Witte Technology GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Finger seit 21.3.2018 | Prokura |
Karin Isenberg seit 5.2.2018 | Prokura |
Franz Peter Rott seit 10.1.2018 | Geschäftsführer |
Udo Feldmann seit 14.3.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WITTE holding GmbH & Co. KGWermelskirchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020A. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Rahmenbedingungen In Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um 5,0% (im Vorjahr Steigerung um 0,6%) zurückgegangen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021). Im Geschäftsjahr 2020 sicherlich durch die mit der COVID-19 Pandemie einhergehenden regulatorischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft. Damit ist die deutsche Wirtschaft ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009 in eine tiefe Rezession geraten. Weitere Auswirkungen wie der Brexit oder die gesamtwirtschaftlichen Außenhandelsbeziehungen zwischen USA, China und Europa sind sicherlich nicht ohne Einfluss geblieben. Darüber hinaus finden tiefgreifende Marktveränderungen durch die Klima- und Nachhaltigkeitsdiskussion statt, wie z. B. die Elektromobilität, die eine enorme Auswirkung auf den deutschen und internationalen Automobilbereich hat. Die Zahl der Kfz-Neuzulassungen ist für die Firmengruppe Witte von Bedeutung. Im Jahr 2020 sind die Neuzulassungen in Deutschland um 16,3% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz Neuzulassungen 2020). Dies sind wichtige Faktoren für dieses Marktsegment des staatlichen Zulassungswesens. Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021). Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021). 2. Lage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2020 war ein schwieriges Jahr für die Firmengruppe Witte, die gesteckten Ziele im Hinblick auf das angestrebte Wachstum wurden verfehlt, da sich der Umsatz unter dem Einfluss der Corona-Pandemie im nationalen und internationalen Geschäftsumfeld stark rückläufig entwickelte. Die angestrebten Investitionen wurden aber umgesetzt und die Zeit für die Vorbereitung weiterer Investitionen in die zukünftige Produktentwicklung genutzt. Bedingt durch den Umsatzrückgang konnte aufgrund der Gegenmaßnahmen ein größerer Verlust vermieden werden. Das Konzernjahresergebnis lag bei T€ - 32 (Vorjahr: T€ +625). Als essenzieller und systemrelevanter Lieferant für behördliche Produkte war natürlich ein Hauptaugenmerk neben der Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft die Sorge um die Mitarbeiter, um diese so gut wie möglich durch Hygienekonzepte gegen Ansteckungsrisiken im betrieblichen Ablauf zu schützen. Dadurch konnte erreicht werden, dass auch durch das disziplinierte Verhalten aller Beteiligten, im betrieblichen Ablauf kein Mitarbeiter mit COVID-19 infiziert wurde. 2.1. Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme lag mit T€ 13.873 (Vorjahr: T€ 12.824) um T€ 1.049 höher als im Vorjahr. Im Berichtsjahr wurden die Investitionen im Bereich der automatisierten Weiterverarbeitung erweitert. Darüber hinaus wurden Ersatzinvestitionen für Anwendungssoftware getätigt. Die Vorratsbestände waren bedingt durch den Umsatzrückgang um T€ 295 niedriger als zum Vorjahreszeitpunkt mit T€ 4.858 (Vorjahr: T€ 5.153). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen mit T€ 1.124 um T€ 105 unter dem Vorjahreswert. Das Eigenkapital beträgt T€ 8.231 und liegt mit einer Eigenkapitalquote von 59,3 % unter dem Vorjahreswert von 65,4 %. 2.2. Finanzlage Unverändert verfügt die Firmengruppe über verschiedene Kreditrahmen, die im Geschäftsjahr 2020 zum Stichtag in Höhe von T€ 3.591 (Vorjahr: T€ 2.346) in Anspruch genommen wurden. Darin enthalten ist ein KfW-Darlehen in Höhe von T€ 1.500, das aufgrund der Pandemiesituation im Rahmen der finanziellen Vorsorge aufgenommen wurde. Der Mittelzufluss aus der Geschäftstätigkeit verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 258. Unter Berücksichtigung der Tilgung von Finanzmittelkrediten, Investitionen und Ausleihungen konnte insgesamt ein positiver Cash-Flow in Höhe von T€ 1.915 (Vorjahr: T€ 176) erzielt werden. Die Zahlungsfähigkeit der Firmengruppe war im Jahr 2020 jederzeit gegeben. Geplante Investitionen für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von T€ 644 werden im wesentlichen Teil aus Eigenmitteln finanziert. 