Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Max and Mary AG
Rolandstraße 70, 53179 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Dr. Rollmann seit 17.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Max and Mary AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ zum 31. Dezember 2017Max and Mary AG, BonnAKTIVA
PASSIVA
Anhang zum 31. Dezember 2017Max and Mary AG, BonnAllgemeine Hinweise Die Firma lautet auf Max and Mary AG. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Frankfurt/Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 50749 eingetragen. Die geschäftliche Oberleitung befindet sich in Bonn. Die Geschäftsadresse lautet Robert-Koch-Straße 94, 53225 Bonn. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Bewertung Rechnung. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB). Die Abschreibung wurde im Jahre der Anschaffung zeitanteilig vorgenommen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Von der Bewertungsfreiheit für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 Euro wurde gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur Bilanz Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Der Anlagespiegel wird wie folgt dargestellt: ANLAGENSPIEGEL nach BilRUG zum 31. Dezember 2017
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe von § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Rückstellungen haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Ein Teilbetrag der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 859 Euro (im Vorjahr 847 Euro) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren. Ein weiterer Teilbetrag von 421 Euro (im Vorjahr 409 Euro) hat eine Laufzeit von mehr fünf Jahren. Alle Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und waren - soweit sie fällig waren - zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ausgeglichen. Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen nicht. Gegenüber dem ehemaligen Vorstand besteht eine Forderung in Höhe von 1.180,88 Euro (im Vorjahr 6.193 Euro). Eine Verzinsung wurde nicht vereinbart. Die Tilgung erfolgt im Jahr 2018. Darüber hinaus wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; es wurden für die Geschäftsführung auch keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9c HGB). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht ermittelt. Geleistete Zahlungen für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag wurden abgegrenzt. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen nicht. Gegenüber dem ehemaligen Vorstand besteht eine Forderung in Höhe von 1.180,88 Euro (im Vorjahr 6.193 Euro). Eine Verzinsung wurde nicht vereinbart. Die Tilgung erfolgt im Jahr 2018. Darüber hinaus wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; es wurden für die Geschäftsführung auch keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9c HGB). Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird mit Verweis auf § 285 Nr. 3a HGB verzichtet, da diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung ist. Sonstige Angaben Größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen; auf entsprechende Angaben wurde verzichtet. Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich
beschäftigt. Vorstand war im Berichtsjahr
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach Niederlegung der Vorstandsbestellung durch Herrn Dr. Joachim H. Baer wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 15. Januar 2018 Herr Dr. Hans-Jörg Harth zum Vorstand bestellt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Christian Rollmann und die Stellvertreterin des Aufsichtsrats, Frau Dr. Anne Loose, wurden einstimmig gewählt. Der Vorjahresabschluss wurde festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2019 festgestellt. |
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