremder Währung am Bilanzstichtag bestehen, werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Dabei wird dem Niederstwertprinzip für Forderungen bzw. dem Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, Rechnung getragen. Der maßgebliche Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag betrug 1,3217 USD/EUR. Das gezeichnete Kapital wurde nach § 283 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben Forderungen
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben werden aufgrund der Erleichterung nach § 288 HGB nicht gemacht. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Kaufmann Jörg Geikowski und Kaufmann Tim Piepmeyer ausgeübt. IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Bilanzstichtag keine nach § 251 HGB ausweispflichtigen Haftungsverhältnisse.
Hagen, den 23. Dezember 2013 gez. Tim Piepmeyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2013 |
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