2.3. Ertragslage Der Konzernumsatz war mit T€ 17.365 (Vorjahr: T€ 19.154) um 9,3 % stark rückläufig gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis im Geschäftsjahr weist einen Verlust in Höhe von T€ 32 (Vorjahr: Gewinn T€ 625) aus. Die Gesamtleistung (gesamte Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen) war mit T€ 17.214 (Vorjahr T€ 19.150) um T€ T€ 1.936 niedriger als im Vorjahreszeitraum. Demzufolge war der Rohertrag gegenüber dem Vorjahr deutlich niedriger. Die Rohertragsquote lag bei 50,6% (Vorjahr: 55,4 %). Im Materialaufwand konnte aufgrund der rückläufigen Umsätze und damit verbundenen Nachteile im Produktmix die Materialquote von 49,0 % (Vorjahr: 44,6 %) nicht verbessert werden. Die Abschreibungen lagen mit T€ 961 auf dem Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen waren bedingt durch weitere Personalkosteneinsparungen und zeitweiser Kurzarbeit um T€ 539 niedriger als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 2.386 lagen deutlich unter dem Vorjahreszeitraum T€ 3.067. Dies ist insbesondere aufgrund geringerer Fracht- und Logistikkosten und Auswirkungen der pandemischen Situation durch Wegfall von Messen und geringeren Anzahl von physischen Kundenbesuchen. Die Komplementärin Witte holding GmbH übt die Geschäftsführung der Witte holding GmbH & Co. KG aus. Durch die WITTE holding GmbH & Co. KG wird die Leitungsfunktion und Finanzierungsfunktion im Konzern übernommen. Entwicklungen der Marktsegmente: Die Nettoumsatzerlöse im Bereich der Reflektor Systeme waren stabil auf Vorjahresniveau mit T€ 3.199. Die veränderte Vorgehensweise im Vertrieb durch mehr Direktverkäufe und der damit verbundenen Kundenähe zeigt weiterhin Erfolge, ohne Umsatzeinbußen trotz Pandemie Situation. Im industriellen Bereich der Kennzeichnungssysteme war der Umsatzeinbruch als Folge der Entwicklung im Automotiv Bereich und im Maschinenbau unvermeidbar. Gegenüber dem Vorjahr, konnte dennoch eine stabile Auftragslage erreicht und der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 7,7 % begrenzt werden. Die Sicherheitskennzeichnungen im selbstklebenden aber auch im nicht klebenden Segment mussten einen deutlichen Umsatzrückgang von -13,3 % hinnehmen. Insbesondere im internationalen Bereich und bei den nicht selbstklebenden Erzeugnissen, waren durch die Pandemie Einschränkungen auch vor Ort in den Absatzmärkten so groß, dass Neuabschlüsse kaum möglich waren. B. Risikobericht und Prognosebericht 1. Darstellung der wesentlichen Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Die im Geschäftsjahr 2020 weltweiten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie haben ihre wirtschaftlichen Spuren hinterlassen, aber auch Möglichkeiten und Potenziale zur weiteren Digitalisierung und Effizienzsteigerung offenbart. Tendenzielle Bedarfe aus dem Zwang der nachhaltigen Ökonomie und Ressourcenverwendung führen weiterhin zu Nachfragverschiebungen in den Branchen. Durch diese Weiterentwicklung hinsichtlich der Digitalisierung und der Veränderung hin zu nachhaltigen und klimafreundlichen Antrieben werden aber die Anforderungen an Markierungs- und Kennzeichnungslösungen nach wie vor anspruchsvoller und erfordern eine Strategie in der eine "hybride Lösung" als Verbindung hin zu digitalen Anwendungen im Vordergrund steht. Die Firmengruppe Witte investiert dahingehend weiter in den strategischen Aufbau neuer Marktsegmente. Neben Produkten aus dem Bereich der gedruckten Elektronik bietet die Firmengruppe Witte digitale Lösungskonzepte an, die gemeinsam mit Kooperationspartnern aus dem Gebiet der IOT und Kommunikation für Kunden entwickelt. Durch diese Zusammenarbeit erweitern sich perspektivisch die Vertriebsmöglichkeiten auch auf andere Marktsegmente wie den Dienstleistungsbereich. Die Absatzmöglichkeiten sind abhängig von der Investitionstätigkeit und den damit verknüpften Industriezweigen Maschinen- und Fahrzeugbau und der allgemeinen Wirtschaftslage der Marktteilnehmer, insbesondere von dem Bereich Automotive