Insel Praxisgemeinschaft GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Dr. Köhler seit 2.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Phabicon GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31.12.2020AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gliederung erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Die Bilanz wird nicht unter Ergebnisverwendung erstellt. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die zur Offenlegung bestimmten Jahresabschlussunterlagen weichen hinsichtlich der nachfolgenden Bestimmungen vom vollständigen Jahresabschluss ab: Die Bilanz wird nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Form eingereicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach §§ 325, 326 HGB aufgrund der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nicht in den offenzulegenden Jahresabschlussunterlagen enthalten. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Der Anhang enthält keine Angaben für die Gewinn- und Verlustrechnung. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für abnutzbare Vermögensgegenstände werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode mit steuerlich höchstzulässigen Sätzen vorgenommen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die steuerrechtlichen Abschreibungsmodalitäten stehen mit einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage in Einklang. Eine abweichende handelsrechtliche Bewertung wurde nicht vorgenommen. Finanzanlagen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Niederstwertprinzig im Umlaufvermögen wurde eingehalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu Vollkosten bzw. zu erwartenden Erfüllungsbeträgen angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Bei Altersvorsorgeverpflichtungen wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für die Abzinsung verwendet. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Latente Ertragssteuern Latente Ertragsteuern werden für sämtliche Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen gebildet. Die latenten Steuern werden auf Basis der für die Gesellschaft geltenden Steuersätze ermittelt. III. Informationen zur Bilanz Eigenkapital Der Geschäftsführer beabsichtigt, nach Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung das Ergebnis wie nachfolgend ermittelt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufgrund der Aktivierung latenter Steuern liegt eine Ausschüttungssperre im Sinne § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 121.690 € (Vorjahr 118.130 €) vor. Aus der Abzinsung der Altersvorsorgeaufwendungen (Differenzbetrag zwischen den Rückstellungsansätzen mit dem Durchschnittszinssatz der letzten zehn bzw. sieben Jahren) gem. § 253 Abs. 6 HGB liegt eine Ausschüttungssperre in Höhe von 91.506 € (Vorjahr 95.291€) vor. Verbindlichkeiten
IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verbindlichkeiten aus der Begebung von Bürgschaften:
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Höhe von 20.200 € sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 759,10 € gegenüber Gesellschaftern. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 Satz 4 HGB Zusätzliche Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht zu beachten. Organe der Gesellschaft Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dr. Manfred Köhler, Freiburg, geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Freiburg, 02.03.2022 gez. der Geschäftsführer: Dr. Manfred Köhler Datum der Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 erfolgte am 02.03.2022. |
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