Poolbest
GmbH
Graben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
174.629,00 |
266.562,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
158,00 |
264,00 |
| II.
Sachanlagen |
174.471,00 |
266.298,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.068,21 |
169.310,80 |
| I.
Vorräte |
-206.783,01 |
119.361,40 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
340.605,04 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
268.812,98 |
47.534,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.038,24 |
2.414,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.398,35 |
23.364,15 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
53.994,02 |
|
| Aktiva |
317.089,58 |
459.236,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
29.055,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.424,71 |
4.424,71 |
| III.
Verlustvortrag |
469,37 |
936,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
83.049,36 |
-467,35 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
53.994,02 |
|
| B.
Rückstellungen |
19.539,83 |
16.433,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
297.549,75 |
413.748,00 |
| Summe
Passiva |
317.089,58 |
459.236,95 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Die Lifestyle WD Design, Inh. Michael Brentel wurde
im Wege der Sachkapitalerhöhung zum 30.09.2020 in die
Gesellschaft eingebracht.
Der Jahresabschluss der Poolbest GmbH - vorm.
Poolbest GmbH, Graben wurde gemäß §§
242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Die Erleichterungen des § 274a HGB und des
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen
standen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im
Einzelfall wurden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Die
Abschreibungsmethoden und die Abschreibungshöhe
richten sich nach den von der Finanzverwaltung
herausgegebenen Abschreibungstabellen; dabei wird nach
Möglichkeit zunächst degressiv, später
linear abgeschrieben. Zugänge des
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig
abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht niedrigere
Tagespreise am Bilanzstichtag zum Ansatz gelangten.
Mangelnder oder eingeschränkter Verwertbarkeit
wurde durch Abschläge Rechnung getragen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet; als Herstellungskosten wurden
die nach R 6.3 EStR 2005 anzusetzenden
Pflichtbestandteile in Ansatz gebracht. Wegen schlechter
Verwertbarkeit wurden entsprechend dem
Niederstwertprinzip Abschläge vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet.
Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe
einzelwertberichtigt.
Die
übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die
Steuerrückstellungen entsprechen den zu
erwartenden Steuerbelastungen.
Die
anderen Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der
Risiken notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 in Rechnung
gestellte Aufträge, die in 2024 fertiggestellt und
geliefert werden. Nach Abzug der anfallenden Kosten ergibt
sich ein Überschuss in Höhe von ca. TEUR 51. Zum
31.12.2023 waren zum Teil geleistete Anzahlungen
eingegangen. Gemäß der vorläufigen BWA
für 2024 ergibt sich für 2024 ein
Jahresüberschuß in Höhe von TEUR 20..
C. Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr von Herrn Michael Brentel, Graben,
wahrgenommen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Graben, den 15.06.2024
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Ort, Datum
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Michael Brentel
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sonstige Berichtsbestandteile
Graben, den 15.06.2025
gez. Michael Brentel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2025
festgestellt.
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