E-Fork GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven-Uwe Strom seit 26.2.2015 | Geschäftsführer |
Paul Thomas Pertermann seit 1.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Anke Pertermann | 35.71% |
| 35.71% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WDS Pertermann GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der WDS Pertermann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. In (entsprechender) Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB wurden teilweise die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Diese berücksichtigen auch allgemeine Verwaltungskosten, welche im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 über einen Zuschlagssatz in die Bewertung einfließen. Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände und Liquide Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen und fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für einen bestimmten Tag nach diesem Stichtag darstellen. Die Gesellschaft hat auf ihr Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um am Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen. Angaben zur Bilanz Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Laut Gutachten zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
sonstige Berichtsbestandteile
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