und den für diese Branche typisch verbundenen Risiken. Die Firmengruppe Witte trägt vor allem Kostenrisiken aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten. Dem begegnet die Geschäftsführung nachhaltig mit einem detaillierten Reporting, um zeitnah negativen Entwicklungen entgegen wirken zu können. Darüber hinaus werden mit den Kooperationspartnerschaften im digitalen und technologischen Bereich Neuentwicklungen bewertet und berücksichtigt, um das Produktangebot zeitnah zu erweitern und die eigenen Prozesse nachhaltig zu verbessern. Dem Liquiditätsrisiko und dem Risiko durch Zahlungsstromschwankungen wird durch eine Cash- Management-Vereinbarung der Firmengruppe mit der Commerzbank begegnet. Dazu sind im Rahmen der Cash-Management-Vereinbarungen neben langfristigen Krediten mit fest vereinbartem Zinsniveau auch kurzfristige Kreditlinien abrufbar. Aufgrund der schwierig abschätzbaren Risiken durch die Pandemie, hat sich die Unternehmung rechtzeitig im Geschäftsjahr durch weitere Liquidität aus dem Finanzmarkt abgesichert. Das Liquiditätsrisiko des Konzerns wird durch ein strenges Debitoren- und Inkassomanagement gemindert. Währungsrisiken oder Zinsänderungsrisiken bestehen nicht. 2. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die Planung der Firmengruppe Witte sieht auch nach dem starken Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2020 für das Wirtschaftsjahr 2021 wieder Umsatzsteigerungen vor. Anders als im Geschäftsjahr 2020 sind die Auswirkungen des Lockdowns im ersten Quartal 2021 und Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 vorhanden, diese haben aber nicht zu weiteren Umsatzrückgängen geführt. Unterschiedlich, je nach Bereichen, aber insgesamt strebt die Firmengruppe in 2021 wieder mindestens ein Wachstum von >10% an, um auch ergebnistechnisch wieder an das gute Vorvorjahreskonzernergebnis anzuknüpfen. C. Sonstige Angaben Die SecuRasta GmbH, München, wird zum 31. Dezember 2020 als assoziiertes Unternehmen gem. § 311 HGB nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der WITTE holding GmbH & Co. KG einbezogen. Das Eigenkapital der SecuRasta GmbH beträgt zum 31. Dezember 2020 T€ 713. Im Geschäftsjahr 2020 geprägt durch die Corona-Krise nutzte die Firmengruppe Witte die Zeit, Prozessverbesserungen insbesondere durch Digitalisierung umzusetzen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lagen sowohl der tägliche Auftragseingang als auch der Umsatz wieder über dem Vorjahreszeitraum und entsprechen damit den Planungen für das Geschäftsjahr 2021.
Wermelskirchen, 14. Juli 2021 Wolfgang Schmitz-Heinen, Geschäftsführer Franz Peter Rott, Geschäftsführer KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WITTE holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der WITTE holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der WITTE holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Solingen, den 15. Juli 2021 Quadrilog
GmbH
Stephan Imkamp, Wirtschaftsprüfer Dirk Schiffers, Wirtschaftsprüfer Eigenkapitalspiegel
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
KONZERNANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2020
KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die WITTE holding GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Wermelskirchen und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRA 15963 eingetragen. Der Konzernabschluss der WITTE holding GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt worden. Die Gliederung der Konzernbilanz und die Konzerngewinn- und verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Konzerngewinn- und verlustrechnung wird unter Anwendung des Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1. Konsolidierungskreis Konzernobergesellschaft ist die WITTE holding GmbH & Co. KG, die die einheitliche Leitung über die Konzerngesellschaften ausübt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die folgenden Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:
Von der Schutzklause des § 313 Abs. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht.
1 Anmerkung: Bei der SecuRasta GmbH,
München, handelt es sich um eine 50 %ige Beteiligung
der Witte safemark GmbH, Münster.
