Evergreen
Energiesysteme GmbH (vormals: Spotlight Promotion UG
(haftungsbeschränkt))
Bramsche
(vormals: Wallenhorst)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 03.02.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
5.128,12 |
| Summe
Aktiva |
5.128,12 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-8.661,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.039,73 |
| Summe
Passiva |
5.128,12 |
1 Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Evergreen Energiesysteme GmbH
Verkauf von Solar- & PV-Anlagen wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
1.2 Besonderheiten
der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinst-Kapitalgesellschaft.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird
dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen in der Bilanz mit € 198,36. Darin
enthalten:
Sonstige
Forderungen
198,36 €
Verbindlichkeiten in der Bilanz mit € 12.039,73.
Darin enthalten:
| Verbindlichkeiten
ggü. Gesellschaftern |
8.400,00 € |
| Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
3.639,73 € |
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschemas.
1.3 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
1.4 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Aktivierte Disagiobeträge
In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Disagiobetrag in Höhe von € 0,00 eingestellt.
Pensionsrückstellungen
Es sind keine Pensionsrückstellungen gebildet
worden.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt € -10.661,61.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinn-/Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von €
0,00, der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden € 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von € 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden € 0,00 vorgetragen.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden
zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:
•
Mit steigendem Umsatz wird gerechnet
•
Mit steigendem Gewinn wird gerechnet
Hinweis im Sinne des § 102 StaRUG auf das
Vorliegen eines Insolvenzgrunds nach den §§ 17 bis
19 InsO und sich daraus etwaig ergebende Pflichten für
die Geschäftsführung der Evergreen Energiesysteme
GmbH. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses auf
Basis der mir vorliegenden Informationen ist mir aufgefallen,
dass ein negatives Eigenkapital vorhanden ist und damit eine
bilanzielle Überschuldung vorliegt. Vor diesem
Hintergrund möchte ich Sie nachfolgend zunächst auf
die für Geschäftsleiter und Mitglieder der
Überwachungsorgane bestehenden Pflichten hinweisen.
Anbei die nachfolgenden Vorschriften:
§§ 15a, 15b, 17, 18, 19 InsO
§§ 1, 102 StaRUG
§§ 283, 283a, 283b StGB
§§ 263, 266a StGB
Bitte prüfen Sie, ob diese Vorschriften
einschlägig sind, da die Unternehmenskrise oder gar der
Eintritt eines Insolvenzgrunds ein hohes Haftungs- und ggf.
Strafbarkeitsrisiko für die Geschäftsleitungsorgane
mit sich bringt. Wenn das Risiko einer
Insolvenzantragspflicht gegeben ist, sind Sie nach der
Rechtsprechung des BGH verpflichtet unverzüglich eine
Prüfung der Insolvenzreife vorzunehmen. Für den
Fall, dass die Überprüfung der Insolvenzreife
ergeben sollte, dass der Insolvenzgrund der
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder der
Überschuldung
§ 19 InsO vorliegt, sind Sie in Ihrer Funktion als
Geschäftsleiter nach § 15a Inso verpflichtet, ohne
schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen
nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen
nach Eintritt der Überschuldung einen Insolvenzantrag
beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Frau
Vanessa Schulte
Ausgeübter Beruf:
Gesellschafter-Geschäftsführerin
Name weiterer Geschäftsführer: Herr Igor Lang
Ausgeübter Beruf:
Gesellschafter-Geschäftsführer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2023 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2023 gebilligt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Osnabrück, 21.08.2023
gez.
Frau Vanessa Schulte, Herr Igor Lang
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