KAHI-Antriebstechnik GmbHLiquidiert
32549 Bad Oeynhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Göttlicher seit 5.12.2003 | Geschäftsführer |
Sven Göttlicher seit 5.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.13% | |
| 32.96% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KAHI-Antriebstechnik GmbHBad OeynhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2007KAHI-Antriebstechnik GmbH, Bad OeynhausenAllgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der KAHI-Antriebstechnik GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung der KAHI-Antriebstechnik GmbH ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der KAHI-Antriebstechnik GmbH wird nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff., 266 ff. und 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert. Anlagevermögen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die branchenübliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Es kommen sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode mit dann planmäßigem Übergang auf die lineare Methode zur Anwendung. Die lineare und degressive Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig für den vollen Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate gewährt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,-- werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein nach § 250 Abs. 3 HGB aktiviertes Disagio in Höhe von EUR 2.100,79 enthalten. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen entsprechen den zu erwartenden Steuernachzahlungen aufgrund der erzielten steuerlichen Ergebnisse. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 951.818,51. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen EUR 89.739,66. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Bei der KAHI-Antriebstechnik GmbH bestanden am Bilanzstichtag 6 Leasingverträge über bewegliche Anlagegüter mit Restlaufzeiten bis zu 207 Monaten. Die Leasingverpflichtungen betragen monatlich EUR 5.879,41 bzw. jährlich EUR 46.553,62. Sonstige Angaben Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch: -Herrn Wolfgang Göttlicher, Bad Oeynhausen, -Herrn Jens Göttlicher, Bad Oeynhausen, -Herrn Sven Göttlicher, Bad Oeynhausen. Herr Wolfgang Göttlicher, Herr Jens Göttlicher und Herr Sven Göttlicher sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Gemäß § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 285 Nr. 9 a und b HGB unterbleibt die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführung. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer gewährten Darlehen auf EUR 312,10.
Bad Oeynhausen, den 13. Mai 2008 KAHI-Antriebstechnik GmbH Wolfgang Göttlicher, Geschäftsführer Jens Göttlicher, Geschäftsführer Sven Göttlicher, Geschäftsführer |
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