Novakon
GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.282,00 |
9.898,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.280,00 |
9.896,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.713,54 |
925.231,34 |
| I.
Vorräte |
205.156,52 |
255.394,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
211.022,84 |
199.656,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105.534,18 |
470.180,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
789,00 |
| Aktiva |
530.995,54 |
935.918,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
313.850,75 |
643.159,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
479,00 |
479,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
233.371,75 |
562.680,56 |
| B.
Rückstellungen |
22.945,00 |
30.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
194.199,79 |
262.308,78 |
| Summe
Passiva |
530.995,54 |
935.918,34 |
Anhang
I. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
1. Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Novakon GmbH, 38820 Halberstadt (Amtsgericht Stendal, HR B
7582) wurde nach den Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnungwurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) unter
Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§
158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung wurde linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungs-kosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände des beweglichen
Sachanlagevermögens mit einem Wert bis EUR 800,00 je
Einheit werden gemäß § 8 Abs. 1 KStG in
Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu
den angefallenen Herstellkosten. Die angesetzten
Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und
Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben zu den Posten der Bilanz
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
|
|
Stand zum
|
Zugang
|
Abschreibungen
|
Stand zum
|
|
Entwicklung der
|
01.01.2023
|
Abgang (-)
|
Zuschreibung (-)
|
31.12.2023
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
8.857,50
|
0,00
|
|
8.857,50
|
Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
|
|
|
0,00
|
|
|
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
|
Abschreibung
|
8.855,50
|
0,00
|
|
8.855,50
|
|
|
|
0,00
|
|
|
|
Buchwerte
|
2,00
|
0,00
|
0,00
|
2,00
|
|
|
|
0,00
|
|
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
886.453,64
|
7.886,00
|
|
876.751,50
|
|
|
|
-17.588,14
|
|
|
|
Abschreibung
|
879.180,64
|
6.280,00
|
|
867.949,50
|
|
|
|
-17.511,14
|
|
|
|
Buchwerte
|
7.273,00
|
7.886,00
|
6.280,00
|
8.802,00
|
|
|
|
-77,00
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
23.512,84
|
1.039,71
|
|
23.512,84
|
|
|
|
-1.039,71
|
|
|
|
Abschreibung
|
20.889,84
|
3.184,71
|
|
23.034,84
|
|
|
|
-1.039,71
|
|
|
|
Buchwerte
|
2.623,00
|
1.039,71
|
3.184,71
|
478,00
|
|
|
|
0,00
|
|
|
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
918.823,98
|
8.925,71
|
|
909.121,84
|
|
|
|
-18.627,85
|
|
|
|
Abschreibung
|
908.925,98
|
9.464,71
|
|
899.839,84
|
|
|
|
-18.550,85
|
|
|
|
Buchwerte
|
9.898,00
|
8.925,71
|
9.464,71
|
9.282,00
|
|
|
|
-77,00
|
|
|
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hat mit der DEUTSCHE FACTORING Bank
Deutsche Factoring GmbH & Co. KG, 28195 Bremen
einen Factoring-Vertrag geschlossen. Das unter den
Sonstigen Vermögengegenständen auszuweisende
Sperrkonto (Sicherheitseinbehalt) weist zum 31.12.2023
einen Betrag in Höhe von EUR 83.407,34 aus.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Bilanzgewinn
In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 562.680,56 enthalten.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind
enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern: EUR 6.657,11 (Vorjahr:
EUR 6.554,65)
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit: EUR 957,61
(Vorjahr: EUR 911,87)
III. Angaben zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung Zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
2. Mitzugehörigkeitsvermerke
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: EUR
1.041,25 (Vorjahr: EUR
1.041,25)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen: EUR 105.517,86 (Vorjahr: EUR 160.643,29)
3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2023: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
4. Angaben über sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen im Gesamtbetrag von
EUR 32.005,00
|
Laufzeit
|
Betrag in EUR
|
1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
32.005
|
0
|
0
|
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
18.000
|
0
|
0
|
5. Angaben über Anzahl der Beschäftigten
Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt
gemäß § 267 Abs. 5 HGB der vierte Teil der
Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30.
Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten
Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten.
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 12 Arbeitnehmer.
6. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen (Geschäftsführer) geführt:
Alex Maree, Wegeleben, (Kaufmann)
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr.
9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
7. Latente Steuern
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und
deren steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen,
die sich in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich abbauen. Für die sich hieraus
insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde entsprechend dem
Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Posten
für aktive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen.
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
9. Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzgewinn EUR 233.371,75
Gemäß § 288 Nr. 1 HGB wird auf die
Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Halberstadt, den 20. Januar
2025
gez.:
Alex Maree, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025
festgestellt.
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