Salon Antons GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 130223
Eingetragen
21.6.1989
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnFrisör- und Barbiersalons
Gegenstand
Betrieb eines Frisiersalons, und zwar für Damen und Herren, ferner An- und Verkauf, Handel mit allen in der Frisierbranche üblichen kosmetischen und Parfümerieartikeln.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Salon Antons GmbH

Wilhelmshaven

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 5,00 210,00
I. Sachanlagen 5,00 210,00
C. Umlaufvermögen 32.499,00 30.750,91
I. Vorräte 6.330,00 6.330,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.659,95 19.191,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.509,05 5.229,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 308,00 392,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.594,30 44.136,12

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 38.616,45 37.340,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 11.776,13 11.044,86
III. Jahresüberschuss 1.275,73 731,27
B. Rückstellungen 5.187,36 4.312,30
C. Verbindlichkeiten 1.790,49 2.483,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.594,30 44.136,12

Anhang

Der Jahresabschluss der Salon Antons GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung
 
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

 
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

 
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

 
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

 
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

 
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

 
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 

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