Richard Urbanek GmbHLiquidiert
22047 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Richard Michael Urbanek seit 13.3.2017 | Liquidator |
Lutz Urbanek seit 21.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richard Urbanek GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die Richard Urbanek GmbH i. L. hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht in Hamburg unter der Geschäftsnummer HRB 15267. Nachdem die Gesellschafter am 27. Dezember 2016 die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beschlossen haben, hat die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und befindet sich seit dem 01. Januar 2017 in der Abwicklung. Am 14. Februar 2017 wurde der Gesellschafterbeschluss zur Liquidation der Gesellschaft durch die beauftragte Notarin dem Amtsgericht Hamburg bekannt gegeben. Der frühere Geschäftsführer Herr Lutz Urbanek wurde zum Liquidator bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft weisen seit dem Jahr 2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Damit liegt bilanziell eine Überschuldung der Gesellschaft vor. Es besteht jedoch kein Anlass für einen Insolvenzantrag, denn die Gesellschafter stellen Gesellschafterdarlehen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für diese Darlehen erklären sie den Rangrücktritt in der Höhe, wie es im Liquidationszeitraum notwendig ist. Die Ansprüche aller Gläubiger sind damit gesichert und einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Gesellschaft dürfte nichts im Wege stehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewandt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, zeitanteilige lineare Abschreibungen bewertet. Bei dauernden Wertminderungen wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Dauernde Wertminderungen wurden durch Sonderabschreibungen bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 berücksichtigt. Mit Ausnahme eines Personenkraftwagens wurden die Anlagengegenstände bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 entweder verkauft oder verschrottet. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Seit Ende des Geschäftsjahres 2016, der Beendigung der Geschäftstätigkeit und des Beschlusses zur Liquidation sind die niedrigeren beizulegenden Werte maßgebend. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 gab es keine werthaltigen Vorratsbestände mehr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt unter Abzug erforderlicher Einzelwertberichtigungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 gab es keine Gründe zur Bildung von Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. sonstige Berichtsbestandteile
Lutz Urbanek, Liquidator Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2018 festgestellt. |
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