Nuova Moda
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.397,00 |
57.009,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.682,00 |
2.802,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.715,00 |
54.207,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660.303,12 |
685.904,25 |
| I.
Vorräte |
362.488,00 |
445.584,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
277.310,90 |
225.361,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.504,22 |
14.958,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.491,00 |
1.560,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
716.191,12 |
744.473,25 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
184.010,94 |
234.735,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
159.010,94 |
209.735,57 |
| B.
Rückstellungen |
60.742,00 |
71.138,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
471.438,18 |
438.599,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
716.191,12 |
744.473,25 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Nuova Moda GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Angabe zu Forderungen
In den ausgewiesenen Forderungen in Höhe von
€ 277.310,90 (Vorjahr: € 225.361,32) sind keine
Beträge mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr
enthalten.
2.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
471.438,18 (Vorjahr: € 438.529,77).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer Uwe Praum
2.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
€
|
Stand bisheriger Kredite
|
142.519,31
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
6.114,88
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
49.523,60
|
= neuer
Kreditbestand
|
185.928,03
|
3.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
€
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
185.928,03
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|