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert; von der Schutzklausel des § 313 Abs. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Konsolidierungsgrundsätze Stichtag, Gliederung und Bewertung Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist der 31. Dezember 2020, der zugleich auch Stichtag für den Jahresabschluss der Muttergesellschaft und sämtlicher konsolidierter Gesellschaften ist. Durch die im Konzern angewandte einheitliche Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften bzw. diesen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter entspricht, ist sichergestellt, dass die entsprechenden Vorschriften des § 298 Abs. 1 HGB Beachtung finden. Sämtliche Aktiva und Passiva der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bewertungsgrundsätzen bewertet. Konsolidierungsmaßnahmen Im Konzernabschluss wird für die Konsolidierung der Jahresabschluss der WITTE holding GmbH & Co. KG mit den Jahresabschlüssen der unter 1.1. genannten konsolidierten Tochterunternehmen zusammengefasst, wobei an die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen deren Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten treten. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung von Art. 66 Abs. 3 S. 4 EGHGB nach der Buchwertmethode durch die Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Bei der Erstkonsolidierung entstanden in den Fällen, in denen der Beteiligungsbuchwert bei der Obergesellschaft das Eigenkapital der Untergesellschaft überstieg, Unterschiedsbeträge, die als "Geschäfts- oder Firmenwert" ausgewiesen wurden. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung ermittelten Unterschiedsbeträge wurden, soweit die Kapitalerstkonsolidierung nach der Buchwertmethode erfolgte, nach § 309 Abs. 1 S. 2 HGB a.F. behandelt, in dem sie planmäßig über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren durch Abschreibungen vermindert wurden. Die Zugänge der Jahre 2016 und 2017 werden gem. § 309 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von jeweils 10 Jahren abgeschrieben. Bei der Equity-Methode kommt die Buchwertmethode zum Ansatz. Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Unternehmen erhöhen bzw. mindern den Buchwert entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens gemäß § 312 Abs. 4 HGB. Gewinnausschüttungen werden abgesetzt. Es wird von dem Verzicht der Anpassung der Bilanzierung der assoziierten Unternehmen an die konzerneinheitliche Bilanzierung nach § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt durch Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten der konsolidierten Gesellschaften untereinander. Zwischenergebnisse werden, soweit sie vorhanden sind und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, eliminiert. Der Zwischengewinn/-verlust errechnet sich dabei aus der Differenz zwischen dem Bewertungsansatz der Vermögensgegenstände in den Einzelbilanzen und den niedrigeren/höheren Konzernanschaffungskosten/-herstellungskosten. Bei der Equity-Konsolidierung wurde auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet, da die dazu erforderlichen Daten dem Konzern nicht vorliegen. Auf die vorgenannten Konsolidierungsmaßnahmen wird - soweit erforderlich - ein Aktivposten für die temporäre Steuerabgrenzung (latente Steuern) gebildet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die anderen konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der Empfänger verrechnet. Währungsumrechnungen waren nicht erforderlich. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Konzernjahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die im Anschluss genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entweder linear oder degressiv vorgenommen. In den Fällen, in denen die degressive Abschreibung zur Anwendung kommt, erfolgt ein Übergang zur linearen Methode, wenn der lineare Abschreibungsbetrag höher ist als der degressive Abschreibungsbetrag. Für die Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens des Geschäftsjahres 2020 wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Für im Geschäftsjahr 2020 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 betragen, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird linear über fünf Jahre abgeschrieben, wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre unterstellt wird. In der Regel kommen als Nutzungsdauer für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 1 bis 15 Jahre, für Bauten auf fremden Grundstücken und Mietereinbauten (Betriebsvorrichtungen) 10 bis 20 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 3 bis 18 Jahre und für die Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre zum Ansatz. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert aus der DSD Staatliche Dokumente GmbH, Münster, wird aktiviert und planmäßig über 10 Jahre abgeschrieben. Da die voraussichtliche Nutzungsdauer dieses Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 S. 4 i.V.m. S. 3 HGB über einen typisierten Zeitraum von zehn Jahren. Der unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligungsbuchwert wird nach der Equity-Methode bewertet, wobei die Anschaffungskosten um thesaurierte Gewinne erhöht bzw. um Verluste gemindert werden. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens sowie Verwaltungsgemeinkosten einbezogen unter Beachtung des entsprechenden Fertigungsgrades. