FS Elektronik
GmbH
Püttlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.514,00 |
8.382,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.279,00 |
7.947,00 |
| 1.
Geschäfts- oder Firmenwert |
4.279,00 |
7.947,00 |
| II.
Sachanlagen |
235,00 |
435,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
235,00 |
435,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.713,24 |
91.046,61 |
| I.
Vorräte |
37.148,43 |
39.294,92 |
| 1.
Fertige Erzeugnisse und Waren |
36.932,30 |
39.294,92 |
| 2.
geleistete Anzahlungen |
216,13 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.233,01 |
16.826,44 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
18.875,70 |
16.727,91 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
5.357,31 |
98,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.331,80 |
34.925,25 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
1.817,18 |
431,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
35.726,41 |
37.186,75 |
| Summe
Aktiva |
112.770,83 |
137.046,56 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
62.186,75 |
63.613,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.460,34 |
1.426,35 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
35.726,41 |
37.186,75 |
| B.
Rückstellungen |
4.700,49 |
11.050,95 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
617,49 |
2.226,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
4.083,00 |
8.824,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.070,34 |
125.995,61 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.568,68 |
1.567,64 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
55.267,84 |
75.962,66 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
51.233,82 |
48.465,31 |
| Summe
Passiva |
112.770,83 |
137.046,56 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der FS Elektronik GmbH
wurde gemäß §§ 242 ff und §§
264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung und die
Übersichtlichkeit zu verbessern, sind die nach den
gesetzlichen Vorschriften bei den Posten von Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind,
ausschließlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Immaterielle Anlagen und Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens werden
nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens im übrigen erfolgen
pro-rata-temporis.
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestand und Bankguthaben werden mit
Nominalwerten angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind jahresanteilig
abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag.
Rückstellungen
Diesonstigen Rückstellungenwerden in Höhe
des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Hinsichtlich des Ansatzes von latenten Steuern wurde
vom Wahlrecht des § 274 a HGB Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag abgegrenzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Angaben zu Fälligkeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten teilen sich
hinsichtlich ihrer Laufzeit wie folgt auf:
| bis ein Jahr: |
11.671,32 EUR |
| mehr als fünf
Jahre: |
39.562,50 EUR |
| davon gegenüber
Gesellschafter: |
519,60 EUR |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und die erhaltenen Anzahlungen haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
1.460,34 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von
Carsten Dörr (Groß- und Aussenhandelskaufmann,
Püttlingen)
geführt.
Für den Jahresabschluss: Carsten Dörr
Der Feststellungsbeschluß datiert vom
15.04.2015.
|