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird beachtet. Bestandsrisiken, die sich aufgrund der Lagerdauer oder einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden im Rahmen der Bewertung durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferung und Leistung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bzw. Tageswerten angesetzt. Unter den variablen Kapitalanteilen der Kommanditisten der WITTE holding GmbH & Co. KG sind die als nachrangige Gesellschafterdarlehen gewährten Mittel, die auch an den Verlusten der Gesellschaft teilnehmen und insofern Eigenkapitalcharakter haben, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Für die Abzinsung der Jubiläumsrückstellungen wurde der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzins von 1,6 % für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen hingegen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel auf dem Folgeblatt. Aus dieser Aufstellung sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich. Es bestehen aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Teilbetriebsübernahme der Betriebssparten "plusprint" und "plusguide" von der Gerecke + Lauer GmbH, Münster, aus der Abspaltung der Witte safemark GmbH von der Witte plusprint GmbH, von der DSD Staatliche Dokumente GmbH, Münster sowie aus dem Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalkonsolidierung ergibt. Unter den Finanzanlagen in der Konzernbilanz der WITTE holding GmbH & Co. KG wird unter dem Posten Anteile an assoziierten Unternehmen eine mittelbare 50%-ige Beteiligung der Witte safemark GmbH an der SecuRasta GmbH ausgewiesen. Aus der Einbeziehung der SecuRasta GmbH in den Konzernabschluss der WITTE holding GmbH & Co. KG ergab sich gem. § 312 Abs.1 S. 2 HGB ein passiver Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens von € 6.938,43. Ebenfalls unter dem Posten Anteile an assoziierten Unternehmen wird seit 2018 eine weitere 50%-ige Beteiligung ausgewiesen, wobei von der Schutzklausel des § 313 Abs. 3 Gebrauch gemacht wurde. Die im Berichtsjahr 2018 ausgewiesene Ausleihung an assoziierte Unternehmen betrifft ein von der WITTE holding GmbH & Co. KG gewährtes Darlehen an diese Gesellschaft. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 1.124 bestehend aus Kundenforderungen, es wurden Pauschalwertberichtigungen demgegenüber in Höhe von (T€ 11) gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 125 beinhalten im Wesentlichen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung (T€ 61). Aus der Zwischenergebniseliminierung ergibt sich eine aktive latente Steuer. KONZERNANLAGENSPIEGELBezüglich des Konzerneigenkapitals der WITTE holding GmbH & Co. KG wird auf den Konzerneigenkapitalspiegel (Anlage 3) verwiesen. Es besteht ein im Handelsregister eingetragenes gezeichnetes Festkapital von € 2.045.167,52. Die Veränderung der variablen Kapitalanteile im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus der Verrechnung von Forderungen gegen den Kommanditisten. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.057 beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (T€ 525), Rückstellungen für Kundenbonifikationen (T€ 194), Rückstellungen für Prüfungskosten (T€ 107) sowie Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche (T€ 65). Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Wesentlichen durch Sicherungsübereignungen an den finanzierten Maschinen gedeckt. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 204 beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben (T€ 137). Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 192 beinhalten mit T€ 135 als wesentlichen Posten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 2.386 betreffen i. W. Raumkosten T€ 785, Kosten der Warenabgabe T€ 512, Instandhaltungsaufwendungen T€ 259, Fahrzeugkosten T€ 205, Versicherungen und Beiträge T€ 140, Werbe- und Reisekosten T€ 94, sowie übrige betriebliche Aufwendungen T€ 228. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 5 beinhalten ausschließlich latente Steueraufwendungen aus der im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Zwischengewinne in Vorratsbeständen gebildet. Es kam ein Steuersatz für Gewerbesteuern von 18% zur Anwendung. IV. Sonstige Angaben Zwischen der WITTE holding GmbH & Co. KG und der Witte plusprint GmbH sowie der Witte plusguide GmbH bestehen mit Wirkung vom 17. November 1998 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Zwischen der WITTE holding GmbH & Co. KG und der Witte safemark GmbH besteht mit Wirkung vom 12. Dezember 2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Zwischen der WITTE holding GmbH & Co. KG und der DSD Staatliche Dokumente GmbH besteht mit Wirkung vom 1. Januar 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Zahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter gem. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB betrug im Jahresdurchschnitt 2020 im Vorjahresvergleich:
Hinzu kommen in 2020 noch 11 Auszubildende (Vorjahr 14). Zur alleinigen Geschäftsführung ist die Witte holding GmbH, Wermelskirchen, berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführung lag im Geschäftsjahr 2020 bei den Herren
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 (§ 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) nimmt die Gesellschaft § 314 Abs. 3 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Die vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der WITTE holding GmbH & Co. KG berechneten Gesamthonorare im Sinne des § 314 Nr. 9 HGB umfassen T€ 50; ausschließlich für Prüfungsleistungen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 220 für die Verwaltung in Wermelskirchen. Darüber resultieren sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für die Produktionsstandorte von monatlich T€ 38. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ferner bestehen Verpflichtungen aus sonstigen Mietverträgen von T€ 2. Des Weiteren bestehen zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 306. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die WITTE holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, stellt als oberstes Mutterunternehmen für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Dieser Konzernabschluss wird gemäß § 325 Abs. 3 HGB offengelegt und ist im elektronischen Bundesanzeiger unter http://www.unternehmensregister.de einsehbar. Die folgenden Konzernunternehmen sind nach §§ 264 Abs. 3, 264b Nr. 1 Buchst. b) HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften ergänzenden Vorschriften befreit: Witte plusprint GmbH, Münster Witte safemark GmbH, Münster Witte plusguide GmbH, Münster DSD Staatliche Dokumente GmbH, Münster WITTE holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung umfasst den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten des Konzerns. Er stimmt mit dem in der Konzernbilanz auf der Aktivseite ausgewiesenen Guthabenbestand überein.
Wermelskirchen, den 14. Juli 2021 Die Geschäftsführung Wolfgang Schmitz-Heinen Franz Peter Rott GESELLSCHAFTERBESCHLUSSDie Witte Holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, vertreten durch die geschäftsführende Komplementär GmbH, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig wie folgt:
Wermelskirchen, den 05. Oktober 2020 Witte holding GmbH Wolfgang Schmitz-Heinen Franz Peter Rott Witte Group GmbH & Co. KG Wolfgang Schmitz-Heinen Franz Peter Rott Thorsten Stelly Protokoll der Gesellschafterversammlung der DSD Staatliche Dokumente GmbHUnter Verzicht auf die Einhaltung etwaiger gesetzlicher oder satzungsgemäßer Frist- und Formvorschriften ist eine Gesellschafterversammlung einberufen worden und beschließt einstimmig wie folgt: Die DSD Staatliche Dokumente GmbH, Münster, macht für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 von den Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der Witte holding GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird in 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Witte holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, verpflichtet sich unter Bezugnahme auf den geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, für die von der DSD Staatliche Dokumente GmbH, Münster, (HRB Münster 10028), bis zum 31.12.2020 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Wermelskirchen, den 05. Oktober 2020 Witte holding GmbH & Co. KG Wolfgang Schmitz-Heinen, Geschäftsführer Franz Peter Rott, Geschäftsführer Gesellschafterbeschluss Die Witte Holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, als alleinige Gesellschafterin der Witte plusguide GmbH, Münster, vertreten durch die Geschäftsführung der Witte holding GmbH, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig wie folgt: Die Witte plusguide GmbH, Münster, ist aufgrund der Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offen zu legen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der Witte holding GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird in 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Witte holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, verpflichtet sich unter Bezugnahme auf den geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, für die von der Witte plusguide GmbH, Münster, (HRB Münster 5084), bis zum 31.12.2020 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Wermelskirchen, den 05. Oktober 2020 Witte holding GmbH & Co. KG Wolfgang Schmitz-Heinen, Geschäftsführer Franz Peter Rott, Geschäftsführer Gesellschafterbeschluss Die Witte holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, als alleinige Gesellschafterin der Witte plusprint GmbH, Münster, vertreten durch die Geschäftsführung der Witte holding GmbH, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig wie folgt: Die Witte plusprint GmbH, Münster, ist aufgrund der Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offen zu legen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der Witte holding GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird in 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Witte Holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, verpflichtet sich unter Bezugnahme auf den geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, für die von der Witte plusprint GmbH, Münster, (HRB Münster 9703), bis zum 31.12.2020 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Wermelskirchen, den 05. Oktober 2020 Witte holding GmbH & Co. KG Wolfgang Schmitz-Heinen, Geschäftsführer Franz Peter Rott, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussDie Witte holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, als alleinige Gesellschafterin der Witte safemark GmbH, Münster, vertreten durch die Geschäftsführung der Witte holding GmbH, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig wie folgt: Die Witte safemark GmbH, Münster, ist aufgrund der Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offen zu legen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der Witte holding GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird in 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Witte holding GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, verpflichtet sich unter Bezugnahme auf den geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, für die von der Witte safemark GmbH, Münster, (HRB Münster 6210), bis zum 31.12.2020 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Wermelskirchen, den 05. Oktober 2020 Wolfgang Schmitz-Heinen, Geschäftsführer Franz Peter Rott, Geschäftsführer |
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